Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) – wird sie den Namen verdienen?

Dossier

fzs: BAföG erneuern und ausbauen!Nach Medienberichten hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein Eckpunktepapier für eine Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ausgearbeitet. (…) „Wenn der BAföG-Höchstsatz von derzeit 735 auf 850 Euro angehoben werden sollte, wäre das ein wichtiger erster Schritt. Er reicht aber zur Bedarfsdeckung im Jahr 2019 nicht aus, sagte GEW-Vize Andreas Keller. Den Berichten zufolge soll die im BAföG enthaltene Wohnpauschale von 250 auf 325 Euro erhöht werden. „In vielen Hochschulstädten ist auch dafür keine Studentenbude anzumieten“, unterstrich Keller. (…) Die BAföG-Erhöhung müsse möglichst vielen Studierenden zugutekommen und schnell wirksam werden. Deshalb sei auch ein deutlicher Anstieg der Eltern-Freibeträge um mindestens 15 Prozent notwendig…“ Pressemitteilung der GEW vom 13.11.2018 externer Link, siehe dazu auch studentische Stimmen:

  • BAföG-Novelle: „Bundestag muss Gesetzentwurf gründlich überarbeiten“ – auf mind. 800 Euro plus Wohnkostenzuschuss erhöhen, Schuldenlast senken New
    • GEW: „Bundestag muss Gesetzentwurf gründlich überarbeiten“
      Das Bundeskabinett berät heute über den Regierungsentwurf für die 29. BAföG-Novelle. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bundestag aufgefordert, den Gesetzentwurf gründlich zu überarbeiten. „Trotz steigender Lebenshaltungskosten und explodierender Mitpreise will das Kabinett die Studierenden, Schülerinnen und Schüler mit einer weitere Nullrunde abspeisen und sowohl Bedarfssätze als auch Wohnpauschalen einfrieren. Von den vom Haushaltsauschuss des Bundestags für eine BAföG-Erhöhung bereitgestellten 150 Millionen Euro will die Regierung gerade einmal 61 Millionen abrufen – den Löwenanteil von 89 Millionen soll Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) für die Haushaltssanierung einkassieren. Das darf sich das Parlament nicht gefallen lassen. Es muss den Regierungsentwurf vom Kopf auf die Füße stellen“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, am Mittwoch in Frankfurt a.M. Der Regierungsentwurf enthalte zwar positive Ansätze wie eine zögerliche Anhebung der Freibeträge oder die Ausdehnung der Förderungshöchstdauer über ein „Flexibilitätssemester“, aber auch handfeste Verschlechterungen, stellte der GEW-Sprecher fest. „Ein völlig falsches Signal ist, dass die Rückzahlungsrate ehemaliger BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger von 130 auf 150 Euro erhöht werden soll. Damit würde der maximale Rückzahlungsbetrag von jetzt 10.010 auf künftig 11.550 Euro steigen. Die Bundesregierung macht damit das Gegenteil dessen, was die Ampelkoalition 2021 angekündigt hatte: Sie will den Darlehensanteil nicht wie versprochen senken, sondern die Schuldenlast für Studierende deutlich anheben…“ Bildungsgewerkschaft am 06.03.2024 externer Link zum Regierungsentwurf für die 29. BAföG-Novelle
    • BAföG-Reform: Paritätischer fordert mehr Geld für Studierende. Der Verband fordert 800 Euro plus Wohnkostenzuschuss
      Harte Kritik übt der Paritätische Gesamtverband an den Plänen von Bildungsministerin Stark-Watzinger für eine BAföG-Reform, bei der bisher auf eine Erhöhung der Bedarfssätze verzichtet werden soll. Der Verband weist auf die hohe Armut unter Studierenden hin und fordert eine Anhebung der BAföG-Sätze auf 800 Euro plus Wohnkostenzuschlag. (…) Die angekündigte Studienstarthilfe sowie die Ausweitung des Kreises der BAföG-Anspruchsberechtigten begrüßt der Verband, betont jedoch, dass es mehr braucht, um echte Chancengerechtigkeit zu schaffen. “Das Versprechen von gleichen Möglichkeiten für alle junge Menschen ist nicht viel wert, wenn es nicht gelingt, Studierende wirksam vor Armut zu schützen und ihnen den Rücken für eine Ausbildung, frei von existenzieller Not, zu stärken”, so Schneider. Der Verband setzt nun auf deutliche Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.“ Pressemitteilung vom 06. März 2024 externer Link
  • Das BMBF hat seine BAföG-Novelle durch die Ressortabstimmung gebracht, nächste Woche soll sie ins Kabinett – doch „Stark-Watzingers BAföG-Pläne sind Armutszeugnis“
    • GEW: „Stark-Watzingers BAföG-Pläne sind Armutszeugnis“
      Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Pläne von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) für die 29. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) scharf kritisiert. „Die Ministerin will den Studierenden nicht einmal einen Inflationsausgleich zahlen, sondern ihnen eine weitere Nullrunde zumuten. Dabei wissen viele längst nicht mehr, wie sie steigende Lebenshaltungskosten und galoppierende Mieten bezahlen sollen. Damit stellt sich die Bundesbildungsministerin selbst ein bildungs- und sozialpolitisches Armutszeugnis aus“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, mit Blick auf Medienberichte über die bevorstehende Kabinettsentscheidung zum BAföG. Dabei habe soeben erst der BAföG-Bericht der Bundesregierung den dringenden Handlungsbedarf deutlich gemacht, betonte Keller: „Nur noch 11,7 Prozent aller Studierenden erhalten BAföG, ein Drittel ist armutsgefährdet, zwei Drittel müssen auch in der Vorlesungszeit jobben. Diese Missstände untergraben nicht nur die Chancengleichheit, sondern verschärfen auch den Fachkräftemangel. Bleiben die BAföG-Sätze eingefroren, dürften die Studienanfängerzahlen weiter zurückgehen und die Studienabbruchquote werde weiter steigen. Die Ampelkoalition muss endlich ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen und die Ausbildungsförderung grundlegend erneuern“, unterstrich der GEW-Hochschulexperte. Stark-Watzinger plane zwar kleine Schritte in die richtige Richtung wie die Einführung einer Studienstarthilfe, aber mit einer „echten Reform“ habe das nichts zu tun…“ Pressemitteilung vom 28.02.2024 externer Link, siehe auch:
    • Ab ins Parlament
      Das BMBF hat seine BAföG-Novelle durch die Ressortabstimmung gebracht, nächste Woche soll sie ins Kabinett. Die Abgeordneten von Grünen und SPD haben umfangreichen Änderungsbedarf angemeldet – tut sich wirklich noch etwas?
      EIGENTLICH HATTE die neueste BAföG-Reform des BMBF am 7. Februar das Bundeskabinett passieren sollen, doch die Ressortabstimmung zog sich, weil gleich zwei Ministerien einen Leitungsvorbehalt eingelegt hatten. Jetzt haben sich die Diskussionen innerhalb der Bundesregierung  gelöst, voraussichtlich am 6. März wird das Kabinett die Novelle beschließen. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) zeigte sich gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio erfreut: „Das war unser Versprechen, das BAföG zu modernisieren, anzupassen und deswegen bin ich sehr froh, dass wir unser Versprechen in dieser Legislaturperiode auch wirklich umsetzen konnten.“ (…) Während Stark-Watzinger den Druck auf die Länder erhöht, auf ihrer Seite die E-Akte einzuführen, damit endlich auch die Bearbeitung der Anträge durchgängig digital und damit zügig ablaufen könne, scheint eine weitere der im Ampel-Koalitionsvertrag angekündigten BAföG-Neuerungen in weite Ferne gerückt. „Der elternunabhängige Garantiebetrag im Rahmen der Kindergrundsicherung soll künftig direkt an volljährige Anspruchsberechtigte in Ausbildung und Studium ausgezahlt werden“, hatten SPD, Grüne und FDP versprochen. Doch dafür müsste die Kindergrundsicherung überhaupt erst einmal unter Dach und Fach sein.“ Beitrag vom 28. Februar 2024 im Blog von Jan-Martin Wiarda externer Link
  • BAföG ist das Sparschwein des BMBF: Das BAföG IST der Schuldenbremse zum Opfer gefallen 
    Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V. kritisiert den mangelhaften und enttäuschenden Vorschlag, den das Bundesministerium für Bildung und Forschung nun vorgelegt hat. Unter anderem der fzs wurde aufgefordert zu dem gestern Abend vorgelegten Referent*innenentwurf Stellung zu beziehen.
    Eine vertiefte Analyse und Verweis auf unsere erste Einschätzung können Sie in dem Blog von Herrn Wiarda externer Link finden.
    „Unsere Befürchtungen von vor 2 Tagen sind nun bittere Realität geworden. Das Ministerium will einen großen Teil der auferlegten Sparmaßnahmen von den Studierenden nehmen. 88 Millionen Euro weniger werden in eine BAföG-Reform fließen. Mit den übrigen 62 Millionen Euro bleibt ein Reform-Paket, das hinter der Realität der Studierenden weit zurück bleibt: so fällt nicht nur das Flexibilitätssemester hinter der durchschnittlichen Studiendauer zurück, sondern es wird auch keine Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze geben. Hier vernachlässigt die Bundesregierung ihre sozialen Verantwortung zugunsten des Sparhaushaltes – trotz hoher Inflation bei den Lebenshaltungskosten sowie rasant steigender Mieten. Es ist ein fatales Signal, dass das Ministerium nicht die vom Haushaltsausschuss gegebenen Möglichkeiten wahr nimmt, sondern lieber das BAföG zu seiner Sparbüchse macht und auf eine möglichst späte Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hofft. Viele Expert*innen sind sich sicher, dass dieses in unserem Sinne urteilen und die BAföG-Sätze für verfassungswidrig niedrig erklären wird. Tun Sie also schon jetzt etwas dagegen, Frau Ministerin!“ Niklas Röpke, fzs-Vorstand. Der Entwurf sieht unter anderem vor:
    – Einführung eines Flexibilitätssemesters (Verlängerung der Förderhöchstdauer des BAföG um ein Semester)
    Verschiebung der Frist für ein förderungsschädlichen Wechsel des Studienfachs um ein Semester
    – Studienstarthilfe als Zuschuss in Höhe von 1000 Euro
    Explizit nicht sieht der Entwurf unter anderem vor:
    – Anpassung der Bedarfssätze auf ein Existenzminimum
    Umstrukturierung der Wohnkostenpauschale hin zu einer real-bedarfsdeckenden Finanzierung
    Der Haushaltsausschuss stellte in ihrer Bereinigungssitzung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung 150 Millionen Euro bereit, welche qua Vermerk gezielt für die Anpassung der Bedarfssätze des BAföG an das Existenzminimum ausgegeben werden sollten. Im Zuge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023 wurde sich gegen die Aussetzung der Schuldenbremse für 2024 entschieden, was Kürzungen bei verschiedenen Ministerien zur Folge hatte. So muss das BMBF 200 Millionen Euro kürzen – es hatte aber mit der Entscheidung, an welcher Stelle die Kürzungen stattfinden sollen gezögert. Die Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze wurde drängender, da eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht läuft, die die Sätze als zu niedrig einschätzt. Mehrere Expert*innen folgten dieser Einschätzung, weshalb auch mehrere politische Aktuer*innen bereits von einem Urteil im Sinne der GEW und des fzs (die die Klage eng begleiten) ausgehen.“ Statement vom 11.1.2024 des Dachverbands von Studierendenvertretungen in Deutschland – fzs e.V. externer Link – zum neuen Referent*innenentwurf des 29. BAföG-Änderungsgesetzes, siehe auch GEW:

    • GEW: „Weitere BAföG-Nullrunde verantwortungslos“ 
      „… Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) aufgefordert, den Referentenentwurf ihres Hauses für die 29. BAföG-Novelle zurückzuziehen und umfassend zu überarbeiten. „Das Papier ist ein Schlag ins Gesicht aller Studierenden, die nicht mehr wissen, wie sie die explodierenden Mitpreise und Lebenshaltungskosten bezahlen sollen. Das Ministerium will den Studierenden nicht einmal einen Inflationsausgleich zahlen, sondern verordnet ihnen eiskalt eine Nullrunde. Die BAföG-Strukturreform, die die Ampelkoalition 2021 versprochen hat, fällt aus. Das ist verantwortungslos“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, mit Blick auf die heutige Debatte des BAföG-Berichts der Bundesregierung im Bundestag. Dabei zeige dieser Bericht schwarz auf weiß, wie groß der Handlungsbedarf sei, betonte Keller: „Nur noch 11,7 Prozent aller Studierenden erhalten BAföG, ein Drittel ist armutsgefährdet, zwei Drittel müssen das gesamte Jahr über jobben, um über die Runden zu kommen. Diese Misere ist nicht nur sozialpolitisch skandalös, sondern heizt auch den Fachkräftemangel an: Die Studienanfängerzahlen gehen weiter zurück, die Studienabbruchquote wird weiter steigen. Die Ampelkoalition muss jetzt endlich ihre Zusage einlösen und die Ausbildungsförderung grundlegend reformieren. Dazu gehören eine kräftige Erhöhung und regelmäßige Anpassung der Bedarfssätze, die Einführung eines elternunabhängigen Sockels für alle, die Abschaffung des Darlehensanteils zu Gunsten eines Vollzuschusses und die Wiedereinführung des Schülerinnen- und Schüler-BaföG ab der Sekundarstufe II“, mahnte der Hochschulfachmann. Der Referentenentwurf enthalte zwar Trippelschritte in die richtige Richtung, wie eine zögerliche Anhebung der Freibeträge oder die Ausdehnung der Förderungshöchstdauer über ein „Flexibilitätssemester“, aber auch handfeste Verschlechterungen. „Ein völlig falsches Signal ist, dass die Rückzahlungsrate ehemaliger BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger von 130 auf 150 Euro und damit der maximale Rückzahlungsbetrag von 10.010 auf 11.550 Euro erhöht werden soll. Die Aussicht, mit einem Schuldenberg exmatrikuliert zu werden, schreckt viele Studienberechtigte vom BAföG und Hochschulstudium ab“, betonte der GEW-Sprecher. „Absolut nicht nachvollziehbar“ sei, dass das Ministerium die vom Haushaltsausschuss des Bundestages für eine Novelle bereitgestellten 150 Millionen Euro nur zur Hälfte ausschöpfen will. „Wenn Ministerin Stark-Watzinger dabei bleibt, sind weitere Kürzungen im Bildungs- und Forschungshaushalt vorprogrammiert“, warnte Keller.“ GEW-Pressemitteilung vom 18. Januar 2024 externer Link
  • BAföG darf der Schuldenbremse nicht zum Opfer fallen!
