» » »

COVID-19-Arbeitszeitverordnung erfüllt die Kapital-Wünsche nach längeren Arbeits- und kürzeren Ruhezeiten

Dossier

COVID-19-Arbeitszeitverordnung erfüllt die Kapital-Wünsche nach längeren Arbeits- und kürzeren RuhezeitenDas Arbeitsministerium weicht das Arbeitszeitgesetz auf: Bis Ende Juni erlaubt es in systemrelevanten Berufen längere Arbeits- und kürzere Ruhezeiten. (…) Demnach darf die Arbeitszeit in bestimmten Berufen auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden. „Dies gilt nur, soweit die Verlängerung nicht durch vorausschauende, organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, durch Einstellungen oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden kann“, heißt es im Verordnungsentwurf einschränkend. Die tägliche Ruhezeit kann von elf auf neun Stunden verkürzt werden. Längere Arbeitszeiten sollen unter anderem für Beschäftigte in der Herstellung, Verpackung und beim Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs, Arzneimitteln und Medizinprodukten möglich sein. Die Verordnung nennt aber unter anderem auch die Landwirtschaft, die Energie- und Wasserversorgung, Apotheken und Sanitätshäuser, Geld- und Werttransporte oder das Daten- und Netzwerkmanagement. Diese Arbeitnehmer dürfen auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden…“ Artikel „Bundesregierung ermöglicht während der Coronakrise Zwölf-Stunden-Arbeitstage“ von Frank Specht vom 06.04.2020 beim Handelsblatt online externer Link und nun beim BMAS die COVID-19-Arbeitszeitverordnung externer Link sowie deren FAQ dazu externer Link und hier gewerkschaftliche Stellungnahmen und Kritik:

  • [Bayern] ver.di-Klage gegen Allgemeinverfügung Arbeitszeit erfolgreich / Allianz für den freien Sonntag Hessen: „Hessen sollte Bayern schleunigst folgen“ New
    • „Hessen sollte Bayern schleunigst folgen“
      „… Die Sondergenehmigungen zur Arbeit an Sonntagen im Handel und zu 12-Stunden-Schichten beispielsweise in den Bereichen Transport, Not- und Rettungsdienste, Gesundheit und Pflege waren aus unserer Sicht nicht nur der aktuellen Situation unangemessen, sondern ebenso rechtswidrig. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie können und dürfen Schutzrechte nicht leichtfertig ausgehebelt oder unterlaufen werden“, erklärt Marcel Schäuble, Fachbereichsleiter Handel der ver.di in Hessen und Aktiver in der „Allianz für den freien Sonntag“. In deren Auftrag klagen der Diözesanverband Limburg der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und ver.di Hessen bei den Verwaltungsgerichten in Darmstadt, Gießen und Kassel gegen die Ende Januar dieses Jahres erlassenen Allgemeinverfügungen der dort ansässigen Regierungspräsidien mit Regelungen zur täglichen Höchstarbeitszeit, zu den Ruhezeiten und zur Sonn- und Feiertagsruhe. (…) Eine vergleichbare gerichtliche Auseinandersetzung um Sonn- und Feiertagsarbeit sowie 12-Stunden-Arbeitsschichten wurde als Antrag der ver.di, vertreten durch Dr. Friedrich Kühn, bereits am 15. Februar 2022 vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth gegen eine Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Oberfranken verhandelt (Aktenzeichen: B 10 S 22.93) – und im Sinne der Klägerin positiv entschieden, so dass die Allgemeinverfügung vorläufig außer Vollzug gesetzt wurde. „Hessen sollte jetzt Bayern schleunigst folgen“, kommentiert Martin Mohr, Bezirkssekretär des Diözesanverbandes Limburg der KAB: Eine vergleichbare gerichtliche Auseinandersetzung um Sonn- und Feiertagsarbeit sowie 12-Stunden-Arbeitsschichten wurde als Antrag der ver.di, vertreten durch Dr. Friedrich Kühn, bereits am 15. Februar 2022 vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth gegen eine Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Oberfranken verhandelt (Aktenzeichen: B 10 S 22.93) – und im Sinne der Klägerin positiv entschieden, so dass die Allgemeinverfügung vorläufig außer Vollzug gesetzt wurde. „Hessen sollte jetzt Bayern schleunigst folgen“, kommentiert Martin Mohr, Bezirkssekretär des Diözesanverbandes Limburg der KAB…“ Pressemitteilung vom 28. Februar 2022 der Allianz für den freien Sonntag Hessen externer Link
    • [Bayern] ver.di-Klage gegen Allgemeinverfügung Arbeitszeit erfolgreich
      „Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat der Klage von ver.di Bayern gegen die Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Oberfranken zu befristeten Änderungen der gesetzlichen Arbeitszeit für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur stattgegeben. Nach dem Gerichtsbeschluss wurde „die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt“; die Allgemeinverfügung darf damit ab sofort nicht mehr angewendet werden. „Das ist eine klare Bestätigung unserer Position und befreit die Beschäftigten von willkürlicher Veränderung ihrer Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten“, erklärte die Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern, Luise Klemens: „Und die Staatsregierung sollte zukünftig von solchen Vorhaben zur Veränderung der Arbeitszeit grundsätzlich die Finger lassen“, forderte Klemens. ver.di hatte sich mit der Klage dagegen gewehrt, nach fast zwei Jahren dauernder Belastung in der Pandemie den Beschäftigten eine Arbeitszeitverlängerung zu Lasten der Pausen und Ruhezeiten zuzumuten. „Längere tägliche Arbeitszeiten schaffen keine einzige dringend benötigte zusätzliche Pflegekraft, sondern im Gegenteil drohen in Kliniken und Pflegeheimen mehr Krankheitsausfälle durch die zusätzliche Belastung“, so Klemens. ver.di Bayern fordert nun die anderen Regierungsbezirke, die auf Anregung und mit einer Blaupause der Staatsregierung gleichlautende Allgemeinverfügungen erlassen hatten, ihre Erlasse umgehend zurückzunehmen.“ ver.di-Pressemitteilung vom 16. Februar 2022 externer Link
    • »Das hätten wir nicht schöner formulieren können«. Deregulierung der Arbeitszeit: Gericht gibt Verdi recht und erklärt Pandemieverfügung für nichtig
