Bildungs- und Teilhabepaket: Das Geld muss bei den Kindern ankommen!

Dossier

Bildungspaket „Zum 1. August 2019 treten Änderungen bei dem sogenannten „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) in Kraft, wonach Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Haushalten etwas mehr Geld für Ausgaben im Bereich Schule und für Freizeitaktivitäten bekommen können. (…) Die Kritik scheint nun auch beim Gesetzgeber angekommen zu sein, der mit der Änderung zum 1. August 2019 nicht nur einzelne Leistungen des BuT erhöht (z.B. gibt es nun 150 € anstatt bisher 100 € jährlich für Schulmaterial), sondern auch die Vergabebedingungen verbessert. Außer für die Lernförderung ist nun kein besonderer Antrag für jede einzelne Leistung mehr erforderlich. (…) Die Trägheit der Sozialverwaltungen kennend, fordert das Bündnis AufRecht bestehen die Kommunalpolitiker*innen nun auf, die örtlichen Richtlinien zum BuT kurzfristig zu ändern und ab dem 1.8.2019 alle Leistungen als Geldzahlung direkt an die Eltern zu erbringen…“ Pressemitteilung des Bündnis ‚AufRecht bestehen‘ gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz (NAK) vom 30. Juli 2019 bei Tacheles externer Link. Siehe dazu:

  • Teilhabebetrag erreicht mehr als acht von zehn berechtigten Kindern nicht New
    15 Jahre nach Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) erhält nur eine Minderheit der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen die Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe. Auch beim Schulbedarf und beim Mittagessen bestehen erhebliche Lücken. Gleichzeitig fehlen bundesweit verlässliche Daten darüber, wie viele Kinder anspruchsberechtigt sind, welche Leistungen sie tatsächlich erhalten und warum sie nicht erreicht werden. Die Politik steht in der Verantwortung, dieses Missverhältnis aufzulösen: durch einfachere und möglichst automatische Auszahlungen, die Neudefinition eines bedarfsgerechten Teilhabebetrags für Kinder und Jugendliche und eine einheitliche, regelmäßige Datenerhebung über alle zuständigen Behörden hinweg.
    Mehr als acht von zehn anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II beziehen, erhalten den monatlichen Teilhabebetrag von 15 Euro nicht. Unsere aktuellen Berechnungen zeigen: Von den 6- bis unter 15-Jährigen nehmen lediglich rund 18 Prozent die Leistung in Anspruch, von den 15- bis unter 18-Jährigen nur 12 Prozent. Bei jungen Menschen, die Sozialhilfe beziehen oder unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, ist die Inanspruchnahme noch geringer. Für Kinder aus Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag ist mangels Daten nicht einmal bekannt, wie viele von ihnen Leistungen erhalten. (…)
    Wir schlagen deshalb vor, den Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket grundlegend zu vereinfachen. Leistungen sollten möglichst ohne zusätzliche Anträge ausgezahlt, Zuständigkeiten gebündelt und vorhandene Informationen zwischen den Behörden digital genutzt werden. Das würde auch die unter einer Rekordverschuldung ächzenden Kommunen in der Verwaltung der Leistungen entlasten. Gerade am Beispiel des BuT könnte der Staat zeigen, dass Reformen zu einer modernen, bürgerfreundlichen und verlässlichen Verwaltung möglich sind. Zugleich ist es nötig, den Teilhabebetrag auf Grundlage der tatsächlichen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu überprüfen und regelmäßig anzupassen. Ergänzend empfiehlt sich eine bundesweit einheitliche und regelmäßig veröffentlichte Statistik zu Anspruchsberechtigten, Nutzung, Kosten und Wirkung der einzelnen Leistungen
    …“ Meldung vom 20.07.2026 der Bertelsmann Stiftung externer Link, siehe auch:

    • Bildungs- und Teilhabepaket: Studie: Kinder in Asylschleife fallen besonders oft durchs Hilferaster 
      Die Leistung soll Kindern Chancen eröffnen, verlangt Eltern aber häufig einen bürokratischen Hindernisparcours ab. Bemerkenswert: Manche Kommunen prüfen offenbar strenger, als es das Gesetz überhaupt vorsieht. Besonders betroffen sind junge Menschen im Asylbewerberleistungsgesetz.