    „Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V. fordert das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf, auch in Anbetracht der anstehenden Kürzung von 200 Millionen Euro, der Aufforderung des Haushaltsausschusses zu folgen und die veranschlagten 150 Millionen Euro vollumfänglich in die Reform des BAföG zu investieren. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Frau Ministerin, es ist höchste Zeit: die 150 Millionen Euro, die der Bundestag für die Erhöhung der Bedarfssätze zum Wintersemester 2024/25 bereitgestellt hat, müssen vollumfänglich den Studierenden zugutekommen. Alles andere wäre ein weiterer Tiefschlag für die vielen Studierenden, die von der Inflation und massiven Mietsteigerungen betroffenen sind. Außerdem weisen wir wiederholt auf die laufenden Klage gegen die zu niedrigen BAföG-Sätze vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hin, die von fzs und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) maßgeblich unterstützt wird. Das BVerfG wird in unserem Sinne urteilen – zögern Sie deshalb nicht und sparen Sie nicht an der falschen Stelle – trotz der dogmatischen Austeritätspolitik des Finanzministers! Niklas Röpke, Vorstandsmitglied des fzs Jan-Martin Wiarda veröffentlichte am 06.01.2024 in seinem Blog, dass das Bundesbildungsministerium die auferlegten Einsparungen von 200 Millionen Euro über eine Erhöhung der Globalen Minderausgabe leisten solle. Dies habe seiner Analyse nach zur Folge, dass die Ministerin die Entscheidung, an welcher Stelle sie Einsparungen machen will, vorerst aufschieben könne. So sind auch die 150 Millionen, die der Haushaltsausschuss im Rahmen der Bereinigungssitzung am 16.11.2023 für eine Reform des BAföG bereitgestellt hat, von den Kürzungen bedroht. Die Einsparmaßnahmen von 200 Millionen Euro wurden notwendig, da sich die Bundesregierung nicht auf eine Aussetzung oder Umstrukturierung der Schuldenbremse einigen konnte. Stattdessen wurde nach anderen Finanzierungsmöglichkeiten gesucht, weshalb nun an lang notwendigen Investitionen unter anderem in die Bildung gespart wird.“ fzs-Pressemitteilung von Niklas Röpke vom 9. Januar 2024 externer Link
  • Appell an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags: Das BAföG stärken, statt die Haushaltsmittel zu kürzen
    Deutsches Studierendenwerk (DSW) und überparteilicher Dachverband von Studierendenschaften fzs fordern Ampel-Koalition zur Einhaltung des Koalitionsvertrages auf
    Heute Haushaltsplan des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags
    BMBF will 2024 beim Studierenden-BAföG 440 Millionen Euro einsparen
    DSW und fzs: BAföG stärken und reformieren, anstatt die Mittel für 2024 zu kürzen – Parlament muss beherzt eingreifen
    Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) und der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) appellieren an die Bundesregierung, die geplanten Kürzungen beim BAföG im Etat 2024 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu stoppen und die im Koalitionsvertrag versprochene regelmäßige Erhöhung und die angekündigte BAföG-Strukturreform endlich anzugehen. Die Investitionen ins BAföG müssen massiv steigen, statt die Gelder zu kürzen, fordern die beiden Organisationen. Der Handlungsbedarf ist groß: Nach der 22. Sozialerhebung hat ein gutes Drittel aller  Studierenden weniger als 800 Euro im Monat, um über die Runden zu kommen. Das Budget dieser Studierenden reicht also bei Weitem nicht aus. Sie sind jetzt auf Hilfe angewiesen.
    Heute berät der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags über den BMBF-Etat; für 2024 sind allein beim Studierenden-BAföG Kürzungen der Haushaltsmittel um 440 Millionen Euro geplant. DSW und fzs fordern das Parlament auf, diesen Kurs zu stoppen. Schließlich handelt es sich beim BAföG um ein zentrales Instrument der Bildungsgerechtigkeit…“ Pressemitteilung vom 11.10.2023 von und bei freier zusammenschluss von student*innenschaften externer Link (fzs) e.V.
  • BAföG-Kurzung im Haushaltsentwurf? „BAföG nicht weiter aushungern, sondern reformieren“
    • BAföG-Kurzung im Haushaltsentwurf? BAföG reformieren und inflationsfest machen!
      Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben die Bundesregierung dringend gemahnt, eine grundlegende Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Die beiden Organisationen gehen auf Grundlage einer Stellungnahme des Hamburger Rechtsanwaltes Joachim Schaller (s.u.) davon aus, dass das BAföG in seiner aktuellen Form nicht verfassungskonform ist. „Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im Mai 2021 Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der BAföG-Bedarfssätze für Studierende angemeldet und das Bundesverfassungsgericht angerufen. In der Zwischenzeit haben Inflation und Mietpreissteigerungen die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten weiter in die Höhe getrieben. Das BAföG ist zum Wintersemester 2022/23 aber gerade mal um 5,75 Prozent erhöht worden. Hinzu kommt die Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge zum 1. Juli 2023, für die es im BAföG keine Anpassung gibt, sowie die zum 1. Januar 2024 geplante Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge…“ fzs-Pressemitteilung vom 4. Juli 2023 externer Link, siehe auch:
    • GEW: „BAföG nicht weiter aushungern, sondern reformieren“. Bildungsgewerkschaft zu den geplanten Kürzungen des BAföG-Haushalts
      Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die von Finanzminister Christian Lindner (FDP) geplante Kürzung der BAföG-Ausgaben im Bundeshaushalt 2024 scharf kritisiert. „Ausgerechnet die Ausbildungsförderung, die einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des Landes leisten soll, will der Finanzminister in sein Streichkonzert einbeziehen. Auch wenn damit keine nominellen Leistungskürzungen für die Studierenden einhergehen: Die Ampelkoalition hungert das BAföG systematisch aus, wenn sie die Bedarfssätze nicht an die galoppierende Inflation und die Preisexplosion auf dem Wohnungsmarkt anpasst. Damit verschärft sie nicht nur die prekäre soziale Lage vieler Studierender, sondern auch den Fachkräftemangel. Die BAföG-Bedarfssätze liegen schon heute deutlich unter dem Existenzminimum. Deshalb überprüft das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundesverwaltungsgerichts diese derzeit auf ihre Verfassungsmäßigkeit“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, am Dienstag in Frankfurt a.M. Die Kürzungen zeigten, dass im Bundeshaushalt schon heute Spielraum für die überfällige Anpassung der Bedarfssätze ist…“ GEW-Pressemitteilung vom 04.07.2023 externer Link
  • fzs und GEW zur Klage gegen die BAföG-Bedarfssätze vor dem Bundesverfasssungsgericht: „BAföG reformieren und inflationsfest machen“ 
    Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben die Bundesregierung dringend gemahnt, eine grundlegende Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Die beiden Organisationen gehen auf Grundlage einer Stellungnahme des Hamburger Rechtsanwaltes Joachim Schaller davon aus, dass das BAföG in seiner aktuellen Form nicht verfassungskonform ist. „Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im Mai 2021 Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der BAföG-Bedarfssätze für Studierende angemeldet und das Bundesverfassungsgericht angerufen. In der Zwischenzeit haben Inflation und Mietpreissteigerungen die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten weiter in die Höhe getrieben. Das BAföG ist zum Wintersemester 2022/23 aber gerade mal um 5,75 Prozent erhöht worden. Hinzu kommt die Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge zum 1. Juli 2023, für die es im BAföG keine Anpassung gibt, sowie die zum 1. Januar 2024 geplante Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge. Die Bundesregierung sollte der absehbaren Klatsche aus Karlsruhe zuvorkommen und jetzt die Weichen für eine BAföG-Reform stellen“, sagten fzs-Vorständin Rahel Schüssler und der stellvertretende Vorsitzende und Hochschulexperte der GEW, Andreas Keller, am Donnerstag in einer Online-Pressekonferenz. Fzs und GEW hatten die Stellungnahme gemeinsam mit Anwalt Schaller gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abgegeben. Schaller, der die Klage einer Studentin gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht geführt und so die Überprüfung des BAföG durch das Bundesverfassungsgericht initiiert hat, erläuterte: „Der BAföG-Bedarfssatz beträgt für Studierende 452 Euro zuzüglich einer Wohnpauschale von 360 Euro, wenn diese nicht bei den Eltern wohnen. Diese insgesamt 812 Euro sind 118 Euro weniger als der Unterhaltsbedarfssatz nach der Düsseldorfer Tabelle, der 930 Euro beträgt, und 97 Euro weniger als das steuerliche Existenzminimum von 909 Euro. Die BAföG-Bedarfssätze verstoßen gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und verletzen darüber hinaus die Grundrechte der Berufswahlfreiheit und das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes.“…“ Pressemitteilung vom 29. Juni 2023 bei der GEW externer Link und die Stellungnahme von fzs, GEW und Rechtsanwalt Schaller externer Link , der entsprechende Fragenkatalog des Bundesverfassungsgerichts externer Link und ein Vergleich externer Link der Entwicklung von BAföG-Bedarfssatz und Preisindizes
  • GEW zu den Ergebnissen der 22. Sozialerhebung: „BAföG anheben und inflationsfest machen – und zwar schnell!“ 
    „Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) dringend gemahnt, unverzüglich die Initiative für eine Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) zu ergreifen. „Die Sozialerhebung hat schonungslos die Finger in die Wunden des deutschen Studienfinanzierungssystems gelegt“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, mit Blick auf die heute veröffentlichte 22. Sozialerhebung, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert hat. „So liegen die Einnahmen von 37 Prozent der befragten Studierenden unter 800 Euro – 60 Euro weniger, als die Düsseldorfer Tabelle zum Erhebungszeitpunkt für den Elternunterhalt für auswärts wohnende Studierende vorgab. Das BAföG deckt nur noch einen Bruchteil der Lebenshaltungskosten der Studierenden, nur 13 Prozent erhalten überhaupt noch BAföG. Kein Wunder, dass Deutschland nicht nur eine Studienabbruchquote von rund einem Drittel, sondern inzwischen auch rückläufige Studienanfängerzahlen verzeichnet. Dabei brauchen wir deutlich mehr akademisch qualifizierte Fachkräfte. Das BAföG muss angehoben und inflationsfest gemacht werden – und zwar schnell.“ Keller machte darauf aufmerksam, dass die Daten für die Sozialerhebung schon 2021, also noch vor dem sprunghaften Anstieg der Inflationsrate, erhoben worden seien: „Es ist davon auszugehen, dass sich die prekäre Lage vieler Studierender seitdem weiter verschärft hat. Auch die Wohnkosten dürften weiter gestiegen sein. Zwar wurden die BAföG-Bedarfssätze 2022 um 5,75 Prozent angehoben, lagen damit aber bereits im vergangenen Jahr unter der Inflationsrate von damals acht Prozent. Die Inflation hat sich inzwischen auf hohem Niveau stabilisiert, ohne dass die BAföG-Sätze weiter gestiegen sind. Wir brauchen eine Erhöhung des BAföG-Höchstsatzes von derzeit 934 Euro auf ein bedarfsdeckendes Niveau von mindestens 1.200 Euro sowie in Zukunft eine regelmäßige und automatische Anpassung an die Steigerung der Lebenshaltungskosten.“ Darüber hinaus müsse die Bundesregierung endlich die überfällige Strukturreform der Ausbildungsförderung anpacken. „Anders als im Koalitionsvertrag von 2021 versprochen, plant die Ampelkoalition weder die Senkung des Darlehensanteils des BAföG zugunsten einer Zuschussförderung noch die Auszahlung eines elternunabhängigen Garantiebetrags für alle Studierenden. Auch Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen müssen weiter in die Röhre schauen. Die Ampel muss endlich liefern“, betonte der GEW-Vize.“ GEW-Pressemitteilung vom 24. Mai 2023 externer Link, siehe auch:

    • Soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden: Polarisierung bei der Studienfinanzierung
      Neue, 22. Sozialerhebung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden; Heute vorgestellt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) und dem Deutschen Studierendenwerk (DSW); Befragung von 188.000 Studierenden von 250 Hochschulen im Sommer 2021; DSW-Vorstandsvorsitzender Matthias Anbuhl: „Ein Drittel der Studierenden mit prekärer Finanzierung, die Mietausgaben steigen weiter, psychischer Druck nimmt spürbar zu“…“ Pressemitteilung vom 24.05.2023 beim Deutschen Studierendenwerk externer Link zur 22. Sozialerhebung externer Link
    • Armut unter Studierenden – Die Not nicht im Blick
      Die Sozialerhebung des Studierendenwerks zeigt: Die Lage ist für viele prekärer geworden. Die Ampel sollte ihren Koalitionsvertrag ernst nehmen…“ Kommentar von Ralf Pauli vom 25.5.2023 in der taz online externer Link
  • Appell an die Bundesregierung: 2023 muss das Jahr der BAföG-Reform werden 
    „… Die aktuellen multiplen Krisen treffen Studierende hart. Nach der „21. Sozialerhebung“ des Bundes und des Deutschen Studierendenwerks (DSW) verfügten schon vor der Corona-Pandemie rund 28 Prozent der Studierenden über weniger als 700 Euro im Monat. Ihr Budget ist auf Kante genäht – diese Naht droht jetzt zu reißen, da die Preise für Lebensmittel, Strom, Gas und Wärme extrem gestiegen sind. Die Bundesregierung muss sowohl eine BAföG-Erhöhung als auch die angekündigte BAföG-Strukturreform im Jahr 2023 anpacken. Konkret fordern wir: – Eine deutliche Anhebung des BAföG-Grundbedarfs, der Wohnkostenpauschale und der Elternfreibeträge: Die Bundesregierung hat Anfang 2023 den Grundbedarf beim Bürgergeld auf 502 Euro festgelegt. Dies ist nach Auffassung der Regierung das Existenzminimum. Der BAföG-Grundbedarf von derzeit 452 Euro im Monat liegt deutlich unter diesem Minimum. Studierende essen, trinken und heizen aber nicht weniger als andere Menschen. Sie sind auch keine Bürger/innen zweiter Klasse. Deshalb bedarf es einer schnellen Angleichung. Mit der BAföG-Wohnkostenpauschale von derzeit 360 Euro im Monat kann man sich in nahezu sämtlichen Hochschulstädten kaum ein WG-Zimmer leisten. Diese Pauschale muss deutlich steigen. Auch die Elternfreibeträge sind im Jahr 2023 anzupassen, damit mehr als 11 Prozent aller Studierenden das BAföG bekommen können. – Eine echte BAföG-Strukturreform: Fast 40 Prozent aller Studierenden haben laut BAföG-Bericht der Bundesregierung von vornherein keine Chance, BAföG zu bekommen – und zwar vollkommen unabhängig davon, über wie wenig Geld sie verfügen –, weil sie das Studienfach gewechselt haben oder zu lange studieren. Das zeigt: Das BAföG ist über einen langen Zeitraum nicht an die veränderten Lebenswirklichkeiten angepasst worden. Die Bundesregierung muss deshalb die Anforderungen des Deutschen Bundestags vom 23. Juni 2022 (z.B. Studienstarthilfe) umsetzen. Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks (DSW): „Den Studierenden steht in der Krise das Wasser bis zum Hals. Ihnen darf beim BAföG keine Nullrunde zugemutet werden.“ Carlotta Eklöh, Vorstandsmitglied im freien zusammenschluss von student*innenschaften (fzs): „Die Breite unseres Bündnisses zeigt, dass studentische Armut von der Politik endlich ernst genommen werden muss. (…)“ (…) Johanna Weidmann, Beisitzerin im Campusgrün Bundesvorstand:„Das BAföG bedarf einer strukturellen Veränderung. Der Bedarfssatz muss sich unbürokratisch an die reellen Lebenserhaltungskosten anpassen.“…“ Gemeinsame Erklärung des fzs mit DSW und den parteinahen Hochschulgruppen vom 17. März 2023 externer Link
  • Keine Notlage? Gesetz zu Krisenhilfen für Studierende wirkungslos. Kritiker beklagen Etikettenschwindel. 
    „Am Donnerstag verkündete Lina Seitzl, SPD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Bildungsausschuss, per Pressemitteilung in stolzem Tonfall: „Das BAföG wird krisenfest.“. Zuvor hatte das Parlament in zweiter und dritter Lesung einen sogenannten Notfallmechanismus verabschiedet. Der sieht die Gewährung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz selbst für eigentlich nicht Anspruchsberechtigte vor, sobald es im Land mal wieder drunter und drüber geht – wie etwa zu Corona-Zeiten, als während zweier monatelanger Lockdowns Hunderttausende Studentenjobs weggebrochen waren. Das beschlossene 28. BAföG-Änderungsgesetz ist laut Bundesregierung dann auch eine „direkte Reaktion“ auf die Erfahrungen aus der Pandemie. Das bringt den Gebeutelten nachträglich zwar gar nichts, bietet ihnen aber für den Fall kommender Krisen einen gewissen Grad an Sicherheit, nicht erneut finanziellen Schiffbruch zu erleiden. Oder, wie Seitzl es formulierte, die Koalition treffe Vorsorge, „um in künftigen Krisen Auszubildende zuverlässig und planbar abzusichern“. Was die SPD-Politikerin verschwieg: In der aktuellen Energie- und Inflationskrise, die viele junge Menschen existenziell gefährdet, hilft das neue Gesetz mitnichten. Nicht, weil es zu spät käme – das Regelwerk tritt nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten zeitnah in Kraft. Das Problem ist ein anderes: Die Kriterien für das Vorliegen einer Notlage sind so eng gefasst, dass es in der gegenwärtigen Situation schlicht nicht greift. (…) Zur Anwendung käme es tatsächlich nur für den Fall, dass „erhebliche Nachfrageeinbrüche auf dem Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Erwerbstätigkeiten“ bestehen. Exorbitant steigende Preise für Strom, Gas, Heizung und Lebensmittel sowie obszön überteuerte Mieten mögen die Betroffenen zwar schlimm treffen, in die Zahlungsunfähigkeit treiben und vielleicht zur Aufgabe ihres Studiums nötigen. Laut Gesetz besteht damit allerdings keine Notlage. Entsprechend groß ist die Enttäuschung bei Verbandsvertretern. „Der Notfallmechanismus ist nur eine Worthülse, wenn nicht alle Studierenden und nur ein Bruchteil aller Krisen mitbedacht werden“, monierte der studentische Dachverband fzs. „Für viele Studierende in akuten Notlagen wird der Notfallmechanismus – jetzt und in Zukunft – keinen Cent bereithalten“, erklärten die Juso-Hochschulgruppen. Und der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), Matthias Anbuhl, bekräftigte: „Krise ist Krise, und in einer jeglichen Krise muss der BAföG-Notfallmechanismus greifen können.“ (…) Griffe der sogenannte Notfallmechanismus, hätten die akut Bedrängten immerhin vorübergehend Anspruch auf staatliche Hilfen, entweder als Kombination aus Zuschuss und Darlehen oder als Volldarlehen. Die Modalitäten müssten für den konkreten Fall per Verordnung festgelegt werden. (…) Nun wird es diesen Fall aber so bald nicht geben, es sei denn demnächst machten flächendeckend Cafés, Bars und Restaurants dicht und es wären plötzlich wieder haufenweise Studenten ohne Job. Wenn nicht, bliebe wenigstens für BAföG-Empfänger die Hoffnung auf die nächste BAföG-Reform. Die will Stark-Watzinger noch in der laufenden Legislaturperiode auflegen und damit den Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich ausweiten. Darauf baut auch der Studierendenverband fzs: „All das, was dieses und letztes Mal versäumt wurde, muss in einem kommenden 29. Änderungsgesetz ausgeglichen werden!“ Im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) macht man sich wegen der Sache indes keinen Stress. „Der Zeitplan für die nächste Reform des BAföG steht noch nicht fest, hieß es auf Anfrage. Auch die „Inhalte weiterer Reformschritte“ wären bisher ungeklärt. Kommt Zeit, kommt Rat – oder Notstand.“ Artikel von Ralf Wurzbacher vom 23. September 2022 bei Telepolis externer Link

  • GEW fordert Bundestag zur Nachbesserung der 28. Novelle auf: „BAföG-Notfallmechanismus in Gang setzen“ 
    „Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bundestag zu einer Nachbesserung der 28. BAföG-Novelle aufgefordert. „Die zum Wintersemester in Kraft tretende Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze um 5,75 Prozent reicht nicht einmal aus, die bei acht Prozent liegende Inflationsrate auszugleichen. Die überwältigende Mehrheit der Studierenden, Schülerinnen und Schüler wird komplett in die Röhre schauen, weil sie bei der Ausbildungsförderung ohnehin leer ausgeht. Auch die von der Ampelkoalition in Aussicht gestellte Energiepauschale von 200 Euro wird nicht verhindern, dass viele ihre Miete und Heizkosten nicht mehr zahlen können. Der Bundestag muss auf eine Umgestaltung des mit der 28. Novelle geplanten ‚Notfallmechanismus‘ pochen, damit dieser angesichts der bevorstehenden Energiekrise schon im kommenden Wintersemester in Gang gesetzt werden kann“, sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende und Hochschulexperte, Andreas Keller, mit Blick auf die heutige Beratung der Novelle im Bildungs- und Forschungsausschuss des Bundestages. Morgen stehen die zweite und dritte Lesung im Plenum des Parlaments an. Der mit der 28. BAföG-Novelle geplante Notfallmechanismus ist die Antwort der Bundesregierung auf die unzureichende Unterstützung der Studierenden, Schülerinnen und Schüler in der Corona-Pandemie. Viele hätten im Lockdown ihre Jobs verloren, die von der damaligen Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) angebotene Überbrückungshilfe habe viele Bedürftige nicht erreicht. „Es ist zu begrüßen, dass der Kreis der BAföG-Berechtigten künftig bei einer bundesweiten Notlage erweitert werden kann. Dass diese aber nur dann ausgerufen werden kann, wenn der ‚Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten‘ zusammenbricht, greift zu kurz. Auch eine dramatische Steigerung der Lebenshaltungskosten durch die Energiekrise kann viele Studierende, Schülerinnen und Schüler in Not stürzen. Der geplante Notfallmechanismus muss daher bereits im kommenden Wintersemester in Gang gesetzt werden, das Parlament jetzt die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen“, mahnte Keller. „Darüber hinaus muss Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) rasch einen Gesetzentwurf für die 29. BAföG-Novelle vorlegen“, betonte der GEW-Vize. „Das BAföG muss weiter erhöht werden in Richtung des steuerlichen Existenzminimums von 1.200 Euro. Die Koalition muss ihr Versprechen einlösen, das BAföG ‚elternunabhängig(er)‘ zu machen und den Darlehensanteil zu senken. Das Schülerinnen- und Schüler-BAföG an allgemeinbildenden Schulen muss endlich wieder eingeführt werden“, unterstrich der GEW-Hochschulexperte.“ GEW-Pressemitteilung vom 21. September 2022 externer Link
  • Leichter Bafög-Anstieg, aber schlechte Prognose bis 2026 – Bildungsministerin muss nachlegen!
