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Das Logistik-Unternehmen Team-Wilking feuerte den Fahrer Marcel fristlos nach Vorschlag der Betriebsratsgrünung und Veröffentlichung von Missständen
„Waltrop: Das Logistik-Unternehmen Team-Wilking feuerte den Fahrer Marcel am 14. März 2025 fristlos. Eine Güteverhandlung bezüglich der Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht Herne endete am 5. Mai 2025 ergebnislos. Im Dezember 2024 hatte Marcel die Gründung eines Betriebsrats vorgeschlagen. Ziel war Missständen bei Team Wilking zu besdeitigen. Dabei ging es Marcel nach eigenen Angaben unter anderem um Fahren ohne Genehmigungen oder auch Fahrzeuge, die seiner Einschätzung nach erhebliche Mängel aufweisen. Außerdem hoffte er über einen Betriebsrat Einfluss auf die Einhaltung von Arbeits- und Lenkzeiten zu gewinnen. Marcel ist seit gut 12 Jahren Berufskraftfahrer und seit 2020 bei der Firma Team Wilking angestellt. Laut seiner Darstellung ist die Kündigung eine Reaktion auf seine Weigerung illegale Weisungen auszuführen. (…) Der Kammertermin zur Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht Herne ist für den 23.07.2025 angesetzt.“ Meldung in den Union Busting-News von Jessica Reisner vom 22. Mai 2025 bei Arbeitsunrecht in Deutschland
(„Trucker gegen Logistik-Unternehmen Wilking“) und mehr dazu:
- Fahrer der Spedition Wilking unterliegt im Kündigungsschutzprozess, Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Wilking wegen Vorenthaltung von Lohn
„Der Arbeitsgerichtsprozess war zugleich ein Lehrbeispiel. Am 23. Juli verhandelte das Arbeitsgericht Herne unter Vorsitz von Richter Ulrich Nierhoff die Kündigungsschutzklage des Lkw-Fahrers Marcel G. gegen die Waltroper Spedition Wilking. Das Urteil fiel zugunsten der Firma aus. Marcel G. prüft, in Berufung zu gehen. Interessant ist der Fall nicht nur, weil Marcel G. plante, einen Betriebsrat zu gründen, um, nach seinen Worten, Missstände bezüglich fehlender Genehmigungen und Fahrzeugmängeln zu beheben.
Über den Youtuber »German Truck Driver« (GTD) mit mehr als 160.000 Followern läuft außerdem eine regelrechte Schmähkampagne gegen den Fahrer.
Im analogen Leben verhandelte die 5. Kammer des Arbeitsgerichts Herne vor nur wenigen Zuschauern über die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung G.s am 14. März. Wilking wirft dem Trucker vor, für die Weiterfahrt eines Transports einen Tankgutschein in Höhe von 200 Euro verlangt zu haben. Ein unvereidigter Zeuge bestätigte das. Schon schien Richter Nierhoff überzeugt und wischte weitere Hinweise auf Unstimmigkeiten durch Marcel G. vom Tisch. Am Ende des Tages ist Marcel G. seinen Job los und muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Ein Fehler: Marcel war ohne seinen Anwalt Karl Ronald Neumann, der für sich als Truckeranwalt wirbt, in die Verhandlung gegangen. Dieser hatte sich kurzfristig krank gemeldet. Statt Vertagung zu beantragen, war sich Marcel seiner Sache zu sicher. Eine Fehleinschätzung, der viele Gekündigte erliegen. Sie erwarten im Kündigungsschutzverfahren eine öffentliche Generalabrechnung, bei der sie Missstände im Betrieb öffentlich machen. Doch wo sie Skandalpotential sehen, winken Arbeitsrichter müde ab. Denn die Arbeitsrichter bleiben in der Regel ganz nah am Kündigungsgrund. Weitere Aspekte interessieren nur, sofern sie zur Klärung der Frage der Rechtmäßigkeit der Kündigung beitragen. Und wenn der eigene Anwalt sie schon in den Schriftsätzen eingeführt hat. Neues kann in der mündlichen Verhandlung meist nicht mehr eingebracht werden. (…)