      Ver.di-Referent Hans Sterr erklärt im Gespräch mit Fabian Linder in der jungen Welt vom 28. Februar 2022 externer Link , worum es bei Gerichtsentscheidung geht: „… Die Allgemeinverfügung war am 20. Januar in Kraft getreten. Die Bayerische Staatsregierung hat eine Blaupause an die Bezirksregierungen weitergegeben, so eine Verfügung umzusetzen. Darin stehen vor allem die mögliche Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf zwölf Stunden sowie Kürzungen von Pausen und Ruhezeiten. Die Regierung hatte die Verfügung mit dem Schutz und der Sicherstellung der kritischen Infrastruktur begründet. Da gäbe es aber jede Menge andere Maßnahmen, die man ergreifen könnte, ohne die Menschen in ihren Arbeitnehmerrechten zu beschränken: geteilte Dienste, Bildung von Teams oder räumliche Trennung. (…) Zu Pandemiebeginn hatte es eine ähnliche Regel auf Bundesebene gegeben. Wir Gewerkschaften haben uns bereits vor zwei Jahren daran gestört. (…) Die Regelungen wurden auf Bereiche ausgedehnt, die mit der Pandemie gar nichts zu tun hatten. Die Verfügung beförderte die Debatte über Arbeitszeiten, wobei die FDP folgerte, man brauche so etwas eigentlich immer, und weitere Flexibilisierungen forderte. Das heißt bei der Partei aber fast immer: Veränderung zuungunsten der Arbeitnehmer. Deswegen haben wir beim Auslaufen der damaligen Regelung gesagt: Wir werden das kein zweites Mal mitmachen. (…) Deshalb haben wir zusammen mit einem Betroffenen aus dem Einzelhandel im Raum Bamberg den Rechtsweg gesucht. Auch der Einzelhandel griff nämlich auf diese Regelung zurück, etwa wenn es um die Sonntagsarbeit geht. Nachdem wir Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht hatten, entschied es, dass wir recht haben. (…) Zum einen sei nicht klar abgegrenzt, auf welche Berufsgruppen die Regelung zutrifft. Es komme also nur auf eine passende Auslegung im jeweiligen Unternehmen an. Zum anderen folgte das Gericht unserem Zweifel, ob die Verfügung überhaupt einen sinnvollen Beitrag leisten kann. Und es kritisierte, dass die Behörden überhaupt nicht geprüft haben, ob es andere Maßnahmen gibt, bei denen nicht in die Rechte der Arbeitnehmer eingegriffen werden müsste. Das hätten wir nicht schöner formulieren können. (…) Es ist ein Grundproblem, dass wir in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung und in der Pflege zu wenige Leute haben. (…) Diese Allgemeinverfügung ist auch ein Kaschieren der Fehler, die über Jahre gemacht wurden. Und sie ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die insbesondere in der kritischen Infrastruktur ohnehin schon bis zur Belastungsgrenze arbeiten.“ – siehe auch die erste Meldung hier unten:
  • „Watschn für die Beschäftigten aus Pflege und Handel“: ver.di Bayern klagt gegen Allgemeinverfügung zu Zwölf-Stunden-Arbeitstag 
    „ver.di Bayern kritisiert die befristeten Änderungen der gesetzlichen Arbeitszeit für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur scharf und kündigte eine Klage dagegen an. „Das ist eine Watschn für die Beschäftigten aus Pflege und Handel und aus allen anderen betroffenen Branchen. Die Beschäftigten haben den Laden bis an die Erschöpfungsgrenze und teilweise darüber hinaus am Laufen gehalten. Jetzt die zulässige Höchstarbeitszeit heraufzusetzen und Sonntagsarbeit zu erlauben, ist eine unerträgliche Zumutung“, erklärte die Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern, Luise Klemens: „Wir werden deshalb in diesen Tagen Klage gegen die Allgemeinverfügung der Regierungspräsidien einreichen“, kündigte Klemens an: „Das Arbeitszeitgesetz darf nicht der Pandemie geopfert werden.“ „Nach fast zwei Jahren dauernder Belastung in der Pandemie jetzt eine Arbeitszeitverlängerung zu Lasten der Pausen und Ruhezeiten draufzusetzen, schlägt dem Fass den Boden aus“, kritisierte Luise Klemens. „Längere tägliche Arbeitszeiten schaffen keine einzige dringend benötigte zusätzliche Pflegekraft, sondern im Gegenteil drohen in Kliniken und Pflegeheimen mehr Krankheitsausfälle durch die zusätzliche Belastung“, so Klemens. Auch was den Handel angeht, sieht Hubert Thiermeyer, Leiter des Fachbereichs Handel bei ver.di Bayern, kein Indiz für eine Gefährdung der Grundversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln. „Es erschließt sich nicht, warum Regale in Su-permärkten am Sonntag aufgefüllt werden müssten“, so Thiermeyer. ver.di Bayern habe die Allgemeinverfügungen genau geprüft, berichtete ver.di-Rechtsschutzleiter Alfried Ströl. ver.di Bayern sehe deshalb gute Erfolgsaussichten, diese Allgemeinverfügungen mit rechtlichen Schritten zu Fall zu bringen.“ Pressemitteilung des ver.di Landesverbands Bayern vom 1. Februar 2022 externer Link, siehe auch:

    • Zwölf-Stunden-Arbeitstag wegen Omikron möglich – Verdi klagt
      „… Staatsregierung und Behörden treibt die Sorge um, dass die Omikron-Variante wichtige Bereiche des öffentlichen Lebens lahm legen könnte. Nun haben die sieben bayerischen Bezirksregierungen weitreichende Allgemeinverfügungen im Bereich Arbeitsrecht erlassen. (…) Arbeitnehmer in zwölf Bereichen von der Abfallentsorgung über Landwirtschaft bis Versicherungen müssen sich demnach auf eine mögliche Zwangsverpflichtung zu längeren Arbeitszeiten einstellen. An Werktagen könnten Arbeitgeber im Falle eines Falles bis zu zwölf Stunden Arbeitszeit anordnen, wobei die Wochenarbeitszeit 60 Stunden nicht überschreiten soll. Sofern die Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann, ist auch Sonntagsarbeit erlaubt. (…) Als kritisch zählen demnach eine ganze Reihe von Bereichen: Energieversorgung, Wasser- und Abwasser, Nahrungsmittelversorgung und Landwirtschaft, Kinder- und Jugendhilfe, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit und Pflege, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr, öffentlicher Dienst und Justiz, öffentliche Sicherheit, Feuerwehr und Katastrophenschutz, Presse und Rundfunk sowie Abfallentsorgung. „Bei der Einstufung in einen der oben genannten Bereiche kann ein großzügiger Maßstab zugrunde gelegt werden“, heißt es in dem Behördentext. Verdi-Bezirksleiterin Klemens will die Klagen in den nächsten Tagen einreichen. „Das Arbeitszeitgesetz darf nicht der Pandemie geopfert werden.“ Nicht als kritisch eingestuft ist die Industrie. IG-Metall-Bezirksleiter Johann Horn kündigte aber vorbeugend Widerstand an, sollten die Arbeitgeber in der Metall- und Elektrobranche ebenfalls coronabedingt längere Arbeitszeiten fordern.“ Meldung vom 1. Februar 2022 von und bei BR24 externer Link
  • Der nächste Schlag für beruflich Pflegende – Nein zur bundesweiten Wochenarbeitszeitausweitung 