    • Beim BAföG nichts Neues – Trendwende bleibt aus, Bildungsministerin muss nachlegen!
      Die heute vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zur BAföG Statistik 2021 hat auch die bundesweite Studierendenvertretung fzs schon lange erwartet. Erstmals seit 10 Jahren sinkt zwar die Zahl der geförderten Studierenden nicht mehr, doch die Zahl aller Empfänger*innen fällt weiter und ist Anlass zu Besorgnis. „Die neuen Zahlen zum BAföG bestätigen, was wir bereits erwartet haben. Große Sprünge bei den Gefördertenzahlen bleiben aus und auch ansonsten hat sich wenig bis gar nichts getan. Ein Anstieg von gerade einmal 0,4% der Gefördertenzahlen unter den Studierenden bringt uns keinen Schritt näher an die notwendige Trendwende im BAföG. So werden immer noch nur etwa 11% aller Studierenden gefördert, was im Angesicht der aktuellen gesellschaftlichen und ökonomischen Situation erst recht deutlich zu wenige Studierende sind. Viel mehr Studierende wären dringend auf diese Unterstützung angewiesen (…) „Die heute veröffentlichten Zahlen belegen die dringende Notwendigkeit einer umfassenden Strukturreform. Auch die aktuelle Novelle ignoriert die zentralen Probleme des BAföG weitestgehend. Vor dem Hintergrund der aktuellen Preissteigerungen in allen Lebensbereichen muss der Kreis der Empfänger*innen deutlich ausgeweitet, die Höhe der Förderungen sofort stark erhöht und der Darlehensanteil gesenkt werden…“ Beitrag von Lone Grotheer vom 12. August 2022 bei fzs externer Link
    • Neue Zahlen zur Ausbildungsförderung: Leichter Bafög-Anstieg, aber schlechte Prognose bis 2026
      „… Die Zahl der mit Bafög geförderten Studierenden ist im vergangenen Jahr erstmals seit 2012 leicht gestiegen – um 2000 Personen (0,4 Prozent) gegenüber dem Vorjahr. Damit haben 2021 bundesweit 468.000 Studierende Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, wie das Statistische Bundesamt am Freitag mitteilte. Bei den Schülerinnen und Schülern gibt es einen starken Rückgang – um zehn Prozent auf 155.000 Geförderte. Das ist vor allem auf den Wechsel von zuvor Berufstätigen ins Aufstiegsbafög, etwa bei Erzieher:innen, die sich weiterqualifizieren, zurückzuführen. (…) Positiv sei auch der Anstieg des durchschnittlichen Förderbetrages. Tatsächlich erhielten 2021 geförderte Studierende im Durchschnitt 579 Euro (plus fünf Euro gegenüber 2020). Auch hier sollte die diesjährige Bafög-Reform einen deutlich größeren Sprung bringen: So ist der Höchstsatz von 861 auf 934 Euro gestiegen. Außerdem erhalten Geförderte, die nicht bei ihren Eltern leben, wegen der Energiekrise in diesem Jahr einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 230 Euro. (…) Demgegenüber stehen allerdings zwei konträre Entwicklungen. Einerseits hat die zuständige Ministerin wiederholt eine Strukturreform des Bafög angekündigt, die auch im Koalitionsvertrag der Ampel steht und mit der die Zahl der geförderten Studierenden in neue Dimensionen gehoben werden soll. (…) Andererseits zeigen neue Angaben aus ihrem Ministerium, dass ohne diese große Reform, die unter anderem auf der Auszahlung der geplanten Kindergrundsicherung an die Studierenden beruhen soll, die Zahl der Bafög-Geförderten bis 2026 wieder deutlich sinken könnten. (…) [Die Strukturreform] schnell anzugehen, mahnt auch Fragestellerin Nicole Gohlke an. „Trotz vollmundig angekündigter Reform inklusive Nachbesserungen soll es in vier Jahren 150.000 weniger Bafög-Beziehende als jetzt geben“, kritisiert sie in einem Statement für den Tagesspiegel. „Die Bundesregierung spart also noch mit ihrer Bafög-Reform.“ Das sei „zynisch und deutlich zu wenig“ Gohlke fordert die Bundesregierung auf, beim Bafög „am besten noch vor dem Winter nachzubessern“. Vor dem Hintergrund der Inflation und steigender Energie- und Nahrungsmittelpreise brauche es „ein armutsfestes Bafög, welches zum Leben reicht“. Die Linken-Politikerin schlägt vor, die Wohnpauschale in einen regional gestaffelten Mietkostenzuschuss umzuwandeln, der die wirklichen Wohnkosten abdeckt…“ Artikel von Amory Burchard vom 12. August 2022 im Tagesspiegel online externer Link
  • Gewerkschaftsjugend und Studierendenvertretung kritisieren: BAföG-Reformen sind Flickwerk
    „Heute wird im Bundestag das 27. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. Im gleichen Schritt wird bereits das 28. BAföG-Änderungsgesetz eingebracht, welches für zukünftige Krisensituationen ein „Notfall-BAföG“ etablieren soll. Der freie zusammenschluss von student*innenschaften und die DGB-Jugend sind sich darin einig, dass es trotz der guten und notwendigen Schritte, noch einiges zu tun gibt, um das BAföG wieder zu einem funktionierenden Instrument der sozialen Gerechtigkeit zu machen. Hierzu Kristof Becker, Bundesjugendsekretär der DGB-Jugend: “Die BAföG-Reform ist leider wieder nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Der aktuelle Grundbedarfssatz wird jetzt auf etwa 450€ angehoben. Wir wissen, dass Studierende bereits 2016 durchschnittlich 535 € für ihren Lebensunterhalt(ohne Wohnkosten) ausgegeben haben. Angesichts der aktuell dramatischen Teuerungsrate muss man nun wirklich kein Mathegenie sein, um zu sehen, dass die Erhöhung vorne und hinten nicht reicht. Es ist ein Unding und sozial zutiefst ungerecht, dass ausgerechnet diejenigen, die aus einer ohnehin schon finanziell und sozial benachteiligten Situation kommen, ihr Berufsleben mit Schulden beginnen sollen. Zumal viele Studierende, die eigentlich BAföG-berechtigt sind, die Leistung aus eben dieser Angst vor Verschuldung gar nicht erst beantragen. Die Lösung ist einfach: Der Darlehensanteil muss weg. Das BAföG muss wieder ein Vollzuschuss werden.” Lone Grotheer vom fzs zum 28. BAföG-Änderungsgesetz: „Einen Notfallmechanismus zu etablieren und gesetzlich zu verankern ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dieser muss aber grundsätzlich alle Studierenden erreichen, also auch internationale. Sonst trifft es in der Krise diejenigen besonders hart, die es ohnehin schon schwerer haben.“…“ fzs-Pressemitteilung vom 23. Juni 2022, verfasst von Daryoush Danaii externer Link. Siehe auch:
  • BAföG-Reform zum 1. Aug. 2022 in Kraft
    Das 27. BAföG-Änderungsgesetz wurde am 23.6.22 im Bundestag beschlossen. Ab Wintersemester 22/23 werden die Freibeträge auf das Elterneinkommen um 20,75% steigen, die Bedarfssätze leider nur um 5,75% (Mietzuschlag >10%). Dazu kommt die Erhöhung der Altersgrenze auf 45 und des Vermögensfreibetrags auf 15.000 € (für alle unter 30) bzw. 45.000 € ab 30 Jahre. Die BAföG Bedarfssätze wurden zwar um 5,75 erhöht hinken aber deutlich der aktuellen Inflation her (die Inflationsrate +7,9 %).
