Petition gegen UnionBusting durch Verdachtskündigungen: „Nazi-Unrecht gilt heute noch: Schluss mit Kündigungen ohne Beweise!“
„Zunehmend werden engagierte Betriebsräte und Gewerkschaftsmitglieder Opfer heute noch geltender Festlegungen des faschistischen Arbeitsunrechts von 1934. So erlaubt etwa die „Verdachtskündigung“ Firmenleitungen, Beschäftigte ohne Beweise zu entlassen – ein klarer Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte. Das Prinzip „im Zweifel für den Angeklagten“ kommt nicht zur Geltung. (…) Die Folgen von Verdachtskündigungen sind fatal: gemobbte Menschen, zerstörte Existenzen, geschädigte Familienangehörige und nicht zuletzt eingeschüchterte Belegschaften. Deshalb fordern wir die Abschaffung der Verdachtskündigung: Schluss mit Kündigungen ohne Beweise! Unschuldsvermutung auch für Betriebsräte und aktive Gewerkschaftsmitglieder! (…) Fordert mit uns von den Vorständen des DGB und der Einzelgewerkschaften, endlich aktiv gegen das Fortwirken des faschistischen Arbeitsunrechts vorzugehen und Politik wie Justiz in die Pflicht zu nehmen…“ Petition bei Campact gestartet von Komitee Solidarität gegen Betriebsratsmobbing
an Gewerkschaftsmitglieder sowie an alle demokratischen und antifaschistischen Menschen – siehe einige Hintergründe:
- „NIE WIEDER IST JETZT!“ FORTWIRKEN DES FASCHISTISCHEN ARBEITSUNRECHTS BEENDEN!
„Sind Betriebsrats-Mobbing und Gewerkschaftsbekämpfung mittlerweile alltäglich im deutschen Rechtsstaat? Es fällt schwer, diese Frage mit Nein zu beantworten. Selbst im Heidelberger Unternehmen des BDA-Präsidenten Dulger konnte der gewerkschaftlich organisierte Betriebsrat zerschlagen werden.
Die Durchsetzung eines „Rechts des Stärkeren“ und die damit verbundene illegale Bekämpfung von betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretungen ist ein extrem beunruhigendes Phänomen. Die Täter werden meist weder rechtlich verfolgt noch belangt. Sie können vielmehr das Mittel der „Verdachtskündigung“ gegen Betriebsräte und gewerkschaftlich Aktive skrupellos anwenden, obwohl es elementaren Rechtsgrundsätzen widerspricht. Denn die gemobbten und gekündigten Opfer müssten ihre Unschuld beweisen! Dieser Skandal beruht vor allem auf dem Nachwirken des faschistischen Arbeitsunrechts bis heute. (…) Das BAG hält bis heute an dieser unseligen Tradition nicht nur fest, es hat sogar seine Rechtsprechung durch die Möglichkeit einer „grundlosen fristlosen Verdachtskündigung“ verschärft. Nach Auffassung von Jurist:innen stellt die Verdachtskündigung einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar – konkret gegen Art. 12 Abs. 1 (Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes) und Art. 20 Abs. 3 (Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht). Sie kann zudem ausschließlich durch das Beendigungsinteresse des „Arbeitgebers“ ohne tatsächliche Rechtsgrundlage ausgesprochen werden. “ Offener Brief
an die Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften und des DGB (ohne Datum) bei Solidarität gegen Betriebsrats-Mobbing - Betriebsratsmobbing: »Unternehmen agieren immer skrupelloser«
Behinderung von Betriebsratsarbeit nimmt zu. Ein Mittel sind Verdachtskündigungen. Ein Gespräch mit Wolfgang Alles von Susanne Knütter in der jungen Welt vom 20.10.2025
- „11. Bundeskonferenz „Betriebsräte im Visier“ am 12. Oktober 2024 in Mannheim fordert Verbot der aus dem Faschismus stammenden Verdachtskündigungen“ in: [12.10.2024 in Mannheim] 11. Bundeskonferenz „Betriebsräte im Visier – Bossing, Mobbing & Co.“ unter dem Motto „Nie wieder ist jetzt!“
Siehe u.a. auch von Dr. Rolf Geffken von 2021: Faschismus im Arbeitsrecht