Volontärin erstreitet Nachzahlung vor dem Arbeitsgericht Oldenburg

Blog "Gemeinsame Vergütungsregeln" - für faire Honorare freier Journalisten an Tageszeitungen - von Martin Schreier“Als billige Arbeitskraft ausgenutzt: So fühlen sich Auszubildende, wenn sie für wenig Geld viel arbeiten müssen, ohne dabei systematisch angeleitet zu werden. Nur selten wehrt sich jemand dagegen. In Niedersachsen hat jetzt eine Lektorin ihren Ex-Arbeitgeber auf Gehaltsnachzahlung verklagt, weil sie zwei Jahre lang als Volontärin angestellt war und dementsprechend niedrig bezahlt wurde, obwohl sie fast die volle Arbeit einer Lektorin erledigt habe. Deshalb forderte sie von der Delmenhorster Borgmeier Media Gruppe die Differenz zwischen der erhaltenen Ausbildungsvergütung und dem höheren gesetzlichen Mindestlohn für reguläre Arbeitskräfte – insgesamt 16.019,79 Euro plus Zinsen und 960 Euro „Verzugskostenpauschale“. Am 15. Juli verhandelte darüber das Arbeitsgericht Oldenburg. Am Ende einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich: Die Klägerin erhält 15.000 Euro brutto. (…) die Tätigkeit einer Volontärin müsse an den Lernfortschritt angepasst werden. „Ich fange klein an und ende irgendwann groß.“ Diese „Tätigkeitszuweisung gemessen am Lernfortschritt“ vermisste das Gericht, und es äußerte seine „Neigung“, das angebliche Volontariat als normales Arbeitsverhältnis einzustufen und deshalb der Klage stattzugeben. Die drohende Niederlage vor Augen, erklärte sich der Borgmeier-Anwalt schließlich zum Vergleich bereit. Von den vereinbarten 15.000 Euro muss Juliana M. allerdings noch ihren Anwalt bezahlen…“ Artikel von Eckhard Stengel aus und bei M – Menschen machen Medien 2/2020 externer Link der dju

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