Trotz Mindestlohn besteht noch weiterer Regulierungsbedarf bei den Werkverträgen

Die Verbreitung von Werkverträgen konfrontiert unterschiedliche Akteure auf divergierenden Ebenen in der Arbeitswelt mit diversen Veränderungen. Auf betrieblicher Ebene entstehen verschiedene „Teilbelegschaften“ nebeneinander. Stammbelegschaften, befristet Beschäftigte, Leiharbeiter mit eigenem Tarifvertrag und Stammbeschäftigte der Dienstleister, die im Rahmen eines Werkvertrags tätig sind und Solo-Selbstständige oder Scheinselbstständige, die mittels Werkverträgen Arbeiten übernehmen. Die damit verbundene Erosion der Flächentarifverträge durch sog. „atypische Beschäftigungsformen“ bedroht deren Bedeutung in allen Industriezweigen und Dienstleistungsbranchen. Das erschwert zunehmend die Verteidigung oder gar Erweiterung tariflicher Rechte der abhängig Beschäftigten…“ Artikel von Dominik Haubner in der DGB-Gegenblende vom 28: Juli/August 2014 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=61502
nach oben