Ein Urteil mit Folgen

Bundesarbeitsgericht entscheidet bei Überstunden in Schichtarbeit im Sinne der Gewerkschaft. Hunderttausende Beschäftigte können Anspruch auf Auszahlung geltend machen. Artikel von Daniel Behruzi in junge Welt vom 23.07.2013 externer Link

Aus dem Text: „… Bislang wurde das bereits am 25. April ergangene und Anfang Juli veröffentlichte Urteil der obersten Arbeitsrichter kaum wahrgenommen. Dabei hat es einige Sprengkraft. Es gilt für Beschäftigte mit Schichtarbeit, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) fallen. Im Krankenhausbereich sind das rund 600 der gut 2000 Kliniken. Da zum Beispiel der Tarifvertrag der Länder (TV-L) und die Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas gleichlautende Formulierungen zum Thema verwenden, ist insgesamt etwa die Hälfte der Häuser betroffen. Auch bei kommunalen Rettungsdiensten, Autobahnmeistereien und einigen anderen Bereichen wird sich nun einiges ändern. (…) Dienstpläne und Überstunden bedürfen des Einverständnisses der Betriebs- bzw. Personalräte. »Dulden heißt zustimmen. Das sagen wir immer über Arbeitgeber, die von den Überstunden ihrer Beschäftigten wissen und nicht einschreiten«, so Michel. »Doch auch viele Betriebsräte dulden Überstunden. Wer sich nicht kümmert, wer wegschaut und resigniert, muß mitverantworten, daß sich die Kolleginnen zur Leistung verpflichtet glauben.«“

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