    Weitere Infos: Bafög-Rechner: https://t1p.de/fxmlj externer Link, Wolters Kluver: https://t1p.de/l31yg externer Link und Veröffentlichung Bundestag: https://t1p.de/bu94p
    externer Link.“ Aus dem Thomé Newsletter 24/2022 vom 26.06.2022 externer Link
  • Gewerkschaftstag der GEW: „Kein Reförmchen, sondern eine Reform der Ausbildungsförderung!“ BAföG auf mindestens 1.200 Euro erhöhen 
    „Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bundestag aufgefordert, den Gesetzentwurf der Bundesregierung für die 27. BAföG-Novelle grundlegend nachzubessern. „Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe Verbesserungen vor, die von SPD, Grünen und FDP verschobene grundlegende Reform lässt jedoch auf sich warten. Die Studierenden, Schülerinnen und Schüler dürfen aber nicht mit einem Reförmchen vertröstet werden, sondern brauchen eine echte Reform“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, nach der Verabschiedung eines Dringlichkeitsantrags zum Thema BAföG auf dem außerordentlichen Gewerkschaftstag der Bildungsgewerkschaft in Leipzig. Der Bundestag wird sich morgen abschließend mit der Novelle befassen. Keller begrüßte, dass die Koalitionsparteien dem Vernehmen nach die BAföG-Bedarfssätze statt wie ursprünglich geplant in 2022 um fünf Prozent nun um 5,75 Prozent erhöhen will. „Bedenkt man, dass das Statistische Bundesamt die Inflationsrate für Mai auf 7,9 Prozent beziffert hat, bleibt aber auch diese Anhebung weit hinter dem Bedarf zurück. Um eine spürbare BAföG-Erhöhung zu erreichen, müssten diese kräftiger erhöht werden. Unser Ziel ist ein BAföG-Höchstsatz mindestens in Höhe des steuerlichen Existenzminimums von 1.200 Euro“, sagte Keller. Einen deutlich noch kräftigeren Sprung verlangt die Bildungsgewerkschaft bei den Freibeträgen für die Anrechnung des Einkommens der Eltern. „Nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung würde die von der Koalition geplante Anhebung der Freibeträge um 20 Prozent den Anteil der Studierenden, die BAföG erhalten, gerade mal um 1,8 Prozentpunkte erhöhen. Derzeit liegt die Quote mit elf Prozent auf einem historischen Allzeittief. Acht von neun Studierenden müssen sich ohne einen Cent Ausbildungsförderung durchs Studium schlagen. Studienabbrüche sind die Folge und verschärfen den Fachkräftemangel, unter dem viele Branchen, auch der Bildungsbereich, leiden. Wenn die Ausbildungsförderung wieder in der Breite wirken soll, müssen die Freibeträge um 50 Prozent erhöht werden“, betonte der GEW-Hochschulexperte. Enttäuscht zeigte sich Keller, dass die Bundesregierung die überfällige strukturelle Erneuerung der Ausbildungsförderung zurückstelle. „Anders als im Koalitionsvertrag versprochen packt die Koalition weder die Senkung des Darlehensanteils des BAföG zugunsten einer Zuschussförderung noch die Auszahlung eines elternunabhängigen Garantiebetrags für alle Studierenden an. Auch Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen sollen weiter in die Röhre schauen. Die Ampel muss nachlegen und mehr Fortschritt wagen“, mahnte der GEW-Vize…“ GEW-Pressemitteilung vom 22. Juni 2022 externer Link
  • Armut im Studium: 30 Prozent aller Studierenden leben in Armut. Paritätischer fordert grundlegende BAföG-Reform 
    „Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle sind 30 Prozent aller Studierenden in Deutschland von Armut betroffen. Von den alleinlebenden Studenten und Studentinnen sind es sogar vier von fünf, die in Armut leben. Die Autor*innen der Studie empfehlen auf Basis der dramatischen Befunde weitreichende BAföG-Reformen, um den Berechtigtenkreis zu erweitern und Studierende wirksam vor Armut zu schützen. Die bisher vorliegenden Vorschläge der Bundesregierung zu einer Reform, die am Mittwoch im Bundestagsausschuss für Bildung beraten werden, seien nicht ausreichend. Gerade angesichts der aktuellen Preissteigerungen drohten weitere harte Belastungen, Verschuldung und Studienabbrüche für viele arme Studierende, warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband. “Das Versprechen von Fortschritt, Chancengleichheit und gleichen Möglichkeiten für alle junge Menschen ist nicht viel wert, wenn es nicht gelingt, Studierende wirksam vor Armut zu schützen und ihnen den Rücken für eine Ausbildung, frei von existenzieller Not, zu stärken”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. “Die altbackenen Klischees des fröhlichen Studentenlebens bei wenig Geld, aber viel Freizeit, sind absolut überholt und haben mit der Lebenswirklichkeit und dem Studiendruck heutzutage nichts mehr zu tun.” Studierende sind nach der Studie im Vergleich zur Gesamtbevölkerung (16,8 Prozent) nicht nur besonders häufig, sondern auch besonders schwer von Armut betroffen. So liegt das mittlere Einkommen armer Studierender bei 802 Euro. Der Abstand zur Armutsschwelle beträgt damit 463 Euro (“Armutslücke”). Überproportional von Armut betroffen seien dabei nicht nur Ein-Personen-Haushalte (80 Prozent), sondern auch Studierende im BAföG-Bezug (45 Prozent). Der Paritätische begrüßt die Pläne der Bundesregierung für eine Ausweitung der Reichweite des BAföG und der Flexibilisierung der Altersgrenzen, gleichzeitig fordert der Verband deutliche Nachbesserungen. Nötig sei u.a. eine bedarfsgerechte Anhebung der Leistungshöhe sowie eine automatische und regelmäßige Fortschreibung der Bedarfssätze im BAföG. Die bisher geplante Anhebung der Bedarfssätze im BAföG um lediglich 5 Prozent auf künftig 449 Euro gleiche nicht einmal die realen Kaufkraftverluste durch die aktuelle Inflation aus, kritisiert der Verband…“ Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 17. Mai 2022 externer Link zur 9-seitigen Studie externer Link
  • Für ein gerechtes BAföG. Der DGB fordert eine Erhöhung der Bedarfssätze 
    Rund 90 Prozent aller Studierenden bekommen kein BAföG mehr, die Zahl der Geförderten sinkt seit Jahren. Die Bundesregierung will nun gegensteuern und hat ein erstes Konzept vorgelegt. Doch reicht das? Der DGB hat eigene Vorschläge.  Gut, dass Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger ihren Ankündigungen nun schnell Taten folgen lässt. Eine grundlegende Reform des BAföG ist überfällig. Die Gefördertenzahlen haben inzwischen einen historischen Tiefpunkt erreicht. Stark ist die geplante Erhöhung des Freibetrags für Elterneinkommen auf 2.400 Euro. Wer als Einzelkind also verheiratete Eltern hat, bekommt demnach künftig den BAföG-Höchstsatz, wenn ihre Einkommen unterhalb dieses Betrages liegen. Auch die Erhöhung der Altersgrenze von 30 auf künftig 45 Jahre bei Aufnahme eines Studiums ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.  Aber das reicht nicht, sagt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. „Wir brauchen wieder mehr Gerechtigkeit im System, damit auch mehr Arbeiterkinder ein Studium beginnen. Regelsätze und Mietkostenzuschüsse müssen dafür kräftig steigen. Die angekündigte Erhöhung der Bedarfssätze um lediglich 5 Prozent und bei der Mietkostenpauschale um 35 Euro reichen bei weitem nicht aus. Da muss die Ministerin noch deutlich nachlegen.“ Angemessen wären aus Sicht des DGB eine pauschale Erhöhung der Bedarfssätze um 150 Euro und eine Mietkostenzuschuss analog des Wohngeldgesetzes. „Dass die Förderung weiterhin zur Hälfte auf Darlehensbasis erfolgen soll, ist insbesondere für Menschen aus besonders einkommensschwachen Elternhäusern eine Hiobsbotschaft. Gerade diese besonders förderungsbedürfte Zielgruppe wird von der Aussicht auf einen Schuldenberg zum Start des Berufsleben abgeschreckt, überhaupt ein Studium aufzunehmen“, sagte die DGB-Vize. Für mehr Chancengleichheit im Zugang zum Studium müsse es künftig wieder möglich sein, Schüler*innen-BAföG ab der 10. Klasse zu bekommen, auch wenn man noch zuhause wohnt…“ DGB-Meldung vom 22.03.2022 externer Link
  • Weniger als 11% aller Studierenden werden gefördert: Der 22. BAföG-Bericht zeigt wie überfällig eine BAföG-Reform ist 
    Im Bundeskabinett wurde heute der 22. BAföG-Bericht der Bundesregierung externer Link veröffentlicht, der sich mit der Entwicklung des BAföG zwischen 2017 und 2020 befasst. Für den freien zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) zeigt dieser erneut wie dringend eine BAföG-Reform nötig ist.  „Der neue BAföG-Bericht macht deutlich, was wir bereits seit Jahren kritisieren. Immer weniger Studierende erhalten überhaupt BAföG und zum Überleben reicht nicht einmal der BAföG-Höchstsatz. Wenn nur noch unter 11% aller Studierenden gefördert werden ist das deutlich zu wenig und zeigt die Unzulänglichkeit des aktuellen Systems. Das die Freibeträge und Förderbeträge nicht mehr angemessen sind wird bei genauer Betrachtung der Zahlen schnell deutlich. Schon die Wohnkostenpauschale von 325€ reicht fast nirgendwo auch nur für ein WG-Zimmer. Die von der Ampelkoalition im Koalitionsvertrag festgehaltene BAföG-Reform ist also längst überfällig und muss so bald wie möglich kommen. Die Zusage von Ministerin Stark-Watzinger die Reform noch vor dem Wintersemester 2022/23 umsetzen zu wollen begrüßen wir daher sehr.“, ist Matthias Konrad aus dem Vorstand des fzs überzeugt…“ fzs-Pressemitteilung vom 22. Dezember 2021 externer Link
  • 50 Jahre BAföG: Jugendverbände fordern grundlegende Reform, damit es einen Grund zu Feiern gibt
    „Vor 50 Jahren, am 1. September 1971, trat das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Kraft. Zum 50. Jubiläum fordert ein Bündnis aus Studierendenverbänden, Parteijugenden, Gewerkschaftsjugenden und anderen Jugendverbänden eine grundlegende Reform, um wieder deutlich mehr Studierende zu fördern: Erhöhung der Elternfreibeträge, Anhebung und Dynamisierung der Fördersätze, Rückkehr zum Vollzuschuss, unbürokratische Antragstellung, Entkopplung von der Regelstudienzeit und Altersunabhängigkeit. Vom BAföG profitieren derzeit nur noch weniger als 11% aller Studierenden. „In den letzten 16 Jahren wurde das BAföG in der Verantwortung des CDU-geführten Bundesbildungsministeriums immer weiter heruntergewirtschaftet. Keine einzige Novelle konnte diesen Trend umkehren – nicht unabsichtlich, wie es scheint. Für die nächste Bundesregierung muss eine umfassende Reform des BAföG eine bildungspolitische Priorität sein und Teil ihres 100-Tage-Programms werden.“ so Jonathan Dreusch, fzs Vorstand. (…) Dazu fordert Jan Leiße von der ver.di Bundesarbeitsgruppe Studierende: „Anstatt Jahr für Jahr immer weniger junge Menschen zu unterstützen, brauchen wir eine Förderung, die die realen Bedarfe von Studierenden abbildet und nicht nur Menschen an der Armutsgrenze zur Verfügung steht. (…) „Christina Markfort, Bundessprecherin von Campusgrün, ergänzt: „Eine Studienfinanzierung sollte vieles leisten, vor allem aber sollte sich ihre Höhe daran orientieren, wie der Bedarf der Studierenden tatsächlich aussieht. Trotz des rapiden Mietanstiegs hat sich an den hierfür kalkulierten Posten im Bafög kaum etwas verändert. (…) „Oliver Nerger, Mitglied des Bundesvorstandes der Juso-Hochschulgruppen, fordert: „Ursprünglich wurde das BAföG als ein Vollzuschuss eingeführt, um Menschen aus finanziell benachteiligter Herkunft ein Studium zu ermöglichen. Davon profitierten vor allem Kinder aus Nichtakademiker*innen-Haushalten. Heute müssen jene sich in jungen Jahren verschulden, um Hochschulbildung wahrnehmen zu können. Wir fordern die Rückkehr zum Vollzuschuss, damit junge Menschen nach dem Studium nicht verschuldet ins Berufsleben starten müssen.“ (…) Nathalie Schäfer, Bundessprecherin der Studierenden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, sagt abschließend: „Bildungsungleichheiten beginnen bereits vor dem Hochschuleintritt. Noch immer ist der Anteil von Studierenden aus akademischem Elternhause weitaus höher als der von Arbeiter*innenkindern. Deshalb fordern wir die Wiedereinführung des de facto abgeschafften Schüler*innen-BAföGs für allgemeinbildende Schulen. Zum 50. Geburtstag ist es höchste Zeit, diese Förderlücke, die der BAföG-Kahlschlag von 1982 aufgerissen hat, endlich zu schließen.“ Pressemitteilung des Bündnisses beim fzs am 31. August 2021 externer Link
  • [DGB] Keine halben Sachen: Für eine soziale Generalreform der Studienförderung
    „Nur noch elf Prozent der Studierenden bekommen BAföG. Eine Reform ist lange überfällig und ein Muss für jede kommende Koalition. Dringend nötig: satte Aufschläge bei Freibeträgen und Bedarfssätzen sowie eine automatische Inflationsanpassung. (…) Zudem darf die Förderungshöchstdauer nicht mehr so eng an die Regelstudienzeit gekoppelt sein, Altersgrenzen müssen weg und letztlich müssen wir wieder zu einem Vollzuschuss kommen. Bei der BAföG-Reform darf es keine halben Sachen mehr geben, fordert der DGB. (…) Rund 45 Prozent aller Studierenden bekamen nach dem Start des BAföG ausgezahlt – als Vollzuschuss. Und auch der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung wurde mit dem Schüler-BAföG gefördert. Das BAföG war in der alten Bundesrepublik die Strickleiter für den Bildungsaufstieg und ein Garant für mehr Chancengleichheit beim Zugang zum Studium. (…) Heute, im Jubiläumsjahr – 50 Jahre BAföG-West, 30 Jahre BAföG-Ost – ist die Erfolgsgeschichte leider verblasst. Der Vollzuschuss ist längst Geschichte. Heute gibt es BAföG zur Hälfte als Darlehen. Und zahlreiche Nullrunden haben die staatliche Studienfinanzierung weiter geschwächt. Nur noch 11 Prozent der Studierenden bekommen mittlerweile BAföG. Die Förderung erreicht kaum noch die untere Mittelschicht, sondern vornehmlich Geringverdiener.“ DGB-Statement vom 2. August 2021 externer Link
  • fzs: BAföG-Reform? Ja, aber bitte richtig!
