[Gerichtsentscheidung] Kündigung von Leiharbeitnehmern: Auftragsverlust reicht nicht

Kündigung zewcklos - Sklaven müssen verkauft werden!Leiharbeitnehmer werden – wenn sie nicht von vornherein befristet beschäftigt werden – meistens gezielt für einen bestimmten Auftrag eingestellt. Fällt dieser fort, folgt in der Regel die Kündigung. Dass es ganz so einfach nicht geht, hat jetzt das Arbeitsgericht Iserlohn entschieden“ (Urteil vom 14.1.2016, 4 Ca 1385/15) „Mit Hilfe des Hagener Büros der DGB Rechtsschutz GmbH wehrte sich eine Einkaufssachbearbeiterin erfolgreich gegen die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses. Sie war befristet zu Ende Oktober 2015 bei einem Arbeitnehmer-Verleihbetrieb eingestellt worden. Eingesetzt worden war sie ausschließlich bei einem einzigen Kunden. Als der jedoch den Vertrag mit dem Verleih-Unternehmen vorzeitig beendete, kündigte dieser der Einkaufssachbearbeiterin zum 31.8.2015. Begründung: Es lägen keine weiteren Aufträge vor, für die die Beschäftigte geeignet sei. Außerdem habe sie ausschließlich als Einkaufssachbearbeiterin arbeiten wollen. Diese Tätigkeit stehe auch im Arbeitsvertrag. (…) Gegen diese Kündigung wehrte sich die 45-jährige Beschäftigte, Mitglied der IG BCE, mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht Iserlohn. Mit Erfolg! Das Arbeitsgericht Iserlohn griff die Argumentation des DGB Rechtsschutzes auf: Der Auftragsverlust rechtfertige die Kündigung nicht, da eine Kündigung nur bei dauerhaftem Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit begründet sei. Dies habe der Arbeitgeber jedoch nicht dargelegt. Er hätte anhand der Auftrags- und Personalplanung konkret darstellen müssen, warum es sich nicht nur um eine kurzfristige Auftragsschwankung gehandelt habe und ein Einsatz bei einem anderen Kunden nicht möglich sei. (…) Auch kurzfristige Auftragslücken rechtfertigen – so das Arbeitsgericht Iserlohn weiter – die Kündigung nicht, da diese zum typischen Wirtschaftsrisiko von Arbeitnehmerverleihbetrieben gehören…“ Mitteilung vom Rechtsschutzsekretär Michael Mey vom 2. Oktober 2016 bei der DGB Rechtsschutz GmbH externer Link (mit Download des Urteilvolltextes)

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