Gesetz zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen 2016

Dossier

Diskriminierende Tarifverträge jetzt kündigen - Equal Pay für Leiharbeiter!Arbeitsministerin Nahles will das Streikrecht stärken – und kann sich damit auf den Koalitionsvertrag stützen. Künftig sollen Zeitarbeiter nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. Arbeitgeber befürchten hingegen einen Dammbruch. (…) Die Vorschrift werde sie im Herbst mit dem geplanten Gesetz zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen auf den Weg bringen…“ Artikel von Dietrich Creutzburg vom 12.06.2015 in der FAZ online externer Link: „Neues Gesetz geplant: Keine Zeitarbeiter mehr als Streikbrecher“. Dies war der erste Beitrag hierzu, mittlerweile liegt der Regierungs-Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ externer Link vom 20.07.2016 vor, hier im Portal Sozialpolitik. Siehe dazu auch die Synopse: Geltendes Recht und zweiter Referentenentwurf externer Link im Portal Sozialpolitik und hier dazu:

  • Ausbeutung Heute – Von Leiharbeit, Zeitarbeit & Werksarbeit
    „… Für die Leiharbeiter wurde der so genannte „Gleichstellungsgrundsatz“ gesetzlich verankert. Dieser besagt, dass Leiharbeiter zu denselben Bedingungen beschäftigt werden müssen wie die Stammarbeiter des betreffenden Unternehmens (Gleiche Arbeitszeit, gleiches Arbeitsentgelt, gleiche Urlaubsansprüche , usw.). Außerdem wurde festgelegt, dass diese gesetzlichen Bestimmungen durch einen Tarifvertrag unterlaufen werden konnten. Und genau diese Ausnahme für Tarifverträge ist es, die von DGB-Gewerkschaften heute genutzt wird, um Arbeiter in Tarifverträge zu zwingen, in denen sie wesentlich schlechter gestellt sind als die gesetzliche Grundlage es erlauben würde. Was sich erst einmal unglaublich anhört ist tägliche Realität: Die Gewerkschaften verraten ihre eigenen Mitglieder und die DGB-Funktionäre lassen sich dafür gut bezahlen. (…) So bleibt trotz sinkender Löhne, steigendem Arbeitsdruck und stetigem Klassenkampf von oben doch nur wieder die Erkenntnis, dass man alleine keine Chance hat und dass es unumgänglich ist sich mit anderen zu organisieren. Die DGB-Gewerkschaften sind hierfür genauso ungeeignet wie die großen Parteien, sei es durch eine Schicht bezahlter Funktionäre und Berufspolitiker, deren Interessen primär den eigenen Privilegien dienen oder weil ein Großteil des Engagements der Mitglieder in bürokratischen Strukturen wirkungslos verpufft. Doch das bedeutet nicht das man sich mit der Situation abfinden muss, noch gibt es kämpferische Gewerkschaften und progressive Netzwerke – nur aktiv werden, das muss jeder von uns für sich selber werden!“ Beitrag von FloWo vom 18. Mai 2017 bei Diaspora externer Link – siehe daher unser neues Dossier: [Die Anstalt, Prof. Wolfgang Däubler und LabourNet Germany] Gesucht: LeiharbeiterInnen für eine Klage vor dem EuGH für gleichen Lohn und gleiche Bedingungen auch in Deutschland
  • Neuer Schmu mit der Zeit- und Leiharbeit 
    Die jüngste Gesetzesnovelle zum Thema Zeit- und Leiharbeit hatte den Anspruch, u.a. die Dauer der Leiharbeit zu befristen und auch eine Frist zu setzen, nach der gleiche Bezahlung zwischen Leiharbeitern und Stammbelegschaft gewährleistet sein sollte. Die altbekannte Schummelei mit „Werkverträge“ sollte unterbunden werden und einiges mehr. Die Große Koalition hat aber genug Schlupflöcher in das Gesetz eingebaut, dass am Ende alles beim Alten bleibt…“ Eine schöne Zusammenfassung von Chris Carlson vom 10.05.2017 bei Radio Flora externer Link Audio Datei (Hannover)(10 Minuten)
  • Die zahnlose Leiharbeitsnovelle tritt heute in Kraft
    Von heute an gilt das überarbeitete Regelwerk des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Die Reform verspricht Equal Pay in der Leiharbeit nach neun Monaten und eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Leiharbeitsbeschäftigte werden davon nicht profitieren, denn das Gesetz ist leider kein Aprilscherz, sondern eine dreiste Mogelpackung. (…) Die Große Koalition meint, damit die ausufernde Leiharbeit wieder stärker regulieren, auf ihre Kernfunktion zurückführen und Missbrauch unterbinden zu können. Die oft zu lesenden Standard-Pressesprüche dazu lauten, der Gesetzgeber habe der Leiharbeitsbranche striktere Regulierungen auferlegt, weshalb diese nun schwereren Zeiten entgegengehe. Die Beschäftigten dagegen würden fortan bessergestellt und vor Missbrauch geschützt. (…) Nur wer genauer hinschaut, wird erkennen, dass die Regierung auf der Karte der Arbeitnehmerüberlassungspraxis die Grenzlinien eher in einer Art Niemandsland eingezeichnet hat, dort, wo sie dem eingespielten Verfahren nur ganz selten in die Quere kommen werden. (…) Wie sich zeigt, werden regulierende Einschnitte überwiegend nur vorgegaukelt. In den wichtigsten Eckpunkten ist die Novelle nichts anderes als eine dreiste Mogelpackung. Für LeiharbeitnehmerInnen ergeben sich aus der AÜG-Reform keine Verbesserungen. Die Zahl der in solchen prekären Arbeitsverhältnissen Beschäftigten wird durch die neuen Regelungen wohl kaum reduziert werden. Auch eine bessere Bezahlung ist in weite Ferne gerückt. Zudem laden die Klauseln zu weiterem Missbrauch geradezu ein…“ Beitrag von Markus Krüsemann vom 01.04.2017 bei miese jobs externer Link – unser Reden, vielen Dank! Übrigens vermeldete die Tagesschau der ARD am 1. April externer Link scharfe Kritik von ver.di an dem Gesetz („…So müssen Leiharbeiter nun übernommen werden, wenn sie länger als 18 Monate im gleichen Betrieb arbeiten. Ausnahmen sind aber möglich: Über Tarifverträge kann eine längere Ausleihzeit vereinbart werden. Das gefällt ver.di-Chef Frank nicht...“), equal pay müsse ab dem ersten Tag gelten – ja, diejenige ver.di, deren Tarifkommission dem neuen Leiharbeitstarifvertrag sofort der Einigung zustimmte… Siehe auch:

  • Neues Gesetz zu Werkverträgen tritt in Kraft: Warum die Reform der Leiharbeit Murks ist [aus der Sicht der Unternehmensberatung]