    Nachdem vor zwei Wochen bekannt wurde, dass das Arbeitsschutzgesetz in Niedersachsen aufgeweicht wird, soll diese Gesetzesänderung nun auch bundesweit durchgesetzt werden. Wie an verschiedenen Stellen berichtet (Niedersachsen erhöht mögliche Wochenarbeitszeit auf 60 Stunden, Niedersachsen ermöglicht längere Arbeitszeiten), wurde unter anderem die dortige wöchentliche Obergrenze der Arbeitszeit für “die kritische Infrastruktur” bis April ausgesetzt. Anstatt die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und den Beruf attraktiver zu machen, bleibt es also dabei, dass seitens der Politik auf kurzfristige “Lösungen” gesetzt wird. Dabei scheint es keine Rolle zu spielen, ob die noch verbleibenden Pflegekräfte bis an die Grenzen und darüber hinaus getrieben werden, um die Stationen am laufen zu halten. Längst wäre es an der Zeit die Betten zu sperren, für die das Personal fehlt und die Arbeitskräfte stärker, nicht weniger zu schützen und zu entlasten. Dass sich der allgegenwärtige Pflegenotstand durch solches Eingreifen weiter dramatisieren wird, scheint offensichtlich. (…) Denn wovor die Regierung mit aller Kraft die Augen verschließt, ist den Betroffenen längst klar: Eine angemessene Behandlung kann in deutschen Krankenhäusern schon jetzt nicht mehr stattfinden. Durch immer stärker überlastete Pflegekräfte wird sich die Situation allerdings für die Patienten und Bewohner noch weiter verschlechtern. Es gilt daher, sich Möglichkeiten zu suchen, den eigenen Unmut über diese Entscheidungen zu äußern und in wirkungsvollen Protest zu verwandeln. Unterzeichnet Petitionen, geht (corona-konform) demonstrieren und organisiert euch gewerkschaftlich. Wir dürfen uns nicht länger gefallen lassen, dass Politiker Entscheidungen treffen, die sich negativ auf unsere Gesundheit auswirken. Denn letztendlich leiden wir alle unter einer solchen Politik!Pressemitteilung der Pflegegewerkschaft BochumerBund vom 23.01.22 externer Link. Wir erinnern an den ver.di-Beitrag:

  • [Omikron macht es möglich für die, die ohnehin nicht mehr können] Niedersachsen ermöglicht längere Arbeitszeiten 
    Der niedersächsische Corona-Krisenstab hat sich am Dienstag zur Pandemie-Lage geäußert. Weil Omikron zu Personalausfällen führen dürfte, wird das Arbeitszeitgesetz befristet verändert. (…) Eine Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes soll mögliche Personalausfälle wegen Quarantäne-Anordnungen abfedern, sagte Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) am Dienstag in Hannover. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 10. April 2022. Konkret heißt das, dass es Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit geben kann und eine Erhöhung der zulässigen Wochenarbeitszeit auf maximal 60 Stunden in einzelnen Wochen möglich ist. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um Betriebe handelt, die zur kritischen Infrastruktur gehören. Da die maximal mögliche durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht geändert wird, heißt das in der Praxis, dass Betriebe das Personal mittels Mehrschichtsystemen oder „Arbeitsblöcken“ einteilen können. Die Anordnung von Mehrarbeit und die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage bleibe weiterhin durch die betrieblichen Interessenvertretungen mitbestimmungspflichtig. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund kritisierte die Regelung in einer Stellungnahme vom Dienstagabend. „Der Personalmangel wird nicht geheilt, indem die verbliebenen Beschäftigten noch mehr über die Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit hinaus arbeiten„…“ Meldung vom 11.01.2022 beim NDR externer Link

    • Niedersachsen erhöht mögliche Wochenarbeitszeit auf 60 Stunden: Völlig überlastete Pflegekräfte einmal mehr in die Pflicht genommen 
      „Ein völlig falsches Signal für die Pflegenden in Niedersachsen ist am Mittwoch von der dortigen Landesregierung versendet worden. Aufgrund der neuen Corona-Variante „Omikron” und der damit verbundenen absehbaren Dienstausfälle im Gesundheitswesen hat die SPD-CDU Koalition Lockerungen des Arbeitsschutzes beschlossen. Damit sind in Niedersachsen bis zu 60 Stunden Wochenarbeitszeit mindestens bis zum 10. April 2022 möglich. Seit vielen Jahren ist der Personalmangel im Gesundheitswesen bekannt und wird dennoch deutschlandweit von der Politik hingenommen. Wie dramatisch die Lage ist, hat die Corona-Pandemie auch für die breite Bevölkerung gezeigt. Viele Pflegekräfte hoffen nun schon eine Weile vergeblich auf eine entsprechende Anpassung der Gehälter an die verantwortungsvolle und wichtige Arbeit, die sie für das ganze Land leisten. Anstatt aber Maßnahmen umzusetzen, welche diese Leistungen würdigen, scheint sich die niedersächsische Regierung weiter darauf zu fokussieren, Löcher zu stopfen. In diesem Fall werden die ohnehin völlig überlasteten Pflegekräfte einmal mehr in die Pflicht genommen. Diese vorgenommene Maßnahme scheint nicht nur massiv ungerecht, sondern wird auch ihre Anforderungen nicht erfüllen. Die wenigen übrigen Pflegekräfte werden auf diese Weise noch häufiger krank werden. Immer mehr Personal verlässt unterdessen nicht nur dort die Krankenhäuser. (…) Um die Versorgung der Patient*innen sicherzustellen, ist die einzige Möglichkeit die Sperrung von Krankenhausbetten. Wo kein Personal ist, können keine Patient*innen versorgt werden. Mit einer konsequent durchsetzbaren Bettensperrung könnte wenigstens mit den übrigen offenen Betten eine adäquate Versorgung der Patient*innen gewährleistet werden. Es ist höchste Zeit, dauerhaft wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation der Pflege zu verbessern und eine krankenhäusliche Versorgung in Deutschland sicherzustellen. Eine Verdoppelung der Gehälter und konsequent einzuhaltende Pflegepersonalschlüssel wären geeignete Maßnahmen, um dies zu erreichen. Lockerungen des Arbeitsschutzes und die fortschreitende Ausbeutung der Arbeitskräfte sind eindeutig kontraproduktiv…“ Meldung vom 16. Januar 2022 der Pflegegewerkschaft BochumerBund externer Link
    • Hinweis: Zu beachten ist hier allerdings auch die rechtliche Seite. Kann z.B. eine Landesregierung überhaupt in den bundesgesetzlich geregelten Arbeitsschutz eingreifen (nach Art. 74 Abs. 1 Pkt. 12 GG gehört der Arbeitsschutz zur konkurrierenden Gesetzgebung, ein „Lieblingsargument“ des BVerfG um unliebsame Landesregelungen zu unterbinden)? Was ist mit der vertraglichen und tariflichen Bindung? Und was mit der Mitbestimmung bei Regelungen der Arbeitszeiten? Es gibt also auch mehrere rechtliche Komponenten, die eine strikte Weigerung der Betroffenen rechtfertigen können (Bayern hat das auch mal versucht, aber dann doch nicht realisiert). Klar sollte sein, landesregierungsamtliche Regelungen, die letztlich sogar das Gegenteil von dem bewirken, wozu sie angeblich dienen sollen, sollte man nicht befolgen. Die Politik hat bereits genug Menschen dort vergrault, wo sie für den Gesundheitsschutz der Allgemeinheit existenziell sind.
