Arbeit auf Abruf: Neue Regeln, alte Probleme

Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!Seit Jahresbeginn gelten für die Nutzung von Arbeit auf Abruf etwas strengere Regeln. Zumindest auf dem Papier erhalten die so Beschäftigten ein wenig mehr Planungs- und Einkommenssicherheit. In der Praxis wird jedoch alles beim Alten bleiben, und auch an den Problemen, die diese extreme Beschäftigungsform mit sich bringt, ändert sich dadurch nichts. (…) Seit Jahresbeginn sind die Vorgaben zum flexiblen Arbeitseinsatz leicht verschärft worden. Zwar kann der Arbeitgeber weiterhin den Umfang des wöchentlichen Mindestarbeitsvolumens frei wählen. Tut er das nicht, so gilt jetzt eine Arbeitszeit von 20 statt zuvor zehn Stunden pro Woche als vereinbart. Ist ein wöchentliches Mindestarbeitsvolumen festgeschrieben, so darf der Arbeitgeber seit Jahresanfang maximal 25 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit zusätzlich abrufen. Gilt ein wöchentliches Höchstarbeitsvolumen, so darf nur noch bis zu 20 Prozent davon weniger abgerufen werden. (…) Unverändert blieb die Reglung zur Wochenarbeitszeit, wie auch die obligatorische Vorankündigungsfrist von vier Tagen erhalten blieb – und mit ihr der Druck auf die Beschäftigten, sie mögen angesichts eines plötzlichen und unvorhersehbaren Arbeitsanfalls doch bitte „freiwillig“ kürzerfristig erscheinen. Gleiches gilt im Prinzip auch für den Arbeitsvolumenkorridor. (…) Für den daher größtenteils wohl nur auf dem Papier gewährten Mindestschutz gibt es übrigens, wie schon aus anderen Gesetzeswerken (etwa zur Regulierung der Leiharbeit) bekannt, noch ein perfides Schlupfloch, namens „tarifdispositive Regelung“. Damit ist gemeint, dass per Tarifregelungen von Gesetzesvorschriften abgewichen werden darf. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber seit dem Jahr 2001 auch bei der Abrufarbeit eingeräumt. Im aktuellen Gesetzestext heißt es ausdrücklich, dass von den oben angeführten Reglungen per Tarifvertrag „zu Ungunsten des Arbeitnehmers“ abgewichen werden kann…“ Beitrag von Markus Krüsemann vom 21.02.2019 bei miese Jobs externer Link

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