    … Die einfach zu handhabende, dauerhafte Anwendung der auch von den DGB-Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge der Zeitarbeit, die dieses Problem derzeit umgeht, ist zukünftig nicht mehr möglich. (…) Eine viel realistischere Folge der Reform, wenn auch kaum vom Gesetzgeber gewollt, wird wohl eine Renaissance intelligenter, zu Unrecht geschmähter Werk- und Dienstvertragsgestaltungen sein. Diese ermöglichen dann wieder ein dauerhaftes Nebeneinander von Stamm- und Fremdbelegschaft im Betrieb, sind aber arbeitsrechtlich weitgehend unreguliert. Und wenn gar nichts mehr geht, werden die Stammbelegschaften wohl wieder teure Überstunden machen müssen… „ Kommentar von Matthes Schröder vom 13. Januar 2017 beim manager magazin online externer Link – Matthes Schröder ist Partner bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells in Hamburg. Es stimmt immer wieder: Lob von der Gegenseite ist die härteste Kritik! Wir erinnern daher an unseren Protest gegen die Tarifrunde Leiharbeit 2016/17
  • „Gesetzesnovelle zu Leiharbeit ist ein Rückschritt“
    Eine der letzten Gesetzesänderungen in der Regierungszeit von CDU/CSU und SPD im Bund wird die Reform beim Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen sein. Am 1. April 2017 soll sie in Kraft treten – und mancher hält das Ergebnis langer Beratungen tatsächlich für einen Scherz. Ziel war es, die Bedingungen für die knapp eine Million Beschäftigten in der Leiharbeit zu verbessern und den Missbrauch des Instruments Werkvertrag einzudämmen. Die WESTFALENPOST sprach darüber mit dem Arbeitsrechtler Professor Dr. Peter Schüren, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster…“ Interview von Jens Helmecke vom 16.12.2016 bei der WAZ online externer Link. Aus dem Interview: „[Frage] Bei der Leiharbeit gibt es keine Verbesserung? [Peter Schüren] Im Gegenteil. Den Arbeitnehmern würde es mehr nützen, wenn das Gesetz nicht käme. (…) Die Neun-Monatsregelung betrifft nur noch Branchen, die keine tariflich festgelegten Zulagenregelungen haben; sonst gibt es Gleichbehandlung erst nach 15 Monaten. Klar ist auch, dass die meisten Leiharbeitnehmer gar keine neun Monate bei einem Entleiher bleiben, also nicht profitieren werden. (…) In Zukunft kann man wieder Dauerarbeitsplätze auf Dauer mit Leiharbeitnehmern besetzen. Zwar räumt der eine Leiharbeitnehmer nach 18 Monaten seinen Platz und wird durch einen anderen ersetzt. Das kann der Entleiher aber endlos fortsetzen. Leiharbeit als Instrument der Flexibilisierung – so steht es im Gesetz – wird ad absurdum geführt. (…)“[Frage] Also wäre Equal Pay vom ersten Tag an nötig gewesen? [Peter Schüren] Das wäre ein großer Schritt. Aber das ist weder im Sinne der Unternehmer, noch scheinbar der Gewerkschaften, deren Aufgabe es ist, ihre Mitglieder in der Stammbelegschaft zu schützen. Randbelegschaft sichert Stammbelegschaft. Das sieht man in jeder Krise. Leiharbeit wird mit der Novelle in einigen Branchen weiterhin die Funktion des Krisenpuffers erfüllen…“ Umso wichtiger und dringender unsere Kampagne: Offener Brief: Equal Pay für LeiharbeiterInnen, diskriminierende Tarifverträge ersatzlos kündigen!
  • Was zu erwarten war: „Neue Regelungen zu Werkverträgen und Leiharbeit beschlossen“
    Bundestags-Meldung vom 21.10.2016 externer Link mit allen behandelten Gesetzesentwürfen und Dokumenten. Siehe dazu:

    • Zitat des Tages
      In der Plenarsitzung wurde mehrfach kritisiert, dass Verschlechtwerungen durch Tarifvertrag möglich sind – dies ist unser tägliches Reden, daher kommt unser Lieblingszitat von Tobias Zech (CDU/CSU): „wenn man den KollegInnen der Opposition zuhört, könnte man meinen, es handele sich um moderne Sklaverei“ (ungefährer Wortlaut, waren durch Lachen abgelenkt) – spontane Reaktion unsererseits: JA! JA! JA!
    • Was leider auch zu erwarten war: „IG Metall begrüßt Gesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen“
      Die IG Metall hat die Verabschiedung des Gesetzes zu Leiharbeit und Werkverträgen durch den Deutschen Bundestag begrüßt. (…) Beim Einsatz von Leiharbeit enthalte das Gesetz einige konkrete Verbesserungen, vor allem werde der weit verbreiteten Praxis des beliebigen Statuswechsels zwischen (Schein-)Werkvertrag und Leiharbeit ein wirksamer Riegel vorgeschoben. Dies sei ein wichtiger Schritt in Richtung einer besseren Ordnung am Arbeitsmarkt. Gleichzeitig bleibe der Spielraum für tarifliche Lösungen erhalten. „Die IG Metall hat in diesem Bereich über 40.000 Mitglieder und ist für deren Interessenswahrung verantwortlich. Wir sehen in dem Gesetzentwurf eine gute Basis, diese Beschäftigten auch in Zukunft tarifpolitisch wirksam zu vertreten“, sagte Hofmann. Die bisherigen Handlungsmöglichkeiten der Tarifvertragsparteien seien durch das Gesetz nun enger gefasst: Nach spätestens 15 Monaten müsse ein im Vergleich zu Stammbeschäftigten gleichwertiges Arbeitsentgelt gezahlt werden. Außerdem sei die Festlegung einer Höchstüberlassungsdauer zwingend. „Das Gesetz gibt den Tarifvertragsparteien dabei den Spielraum, branchenbezogene Lösungen zu finden. (…) Die IG Metall strebt nun nach Verabschiedung des Gesetzes an, auf Basis vorangegangener Sondierungen und Diskussionen in den Bezirken mit den Arbeitgeberverbänden der Entleihunternehmen und der Leiharbeitsbranche notwendige Anpassungen der Tarifverträge zu vereinbaren. “ Pressemitteilung vom 21.10.2016 externer Link
    • Komentar des Tages
      Mit der Leiharbeitspest wird’s immer schlimmer. Erst kündigen die Gewerkschaften an, die  Leiharbeit fair zu gestalten, heute heißt die Parole: den Mißbrauch verhindern. Die vom DGB gerühmte Reform der Leiharbeit von Andrea Nahles besagt: Es darf ein Leiharbeiter maximal 18 Monate lang an den selben Betrieb ausgeliehen werden. Danach muss er entweder die Einsatzstelle wechseln oder von dem Unternehmen, bei dem er bisher tätig war, übernommen werden. In der  Praxis heißt es, bei Leiharbeitern wird nicht erst auf den Ablauf der 18 Monatsfrist gewartet, sie  werden meist bereits vor Ablauf von 9 Monaten woanders eingesetzt, bzw. gefeuert, um eine Lohnerhöhung  (gleicher Lohn) zu vermeiden. Für Leiharbeiter ist es Normalität, bei immer neuen Verleihern bei einem überschaubaren Kreis leihender Unternehmen arbeiten zu müssen. Je mehr der  DGB  die Leiharbeit „bekämpft“, desto mehr breitet sich diese Form der Ausbeutung aus.  961.000  Leiharbeiter gab es im vergangenen Jahr – so viele wie nie zuvor.“ Kommentar von Karsten Weber (chefduzen.de) am 23.10.2016. Siehe dazu: Leihkeule TV: Erfahrungen mit Sklavenhändlern
    • Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit verabschiedet