      Bürokratische Hürden und unklare Zuständigkeiten bremsen einer Studie zufolge das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) aus. Obwohl es sich um einen bundesrechtlich geregelten Anspruch handelt, unterscheiden sich kommunale Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren auch nach der Reform 2019 weiterhin erheblich, wie es in der am Montag veröffentlichten Auswertung der Bertelsmann Stiftung heißt. „Teilweise sind Bewilligungspraktiken schärfer, als sie das Gesetz vorsieht.“ Dadurch entstünden ungleiche Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche je nachdem, wo sie aufwachsen. Antragsberechtige im Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nutzen das BuT noch seltener.
      Im Jahr 2025 nutzten demnach bundesweit 1,58 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen, mindestens eine Leistung des Bildungs- und Teilhabepakets. Am häufigsten wurde der Schulbedarf von 195 Euro jährlich abgerufen (78 Prozent bei 6 bis unter 15 Jahre und 60 Prozent bei 15 bis unter 18 Jahre), gefolgt vom kostenlosen gemeinschaftlichen Mittagessen (je 37 und 20 Prozent). Der Teilhabebetrag in Höhe von 15 Euro monatlich für soziale und kulturelle Aktivitäten erreichte laut Studie dagegen nur eine Minderheit: etwa 18 Prozent der 6- bis 14-Jährigen und 12 Prozent der 15- bis 17-Jährigen..
      Asylbewerber nutzen Teilhabepaket seltener
      Deutlich seltener nutzten Kinder im Rechtskreis des AsylbLG die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Auch sie haben den Angaben zufolge den Schulbedarf und die Mittagsverpflegung am häufigsten genutzt. Im Vergleich zu Kindern und Jugendlichen, die Grundsicherung nach dem SGB II beziehen, hatten sie „noch deutlich seltener Zugang zu Leistungen des BuT“, heißt es in dem Bericht…“ Beitrag vom 20.07.2026 im Migazin externer Link
  • Papierkrieg für 15 Euro. Nur eines von vier Kindern profitiert von Bildungs- und Teilhabepaket. Beim Umgang mit Armen ist Bürokratie kein Problem
    „Der Bundeskanzler meint, wir lebten »über unsere Verhältnisse«. Er irrt – viele bekommen nicht einmal das wenige, das ihnen zusteht. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat nachgerechnet: Die sogenannte Teilhabeleistung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erreicht nicht einmal 20 Prozent der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen in Haushalten mit Bürgergeldbezug. Für vier von fünf laufe das Angebot »ins Leere«. Das Instrument bleibe auch 14 Jahre nach seiner Einführung eine »Misserfolgsgeschichte«, erklärte am Montag Hauptgeschäftsführer Joachim Rock. Das BuT war die Antwort der damaligen Regierung aus Union und FDP auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es hatte 2010 festgestellt, dass die Regelsatzbemessung auch von Heranwachsenden an den tatsächlichen Bedarfen orientiert sein müsse. Bis dahin hatte die Politik sie wie eine »halbe Portion« behandelt und ihre Zuwendungen pauschal kleinkalkuliert, ohne jede Ermittlung der realen Erfordernisse. Ein Jahr später trat das BuT als Bündel aus schon bestehenden und neuen Maßnahmen in Kraft, wobei diese bis heute überwiegend als Sachleistungen bewilligt werden. Die Koalition hätte auch auf Geldleistungen als fixen Bestandteil des Regelsatzes bauen können, sah aber davon ab, um sicherzustellen, dass das Geld »bei den Kindern ankommt«, wie es damals hieß. Genau das passiert gerade nicht – und tat es noch nie. (…) Zuständig für die Bewilligung sind in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte, und die setzen gemäß Untersuchung in der großen Mehrheit auf »aufwendige« Einzelfallbearbeitungen. Faktisch müsse also jeder Kino- oder Theaterbesuch gesondert beantragt werden, »mit sechs Seiten Papierkram, das schreckt doch ab«, sagte Studienautorin Greta Schabram am Dienstag gegenüber junge Welt. »Es ist absurd: In allen Bereichen soll es weniger Bürokratie geben, aber im Umgang mit den Ärmsten unterhält man einen riesigen Verwaltungsapparat und dreht jeden Euro dreimal um.«…“ Artikel von Ralf Wurzbacher in der jungen Welt vom 1. Oktober 2025 externer Link zu:

