Digitale Arbeit – Fortschritt oder Deregulierung?

Grafik zur Debatte um Arbeit 4.0. - fuer das LabourNet Germany erstellt durch T.S.„Die grundsätzliche Position der Unternehmer zur Digitalisierung scheint klar zu sein: sie soll zur Deregulierung genutzt werden. Zum Beispiel soll die Mitbestimmung sich dem Tempo der Digitalisierung anpassen: Hier müssten „Verzögerungspotenziale abgebaut, bestehende Regelungen auf ihre Zukunftsfähigkeit hin überprüft werden“. Das ist die Strategie der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA). In Ihrem Positionspapier „Chancen der Digitalisierung nutzen“ heißt es: „Befristung und Zeitarbeit dürfen daher nicht durch neue Belastungen begrenzt werden. Zeitarbeit und insbesondere die sachgrundlose Befristung müssen auch künftig für die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen ohne neue Beschränkungen zur Verfügung stehen.“ Es geht aber noch viel weiter. Die gesetzliche Arbeitszeit wird zum Streitthema der digitalen Arbeit. „Der starre Acht-Stunden-Tag passt nicht mehr ins digitale Zeitalter“, fordert Ingo Kramer für die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA). (…) Die Bedeutung der Überlastungsanzeige wird durch digitale Arbeit sicher zunehmen. Deshalb sollte der Gesetzgeber aktiv werden. (…) Viele Betriebsräte haben die Befürchtung, dass durch Crowdworking eine weitere Outsorcing-Welle in den Betrieben angestoßen wird. Crowdworking kann von Unternehmern genutzt werden, um die Struktur des Arbeitsvertrages hin zum Werkvertrag zu verändern. (…) Allein auf den Gesetzgeber zu hoffen, wird allerdings nicht ausreichen. Auch über die Tarifpolitik sollte die digitale Arbeit geregelt werden, denn Tarifverträge sind immer ein konkretes Instrument zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen. (…) Die Diskussion, wie digitale Arbeit tarifvertraglich mitzugestalten ist, beginnt erst…“ Beitrag von Marcus Schwarzbach vom 9. Juni 2016 bei der Gegenblende externer Link

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