      „Nach jahrelangen Verhandlungen hat der Bundestag das Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkvertrag verabschiedet. Demnach dürfen Leiharbeiter künftig maximal 18 Monate für ein Unternehmen arbeiten und sollen spätestens nach neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten. Zudem dürfen Arbeitgeber Leiharbeiter nicht mehr als Streikbrecher einsetzen. Die Gewerkschaften begrüßen das längst überfällige Gesetz, sehen aber auch Schwachstellen. (…) Die IG Metall sieht nicht alle gewerkschaftlichen Forderungen im Gesetz berücksichtigt: »Insbesondere in Bezug auf den Einsatz von Werk- und Dienstleistungsverträgen haben wir uns mehr Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte erhofft«, so Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall. DGB-Chef Reiner Hoffmann sieht zwar Verbesserungen für Leiharbeiter, die Regelungen bei den Werkverträgen seien aber aufgeweicht worden. Positiv wertete er, dass es weiterhin Raum für tarifvertragliche Gestaltungsräume gebe und dass missbräuchliche Werkverträge nicht mehr nachträglich in Leiharbeit umgewandelt werden können. »Damit steigen die Risiken für die Arbeitgeber, schwarze Schafe werden abgeschreckt. Aber das Zerlegen der Betriebe in immer kleinere Einheiten und die beliebige Vergabe von Produktionsteilen an Dritte, wird damit nicht beendet. Eine Chance auch hier für mehr Ordnung am Arbeitsmarkt zu sorgen, hat der Gesetzgeber nicht genutzt«, so Hoffmann…“ Nachrichten für Betriebsräte vom 24. Oktober 2016 von und beim Bund-Verlag externer Link
  • Anhörung zu Leiharbeit und Werkverträgen
    Am 17. Oktober zwischen 12.30 Uhr und 14 Uhr findet die Anhörung der Sachverständigen zur geplanten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) statt und wird im Parlamentsfernsehen auf Kanal 2 übertragen externer Link .  Gleich drei Vertreter des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) externer Link werden an der Anhörung der Sachverständigen zur geplanten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) teilnehmen… Wie diese den Gesetzesentwurf bewerten ist hervorragend den Vorträgen zum 5. Potsdamer Rechtsforum zur Zeitarbeit der iGZ externer Link zu entnehmen! Kann uns jemand den Unterschied zwischen Sachverständigen und Lobbyisten erklären? Deutscher Gewerkschaftsbund und Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung in der Liste der geladenen Sachverständigen externer Link sind angesichts der laufenden Tarifverhandlungen nicht wirklich eine Gegenpartei… Siehe dazu:

    • Bundestaganhörung zur Leiharbeit: Experten fordern Korrekturen
      „Die Bundesregierung sollte ihren Gesetzentwurf (18/9232) zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen an mehreren Stellen korrigieren. Dafür plädierten am 17. Oktober zahlreiche Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. (…) Vertreter von Arbeitgeberverbänden kritisierten zum einen die mangelhafte Definition von equal pay (gleiche Bezahlung von Leiharbeitern und Stammbelegschaft) und die Höhe der Sanktionen bei Verstößen gegen die geplanten Vorschriften. (…) Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) führt in ihrer Stellungnahme aus, dass die Verpflichtung zur Zahlung von equal pay in vielen Fällen eine finanzielle Mehrbelastung und einen „nicht zu überschauenden“ bürokratischen Aufwand bedeute. Es sei schwierig festzustellen, welche Bestandteile zur Zahlung von equal pay gehören. (…) Eine Verschlechterung für die Arbeitnehmer befürchtete dagegen Christiane Brors, Professorin für Arbeitsrecht an der Universität Oldenburg. Bei der Höchstüberlassungsdauer auf den einzelnen Arbeitnehmer und nicht auf den Arbeitsplatz abzustellen, bedeute, dass der Leiharbeitnehmer einfach ausgewechselt werden kann. „So kann durch Leiharbeitnehmer auf dem gleichen Arbeitsplatz dauerhaft Stammpersonal ersetzt werden“, sagte Brors. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte, dass durch den Gesetzentwurf Dauerarbeitsplätze mit wechselnden Leiharbeitskräften besetzt und so letztlich Stammbeschäftigte verdrängt werden. Um Drehtüreffekte bei der Höchstüberlassungsdauer zu vermeiden, müsse deshalb ein Arbeitsplatzbezug im Gesetz verankert werden. Franz Josef Düwell, Honorarprofessor für Arbeitsrecht an der Universität Konstanz, kritisierte die ausschließlich arbeitnehmerbezogene Befristungsregelung von 18 Monaten. „Werden die 18 Monate durch die als Sperre vorgesehene Zeit von drei Monaten unterbrochen, beginnt die Frist neu.“ Dies stehe im Widerspruch zur Gesetzesbegründung, so Düwell.“ Parlamentsnachricht des Bundestagesausschusses für Arbeit und Soziales vom 17. Oktober 2016 externer Link
    • Alle Stellungnahmen stehen als Ausschussdrucksache 18(11)761neu externer Link zum Download bereit
    • Und ein treffender Kommentar dazu: „Das grundsätzliche Problem wird bleiben – der Multi-Klassengesellschaft im Betrieb sind weiter Tür und Tor geöffnet. Wir haben:  Stammbeschäftigte, Leiharbeitskräfte, direkt „eingekauft“,  Beschäftigte von Werkvertragsfirmen,  Leiharbeitskräfte, die von den Werkvertragsfirmen „eingekauft“ werden. Oft bei gleicher Arbeit und mit unterschiedlichem Bruttoentgelt. Was bedeutet das? Ganz einfach Ungerechtigkeit und Spaltung – die Kampfkraft der Gewerkschaften im Arbeitsalltag wird weiter geschwächt!“ So Peter vom Arbeitskreis Menschen in Zeitarbeit (AK MiZ) bei der IG Metall, Region Hamburg am 18.10.2016
  • [WSI] Neue Analyse Leiharbeit und Werkverträge: Gesetzentwurf der Bundesregierung hat Schwächen
    „Die Zunahme und der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen haben die Bundesregierung veranlasst, in ihrem Koalitionsvertrag Reformen anzukündigen. Ein Gesetzentwurf zur Umsetzung dieses Vorhabens durchläuft gerade das Gesetzgebungsverfahren. Am 17. Oktober findet dazu eine Expertenanhörung im Bundestag statt. Forscherinnen und Forscher des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung haben den Gesetzentwurf analysiert. Ihr Fazit: Die von der Bundesregierung geplante Reform beinhaltet zahlreiche erfreuliche und notwendige Neuregelungen, die für mehr Transparenz und wirkungsvollere Sanktionen gegen Missbrauch sorgen. Insgesamt erreicht der Regierungsvorschlag das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel jedoch nicht, Leiharbeit auf ihre Kernfunktion – die Bewältigung von Auftragsspitzen und vorübergehenden Personalschwankungen – zurückzuführen und rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zu verhindern. Mit dem vorliegenden Entwurf sei es beispielsweise weiterhin möglich, „Stammbeschäftigte auf Dauerarbeitsplätzen durch Leiharbeitskräfte zu ersetzen“, warnen die Arbeitsrechtlerin Dr. Nadine Absenger und ihre Kollegen. Für die effektive Abgrenzung von missbräuchlichen und ordnungsgemäßen Werkverträgen bringe der Gesetzentwurf nur wenige Verbesserungen, denn es fehle der ursprünglich vorgesehene Kriterienkatalog. Die Informationsrechte von Betriebsräten würden zwar klargestellt, die eigentlich notwenige Mitbestimmung sehe der Gesetzentwurf aber nicht vor. Zudem ist es aus Sicht der Forscher unwahrscheinlich, dass der deutliche Einkommensrückstand von Leiharbeitern gegenüber anderen Beschäftigten nachhaltig reduziert werden kann…“ WSI-Mitteilung vom 12. Oktober 2016 bei der Hans-Böckler-Stiftung externer Link, siehe dazu auch die ausführliche Analyse von Nadine Absenger, Andreas Priebe, Helge Baumann, Marc Amlinger, Wolfram Brehmer, Karin Schulze Buschoff, Daniel Seikel, Thorsten Schulten und Alfred Kleinknecht in WSI-Report Nr. 32 10/2016 externer Link