    „Bundesbildungsministerin Anja Karliczek hat angekündigt, das BAföG in der kommenden Bundestagslegislatur reformieren zu wollen. Der fzs, bundesweiter Dachverband von Studierendenschaften, erklärt hierzu: „Eine Reform ist dringend notwendig. Doch mit der Lockerung der Altersgrenzen und der Regelstudienzeit kratzt die Ministerin weiterhin lediglich an der Spitze des Eisberges. Die letzten drei Reformen seit 2008 unter CDU-Führung haben am Sinkflug der Förderquote und der steigenden Armut von Studierenden nichts geändert, weil die Unionsparteien sich einer Reform, die Bildungsungerechtigkeit nachhaltig entgegenwirkt, verweigern. Hierbei klammern sich die Unionsparteien an die Idee der familienabhängigen Förderungen wie an den Anker eines sinkenden Schiffes,“ meint Iris Kimizoglu (fzs Vorstand). „Um chancengerechte Bildungsteilhabe in Deutschland zu ermöglichen, muss das BAföG grundlegend verändert werden. Primär gilt es, das BAföG wieder zu einem Vollzuschuss zu wandeln, die Elternfreibeträge sofort an mittlere Mittelschichtseinkommen anzupassen und das Modell mittelfristig familienunabhängig umzugestalten. Ob dies unter einem ideologisch CDU-geführten Ministerium jedoch passiert, ist fraglich. Denn dies würde bedeuten, mit der Tradition der kleinbürgerlichen Familie zu brechen,“ meint Jonathan Dreusch (fzs Vorstand)…“ Pressemitteilung vom 2. August 2021 des zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V. externer Link

    • Siehe auch die PM der GEW vom 2.8.21 externer Link: „Kurswechsel kommt zu spät und nur in Tippelschritten“ zum BAföG-Interview der Bundesbildungsministerin Karliczek
  • Alternativer BAföG-Bericht: „Vom Aufstiegsversprechen ist heute nicht mehr viel übrig“ 
    „Das BAföG hält schon lange nicht mehr das Versprechen, junge Menschen in Ausbildung und Studium zu unterstützen. Deshalb hat die DGB-Jugend einen alternativen Bericht veröffentlicht, der gravierenden Reformbedarf offenlegt. (…) Ein WG-Zimmer kostet im Sommersemester 2021 rund 403 Euro. Doch nach der seit 2019 geltenden Wohnpauschale im BAföG erhalten Studierende dafür gerade einmal 325 Euro. Dieser Betrag hätte zuletzt 2016 gereicht, um ein Zimmer zu bezahlen. Heute ist die Lage eher aussichtslos. Zumal in deutschen Universitätsstädten wie Münster, Tübingen oder Heidelberg die Mietpreise besonders stark angezogen haben. (…) Damit ist die Aussicht auf bezahlbaren Wohnraum im Studium für viele BAföG-Bezieher_innen mehr als schwierig. „Die soziale Herkunft darf nicht über die Bildungschancen entscheiden. Wir brauchen schnellstens ein besseres BAföG. Die Mieten machen bei den Lebenshaltungskosten der jungen Menschen inzwischen den Löwenanteil aus. Die Bedarfssätze im BAföG müssen sich an den realen Ausgaben der Geförderten orientieren“, fordert DGB-Bundesjugendsekretärin Ela Conte. (…) „Das BAföG wird in diesem Jahr 50 Jahre alt. Ursprünglich sollte das BAföG der Chancengleichheit im Bildungssystem dienen. Doch von diesem Aufstiegsversprechen ist heute nicht mehr viel übrig. Deutschland kann und darf es sich nicht leisten, Arbeiterkinder von ihren Bildungschancen abzuschneiden“, sagt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. Es sei höchste Zeit, dass die Politik dies endlich einsieht und schnellstens eine grundlegende BAföG-Reform beschließt. (…) Die Ausgaben für BAföG-Förderung sind im Untersuchungszeitraum sowohl absolut als auch relativ zu Bruttoinlandsprodukt und Ausgaben des Bundes wahrnehmbar zurück gegangen. Sie sanken zwischen 2015 und 2019 um 350 Mio. Euro, während das BIP um 432 Mrd. Euro und die Gesamtausgaben des Bundes um 45 Mrd Euro stiegen…“ Hinweis vom 15. Juni 2021 der DGB-Gegenblende externer Link auf den 40-seitigen Alternativen BAföG-Bericht der DGB-Jugend externer Link
  • Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – BAföG grundlegend überarbeiten! 
    „Das Bundesverwaltungsgericht stellt mit einem aktuellen Richterspruch infrage, ob das BAföG verfassungsfest ist. Die Bedarfssätze der Studierendenförderung seien zu niedrig, weil sie unter dem notwendigen Existenzminimum liegen. Das BAföG gehöre nun grundlegend verbessert, die Studierenden sollten Widerspruch gegen ihre jetzigen Bewilligungsbescheide einlegen, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack am Freitag in Berlin. „Die staatliche Studienfinanzierung erreicht nur noch einen kleinen Teil der Studierenden. Fast 90 Prozent von ihnen bekommen kein BAföG“, betonte Hannack. „ Das Bundesverwaltungsgericht hat nun festgestellt, dass der Regelbedarf im BAföG das ausbildungsbezogene Existenzminimum nicht absichert. Die Frage der Vereinbarkeit des Bedarfssatzes mit den Sozialstaatsbestimmungen des Grundgesetzes liegt jetzt beim Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung. Dass strukturelle Armut unter Studierenden weit verbreitet ist, hatte bereits die Nothilfe für Studierende angesichts der Corona-Krise offen gelegt. Das BAföG wurde in den 50 Jahren seines Bestehens Stück für Stück ausgetrocknet. Wir brauchen endlich einen Neustart für das BAföG. Dazu zählt ein satter Aufschlag bei den Elternfreibeträgen und den Bedarfssätzen und in Zukunft eine regelmäßige und automatische Anpassung der BAföG-Sätze an die Lebenshaltungskosten. Es darf keine halben Sachen mehr bei der BAföG-Reform geben. Gegen die BAföG-Bescheide sollten die Studierenden nun Widerspruch einlegen und das Verfahren dann bis zur Entscheidung des BVerfG ruhen lassen. So können sie ihren Anspruch aufrecht erhalten, wenn das Verfassungsgericht zu ihren Gunsten entscheidet.“ Bei der Corona-Nothilfe mussten die Studierendenwerke zahlreiche Anträge ablehnen: Die Antragstellenden waren zwar auch nach der Definition der Corona-Nothilfe arm, doch die finanzielle Notlage bestand schon vor der Pandemie…“ DGB-Pressemitteilung 029 vom 21. Mai 2021 externer Link,

  • Studierende sind auch Menschen – BAföG muss die Existenz sichern. BAföG-Revisionsverhandlung vor Bundesverwaltungsgericht von Kundgebung begleitet
    Am morgigen Donnerstag, dem 20. Mai 2021, wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Revisionsverhandlung zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geführt. Der Streitgegenstand ist die Verfassungsmäßigkeit der Höhe von BAföG Leistungen für Studierende. Die Seite der studentischen Klägerin argumentiert, dass sich unter anderem aus dem Vergleich der Grundsicherung für Arbeitssuchende ein zu geringer BAföG Bedarf für Studierende ergibt. Damit sei dies verfassungswidrig. Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs), die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) und die Studierendenräte (StuRä) der Universität sowie der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK) Leipzig befürworten die Klage und begleiten den Prozess. Im Zuge der Verhandlung und im Rahmen der bundesweiten Kampagne „50 Jahre BAföG – (k)ein Grund zu feiern“ organisieren die studentischen Vertretungen eine Kundgebung vor dem Gericht…“ Pressemitteilung vom 19.5.2021 beim freien zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V. externer Link
  • 50 Jahre BAföG – (k)ein Grund zu feiern? – Start der bundesweiten BAföG-Kampagne 
    Vor 50 Jahren wurde das BAföG eingeführt – ein Meilenstein auf dem Weg zu freier Bildung über sozio-ökonomische Klassengrenzen hinweg. Doch es ist nicht gut gealtert. Der freie zusammenschluss von student*innenschaften e.V. (fzs), die Grüne Jugend, die Jusos, die Linksjugend [’solid], die GEW Studis, Ver.di Jugend, IG Metall Jugend, Junge BAU, Juso Hochschulgruppen, Campusgrün, die Landes-Schüler*innen-Vertretung Rheinland-Pfalz und die Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken haben sich anlässlich dieses Jubiläums zu einem Bündnis zusammengeschlossen. Gemeinsam wollen wir auf den desaströsen Zustand des BAföG aufmerksam machen…“ fzs-Pressemitteilung vom 27. April 2021 externer Link

    • Video und Petition: 50 Jahre BAföG – (k)ein Grund zum Feiern
      Dieses Video (1:23 Min.) fasst die Kritik und Forderungen des freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V. zusammen. Die Initiatoren bitten um Unterstützung ihrer Petition vom August 2021 externer Link
    • der Forderungskatalog und die Petition des Bündnisses  finden sich auf der Aktionsseite:  https://bafoeg50.de/ externer Link
    • DGB zu 50 Jahre BAföG: „Wir brauchen einen Neustart für das BAföG“ – Anforderungen für eine 27. BAföG-Novelle 
      „Chancengleichheit schaffen: Das war das erklärte Ziel beim Start der staatlichen Studienförderung. Davon ist nicht viel übrig geblieben. „Im vergangenen Jahrzehnt ist das BAföG auf den Hund gekommen“, kritisiert DGB-Vize Elke Hannack. Nur 11 Prozent der Studierenden erhalten die Leistung noch, viele sind akut von Armut bedroht. Das muss sich dringend ändern. (…) Dazu legen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften ein Positionspapier mit einer Analyse und Forderungen vor. Das Wichtigste in Kürze: Im vergangenen Jahrzehnt ist das Herzstück der Studienfinanzierung nahezu ausgeblutet. Bekamen 2012 noch 27,3 Prozent aller Studierenden BAföG, sind es jetzt nur noch 11 Prozent. Grund dafür sind unter anderem sechs Nullrunden zwischen 2010 und 2016. Das BAföG erreicht längst nicht mehr – wie von allen demokratischen Parteien gefordert – die untere Mittelschicht, sondern „nur noch“ Geringverdiener. In der Corona-Krise zeigt sich, wie unzureichend die staatliche Studienfinanzierung ist. Die Studierendenwerke mussten zahlreiche Antragstellerinnen und Antragsteller ablehnen: Diese sind zwar auch nach der Definition der Corona-Nothilfe arm, doch die finanzielle Notlage bestand schon vor der Pandemie. Das zeigt, dass die staatliche Studienfinanzierung dringend reformbedürftig ist. Sonst wächst die soziale Kluft weiter. Um das zu verhindern, muss noch in dieser Wahlperiode der Elternfreibetrag schnell und drastisch angehoben werden. Weitere Maßnahmen, auch für die kommende Legislatur, werden im Forderungspapier des DGB dargestellt.(…) Wir brauchen einen Neustart für das BAföG, einen echten Befreiungsschlag. Dazu zählt ein satter Aufschlag bei den Elternfreibeträgen und den Bedarfssätzen und in Zukunft eine regelmäßige und automatische Anpassung der BAföG-Sätze an die Lebenshaltungskosten. Es darf keine halben Sachen mehr bei der BAföG-Reform geben.“ DGB-Kritik vom 7. Januar 2021 externer Link zu „BAföG bedarfsgerecht ausgestalten und weiterentwickeln“ – Anforderungen des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften an eine 27. BAföG-Novelle vom Januar 2021 externer Link