  • verdi kritisiert Arbeitszeitausnahmen für Pflege in Sachsen 
    Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat die neuen Ausnahmeregelungen im sächsischen Arbeitszeitgesetz als nicht nachvollziehbar kritisiert. „Die Beschäftigten in den Kranken- und Pflegeeinrichtungen arbeiten am Anschlag, personelle Engpässe können nicht mehr kompensiert werden“, sagte Verdi-Landesbezirksleiter Oliver Greie am Samstag. Vor diesem Hintergrund eine Erhöhung der Arbeitszeit einzuräumen, sei ein Skandal. Die neue Allgemeinverfügung der Landesdirektion gilt ab Samstag. Darin sind unter anderem Ausnahmen von der täglichen Höchstarbeitszeit in der medizinischen Behandlung und Pflege sowie bei den mobilen Impfteams festgehalten. Krematorien können zudem an Sonn- und Feiertagen die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden setzen…“ dpa-Meldung vom 20.11.2021 bei t-online.de externer Link, siehe auch:

    • Gewerkschaft ver.di kritisiert die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen: Ausnahmen vom Sächsischen Arbeitszeitgesetz für Pflegebereich, Impfungen und Krematorien beschlossen
      Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert auf das Schärfste die heute in Kraft tretenden Ausnahmeregelungen im sächsischen Arbeitszeitgesetz. „Diese Ausnahmeregelung ist nicht nachvollziehbar. Die Beschäftigten in den Kranken- und Pflegeeinrichtungen arbeiten am Anschlag, personelle Engpässe können nicht mehr kompensiert werden. Vor diesem Hintergrund die Möglichkeit einer Arbeitszeiterhöhung einzuräumen, ist ein Skandal“, empört sich Oliver Greie, ver.di Landesbezirksleiter. In Sachsen soll für einen (vorerst) befristeten Zeitraum bis zum 15. Dezember 2021 den Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt werden, im medizinischen- und im Pflegebereich die Arbeitszeiten flexibler zu gestalten. Darunter fallen auch Arbeitszeiterhöhungen für Krankenschwestern und Pfleger, für medizinisches Hilfspersonal und Assistenztätigkeiten. „Auf der einen Seite lehnen die Verhandlungsführer in der aktuell laufenden Tarifrunde für die Beschäftigten an medizinischen Einrichtungen, in Krankenhäusern, Kindertagesstätten und in den Dienststellen des Freistaates alle ver.di Forderungen ab, auf der anderen Seite erwarten sie gerade vom medizinischen Personal immer mehr. Das passt nicht zusammen“, sagt der Gewerkschafter...“ Pressemitteilung vom 20.11.2021 von ver.di Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen externer Link
  • Zwölf Stunden töten: Lange Schichten sind gefährlich, dennoch wurde die erlaubte Arbeitszeit erweitert
    „Man hat in Wuhan eine klare Relation zwischen der Länge der Arbeitsschichten und der Überlebenswahrscheinlichkeit der Patienten sowie der Ansteckungswahrscheinlichkeit der Krankenhaus-Mitarbeiter entdeckt«, heißt es in einem Interview mit Eckhard Nagel, Professor für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften, der von 2010 bis 2015 Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Essen war. In der ersten hektischen Phase, so Nagel, »arbeiteten Ärzte und medizinisches Personal in Wuhan oft 12 bis 14 Stunden. Sehr viele Helfer haben sich damals angesteckt. Diese Entwicklung sehen wir auch in Italien und Spanien. Erst als in China sehr viel mehr Personal zur Hilfe kam und die Schichten sich auf sechs Stunden verkürzten, sanken die Ansteckungs- und Sterberaten. Die Kehrseite der Medaille: Kürzere Schichten bedeuten einen sehr viel höheren Bedarf an Schutzausrüstung.« Seine Schlussfolgerung ist deutlich: Die Lehre für Deutschland und Europa sei, »dass eine Sechs-Stunden-Schicht Leben rettet«. Welchen Grund gibt es also in der jetzigen Situation in Deutschland, Zwölf-Stunden-Schichten und eine Verkürzung der Ruhezeit auf neun Stunden für systemrelevante Berufe, darunter der Gesundheitsbereich, zuzulassen, wie es Anfang April das SPD-geführte Arbeitsministerium beschlossen hat? Ist es allen Ernstes der Mangel an Schutzausrüstung? Wenn das ein Hintergrund dieser Verordnung ist, macht mich das nur wütend. Bisher gibt es von der Politik keine Signale, die die Situation in den Krankenhäusern nachhaltig verbessern könnten. Es scheint zudem vergessen, dass wir uns schon seit Jahren im Krisenmodus befinden. (…)Wieso wird nicht versucht, Sechs-Stunden-Schichtmodelle zu etablieren, insbesondere in den belasteten Bereichen? Das würde die Attraktivität erhöhen, in den Beruf zurückzukehren. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Freiwilligkeit und die Einbeziehung unserer Einschätzungen in Entscheidungen, also derjenigen, die sich wirklich auskennen. Dem Beispiel unserer Kolleg*innen am Universitätsklinikum in Jena folgend, haben gewerkschaftlich aktive Beschäftigte von Vivantes und der Charité in Berlin einen offenen Brief verfasst, in dem wir Forderungen an die Politik gestellt haben. An erster Stelle steht dabei der Schutz der Beschäftigten, d.h. dass ausreichend Schutzkleidung zur Verfügung steht und dass Beschäftigte aus Risikogruppen nicht direkt mit Covid-19-Patient*innen arbeiten. In diesen offenen Briefen, die es inzwischen bundesweit gibt, ist nachzulesen, welche Maßnahmen wir für richtig halten. Eine Ausweitung der Arbeitszeit ist nicht darunter. Es wird häufig gesagt, die Pflege habe keine Stimme. Aber: Wir haben viele Stimmen, zum Beispiel in unserer Gewerkschaft ver.di. Wir sind laut. Also: Hört uns endlich auch zu!“ Beitrag von Silvia Habekost vom 21. April 2020 aus ak (analyse & kritik) #659 externer Link (Silvia Habekost ist in ver.di aktiv und arbeitet als Pflegekraft in Berlin)
  • [Interview] Mehr Personal, kürzere Arbeitszeiten – Nein zum 12-Stunden-Tag! 