  • Bundestag: Nahles stellt Gesetzentwurf zur Leiharbeit vor
    Bundesarbeitsministerin Nahles hat im Bundestag für ihren Gesetzentwurf zur Leiharbeit geworben. Die SPD-Politikerin sagte in Berlin, es sei nicht hinzunehmen, wenn mit Werksverträgen und Leiharbeit ein unfairer Wettbewerb hergestellt werde. Es sei in manchen Unternehmen in Vergessenheit geraten, dass Leiharbeiter nicht da seien, um die Stammbelegschaft zu ersetzen. Die Fraktionsvorsitzende der Linken, Wagenknecht, sprach von einer Verhöhnung der Betroffenen. Unternehmen könnten auch in Zukunft unbegrenzt Leiharbeiter beschäftigen, solange sie diese regelmäßig austauschten…“ Nachricht vom 22.09.2016 beim Deutschlandfunk externer Link. Siehe dazu:

    • Werkverträge und Leiharbeit: Klare Regeln für Leiharbeit
      Zur morgigen 1. Lesung des Gesetzentwurfs gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen fordert Annelie Buntenbach deutliche Verbesserungen: „Eine Million Leiharbeiter und hunderttausende Beschäftigte, die in ausbeuterischen Werkverträgen arbeiten, warten darauf, dass der Gesetzgeber dem Missbrauch einen Riegel vorschiebt. Klare Regeln sind notwendig. Bei der Leiharbeit gehört dazu, dass Drehtüreffekte bei der Höchstüberlassungsdauer vermieden werden. Die Höchstüberlassungsdauer muss an den Arbeitsplatz gebunden sein. Darüber hinaus dürfen Leiharbeiter nicht als Streikbrecher eingesetzt werden – im derzeitigen Gesetzesentwurf fehlt an dieser Stelle neben der Konzernleihe auch die gelegentliche Leiharbeit…“ DGB-Pressemiteilung vom 21.09.2016 externer Link – Das geht sogar bei Leiharbeitsbefürwortern radikaler:
    • Leiharbeit ja, aber nur bei gleicher Bezahlung!
      Leiharbeit boomt! 2015 gab es so viele Zeitarbeiter wie nie zuvor, vom hochqualifizierten IT-Spezialisten bis zum Gebäudereiniger. Doch erhalten sie häufig deutlich weniger Geld als Festangestellte für die gleiche Arbeit. Der Bundestag berät am Donnerstag ein neues Gesetz, mit dem die Lage der Leiharbeiter verbessert werden soll. (…) Tarifverträge der Zeitarbeitsfirmen hebeln gleiche Bezahlung aus. Diese von den Arbeitgebern gewünschte Flexibilität sollte besser honoriert werden. Das bedeutet: Mindestens „equal pay“, also gleicher Lohn für gleiche Arbeit, und zwar vom ersten Tag an. So ist es auch eigentlich vom Gesetzgeber gewollt. Doch vom Grundsatz der gleichen Bezahlung kann durch Tarifverträge abgewichen werden. Und leider wundert es einen nicht wirklich, dass die als Ausnahme gedachte Kann-Bestimmung nun flächendeckend zur Regel geworden ist. (…) Andere Länder machen es vor: In Österreich und der Schweiz müssen Zeitarbeiter zu den gleichen Löhnen beschäftigt werden wie das Stammpersonal. In Frankreich erhalten sie ebenfalls das gleiche Entgelt, und zusätzlich gibt es zum Einsatzende noch einen Bonus obendrauf. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – das sollte auch bei uns in Deutschland vom ersten Tag an gelten.“ Kommentar von Cecilia Reible, Hauptstadtstudio Berlin, vom 22. September 2016 beim MDR externer Link
  • Kampf um Leiharbeit
    Text und Video der Plusminus-Sendung vom 27.07.16 von Hermann Abmayr bei Das Erste externer Link . Neben einer guten, aber uns bekannten vernichtenden Kritik an dem Gesetzesentwurf (und uns bekannten Daimler-Betriebsräten), als Extra ein Interview mit Prof. Däubler als Video und wichtig für uns in der Aktualisiserung vom 03.08.2016 die schriftliche Beantwortung der Plusminus-Fragen durch das Bundesarbeitsministerium, darin: „… Als roter Faden durch den Gesetzentwurf zieht sich der Vorrang von Vereinbarungen der Sozialpartner, der maßvolle Abweichungen ermöglicht. (…) PLUSMINUS: Die Wirtschaft beklagt die Begrenzung der Überlassungsdauer auf 18 Monaten. Unter welchen Bedingungen könnte ein Tarifvertrag eine Lösung für die Wirtschaft sein? MINISTERIUM: In Abstimmung mit den Sozialpartnern wurde diese Regel ergänzt: Tarifpartner in den einzelnen Einsatzbranchen können sich durch einen Tarifvertrag auf eine längere Überlassung einigen. Auch nicht tarifgebundene Entleiher erhalten die Möglichkeit, im Rahmen der in ihrer Branche geltenden tariflichen Vorgaben die Überlassungshöchstdauer zu verlängern. Sie können dazu entweder eine tarifvertragliche Regelung mit einer festgelegten Überlassungshöchstdauer 1:1 mittels Betriebsvereinbarung nachzeichnen oder eine Öffnungsklausel im Tarifvertrag für Betriebsvereinbarungen nutzen, der für die Einsatzbranche repräsentativ ist. Repräsentativ bedeutet, dass bei mehreren Tarifverträgen derjenige zur Anwendung kommt, der von der Gewerkschaft mit mehr Mitgliedern in der Branche abgeschlossen wurde. Legt der Tarifvertrag für eine solche betriebliche Öffnungsklausel selbst keine konkrete Überlassungshöchstdauer fest, können tarifungebundene Entleiher bei Nutzung der Öffnungsklausel nur eine Überlassungshöchstdauer von maximal 24 Monaten vereinbaren. Legt der Tarifvertrag eine konkrete Überlassungshöchstdauer für die Öffnungsklausel fest (z.B. 48 Monate), können auch tarifungebundene Entleiher die Öffnungsklausel in vollem Umfang nutzen, wenn sie eine Betriebsvereinbarung abschließen. Mehr Flexibilität gibt es also nur, wenn Schutz und Sicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sozialpartnerschaftlich vereinbart werden. Diese Regelung soll dazu führen, dass in vielen Branchen, in denen es bisher keine Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gibt, diese vermehrt abgeschlossen werden.“ (!)