    • Paritätischer kritisiert Bildungspaket: “Viel Bürokratie, viel zu wenig Teilhabe”
      „Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung soll Kindern und Jugendlichen aus finanziell benachteiligten Familien eigentlich helfen, Freizeit- und Sportangebote wahrnehmen zu können, die ihre Eltern ihnen sonst nicht finanzieren können. Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag, die Teilhabeleistung von bisher 15 Euro pro Kind auf 20 Euro im Monat zu erhöhen. Nach aktuellen Erkenntnissen des Paritätischen Gesamtverbandes verfehlt jedoch gerade diese Teilhabeleistung des Pakets die beabsichtigte Wirkung fast vollständig. Der Wohlfahrtsverband schlägt deshalb vor, die geplanten 20 Euro Teilhabeleistung pauschal an alle leistungsberechtigten Kinder und Jugendliche auszuzahlen. Zudem gilt es einen Rechtsanspruch auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu schaffen, damit das Paket seine Wirkung entfalten kann. Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Verbandes erklärte dazu: “Die von der Regierung beabsichtigte Entbürokratisierung kann ganz praktisch damit beginnen, dass die geplanten 20 Euro pro Kind monatlich pauschal ausgezahlt werden, ohne aufwändige Nachweise und Prüfungen. Die bisherige Teilhabeleistung reiche nicht aus: “Die Teilhabeleistung ist gut gedacht, die Umsetzung oftmals schlecht gemacht. Die regional massiv ungleichen Teilhabequoten zeigen, dass Teilhabechancen häufig von der Postleitzahl abhängen. Damit dürfen wir uns niemals abfinden”, so Rock. Er unterstreicht, dass bei einer Kinderarmutsquote von über 15 Prozent hier die Rede von Millionen Kindern in Deutschland ist: “In einem derart reichen Land wie Deutschland ist es ein Ärgernis, wenn Kinder nicht zum Fußball- oder Ballettunterricht gehen können. Das muss dringend geändert werden, zumal jegliche Bemühungen hin zu einer Kindergrundsicherung eingestellt scheinen.”…“ Pressemitteilung des Paritätischen vom 30. September 2025 externer Link mit Link zur 44-seitigen Expertise ‚Teilhabequoten im Fokus‘.
  • Bildungs- und Teilhabepaket: Paritätische Expertise zeigt, dass Teilhabeleistungen nur jedes siebte benachteiligte Kind erreichen
    „Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche seien in der bestehenden Form nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband. Wie eine aktuelle Expertise der Paritätischen Forschungsstelle belegt, haben sich die mit dem so genannten „Starke-Familien-Gesetz“ 2019 in Kraft getretenen Reformen des Bildungs- und Teilhabepaketes nach den vorliegenden Statistiken nicht positiv auf die Inanspruchnahme der Teilhabeleistungen durch benachteiligte Schüler*innen ausgewirkt, vielmehr sei sogar ein leichter Rückgang der Quoten zu verzeichnen. Der Paritätische bekräftigt seine Forderung nach der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung. „Das Bildungs- und Teilhabepaket ist und bleibt Murks und geht weiter komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei. Was es jetzt braucht, ist den politischen Mut, sich von dem verkorksten Bildungs- und Teilhabepaket endlich zu verabschieden, und den politischen Willen, Kinderarmut wirklich zu stoppen“, fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. (…) Ein Grundproblem bleibt vielerorts der Mangel an geeigneten Angeboten, weshalb der Paritätische sich für die Einführung eines einklagbaren Rechtsanspruchs einsetzt: „Die bisherigen Teilhabeleistungen sind davon abhängig, dass es vor Ort überhaupt passende Angebote gibt. Nur ein Rechtsanspruch sorgt dafür, dass auch wirklich entsprechende Angebote vorgehalten werden und jedes Kind, unabhängig von seinem Wohnort, bestmöglich in seiner Entwicklung gefördert wird.“ Pressemeldung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 12. November 2020 externer Link zur Expertise „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020: Teilhabequoten im Fokus“ externer Link
  • Bildungs- und Teilhabepaket: Nur jedes siebte Kind der 6- bis unter 15-Jährigen profitiert von Teilhabeleistungen
  • Bündnis AufRecht bestehen: Bildungspaket unbürokratisch und ohne Diskriminierung auszahlen! 
