Neue Arbeitsformen
„Das Arbeitsrecht ging ursprünglich vom Bild des „Normalarbeitsverhältnis“ als einem unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag aus. Seit den 1980iger Jahren nahmen „atypische Arbeitsverhältnisse“ wie Teilzeit, befristete Arbeitsverträge und Arbeitskräfteüberlassung stark zu. Nachdem diese bis heute zumindest teilweise gesetzlich reguliert sind, entstehen seit 2000 ganz neue Formen der Arbeitserbringung („New Forms of Employment“). Ein aktueller Report des eurofund stellt diese erstmals strukturiert dar und gibt erste Einschätzungen über die Auswirkungen ab. Eine gute Grundlage um sich rechtzeitig mit den neuen Entwicklungen auseinanderzusetzen…“ Artikel von Martin Risak vom 15. Juni 2015 im Blog arbeit & wirtschaft des ÖGB ![]()