    Alles klar: Mehr „Flexibilität“ gibt es nur sozialpartnerschaftlich! Ein tolles Argument für unseren Offenen Brief “Equal Pay für LeiharbeiterInnen, diskriminierende Tarifverträge ersatzlos kündigen!”

  • Was sich bei Werkverträgen und Leiharbeit ändert
    Die „GroKo“ hat bereits zahlreiche im Koalitionsvertrag vorgesehene arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Großprojekte umgesetzt, zum Beispiel den gesetzlichen Mindestlohn. Auch der Einsatz von Werkverträgen und die Arbeitnehmerüberlassung sollen nach dem Willen von „Schwarz-Rot“ wieder stärker gesetzlich reguliert werden. Seit dem 16. November 2015 liegt dazu ein Referentenentwurf vor. Dieser wurde im Februar 2016 bereits angepasst und am 10. Mai 2016 mit weiteren Änderungen im Koalitionsausschuss abgesegnet. Nachfolgend sollen überblicksartig die wesentlichen Neuerungen dargestellt werden…“ Gastbeitrag von Alexander Bissels vom 07.06.2016 im Magazin „Human Resources. Manager“ externer Link. U.E. am Wichtigsten: „… Es soll grundsätzlich eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten gelten, die durch einen Tarifvertrag der Einsatzbranche nach oben und nach unten abgewichen werden kann. Bei der Bestimmung der Höchstgrenze ist auf die Überlassung des jeweils eingesetzten Zeitarbeitnehmers und nicht allgemein auf den beim Kunden mit einem Zeitarbeitnehmer besetzten Arbeitsplatz abzustellen. Es kann also nach 18 Monaten der betreffende Zeitarbeitnehmer gegen einen anderen ausgetauscht werden und die Höchstüberlassungsdauer erneut ausgereizt werden. (…) Bei einer Unterbrechung des Einsatzes bei einem Kunden von mindestens drei Monaten und einer sich daran anschließenden erneuten Überlassung werden diese Zeiten nicht auf die Höchstüberlassungsdauer und auf die für das zwingende equal pay maßgebliche Frist nicht angerechnet. Der Zeitarbeitnehmer startet sodann wieder bei „null“.
    Wird ein Arbeitnehmer überlassen, ohne dass der Personaldienstleister über eine Erlaubnis verfügt, ist der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und auch der Arbeitsvertrag unwirksam; es wird stattdessen ein Arbeitsverhältnis mit dem Kunden fingiert – dies ist insoweit nicht neu. Es soll jedoch eine Regelung eingefügt werden, nach der keine Unwirksamkeit eintritt, wenn der Zeitarbeitnehmer schriftlich bis zum Ablauf eines Monats nach dem für den Beginn der Überlassung vorgesehenen Zeitpunkt erklärt, dass er am Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister festhält. Einen vergleichbaren Regelungsmechanismus sieht das Gesetz für den Fall vor, dass gegen die oben genannte Offenlegungspflicht oder die zulässige Höchstüberlassungsdauer verstoßen wird. Zukünftig wird sich in diesem Zusammenhang die Frage stellen, ob und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt der Mitarbeiter – möglicherweise schon standardisiert im Arbeitsvertrag beziehungsweise der konkreten Einsatzmitteilung – eine entsprechende „Festhaltenserklärung“ abgeben kann, die die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Kunden verhindert. (…) Die gesetzlichen Änderungen sollen mit Wirkung zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. In diesem Zusammenhang soll es noch Diskussionen geben, ob der Termin auf den 1. Juli 2017 verschoben wird. Ausdrücklich klargestellt wird, dass Überlassungszeiten, die vor diesem Zeitpunkt liegen, für die Berechnung der künftigen Höchstüberlassungsdauer und der Einsatzdauer für den zwingenden equal pay-Anspruch nicht berücksichtigt werden
    .“
  • Einigung im Koalitionsausschuss am 10.5. und (gewerkschaftliche) Stellungnahmen
    Für die rund eine Million Leiharbeiter wird es jetzt klare gesetzliche Vorgaben geben. Der Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Nahles wird aber nach dem gestrigen Koalitionsausschuss etwas geändert. Die wichtigsten Punkte im Überblick…“ Beitrag vom 11.05.2016 bei der Tagesschau externer Link: Neuregelungen für Leiharbeiter: Equal Pay, Übergangsfristen, Werkverträge. Siehe Kommentare und Bewertungen:

    • Leiharbeit und Werkvertrag: Mogelpackung bleibt Mogelpackung
      Die Regierung hat das Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkvertrag auf den Weg gebracht. Ab 2017 sollen strengere Regeln gelten. Die Verleihdauer bei der Leiharbeit wird auf 18 Monate begrenzt, ab 9 Monaten gilt Equal Pay. Doch unser Experte Jürgen Ulber sieht wenig Positives, denn viele der Regelungen ließen sich leicht von den Arbeitgebern aushebeln…“ Interview vom 08.06.2016 bei Arbeitsrecht im Betrieb externer Link. Wichtig im Text: „… 18 Monate sind ohnehin eine lange Überlassungsdauer. Sie soll nach dem Gesetz durch Tarifverträge sogar unbegrenzt verlängert werden können. Das Hauptproblem besteht jedoch darin, dass die Überlassungshöchstdauer nur arbeitnehmerbezogen gilt. Dadurch können die Entleihbetriebe zukünftig alle Arbeitsplätze durch einen bloßen Austausch des Leiharbeitnehmers mit Leiharbeitnehmern besetzen. I.E. stellt die Regelung damit eine Legalisierung bislang illegaler Formen der Arbeitnehmerüberlassung dar…“
    • Wie Nahles die Rechte von Leiharbeitern stärkt
