[Bologna-Prozess] Verfassungsgericht erklärt Hochschul-Akkreditierung für verfassungswidrig – Studierende fordern Systemwechsel

Protest gegen die Bologna-ReformDer fzs begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht die undemokratische Konstruktion der Hochschulsteuerung in Deutschland verurteilt. So bemängelt das Gericht: „Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen darf der Gesetzgeber jedoch nicht anderen Akteuren überlassen.“ Der fzs ist im Zuge des Gerichtsverfahrens als Sachverständige herangezogen worden und äußert sich nun abermals zur Akkreditierung. (…) „In den letzten Jahren haben sich Wissenschaftsministerien vermehrt vom neoliberalen Zeitgeist verleiten lassen und Eckpfeiler der Demokratie demontiert. Wichtige Entscheidungen und Verfahren wurden zunehmends geistlosen Marktmechanismen überlassen. Heute hat das Verfassungsgericht verkündet, dass die Ideolog*innen der Think-Tanks und Ministerien zu weit gegangen sind. Aus der Sicht des fzs ist schon der Ansatz völlig fehlgeleitet…“Pressemitteilung des fzs – freier zusammenschluss von studierendenschaften – vom 18.März 2016 externer Link. Siehe dazu Urteil und PM des BVerfG sowie eine Stellungnahme der GEW:

  • Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der Gesetzgeber selbst treffen
    Die Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach Studiengänge durch Agenturen „nach den geltenden Regelungen“ akkreditiert werden müssen, sind mit dem Grundgesetz (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) unvereinbar. Dies hat der Erste Senat mit heute veröffentlichtem Beschluss in einem Verfahren der konkreten Normenkontrolle auf Vorlage des Verwaltungsgerichts Arnsberg entschieden. Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit steht zwar Vorgaben zur Qualitätssicherung von Studienangeboten grundsätzlich nicht entgegen. Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen darf der Gesetzgeber jedoch nicht anderen Akteuren überlassen. Der Landesgesetzgeber hat verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens vom 1. Januar 2018 an zu treffen…Pressemitteilung Nr. 15/2016 des Bundesverfassungsgerichts vom 18. März 2016 externer Link. Dazu der Beschluss im Wortlaut: BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 17. Februar 2016 – 1 BvL 8/10 – Rn. (1-88) externer Link
  • GEW: „Bologna-Reformen müssen auf den Prüfstand“
    Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bund aufgefordert, die Akkreditierung von Studiengängen, die im Zuge des Bologna-Prozesses erfolgt ist, auf den Prüfstand zu stellen. Der Grund: die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Regelungen zur Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen seien verfassungswidrig, weil es für sie keine ausreichende gesetzliche Grundlage gibt, so der Tenor des Karlsruher Richterspruchs. „Bund und Länder sollten dies zum Anlass nehmen, um das Akkreditierungssystem grundlegend zu erneuern“, erklärte der stellvertretende GEW-Vorsitzende und Hochschulexperte, Andreas Keller, am Freitag in Frankfurt a.M. Mit der Akkreditierung werde die Qualität von Studiengängen durch externe Agenturen beurteilt. In der Regel sei diese die Voraussetzung dafür, dass Landesministerien Studiengänge genehmigen…Pressemitteilung der Bildungsgewerkschaft GEW vom 18.03.2016 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=95421
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