    Nachdem sich herausgestellt hat, dass die Leistungen des 2011 eingeführten Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) unzureichend und nur zu einem Bruchteil bei den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen angekommen sind (im Bundesdurchschnitt zu weniger als 30 %), hat die Bundesregierung mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ zum August 2019 versucht, nachzubessern. Da die Umsetzung des BuT auf kommunaler Ebene erfolgt, müssen die Sozialverwaltungen der Städte und Kreise dafür neue Vergabe-Richtlinien erarbeiten. Dies kommt aber nur sehr schleppend voran. Daher drohen die Nachbesserungen zu versanden, wenn es jetzt auf kommunaler Ebene keine ausreichende Nachsteuerung gibt. Das Bündnis AufRecht bestehen hat daher einen Forderungskatalog externer Link entwickelt“ (Infos aus dem Thomé Newsletter 39/2019 vom 27.10.2019 externer Link)
  • Arme-Kinder-Gesetz: Teilhabe impossible 
    Zum 1. August sind verschiedene Verbesserungen des „Bildungs- und Teilhabepaketes“ (BuT) für Kinder armer Eltern in Kraft getreten. Alles in allem kann das durchschnittlich 20 – 50 Euro monatlich ausmachen. Viel Geld für arme Menschen. Aber nicht einmal ausreichend um die Preisentwicklung auszugleichen, schreibt der Paritätische (1). Ob die Hilfen tatsächlich bei den Kindern ankommen, hängt auch sehr von der Umsetzung durch die Verwaltung ab. Dabei hat sich Bochum in der Vergangenheit nicht besonders hervorgetan. Die Verbesserungen sind enthalten in dem euphemistisch so genannten „Starke-Familien-Gesetz“. Berechtigt für die Leistungen des „Bildungs- und Teilhabepaketes“ sind Familien, die Hartz IV-Leistungen oder Sozialhilfe, den auch gerade neu gestalteten „Kinderzuschlag“ zur Vermeidung von Hartz IV-Abhängigkeit (2), Wohngeld oder Grundleistungen des AsylbLG erhalten. Die Schulausstattungspauschale wurde auf magere 150 Euro im Jahr erhöht, der Eigenanteil für die Schulverpflegung und die Schüler*innenfahrkarte ist weggefallen, der Betrag für soziale „Teilhabe“ (Sport, Musik, Kultur, Ferienfreizeiten …) wurde auf beschämende 15 Euro im Monat erhöht, die jetzt pauschal monatlich überwiesen werden. Im Bedarfsfall kann es eine (verbesserte) Lernförderung und Nachhilfe geben. (…) Bereits 2007 haben rund 40 Arbeitsloseninitiativen eine Kampagne zum Thema „ALG II und Kinderarmut“ durchgeführt, an deren Ende fünf Jahre später besagtes „Bildungs- und Teilhabepaket“ stand (8). Seit dem hat sowohl die Zahl der Armen wie der Grad der Armut zugenommen. Das wissen alle. Es ist ein Skandal. Ein ungleich größerer Skandal ist aber, dass es niemanden interessiert, auch insbesondere die Parteien und Verbände nicht, die das Logo „sozial“ im Schilde tragen, wie es Tobias Riegel bei den „Nachdenkseiten“ beklagt (9). Auch in Bochum fehlt das Interesse ebenso wie die fachliche und sachliche Kompetenz. Die Stadt Bochum übt sich in schönen Reden: “ Bochum will Armut in der Stadt ganz konkret bekämpfen“ (10). Was aber natürlich nichts kosten darf, im Gegenteil, es wird noch auf Kosten der Ärmsten gespart.“ Kommentar von Norbert Hermann, Bochum Prekär, vom 03.08.19 bei bo-alternativ externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=152445
nach oben