    Das Arbeitsministerium weicht das Arbeitszeitgesetz auf: Bis Ende Juni erlaubt es in systemrelevanten Berufen längere Arbeits- und kürzere Ruhezeiten. Demnach darf die Arbeitszeit in bestimmten Berufen auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden und 60 Stunden pro Woche. Die Verordnung der Bundesregierung wird unter dem Vorwand der Corona-Pandemie eingeführt. Es sollen auf diese Weise angebliche Versorgungsengpässe in der Notlage vermieden werden. Ist das die Lösung des Problems? Die Antwort der Gewerkschaften müsse jetzt die Forderung nach einer Aufstockung des Personals und einer Verringerung der Arbeitszeit bei vollem Lohn- und Personalausgleich sein – das fordert hingegen René Arnsburg in der Petition „Nein zum 12-Stunden-Tag und zur 60-Stunden-Woche“ externer Link. Arnsburg ist Verdi Mitglied und arbeitet seit 2016 für den Manifest Verlag. Dort hat er auch das Buch „Maschinen ohne Menschen? Industrie 4.0: Von Schein-Revolutionen und der Krise des Kapitalismus“ externer Link veröffentlicht. Radio Corax sprach mit René Arnsburg über die neue Arbeitszeitverordnung, Gegenwehr und die Folgen der Corona-Krise auf Lohnarbeit und Industrie 4.0.“ Interview vom 21. April 2020 bei Radio Corax externer Link Audio Datei
  • Notstands-Arbeitsrecht? Merkwürdige Ermächtigung der Bundesregierung im Arbeitszeitgesetz / Neue Arbeitszeitverordnung: Wertschätzung geht anders! 
    • Neue Arbeitszeitverordnung: Wertschätzung geht anders!
      „Viele Beschäftige – gerade die in den systemrelevanten Berufen – sind am Limit. Doch den Arbeitgeberverbänden reicht das nicht. Sie haben die Gunst der Corona-Krise genutzt, um ihre Interessen durchzusetzen. Das Arbeitszeitgesetz wurde befristet aufgeweicht. Das ist ein Gesundheitsrisiko für die Beschäftigten. Dieser Verantwortung müssen sich die Arbeitgeber stellen. Und die Bundesregierung muss die gesetzlichen Standards zügig wieder herstellen (…) Das Arbeitszeitgesetz war für die Arbeitgeber seit jeher ein Angriff auf die unternehmerische Freiheit. In Dauerschleife klagen sie über die gesetzlichen Regelungen und suchen den kleinsten Anlass, um sie zu lockern. Zuletzt musste die Digitalisierung herhalten. Aber Fakt ist: Die Beschäftigten leisten – auch unabhängig von Corona – schon unentwegt Mehrarbeit. Allein im letzten Jahr wurden von ihnen 1.926.000.000 Überstunden angehäuft. Die Hälfte davon wurde nicht vergütet (siehe Grafik). Das Arbeitszeitgesetz in der jetzigen Form lässt also genug Spielräume. Trotzdem treiben die Arbeitgeberverbände ideologische Spielchen. In Nordrhein-Westfalen gab es schon vor der Corona-Krise eine Initiative, um über den Bundesrat die tägliche Arbeitszeit auf zwölf Stunden hochzuschrauben. In der jüngsten Vergangenheit waren die Arbeitgeber mit ihrem Anliegen zum Glück auf taube Ohren gestoßen. Bis jetzt zumindest. (…) Nun ist ihnen die Bundesregierung entgegengekommen. Mit einer bis zum 30. Juni 2020 befristeten Verordnung werden Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz erlaubt. In bestimmten Fällen sind nun Arbeitszeiten von bis zu zwölf Stunden täglich und sechzig Wochenstunden zulässig. Ebenso ist eine Verkürzung der täglichen Ruhezeiten enthalten. Betroffen sind ausgerechnet die Beschäftigten in den systemrelevanten Berufen. Also diejenigen, die Tag und Nacht den Laden am Laufen halten. Wertschätzung geht anders! (…) Und es gilt: Alle Arbeitszeitregelungen in Arbeits- und Tarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen haben rechtlich weiter Bestand. Die Arbeitgeber dürfen nicht einseitig davon abweichen. Gleichzeitig muss die Bundesregierung eine Verlängerung der Verordnung ausschließen. Die Krise darf keinesfalls dazu dienen, Standards zu schleifen. Gesundheit geht vor Ideologie!“ #schlaglicht 15/2020 des DGB Niedersachsen vom 17. April 2020 externer Link – die Rechtssituation ist alles andere als klar. Der mit Corona-Hinweis eingefügte § 14 Abs.4 ArbZG wurde zum festen Gesetzesbestandteil gemacht und damit eine Art Notstandgesetzmöglichkeit (mit alleiniger Verordnungsmacht des BMAS) geschaffen, der dem Wortlaut nach Arbeits-/Tarifverträge – epidemiebedingt – aufheben kann; zumindest kann man das so interpretieren, denn wörtlich heißt nun im Gesetz, dass es um Rechtsverordnungen geht, die über die „in Tarifverträgen vorgesehenen Ausnahmen hinausgehen.“ – siehe dazu:
    • Notstands-Arbeitsrecht? Merkwürdige Ermächtigung der Bundesregierung im Arbeitszeitgesetz
      Im neuen sog.Sozialpaket der Bundesregierung ist eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgesehen, die weit über die Notwendigkeit einer Pandemiebekämpfung hinausgeht. Sie wurde bereits vom Bundestag am 23.3. und vom Bundesrat am 25.3. beschlossen. Danach wird das Bundesministerium für Arbeit #ERMÄCHTIGT durch Rechtsverordnung „in außergewöhnlichen Notfällen mit bundesweiten Auswirkungen“ für Tätigkeiten von Arbeitnehmern Ausnahmen zuzulassen. Auch unter den Tätigkeiten sind nicht etwa nur medizinische und pflegerische Tätigkeiten zu verstehen, sondern auch alle Tätigkeiten die der „Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ dienen. Das ist Preussisches Polizeiverwaltungsgesetz pur. #Notstandsarbeitsrecht ohne gesetzlichen Notstand. Notstandsarbeitsrecht ohne Notstandgesetz. Haben die Bundestagsabgeordneten das Gesetz überhaupt gelesen ???Kommentar vom 1.4.2020 (Kein Aprilscherz) von und bei RA Rolf Geffken externer Link
  • [Petition] Gegen die Einführung des 12-h-Tags und der 60-h-Woche! Mehr Personal und Entlastung in der Grundversorgung sind die Antwort 