  • [DGB] Zahl der BAföG-Empfänger sinkt weiter drastisch
    „… „Die letzte BAföG-Reform der Bundesregierung liegt noch kein Jahr zurück und droht offensichtlich bereits zu scheitern. Beim Bafög muss dringend nachjustiert werden, um endlich die Trendumkehr bei der Gefördertenzahl zu schaffen. Auf dieses Ziel hatte sich die Regierung in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet“, sagt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. (…)“Damit die Reform nicht verpufft, muss das Bildungsministerium schnellstens die Freibeträge für das Elterneinkommen weiter anheben, als es bislang geplant ist. Zudem muss dringend bei der Corona-Nothilfe für Studierende nachgesteuert werden. Der Nothilfefond ist zu bürokratisch, der maximal mögliche Zuschuss von 3 x monatlich bis zu 500 Euro viel zu gering. Stattdessen sollte das BAföG krisenbedingt für mehr Studierende geöffnet werden“, so Hannack…“ DGB-Stellungnahme vom 3. August 2020 externer Link
  • [fzs] Neue BAföG-Zahlen belegen: Studierende schon vor der Krise in desolater Lage
    „Das Statistische Bundesamt veröffentlichte heute Morgen die BAföG-Statistik für das Jahr 2019. Die Zahl der Geförderten Studierenden sank im Vergleich zu 2018 um 5,5%. Für den fzs ist klar: die letzte BAföG Reform reichte nicht aus, die finanzielle Situation vieler Studierender ist katastrophal. Jacob Bühler aus dem Vorstand des fzs sagt dazu: „Das BAföG sollte den Anspruch haben, mehr Chancengleichheit zu schaffen und unabhängig vom Geldbeutel Zugang zum Studium ermöglichen. Dieser Anspruch spiegelt sich derzeit jedoch nicht in den Zahlen wider. Seit acht Jahren sinkt die Zahl der Geförderten kontinuierlich. Dass sich daran auch 2019 nichts geändert hat, zeigt, dass die letzte BAföG Reform nicht ausreicht. Die Förderbedingungen müssen dringend angepasst werden: Es braucht höhere Freibeträge, das BAföG muss elternunabhängig ausgezahlt werden und die Förderhöchstdauer muss abgeschafft werden. Ein weiteres Problem ist die Antragsstellung, die dringend vereinfacht werden muss. Langfristig werden wir den Rückgang des BAföG nur mit einer grundlegenden Reform aufhalten können, hier muss dann auch das Kreditsystem überdacht werden – das BAföG sollte zum Vollzuschuss werden.“ „Dass Frau Karliczek den Rückgang der Gefördertenzahlen mit der wirtschaftlich guten Lage begründet, ist eine Farce in Anbetracht der Zahlen, die wir von der Corona-Überbrückungshilfe des BMBF haben. Die meisten Studierenden, die diese Überbrückungshilfe erhalten, hatten nicht einmal mehr 100€ auf ihrem Konto. So sieht die tatsächliche Lebensrealität von vielen Studierenden aus, die sich ihr Studium nur dank Nebenjobs leisten können. Dazu kommt, dass die Hälfte aller Überbrückungshilfeanträge abgelehnt wurde – bei vielen, weil sie schon vor der Corona Pandemie in finanzieller Notlage waren. Diesen Menschen wird von der Bundesregierung keine Empathie entgegengebracht und ihre Lage wird nicht als Problem gesehen.“, ergänzt Leonie Ackermann, ebenfalls im Vorstand des fzs. „Außerdem sank beim BAföG die Zahl der Teilgeförderten mit -8,3 % stärker als die Zahl der Vollgeförderten mit -4,6 %. Für immer mehr Studierende, die nur wenig BAföG erhalten, lohnt sich scheinbar die Antragsstellung und der damit einhergehende Stress nicht mehr. Das BMBF versucht, solche Rückgänge mit einem Ende der Bildungsexpansion zu verkaufen. Das ist schlicht falsch und fördert lediglich noch stärkere soziale Ungleichheit in unserem Bildungssystem.“ fzs-Pressemitteilung vom 3. August 2020 externer Link
  • GEW: „Sinkflug des BAföG stoppen, Studium krisenfest machen!“
    „… Der Sinkflug des BAföG muss endlich gestoppt werden“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, am Montag in Frankfurt a.M. Keller machte den maroden Zustand der Ausbildungsförderung auch dafür verantwortlich, dass viele Studierende besonders hart von der Coronakrise betroffen seien. „Wenn nur noch gut jede zehnte Studentin oder jeder zehnte Student BAföG bekommt, bedeutet das, dass sich die große Mehrheit der Studierenden mit Jobs durchschlagen muss. Gastronomie, Handel oder Messen – viele dieser Jobs sind in der Krise weggefallen. Zahlreiche Studierende wissen nicht, wie sie ihre Miete, Fachbücher oder den Internetzugang bezahlen sollen. Das BAföG jetzt zu reformieren, heißt daher auch, das Studium krisenfest zu machen“, erklärte der GEW-Vize. Darüber hinaus müsse die Bundesregierung ihre Überbrückungshilfe für in Not geratene Studierende kräftig aufstocken. Die Hilfe wird von den Studierendenwerken gezahlt, die dafür vom Bund 100 Millionen Euro erhalten. „Es gibt maximal 500 Euro für höchstens drei Monate. Bisher wurden nach Angaben des Bundesbildungsministeriums gerade mal rund 40.000 Anträge bewilligt. Die Ablehnungsquote liegt bei 50 Prozent. Wer leer ausgeht, wird auf einen verzinsten Bankkredit verwiesen. Das ist nicht nur unanständig, sondern auch bildungspolitisch absurd: Eine Welle an Studienabbrüchen können wir uns mitten in der Coronakrise nicht auch noch leisten. Das Budget für die Überbrückungshilfe muss auf eine Milliarde Euro aufgestockt werden. Die Bewilligungen müssen schnell und unbürokratisch erfolgen“, mahnte Keller.“ GEW-Pressemitteilung vom 3. August 2020 externer Link
  • ver.di fordert grundlegende BAföG-Reform – bestehendes Gesetz erfüllt seinen Zweck nicht
    „Angesichts einer immer geringer werdenden Zahl von BAföG-Empfängerinnen und –Empfängern erneuert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Forderung nach einer grundlegenden BAföG-Reform. „Eine grundlegende Reform des BAföG ist überfällig. Wenn nur noch 11 Prozent der Studierenden finanziell gefördert werden, obwohl viel mehr einen Bedarf haben, erfüllt das Gesetzt eindeutig nicht seinen Zweck“, sagte Sylvia Bühler, im ver.di-Bundesvorstand zuständig für Bildung und Wissenschaft. Mit ein bisschen Kosmetik sei es nicht getan. Es brauche eine deutliche Erhöhung der Fördersätze bzw. der Freibeträge und es müsse auf Vollzuschuss statt Teildarlehen umgestellt werden. Außerdem müsse die Altersbegrenzung am besten abgeschafft oder mindestens deutlich angehoben werden. „Um endlich individuelle Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, müssen dringend Teilzeitstudiengänge und Weiterbildungsstudiengänge gefördert werden“, so Bühler. „Die Bundesregierung muss nun dringend handeln und eine umfassende Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vorlegen, um mehr Bildungsgerechtigkeit zu schaffen.“ Völlig unzureichend seien zudem die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Corona-Überbrückungshilfen für Studierende, so Bühler weiter. „Der Notlagefonds ist völlig unterdimensioniert angesichts von hunderttausenden Studierenden, die ohne Job dastehen.“ Diese „Überbrückungshilfe“ helfe niemandem, und sie überbrücke auch nichts. Statt ein neues und kompliziertes Instrument zu schaffen, müsse die Bundesregierung das BAföG für die Zeit der Pandemie allen vereinfacht zugänglich machen.“ ver.di-Pressemitteilung vom 3. August 2020 externer Link

  • Noch ein BAföG-Reförmchen – Förderzahlen steigen leicht. Versäumnisse der letzten Jahre ohne Ausgleich. Opposition sieht Nachholbedarf 
    „Am Donnerstag abend verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei zwei Ablehnungen und 259 Enthaltungen in abschließender Lesung die von Bundesministerin Anja Karliczek (CDU) eingebrachte 23. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Das neue Regelwerk tritt mit Stichtag 1. August zum kommenden Wintersemester 2019/20 in Kraft. Mit dem erklärten Ziel, den Kreis der Leistungsempfänger um 100.000 bis Ende der Wahlperiode zu erhöhen, will der Bund zusätzlich 1,2 Milliarden Euro für das Förderinstrument bereitstellen. »Damit erneuern wir das Versprechen der sozialen Marktwirtschaft, jedem jungen Menschen gute Startchancen zu geben«, behauptete die Ministerin bei ihrer Rede im Parlament. Das glauben längst nicht alle. »Sie gleichen den Sinkflug des BAföG nicht aus«, betonte Nicole Gohlke von der Linksfraktion, an die Adresse der Koalition gerichtet. »Damit öffnet sich die soziale Schere beim Bildungszugang weiter.« Auch die Partei Bündnis 90/Die Grünen, Gewerkschaften und Studierendenverbände halten die beschlossenen Maßnahmen für unzureichend. (…) Die zentralen Punkte der »Reform« sind eine Erhöhung der Regelsätze um sieben Prozent in zwei Schritten bis 2020, eine Steigerung der Elternfreibeträge um 16 Prozent in drei Etappen bis 2021 und eine Zugabe bei der Wohnpauschale von aktuell 250 Euro auf 325 Euro. Die Zuschüsse für die Kranken- und Pflegeversicherung werden auf 84 Euro bzw. 25 Euro für den »Normalstudenten« sowie auf 155 Euro bzw. 34 Euro bei den über 30jährigen zulegen. Erleichterungen gibt es außerdem bei den Vermögensfreibeträgen, die von 7.500 Euro auf 8.200 Euro angehoben werden, sowie für diejenigen, die sich um nahe Angehörige der Pflegestufe III kümmern. Sie sollen auch nach Ablauf der Förderhöchstdauer, also über die Regelstudienzeit hinaus, BAföG erhalten dürfen. Was sich im einzelnen nach viel anhört, erweist sich im Lichte der Wirklichkeit als ziemlich dürftig…“ Beitrag von Ralf Wurzbacher bei der jungen Welt vom 20. Mai 2019 externer Link
  • Petition „BAföG muss zum Leben reichen – Für eine grundlegende BAföG-Reform“ 
    Juso-Hochschulgruppen, Campusgrün und der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) fordern deutliche Nachbesserungen beim BAföG. Die Studierendenverbände rufen zur Beteiligung an ihrer Petition „BAföG muss zum Leben reichen – Für eine grundlegende BAföG-Reformexterner Link auf.
    Die Petition wird vom BAföG-Bündnis unterstützt. Das BAföG-Bündnis setzt sich überparteilich für eine umfassende Strukturreform des BAföG ein, da es ein zentrales Instrument für mehr Bildungsgerechtigkeit ist. Mitglieder des BAföG-Bündnisses sind: Campusgrün, DieLinkeSDS, DGB Jugend, fzs, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), IG Metall, Juso-Hochschulgruppen und ver.di.