      Andrea Nahles feiert die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsrechts. Das Gesetz führt zu einschneidenden Verschlechterungen im Vergleich zum geltenden Recht. (…) Ein Leiharbeiter soll in Zukunft zwar nur bis zu 18 Monate entliehen werden. Ein Tarifvertrag der Entleihbranche kann diese Frist aber unbegrenzt verlängern. Gleichbehandlung beim Lohn ist frühestens nach 9 Monaten zwingend – die Frist kann in Tarifverträgen auch länger „gestreckt“ werden. Entscheidend ist: Dauerüberlassung soll wieder möglich werden. (…) Wenn der Verleiher ein Arbeitszeitkonto nutzt, ist eine Unterbrechungszeit von 3 Monaten leicht zu gestalten. Wer es gröber will, nutzt für die Nichteinsatzzeiten den Anspruch auf Arbeitslosengeld… Der Entleiher kann mit dieser Reform Leiharbeit wieder als billige Alternative ohne arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz auf Dauerarbeitsplätzen nutzen. Das ist keine Flexibilisierung sondern bloße Kostensenkung durch Systembruch…“ Kommentar von Peter Schüren vom 1.6.2016 bei Makroskop externer Link (ehemals Flassbecks economic)
    • Kritik am neuen Leiharbeitsgesetz: Ausbeutung am laufenden Band
      „Gewerkschaften im Norden kritisieren das neue Leiharbeitsgesetz als Minimalkonsens: Der Missbrauch von Werkverträgen werde nicht gestoppt. (…) Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) kritisierten in Hannover das neue Leiharbeitsgesetz von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD): Es bilde einen Minimalkonsens ab, sei aber nicht geeignet, den Missbrauch von Werkverträgen zu stoppen. (…) Insgesamt zeige der Kampf um das Leiharbeitsgesetz den riesigen Einfluss der Arbeitgeberlobby, die besonders über den Wirtschaftsflügel von CDU und CSU immer wieder gebremst und mit Boykott gedroht habe, räumt der DGB-Landeschef ein. Mehr als der vorliegende Minimalkonsens sei nicht drin gewesen: Tölle verspricht: „Wir werden das Thema am Laufen halten, auch im Bundestagswahlkampf.“ Artikel von Andreas Wyputta vom 24. Mai 2016 bei der taz online externer Link
    • Große Koalition beendet Gesetzes-Blockade
      Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben sich endgültig auf einen Gesetzesentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen geeinigt. Nach monatelangem Streit ist damit der Weg für das parlamentarische Verfahren endlich frei – ein längst überfälliger Schritt. „Die Blockadehaltung der bayerischen Landesregierung und einiger Arbeitgeber war unnötig und hat wertvolle Zeit gekostet. Dass es jetzt vorangeht, ist positiv“, sagt Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall. Jetzt kommt es darauf an, dass der mühsam gefundene Kompromiss im anstehenden Gesetzgebungsprozess nicht noch weiter verwässert wird…“ Meldung der IG Metall-Kampagne Fokus Werkverträge vom 18.5.2016 externer Link. Siehe dazu den Kommentar von Rainer Knirsch  auf das Selbstlob der Kampagne Fokus Werkverträge für den IG Metall-Vorstand, endlich die Blockade für ein Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträge durchbrochen zu haben, ohne über die wirkliche Substanz des Ergebnisses die vielen IG Metall-Mitglieder in Kenntnis zu setzen, die mit Unterschriften und Aktivitäten den Bundestagsabgeordneten ihren Protest gezeigt hatten…
    • Zeitarbeit sorgt sich um Tausende Arbeitsplätze: Personalverleiher erwarten kaum noch Wachstum. Schuld an der schwierigen Geschäftslage sei vor allem ein neues Gesetz.
      „… Ein wichtiger Grund für die Skepsis der befragten Unternehmen sind die Regulierungspläne von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). (…) Die Unsicherheit der Unternehmen entspringt vor allem Nahles’ Vorgabe, dass Zeitarbeiter und Stammkräfte des Einsatzunternehmens nach neun Monaten gleich bezahlt werden müssen. (…) Wenn das Gesetz in den kommenden Wochen ausgearbeitet wird, will die Branche bei Nahles deshalb darauf dringen, dass den Tarifpartnern die Möglichkeit für eine Pauschalierung der Gleichbezahlung gegeben wird. Die IG Metall habe schon angedeutet, dass sie sich auf die Lösung „Stundenentgelt plus Zulagen“ einlassen würde, das sei akzeptabel…“ Artikel von Sven Astheimer vom 17. Mai 2016 bei der F.A.Z. online externer Link
    • Keine Verbesserungen in der Leiharbeit
      „… Die neuen gesetzlichen Regelungen führen also nicht im Geringsten zu einer Einschränkung von Leiharbeit. Im Gegenteil: Gesetzliche Normen werden verschlechtert und für die Unternehmen werden bestehende rechtliche Risiken vor den Arbeitsgerichten Klageverfahren zu verlieren minimiert. Superpeinlich, aber auch eine Klarstellung, ist die Stellungnahme des DGB vom 11. Mai 2016 zum Gesetzentwurf. Unter Überschrift „DGB begrüßt Gesetzentwurf gegen Lohndumping in Betrieben“ führt DGB-Chef Reiner Hoffmann aus: „Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um diese Form von Lohndumping in den Betrieben und Verwaltungen zu bremsen“. Ist das Dummheit oder schon Heuchelei, ist hier die Frage. Wir können uns bei der Durchsetzung von gleichem Lohn für gleiche Arbeit weder auf den Staat / die Bundesregierung noch auf den DGB und seine Einzelgewerkschaften verlassen. Also werden wir diese Kämpfe selbst in die Hand nehmen müssen.“ Kommentar der iww Bremen vom 14. Mai 2016 externer Link
    • Gesetz zur Reform von Leiharbeit und Werkverträgen: Zum „Schutz der Leiharbeit“?
      „…Was die Bundesarbeitsministerin als „Durchbruch bei der Leiharbeit“ bezeichnet, ist tatsächlich ein DURCHBRUCH: Alle bisher bekannten Grenzen beim Schutz der Arbeitnehmer vor dem Mißbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen wurden durchbrochen (…) Der angebliche „Durchbruch“ von Frau Nahles besteht in einer Verschlechterung der Rechtslage der Leiharbeiter und der Werkvertragsarbeiter. Der Mißbrauch wird erleichtert und sozusagen „legalisiert“. Zudem verstärkt das Projekt die Instrumentalisierung von Gewerkschaften und Betriebsräten für die Ziele der Unternehmer. Das aber ist nichts anderes als eine Auflösung des KERNBEREICHS des Arbeitsrechts.“ Beitrag von Rolf Geffken bei RAT & TAT externer Link (ohne Datumsangabe)
    • Zufriedenheit beim Reformkompromiss zur Leiharbeit? Nicht bei den Betroffenen!