    Am 06. April 2020 ging ein Referentenentwurf für eine Bundesverordnung an die Presse, mit der das bisherige Arbeitszeitgesetz ausgehebelt werden soll. Die Höchstarbeitszeit soll nicht nur auf zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche angehoben, sondern gleichzeitig die Ruhezeiten von elf auf neun Stunden verkürzt werden können. Nach Verhandlungen mit dem ver.di-Vorsitzenden Werneke und DGB-Chef Hoffmann wurden Verkaufsstellen von Lebensmittel und Lieferdienste von dieser Regelung ausgenommen – dafür gilt sie bis Ende Juli, also einen Monat länger, als ursprünglich vorgesehen. Beide äußern dann im Gegensatz zu IG BAU und NGG keine grundlegende Kritik an der Anhebung der Höchstarbeitszeit. Der sogenannte Arbeitgeberverband zeigt sich aus nachvollziehbaren Gründen zufrieden, verlangen die Unternehmen doch schon lange kürzere Ruhe- und längere Arbeitszeiten. (…) Die Verordnung der Bundesregierung wird unter dem Vorwand der Corona-Pandemie eingeführt. Es sollen angebliche Versorgungsengpässe in der Notlage vermieden werden. (…) Das ist auch ein Test, wie weit die Unternehmer in der Krise gehen können und einmal durchgesetzte Verschlechterungen bleiben möglicherweise bestehen. Da reicht auch nicht der Verweis darauf, von der neuen Regelung besonnenen Gebrauch zu machen, wie es aus der Pressemitteilung von ver.di zu vernehmen ist (…) Selbst in der Gesundheitsversorgung oder im Lebensmitteleinzelhandel entsteht die Notlage nicht dadurch, dass zu viele Leute etwa zu kurz arbeiten. Im Gegenteil: Es ist zu wenig Personal da, das unter zu hohem Druck zu lange arbeitet. Die Folge sind Burnouts, Einbruch der Leistungsfähigkeit und gerade jetzt eine ungenügende Einhaltung des Gesundheitsschutzes. (…) Auf der einen Seite werden in der Krise Millionen erwerbslos und in Kurzarbeit geschickt, während andere bis zu zwölf Stunden am Tag arbeiten sollen. Das ist kalkulierter Wahnsinn! Die neue Regelung bringt die Leute nicht „hart an die Grenze der Belastbarkeit“, wie Werneke sagt, sondern sie arbeiteten bereits vor Corona über dem Limit. (…) Die Antwort der Gewerkschaften muss jetzt die Forderung nach einer Aufstockung des Personals und einer Verringerung der Arbeitszeit bei vollem Lohn- und Personalausgleich sein. Die VKG hat auf ihrer letzten Konferenz im Januar 2020 die Forderung nach der 30-h-Woche wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Das wäre die passende Antwort statt Kurzarbeit für die einen bei gleichzeitiger Mehrarbeit für die anderen. Das Geld und Personal ist zu Genüge da! Allein die drei großen Autokonzerne VW, Daimler und BMW verfügen über Gewinnrücklagen in Höhe von 180 Milliarden Euro und Schütten bis zu 7,5 Milliarden Euro an Aktionär*innen aus – in der Krise! Gleichzeitig schicken sie hunderttausende Arbeiter*innen mit Lohnverlust nach hause und schreien nach staatlichen Hilfen. Die Einführung von sechstündigen Schichten hat in China erst zu einer Verringerung der Ansteckung über das Personal in den Krankenhäusern geführt. (…) Zwar lehnen IG BAU und NGG die neue Verordnung ab, aber es ist notwendig, dass der DGB und alle seine Einzelgewerkschaften an einem Strang ziehen, diese Verordnung ablehnen und eine Vorstellung davon geben, wie ein derartiger Angriff zurückgeschlagen werden kann. Unter dem Vorwand der Infektionseindämmung wurden alle Streiks von vornherein abgesagt. Dieses Argument sollte man nicht gelten lassen, da ein Streik in erster Linie in der Arbeitsniederlegung besteht und nicht darin, in einem Bierzelt in großen Mengen bei einander zu sitzen. Die Kolleg*innen würden schnell kreative Streiklösungen finden, die alle gebotenen Schutzbestimmungen berücksichtigen. (…) Entscheidungen, die die Arbeiter*innenklasse betreffen, sollten auch von ihr gefällt werden, das betrifft nicht nur die Gewerkschaftspolitik, sondern alle Fragen der Organisation der Produktion nach gesellschaftlicher Notwendigkeit, Personalausstattung und Arbeitszeit.“ Petition von René Arnsburg an Bundesregierung bei change.org externer Link und dazu unterstützende Proteste:

    • Belegschaftszeitung »Uns reicht’s« der unabhängigen Betriebsgruppe bei kommunalen Kliniken Bremen (Mitte) Nr. 42 vom April 2020 : Gegen die Einführung des 12-Stunden-Tages und der 60-Stunden-Woche!
    • »Das ist extrem anstrengend«
      Personalrat der Essener Uniklinik lehnt die Einführung von 12,5-Stunden-Schichten während der Pandemie ab und fordert eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten. Interview bei ver.di Gesundheit & Soziales mit Alexandra Willer externer Link, Krankenpflegerin und Vorsitzende des Personalrats am Uniklinikum Essen: „… Sobald sich die Situation durch die Pandemie verschärft, soll es mit den 12,5-Stunden-Schichten losgehen. Nach einer Tagschicht von 6.30 bis 19.00 Uhr sollen die Leute in den Nachtdienst von 18.30 bis 7.00 Uhr gehen, danach einen »Ausschlaftag« bekommen und dann wieder von vorne beginnen. Das zwei Wochen lang, danach eine Woche frei. Die Klinik hält das für den besten Weg zur Behandlung schwerkranker Covid-19-Patienten. [Sind solche Arbeitszeiten erlaubt?] Die langen Schichten werden möglich, weil die Bezirksregierung Düsseldorf wegen des Pandemiefalls eine Ausnahmeregelung in § 15 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes genutzt hat. Sie hat Arbeitszeiten von bis zu 60 Stunden in der Woche und zwölf Stunden täglich erlaubt, wenn innerhalb von 24 Wochen eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird und mindestens 15 Sonntage im Jahr frei bleiben. [Wie bewertet der Personalrat die 12.5-Stunden-Schichten?] Wir haben diesen Plan im Rahmen unserer Mitbestimmungsrechte abgelehnt, denn wir halten solch lange Schichten für gesundheitsschädlich – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die betroffenen Pflegekräfte überwiegend in voller Schutzbekleidung arbeiten müssen. Das ist extrem anstrengend. Das gilt besonders für ältere Kolleginnen und Kollegen, die davon nicht ausgenommen sind. Zudem sind wir davon überzeugt, dass die Beibehaltung des bisherigen Schichtsystems besser funktionieren würde. Niemand weiß, wie lange eine hohe Zahl von Covid-19-Patient*innen behandelt werden muss. Es bringt niemandem etwas, wenn die Pflegekräfte nach ein paar Wochen reihenweise zusammenklappen und selbst krank werden…“
    • Gegen die Einführung des 12-h-Tags und der 60-h-Woche! Mehr Personal und Entlastung in der Grundversorgung sind die Antwort! Unterstützt die Petition!