    Das BAföG-Bündnis hat mit seinen Handlungsempfehlungen externer Link bereits einen weitreichenden Reformvorschlag formuliert.
  • [GEW] „BAföG-Reform: Jetzt schlägt die Stunde des Parlaments“ 
    Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Deutschen Bundestag aufgefordert, den Gesetzentwurf für eine Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gründlich zu überarbeiten. „Der Regierungsentwurf weist zwar mit der geplanten Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge in die richtige Richtung, diese bleiben aber weit hinter den gestiegenen Lebenshaltungskosten zurück. Weiter fehlt im Gesetzentwurf jeder Ansatz für die überfällige Strukturreform der Ausbildungsförderung. Das Parlament muss den Regierungsentwurf daher gründlich gegen den Strich bürsten, damit die BAföG-Novelle kein Reförmchen bleibt, sondern eine echte Reform wird“, sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende und Hochschulexperte, Andreas Keller, mit Blick auf die heutige Entscheidung im Bundeskabinett. „Nach Berechnungen des Berliner Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie muss der Grundbedarfssatz für Studierende nicht nur auf 427 Euro steigen, wie es der Regierungsentwurf vorsieht, sondern auf 550 Euro. Die Wohnpauschale wird auch nach der geplanten Steigerung auf 325 Euro in vielen Hochschulstädten nicht ausreichen, eine Bleibe zu finden. Das Parlament muss hier nachlegen und für eine bedarfsgerechte Anhebung der Fördersätze sorgen“, mahnte Keller. Darüber hinaus warb der GEW-Vize bei den Bundestagsabgeordneten dafür, die BAföG-Novelle für den Einstieg in eine Strukturreform der Ausbildungsförderung zu nutzen…“ Pressemitteilung vom 30.01.2019 externer Link
  • Das BAföG soll novelliert werden – doch eine echte Trendwende ist nicht zu erkennen
    Mit der folgenden Stellungnahme kommentiert der fzs (freier zusammenschluss von student*innenschaften) als bundesweite Studierendenvertretung den Entwurf eines Sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 9. Januar. Obschon viele Politikfelder studentische Belange tangieren und hochschulpolitisches Handeln beeinflussen, handelt es sich beim Bundesausbildungsförderungsgesetz – neben den Hochschulgesetzen auf Landesebene – aus einer studentischen Perspektive um eines der wichtigsten Gesetze. Vor diesem Hintergrund stellen die finanziellen Anpassungen eine wichtige Verbesserung für die Lebensrealität zahlreicher Student*innen dar, wenngleich sie im Ausmaß deutlich zu gering ausfallen, schon viel früher erfolgen gemusst hätten und weiterhin Selektionsmechanismen nicht abbauen. Die Stellungnahme orientiert sich an den §§ des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und geht in der Folge auf weitere aus studentischer Perspektive relevante Aspekte ein…“ Stellungnahme von Marcus Lamprecht vom 23. Januar 2019 bei fzs externer Link zum Entwurf eines Sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG)
  • GEW: „Ein bisschen besser ist nicht gut genug“ – Bildungsgewerkschaft kritisiert BAföG-Gesetzentwurf der Bundesbildungsministerin 
    „Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Gesetzentwurf von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) für eine Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) als „unzureichend“ kritisiert. „Zwar sehen die BAföG-Pläne der Ministerin eine Erhöhung der Bedarfssätze vor, diese bleibt aber weit hinter den gestiegenen Lebenshaltungskosten der Studierenden zurück. Darüber hinaus ist nicht der geringste Ansatz für die notwendige Strukturreform der Ausbildungsförderung zu erkennen. Ein bisschen besser ist nicht gut genug – die Ministerin muss ihren Gesetzentwurf dringend überarbeiten“, sagte der stellvertretende Vorsitzende und Hochschulexperte der GEW, Andreas Keller, mit Blick auf die heutige Verbändeanhörung des Ministeriums. (…) Mit der Wohnpauschale von 250 Euro lässt sich in den meisten Hochschulstädten keine Studentenbude finden – insbesondere in den Metropolen explodieren die Mietpreise. Es kann nicht sein, dass sich nur noch die Kinder reicher Eltern ein Studium in München, Hamburg oder Frankfurt am Main leisten können und der Nachwuchs von Geringverdienern Plauen oder Vechta. Bedarfssätze und Wohnpauschale müssen daher schleunigst an die tatsächlichen Lebenshaltungs- und Mietkosten angepasst werden“, erklärte der GEW-Hochschulexperte…“ GEW-Pressemitteilung vom 18. Januar 2019 externer Link. Zur Ermittlung der Lebenshaltungskosten von Studierenden siehe die Studie des Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) im Auftrag des Deutschen Studentenwerks vom Januar 2019 externer Link
  • BAföG-Erhöhung reicht nicht: Lebenshaltungskosten von Studierenden steigen rasant 
    Die Bundesregierung verspricht eine „Trendumkehr“ beim BAföG. Demnächst soll es mehr Geld, höhere Freibeträge und Wohnzuschüsse geben. Die Pläne greifen viel zu kurz, belegt eine Studie zur Ausgabenentwicklung zwischen 2012 und 2016. Statt 420 Euro sei ein Regelsatz von 550 Euro erforderlich. Weniger gefährde die physiologische Existenz. Wollte man das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) auf die Höhe der Zeit bringen. Was wäre dann ein wirklich großer Wurf? Vielleicht das, was der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kurz vor Weihnachten mit seinen „Anforderungen für ein modernes sozial gerechtes BAföGexterner Link in die Debatte geworfen hat? Dem Gewerkschaftsdachverband schwebt nichts weniger als ein Radikalumbau der staatlichen Studienfinanzierung vor. Dazu gehören unter anderem: die regelmäßige Anpassung der Freibeträge und Bedarfssätze an die Lohn- und Preisentwicklung, die Aufhebung der Altersgrenzen, höhere Vermögensfreibeträge, regional gestaffelte Wohnkostenzuschüsse, auf individuelle Lebenslagen sowie die Art der Studiengestaltung abgestimmte Förderzeiträume und allerhand mehr. (…) Verglichen mit den DGB-Forderungen mutet das, was die Bundesregierung vorhat, wie Kleckerkram an. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) hatte Mitte November Eckpunkte für eine BAföG-Novelle externer Link vorgelegt. Danach sollen die Regelsätze im Schnitt um sieben Prozent und die Elternfreibeträge um neun Prozent in zwei Stufen erhöht werden. Losgehen soll es im kommenden Wintersemester mit fünf bzw. sieben Prozent, ein Jahr später folgt dann ein Nachschlag von jeweils zwei Prozent. Der Höchstförderbetrag soll um 15 Prozent auf 850 Euro und die Wohnpauschale von 250 Euro auf 325 Euro zulegen. Geplant ist ferner eine Aufstockung der Vermögenfreibeträge sowie für Härtefälle ein Cut bei der Schuldentilgung nach 20 Jahren. Dafür sollen allerdings die monatlichen Rückzahlungsraten von 105 auf 130 Euro steigen.“ Beitrag vom 14.1.2019 bei Studies online externer Link
  • „Karliczeks Reform ist bloß ein Tropfen auf dem heißen Stein“ – Studierendenvertretungen bemängeln BAföG-Änderung 
    „… Nachdem im November 2018 Eckpunkte zur Novellierung des BAföG diskutiert wurden, liegt der ,Referent*innenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nun vor. Gemeinsam kritisieren das Vernetzungstreffen der Landesstudierendenvertretungen und der freie zusammenschluss von student*innenschaften den Entwurf zur Gesetzesnovelle. Isabel Schön aus dem Vorstand des fzs erklärt: „Trotz Novelle bleibt die schon lange nötige Wende beim BAföG aus. Der Höchstsatz soll zwar steigen, doch die neue Wohnpauschale liegt weiterhin unter dem Durchschnittspreis für ein WG-Zimmer. Die Erhöhung wird also bereits zur Einführung vollständig von den stetig steigenden Mieten überholt sein. Auch eine weitreichende Anpassung bei den Freibeträgen wäre dringend notwendig, sodass mehr Studierende Förderung erhalten und das Studium damit zugänglicher wird. Der Grundbedarfssatz muss genauso erhöht werden wie die Wohnpauschale – beide liegen deutlich unter dem realen Bedarf, wie zuletzt eine Studie im Auftrag des Deutschen Studentenwerks gezeigt hat. Mittelfristig muss das BAföG ehe-, lebenspartner*innen-, eltern-, alters- und herkunftsunabhängig werden. Karliczeks Reform ist bloß ein Tropfen auf dem heißen Stein!“ Judith Bühler (Saarland) hebt für die andesstudierendenvertretungen hervor: „Zwei Hauptgründe für Studierende, kein BAföG zu beantragen, sind der hohe bürokratische Aufwand und die Angst vor Verschuldung. Das BAföG soll fördern, statt eine Hürde aufzubauen. Die Beantragung muss deutlich vereinfacht werden, zum Beispiel durch eine tatsächlich funktionierende Online-Abwicklung des gesamten Verfahrens oder mehrsprachige Antragsformulare. Statt des Etikettenschwindels bei der geplanten Anpassung der Rückzahlung – hier findet real keinerlei Erleichterung statt – müssen die Weichen für ein schuldenfreies BAföG gestellt werden. Dazu sollte der Schuldendeckel als erster Schritt halbiert werden. Der vorgelegte Entwurf ist nur ein Versuch zur Symptombekämpfung, der zum Scheitern verurteilt ist. Das BAföG muss an die Inflation angepasst und stetig erhöht werden, es muss an die Lebensrealität von Studierenden angepasst werden und mehr Menschen das Studium ohne Nebenjob ermöglichen. Eine Kehrtwende ist dringend nötig.“ Kritik des Vernetzungstreffens der Landesstudierendenvertretungen (LaStuVe) und des freien zusammenschlusses von student*innenschaften (fzs) vom 14. Januar 2019 (Empfang per Email)
  • Studentischer Dachverband zum BAföG-Papier: Zu spät, zu wenig, zu selektiv
    Am 13.11. wurden Eckpunkte zur geplanten Novellierung des BAföGs bekannt. Dem studentischen Dachverband, dem freien zusammenschluss von student*innenschaften (fzs), gehen die Änderungen nicht weit genug. „Die jetzt angekündigten Erhöhungen hätten bereits lange erfolgt sein müssen. So bleibt es beim berühmten Tropfen auf den heißen Stein statt einer echten Reform. Die Erhöhung der Bedarfssätze wird vollständig durch steigende Mietpreise verbraucht, denn zurzeit liegen die durchschnittlichen Ausgaben für studentischen Wohnraum bei 363 € pro Person und nicht bei 325€. Um studentischer Wohnungsnot zu begegnen genügt eine einmalige Anhebung der Wohnpauschale im BAföG als losgelöste Maßnahme nicht. Wir brauchen Investitionen in sozialen und studentischen Wohnungsbau sowie eine funktionierende Mietpreisbremse. Die als „deutlich“ gelobte Erhöhung entpuppt sich bei näherem Hinsehen als bloßes Stopfen lang vorhandener Unterfinanzierung“, urteilt Marcus Lamprecht, Vorstandsmitglied des fzs. Darüber hinaus sei es perspektivisch notwendig, das BAföG zu einem Vollzuschuss zu entwickeln. (…) Am 14.11. finden unter dem Motto „Lernen am Limit“ in zahlreichen Städten (unter anderem in Bamberg, Berlin, Essen, Frankfurt am Main, Osnabrück, Karlsruhe und Tübingen) studentische Vollversammlungen statt. Sie kritisieren unzureichende Studienfinanzierung, Wohnungsnot und Unterfinanzierung.“ Pressemitteilung vom 13. November 2018 von und bei freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V. externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=139985
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