      Artikel von Markus Krüsemann am 13. Mai 2016 bei annotazioni.de externer Link, worin es einleitend heißt: „Angesichts des diese Woche erzielten Reformkompromisses bei der Leiharbeit wurde in fast allen Lagern weitreichende Zufriedenheit zur Schau gestellt. Dabei wissen alle, dass er eine Mogelpackung ist. Den Betroffenen bietet er nichts, denn im Hinblick auf eine Verbesserung der Lage von Leiharbeitsbeschäftigten bleibt der Gesetzentwurf wirkungslos. Die sowieso schon hohe Unzufriedenheit bei Leihkräften wird andauern. (…) Die knapp eine Million Leiharbeitsbeschäftigten werden es frustriert, in einigen Fällen sicher auch resigniert zur Kenntnis nehmen, dass sie weiterhin schlechter entlohnt werden, nicht die gleichen Arbeitnehmerrechte besitzen und auch in Zukunft mit hoher Jobunsicherheit und schlechter sozialer Absicherung leben müssen. Dass sich hier nichts ändern wird, das dürfte der Jobzufriedenheit wohl kaum zuträglich sein. Die ist bei Leihkräften ja schon seit Jahren deutlich geringer als bei regulär Beschäftigten, ein Umstand den niemand zu stören scheint…
    • Ausbeutung legalisiert: Gesetzentwurf zu Leiharbeit
      Artikel von Claudia Wrobel in der jungen Welt vom 12.05.2016 externer Link
    • IG Metall begrüßt Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen
      Die IG Metall bewertet das Ergebnis des Koalitionsausschusses, den Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen nun endlich ins Kabinett und in das parlamentarische Verfahren einzubringen, als einen längst überfälligen Schritt. „Die Blockadehaltung der bayerischen Landesregierung und einiger Arbeitgeber war unnötig und hat wertvolle Zeit gekostet. Dass es jetzt vorangeht, ist positiv“, sagte Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, am Mittwoch in Frankfurt. (…) Positiv sei vor allem die gestärkte Rolle der Tarifvertragsparteien im Bereich der Leiharbeit: „Die bisher erreichten tariflichen Regelungen können weitergeführt und auf Grundlage des Gesetzes noch verbessert werden. Damit können wir sowohl den Interessen der Stammbeschäftigten als auch der Leiharbeitnehmer Rechnung tragen“, sagte Hofmann. Die IG Metall werde jetzt so schnell wie möglich mit Gesamtmetall und den Arbeitgeberverbänden IGZ/BAP notwendige Anpassungen vereinbaren. „Wir werden aber auch die Arbeitgeberverbände anderer Branchen auffordern, mit uns endlich die Begrenzung von Leiharbeit und faire Arbeits- und Entgeltbedingungen tarifvertraglich zu regeln. Hierbei unterstützt uns das Gesetz.“...“ Pressemitteilung vom 11.05.2016 externer Link. Siehe dazu:

      • IG-Metall-Chef zu Leiharbeit-Beschlüssen“Wir sind einen Schritt nach vorne gekommen“
        Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) stärke die Bedeutung von Tarifverträgen für die Leiharbeit, lobte der IG-Metall-Vorsitzende Jörg Hofmann im DLF. Denn was der Leiharbeiter wolle, sei die Übernahme in den Betrieb – „und das können nur Tarifverträge gestalten.“…“ Jörg Hofmann im Gespräch mit Silke Hahne. Interview vom 11.05.2016 beim Deutschlandfunk externer Link
    • DGB begrüßt Gesetzentwurf gegen Lohndumping in Betrieben
      Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt, dass das Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen, das der Koalitionsausschuss gestern freigegeben hat,  nun endlich Fahrt aufnimmt. „Damit ist ein erster wichtiger Schritt getan, um diese Form von Lohndumping in den Betrieben und Verwaltungen zu bremsen“, sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. (…) Mit dem Gesetzentwurf seien aber nicht alle notwendigen Schritte unternommen, um den Missbrauch endgültig zu verhindern. „So fehlen die Abgrenzungskriterien zwischen Arbeitnehmern und Solo-Selbständigen, die es den Kontrollbehörden und den Betriebsräten ermöglicht hätten, zu unterscheiden, ob Missbrauch vorliegt“, sagte Hoffmann. Die Gewerkschaften hätten darüber hinaus weitergehende Forderungen, dies habe der Koalitionsvertrag aber nicht zugelassen.“ DGB-Pressemitteilung vom 11.05.2016 externer Link
    • Schnell-Kommentar vom LabourNet Germany: Bsirskes Hauptanliegen – „Streikbruch durch Leiharbeiter verhindert Kampfparität – Bundeskanzlerin soll Missbrauch zur Chefsache machen„, ver.di-Pressemitteilung vom 10.05.2016 externer Link – scheint dabei nur oberflächlich befriedigt: „… Betriebe dürfen Leiharbeiter nicht arbeiten lassen, wenn es einen Arbeitskampf gibt. Sie dürfen aber weiter eingesetzt werden, wenn sie keine Aufgaben von Streikenden verrichten. Dies muss Nahles in ihrem Gesetzentwurf klarstellen…“ – wir freuen uns jetzt schon auf die Auslegungs-Konflikte! Beim Equal Pay werden Tarifverträge weiterhin dagegen sorgen… zudem: „… Übergangsfrist für Arbeitgeber: Zudem müssen Leiharbeiter noch etwas länger warten, bis sie Anspruch auf den gleichen Lohn haben. Bei der Beschäftigungsdauer von neun Monaten, die dafür Voraussetzung ist, werden nur Zeiten ab dem Inkrafttreten gezählt. Davor liegende Beschäftigungszeiten bleiben außen vor. „Die Arbeitgeber erhalten so eine Übergangsfrist“, heißt es in der Einigung…“ Unser Kurzfazit: Das kommt davon, wenn man etwas regulieren statt verbieten will! Aber die IG BAU träumt weiter: „… Der von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles durchgesetzte Kompromiss gegen Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit ist ein wichtiger Schritt in Richtung faire Arbeit…“ (noch nicht online)
  • CSU bleibt destruktiv
    Nach Koalitionsgipfel ist offen, ob Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen so verabschiedet wird. Selbst das würde Lohndumping nicht unterbinden (…) Bei der Leiharbeit seien noch »einige Punkte diskussionsbedürftig«, stellte CSU-Chef Horst Seehofer den Konsens unmittelbar nach dem Gipfel schon wieder in Frage. Bevor das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschließt, wollen die Koalitionsfraktionen noch einmal darüber beraten. Dabei handelt es sich bereits um die abgeschwächte Version eines ohnehin unzureichenden Projekts. (…) Einerseits betonte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann in seiner Reaktion auf den jüngsten Koalitionsgipfel, die Vorlage sei »ein Kompromiss« und könne »nur ein erster Schritt« sein. Andererseits attestierte er Arbeitsministerin Nahles, »einen ordentlichen Gesetzentwurf« vorgelegt zu haben. »Weitere Änderungen, die über den jetzigen Gesetzentwurf hinausgehen und im Kern die Bekämpfung des Missbrauchs von Werkvertragsarbeit und Leiharbeit einschränken würden, machen wir nicht mit.«...“ Artikel von Daniel Behruzi in junge Welt vom 18.04.2016 externer Link
