Problemfall Werkvertrag: Das System der verlängerten Werkbank
„Durch Outsourcing an Subunternehmer drücken viele Unternehmer Löhne und Sozialstandards. Oft sind diese Konstruktionen rechtswidrig – und dennoch schwer angreifbar. Das will die Bundesarbeitsministerin jetzt ändern…“ Artikel von Johannes Schulten und Jörn Boewe vom 1. Juni 2015 bei der DGB-Gegenblende
- Aus dem Text: … Realistisch ist davon auszugehen, dass die Vorschläge der Bundesarbeitsministerin im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens in der großen Koalition verwässert werden. Wenn am Ende immerhin die verbindliche Transparenzpflicht im Gesetz verankert würde, wäre dies zweifellos ein Fortschritt. Eine wirksame Eindämmung des Werkvertragsmissbrauchs erfordert jedoch weitergehende Maßnahmen. Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch, so das 2014 im Auftrag des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums erarbeitete Gutachten der Arbeitsrechtler Christiane Brors und Peter Schüren
. Kern ihrer Vorschläge ist eine Beweislastumkehr: Betroffene Arbeitnehmer sollten nur noch darlegen müssen, dass sie in den Betriebsablauf eines Auftraggebers eingebunden sind. Kann dieser nicht überzeugend beweisen, dass der Einsatz im Rahmen eines echten Werk- oder Dienstvertrages stattfindet, würde automatisch von illegaler Arbeitnehmerüberlassung bzw. einem Arbeitsverhältnis ausgegangen werden…“