      „… Es darf nicht einer erlesenen Auswahl von Mitgliedern der Bundesebene oder dem hauptamtlichen Apparat vorbehalten sein, im Namen von Millionen von Mitgliedern zu sprechen, ohne dass diese sich positionieren können. Das fängt bei der betrieblichen und örtlichen Ebene an und geht bis in die höchsten Gremien. Entscheidungen, die die Arbeiter*innenklasse betreffen, sollten auch von ihr gefällt werden, das betrifft nicht nur die Gewerkschaftspolitik, sondern alle Fragen der Organisation der Produktion nach gesellschaftlicher Notwendigkeit, Personalausstattung und Arbeitszeit. Um dies durchzusetzen dürfen die Kolleg*innen nicht einfach abwarten bis die Gewerkschaftssekretär*innen – auf welcher Ebene auch immer – dies tun, sondern dies auch einfordern und Telkos/Videokonferenzen selbst organisieren. Die Gewerkschaften müssen auf die Situation nach der Corona-Pandemie vorbereitet sein und die Kolleg*innen entsprechend darauf vorbereiten: die Kapitalseite schläft nicht, sie machen sich gerade auf einen verschärften Angriff auf unsere lang erkämpften Errungenschaften bereit. Die Politik der Sozialpartnerschaft, die von den Gewerkschaftsverantwortlichen weiter fortgeführt wird, wird uns nicht helfen, eine Widerstandsfront dagegen aufzubauen.“ Aufruf vom 10.4.2020 von und bei Vernetzung kämpferischer Gewerkschaften externer Link, auch als Flugblatt externer Link
    • Aufhebung der Höchstarbeitszeit bei gleichzeitiger Rekord-Kurzarbeit beschlossen: Arbeitszeitverkürzung statt Kurzarbeit und Zwölf-Stunden-Tag!
      Was auf den ersten Blick als galoppierender Wahnsinn erscheint, sind in Wirklichkeit zwei Seiten einer Medaille. Bei Kurzarbeit wird der Nettolohn anteilig aus dem Budget der Bundesagentur für Arbeit gezahlt und nicht mehr von der Firma, bei der die Person angestellt ist. So werden die Lohnkosten inklusive des Unternehmensanteils zur Sozialversicherung aus der Staatskasse bezahlt. Die Umsatzeinbußen privater Unternehmen werden so durch staatliche Kostenübernahme ausgeglichen, während die Gewinne in privater Hand der Unternehmer*innen bleiben. Die Aussetzung des bisherigen Arbeitszeitgesetzes durch die Bundesregierung sorgt dafür, dass Beschäftigte privater, aber auch öffentlicher Unternehmen, in Zeiten eines hohen Arbeitsvolumens länger ausgebeutet werden können. Dafür muss bei einem längeren Arbeitstag kein neues Personal eingestellt werden. Bei beidem gewinnen nur die Unternehmen, während die Beschäftigten rechts und links geohrfeigt werden…“ Artikel von René Arnsburg vom 8. April 2020 bei Sol externer Link
  • [IG BAU] Arbeitszeitverordnung: Niemand muss sich für Konsumwünsche anderer opfern
    Die Agrargewerkschaft IG BAU kritisiert die jüngste Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes als unausgewogen und fordert die Bundesregierung auf, den Arbeitnehmerschutz in der zugrundeliegenden Verordnung nachzubessern. „Die Verordnung ist ungerecht. Sie verlängert die Arbeitszeit und verkürzt Pausen allein zum Nachteil der Beschäftigten, die ohnehin schon am Limit arbeiten. Während Arbeitnehmerrechte wie der Schutz vor Überlastung keine Rolle spielen, unterstützt der Staat gleichzeitig Unternehmen mit bespiellos hohen Steuersummen. Solche Regelungen führen zu einer Verschärfung der ohnehin schon starken sozialen Schieflage. Das hilft niemanden, sondern führt bei vielen zu Ärger und Frustration. Hier muss die Regierung nachbessern“, sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Harald Schaum. „Arbeitsspitzen sind in der Landwirtschaft die Regel. Auch ohne Pandemie zeigen die Beschäftigten hier rund um die Uhr Einsatz. Bereits jetzt sind deshalb die Tarifregelungen derart flexibel, wie es ein verantwortlicher Umgang mit der Gesundheit zulässt. Mehr geht nicht, das verkraftet keiner. Es ist auch in Krisenzeiten niemanden zuzumuten, sich für die Konsumwünsche der Allgemeineinheit zu opfern.“…“ IG BAU-Pressemitteilung vom 10.04.2020 externer Link
  • Berliner Bündnis für Mehr Personal im Krankenhaus am 9. Apr. 2020 bei Twitter externer Link dazu: „“Wir sind verdammt wütend! @hubertus_heil 12 Stunden Schichten mit nur 9 Stunden Ruhephase? Alle die jetzt #Systemrelevant sind, sollen also verheizt werden? @jensspahn  @BMG_Bund Was glaubt die Politik eigentlich wieviele Pflegekräfte nach #COVID19 noch in der Pflege arbeiten?„“
  • [DGB] Corona-Arbeitszeitverordnung – was bedeutet sie konkret?