Die Staatsanwaltschaft Bochum bestätigte auf Anfrage, wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach Paragraph 266 a StGB gegen Wilking zu ermitteln. Unternehmer Henrik Wilking möchte sich dazu nicht äußern. Der Fall wirft nicht nur ein Schlaglicht auf die Branche. Er scheint auch noch nicht ausgestanden. Dem Laien stockt jedenfalls der Atem, wenn im GTD-Video vom 18. Mai 2025 Henrik Wilking sagt, er und die Kollegen seien sich einig, dass in der Firma niemand einen Betriebsrat brauche, und ein Fahrer beteuert, in sechs Jahren nicht einmal Druck von der Dispo bekommen zu haben. Klingt nach geliefert wie bestellt.“ Artikel von Jessica Reisner in der jungen Welt vom 31. Juli 2025(„Richter bremst Trucker aus“)
- Ein Fahrer zieht vor Gericht
„Die fristlose Kündigung des Berufskraftfahrers Marcel Graf durch ein Transportunternehmen in NRW beschäftigt derzeit das Arbeitsgericht in Herne. Während ein erstes Verfahren zur einstweiligen Verfügung bereits abgeschlossen ist, wird die zentrale Frage zur Rechtmäßigkeit der Kündigung in einem Hauptverfahren am 23. Juli 2025 verhandelt. Beide Parteien schildern den Fall aus deutlich unterschiedlichen Perspektiven.
Hauptverhandlung steht bevor
Am 5. Mai 2025 fand vor dem Arbeitsgericht Herne ein erster Gütetermin statt. Die Verhandlung blieb ergebnislos, sodass das Verfahren in eine neue Runde geht. Das Hauptverfahren ist für den 23. Juli 2025 angesetzt. An diesem Tag sollen laut Aussagen von Marcel Graf mehrere Zeugen, darunter Polizeibeamte und ehemalige Kollegen, gehört werden.
Bereits zuvor, am 8. Mai 2025, wurde ein Verfügungsverfahren vom Gericht abgelehnt. Laut Arbeitgeber bedeutet dies, dass die fristlose Kündigung zumindest nicht offensichtlich falsch oder ungültig sei. Eine endgültige rechtliche Bewertung steht jedoch noch aus. (…)
Marcel Graf schildert den Verlauf seiner Beschäftigung bei dem Transportunternehmen anders. Er war laut eigenen Angaben vom 15. November 2020 bis zum 14. März 2025 als Berufskraftfahrer angestellt. Im Dezember 2024 kündigte er öffentlich an, einen Betriebsrat gründen zu wollen. In der Folge sei es mehrfach zu Polizeikontrollen gekommen, bei denen sein LKW wegen erheblicher technischer Mängel stillgelegt wurde. Graf behauptet, trotz dieser Mängel zum Weiterfahren gedrängt worden zu sein. Am 13. März 2025, zwei Tage vor seiner Kündigung, sei er erneut zu einem Transport ohne offizielle Genehmigung angewiesen worden. Am 14. März habe ihm sein Arbeitgeber schließlich fristlos gekündigt.
Im Anschluss habe Graf eine Kündigungsschutzklage eingereicht, in der er auch ausstehende Lohnzahlungen und eine mögliche Abfindung thematisiert. Darüber hinaus seien laut Graf in der Folgezeit Drohungen gegen ihn über eine betriebsinterne Messenger-Gruppe ausgesprochen worden. Zwei Kollegen, die sich in dieser Gruppe abfällig über ihn geäußert hätten, seien per einstweiliger Verfügung auf Abstand verpflichtet worden. Zudem habe er den Arbeitgeber wegen unterlassener Maßnahmen angezeigt. “ Video vom 13.05.2025 bei Truck TV
Siehe dazu auch:
- Regelmäßige Berichterstattung in der Waltroper Zeitung
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