    Die Bundesregierung hat im Zuge der Corona-Krise die Arbeitszeitregelungen für bestimmte Branchen gelockert – befristet bis zum 30. Juni 2020. Wir geben eine Übersicht, was das konkret für die Arbeitszeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bedeutet. (…) Auf Grundlage dieser Verordnung sollen bei Tätigkeiten in zahlreichen Branchen, unter anderem bei Produktion und Transport von Waren des täglichen Bedarfs und Arzneien, in Gesundheitsdiensten, bei Behörden und Energieversorgern unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitszeiten von bis zu zwölf Stunden täglich und Verkürzung der täglichen Ruhezeiten auf bis zu neun Stunden zulässig sein. Doch was bedeutet diese Verordnung konkret für die Arbeitszeiten von Beschäftigten, die in diesen Branchen tätig werden? Wie wirkt diese Verordnung auf die in Betrieben geltenden Arbeitszeitregelungen aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen? Gibt diese Verordnung den Arbeitgebern die Befugnis, sich über die bisher durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeiten hinwegzusetzen, beziehungsweise diese aus Anlass und für die Dauer der Pandemie einseitig durch die neuen Arbeitszeiten entlang der Vorgaben der Verordnung zu ersetzen? Hier einige wichtige Grundsätze, die eine erste Orientierung ermöglichen: 1. Die Verordnung verschafft den Arbeitgebern keine neuen Befugnisse, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten einseitig zu verändern. (…) 4. Welche Arbeitszeiten der Arbeitgeber anordnen und verlangen kann, ergibt sich aus bei ihm derzeit geltenden Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. (…) 5. Arbeitgeber dürfen hingegen nicht unter Berufung auf diese Verordnung in ihrem Betrieben nun die geltenden Arbeitsverträge, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen einseitig außer Kraft setzen. (…) 6. Arbeitgeber haben lediglich die Möglichkeit, bei absoluten Notfall- und Notstandsarbeiten einseitig Mehrarbeit anzuordnen. Diese Befugnis beschränkt sich auf zeitlich eng begrenzte Ausnahmesituationen, etwa bei drohenden irreparablen Schäden für den Betrieb. Sie war bereits vor der Verabschiedung dieser Verordnung Bestandteil des Arbeitszeitgesetzes.“ DGB-Mitteilung vom 9.04.2020 externer Link
  • [IG Metall Köln-Leverkusen] CORONA Notlage darf nicht für eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes ausgenutzt werden!
    IG Metall Köln-Leverkusen befürchtet erneuten Angriff auf das Arbeitszeitgesetz durch geplante Verordnung. Die Bundesregierung plant, befristet bis zum 31.06.2020, für „Beschäftigte der kritischen Infrastruktur“ eine sogenannte COVID-19-Arbeitszeitverordnung zu erlassen. Dadurch würden Möglichkeiten geschaffen, die tägliche Arbeitszeit auf 12 Stunden auszudehnen, die Ruhezeit auf 9 Stunden abzusenken und Sonn- und Feiertagsarbeit in größerem Rahmen zu fahren. Zwar sollen diese Maßnahmen erst dann möglich sein, wenn alle anderen Konzepte zur Aufrechterhaltung der Versorgung nicht mehr greifen, jedoch wissen wir auch, dass wenn diese Möglichkeiten einmal bestehen, sie auch genutzt werden. Seit Jahren fordern die Arbeitgeberverbände eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes und die NRW Landesregierung ist gerne mit dabei, zuletzt mit ihrer Bundesratsinitiative Anfang 2019. Und kaum ist die Ankündigung draußen, gibt es auch schon im Handwerk die Forderung nach einer Ausweitung der Regelungen auf ihre Branchen “für notwendige Reparaturen an den Krankenhäusern“. (…) Gerade jetzt, wo die Beschäftigten hoch belastet sind und wir trotz aller Präventionsmaßnahmen keinen 100 prozentigen Schutz erreichen werden, wäre es höchst sinnvoll, die Arbeitsvolumina herunter zu fahren und Arbeitszeiten zu kürzen, um Entlastung zu schaffen. Stattdessen laufen unter dem Deckmantel „Prävention“ so fragwürdige Maßnahmen, wie Fieber messen am Werkstor, die natürlich überhaupt nichts bringen.“ Auch wenn die geplante Verordnung notwendig erscheint, werden wir sie kritisch im Blick halten und darauf achten, dass sie zeitlich und auf den Geltungsbereich beschränkt bleibt! Keine Ausweitung auf andere Bereiche, keine Verlängerung!…“ Pressemitteilung der IG Metall Köln-Leverkusen vom 9.4.2020 externer Link
  • [ver.di] Arbeitszeitverordnung: Ausnahmeregeln sind nur in dringenden Notfällen gerechtfertigt – Verkaufsstellen sind ausgenommen
    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert, die Anwendung der geplanten Covid-19-Arbeitszeitverordnung der Bundesregierung auf unvermeidliche Ausnahmesituationen zu beschränken. „Gerade angesichts der enormen aktuellen Arbeitsbelastung im Gesundheitswesen, in der Pflege, bei der Bundesagentur für Arbeit und in vielen anderen systemrelevanten Bereichen bedürfen die dort Beschäftigten besonderen Schutz, mit ihrer Gesundheit darf kein Schindluder getrieben werden”, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. „Die Arbeitgeber müssen sich jetzt der Verantwortung für ihre Beschäftigten stellen. Erst wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind, darf von den Notfallregeln Gebrauch gemacht werden“, sagte Werneke weiter. Die Covid-19-Arbeitszeitverordnung setzt das Arbeitszeitgesetz teilweise außer Kraft, es sieht für Tätigkeiten in der kritischen Infrastruktur unter anderem eine Ausweitung der Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden und die Verkürzung der Ruhezeiten auf bis zu neun Stunden vor. „Die Verlängerung der Arbeitszeit bei gleichzeitiger Einschränkung der Ruhezeiten geht hart an die Grenze der Belastbarkeit und muss sofort wieder zurückgenommen werden, sobald eine außerordentliche Notsituation überwunden ist“, stellte Werneke klar. Im Falle der Ausweitung der Höchstarbeitszeit sieht die Verordnung einen Ausgleich innerhalb von vier Wochen vor. „Wir als ver.di erwarten, dass in Freizeit ausgeglichen wird, das ist wesentlich für den Arbeitsschutz”, so Werneke. Auf Drängen von ver.di sind Beschäftige in Verkaufsstellen – insbesondere in Lebensmittelfilialen – und von Lieferdiensten von der neuen Verordnung ausgenommen. Zudem ist die Verordnung bis zum 31. Juli 2020 befristet. Beide Punkte bewertete Werneke positiv. Auch die Bundesländer haben in den vergangen Tagen Rechtsverordnungen zum Arbeitszeitgesetz erlassen. Vielfach sind diese Regelungen schlechter als die jetzt in Kraft getretene Verordnung der Bundesregierung. „Es darf zwischen den Ländern kein Wettrennen um den schlechtesten Arbeitsschutz geben. Die jetzt in Kraft getretene Covid-19-Arbeitszeitverodnung des Bundes muss die untere Haltelinie für alle sein”, forderte Werneke.“ Pressemitteilung vom 07.04.2020 externer Link – Widerstand sieht anders aus…
  • Lehren aus Wuhan: „Ärzte und medizinisches Personal sollten nur sechs Stunden arbeiten“
    Interview von Andreas Rinke vom 01. April 2020 bei RiffReporter externer Link mit Eckhard Nagel, Präsident des Chinesisch-Deutschen Freundschaftskrankenhauses in Wuhan

Siehe dazu im LabourNet Germany:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=169735
nach oben