  • Aktion am 9. April in München: Gewerkschaften fordern Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen
    „Der Deutsche Gewerkschaftsbund ruft für den 9. April zu einer regionalen Kundgebung und Protestaktion in München für ein Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen auf. (…) Aktion und Kundgebung starten um 11 Uhr am 9. April auf dem Odeonsplatz in München“ – siehe DGB-Pressemeldung und Aufruf vom 17. März 2016 externer Link und nun Berichte:

    • Wir lassen uns nicht spalten! Tausende Gewerkschafter demonstrieren gegen Lohndumping
      „Gegen Lohndumping im Betrieb – gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen! Tausende Gewerkschafter aus allen Branchen haben am Samstag für ein Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen auf dem Münchner Odeonsplatz demonstriert. Anlass ist die anhaltende Blockade der CSU bei dem Gesetzentwurf, der derzeit im Kanzleramt auf Eis liegt. Die Gewerkschafter fordern die Regierung auf, das Gesetzesverfahren umgehend in Gang zu setzen…“ DGB-Pressemitteilung vom 9. April 2016 externer Link
    • Siehe auch die Fotos von der DGB-Kundgebung „Wir lassen uns nicht spalten!“ am 9. April 2016 in München externer Link
  • [IG Metall] E-Mail-Aktion Werkverträge und Leiharbeit – Blockade-Politik bei Werkverträgen endlich ein Ende setzen
    Bei besseren Regeln für Beschäftigte in Werkvertragsfirmen und Leiharbeiter geht seit Wochen nichts voran – dank Blockade der CSU. Die IG Metall erhöht nun den politischen Druck: Mitglieder, Beschäftigte und Unterstützer können ihre Bundestagsabgeordneten direkt per E-Mail zum Handeln auffordern…Aktionsaufruf der IG Metall vom 5. April 2016 externer Link. Am einfachsten geht die Teilnahme an der Email-Aktion über die Aktionsseite der IG Metall externer Link: Bundesland auswählen – Partei auswählen – Politiker. Die Aktion dient als Verstärker für die Kundgebung und Protestaktion in München am 9. April (auch wenn wir nachwievor für ein Verbot statt Regulierung sind!)
  • Schlechter als die EU. Zum Streit um die Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen
    express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit… Die Agenda des Koalitionsvertrages bezieht sich bei Werkverträgen auf die »Verhinderung von Missbrauch «.
    Allerdings ist das Verständnis von Missbrauch sehr eng ausgelegt: Es geht um die Spitze des Eisbergs, um illegale oder versteckte Leiharbeit unter dem Mantel eines Werkvertrages. Also um Fälle, in denen ArbeitnehmerInnen wie LeiharbeiterInnen vollständig in die betriebliche Organisation des Einsatzbetriebes integriert werden. Oder es geht um die auf der Hand liegenden Fälle von Scheinselbständigkeit, wo die Selbständigkeit nur als textliche Fiktion im Werkvertrag existiert. Die Grauzonen der Soloselbständigkeit in wirtschaftlicher Abhängigkeit von einem Auftraggeber hat der Koalitionsvertrag nicht im Blick. Ebenso fehlen rechtliche Kriterien, die unmittelbar helfen würden, Scheinwerkverträge (verdeckte Leiharbeit) zu identifizieren. Bei diesen Streitfällen ist klar, dass es sich bei den Aktiven um ArbeitnehmerInnen handelt. Strittig ist, welchem Betrieb und welchem Arbeitgeber diese Beschäftigten zuzurechnen sind. Ein materieller Begriff von missbräuchlichem Werkvertragseinsatz fehlt im Koalitionsvertrag völlig. Nach unserem Verständnis beginnt der Missbrauch schon dann, wenn es bei Werkverträgen nicht darum geht, fehlendes spezielles Know How dazu kaufen, sondern im Kernbereich der Produktion oder Dienstleistung durch Fremdvergabe tarifliche, rechtliche oder soziale Standards zu unterlaufen…Beitrag von Andreas Bachmann in express, Zeitschrift für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 02-03/2016
  • Der Versuch, Leiharbeit zu begrenzen und Werkvertragsarbeit einzuhegen, ist gescheitert
    „… Zwar nicht Lob, aber doch so etwas wie Zustimmung kam auch von zumindest einem Teil der Gewerkschaften. Dass die “Ko-Manager” der IG BCE den Kotau der Ministerin abnicken, war ja noch zu erwarten. Dass der IG Metall-Vorsitzende Hoffmann von einem „Minimalkompromiss“ spricht, vielleicht auch. Warum er aber begrüßt, dass die tariflichen Regelungen seiner Gewerkschaft mit Anpassungen fortgeführt werden können, ist schwer zu verstehen. Es liegt natürlich in der Verbandslogik, dass ihm die Jacke der eigenen, eher exklusiven Verhandlungslösungen, auf die er hier anspielt, näher ist als der Rock eines allgemeinen Schutzes von Leiharbeitskräften und Werkvertraglern vor Ausbeutung und Lohndumping, aber eine der DGB-Kritik vergleichbare Stellungnahme hätte man trotz allem erwartet…“ Beitrag von Markus Krüsemann vom 25. Februar 2016 externer Link bei Annotazioni

    • Darin zu Werkverträgen: „… Die weitestreichende Abschwächung, die den ganzen Gesetzentwurf massiv entwertet, betrifft den Versuch, den Missbrauch von Werkverträgen durch einen konkreten Kriterienkatalog zu unterbinden. (…) Nach Angaben von FAZ.net habe Nahles damit einen „milderen Regelungsvorschlag“ des Bundes der Deutschen Arbeitsrichter aufgegriffen. Diese Milde bringt aber fatalerweise mit sich, dass sich an der bisherigen Rechtslage und den Möglichkeiten zur Nutzung von Werk- und Dienstverträgen rein gar nichts ändert. Wie lässt sich damit der missbräuchliche Fremdpersonaleinsatz durch faule Werkverträge besser in den Griff bekommen? Antwort: Gar nicht, denn es wird nur die schon bestehende Rechtsprechung festgeschrieben…“
    • Und zum Sklavenhandel: „… Auch die Gesetzespläne zu einer wieder stärkeren Regulierung von Leiharbeit sind noch einmal aufgeweicht worden. Die gleiche Bezahlung von Leiharbeiter/innen (Equal Pay) soll verpflichtend jetzt erst nach 15 statt nach 12 Monaten eintreten. Die Überlassungshöchstdauer kann weiterhin per Tarifvertrag über die maximal vorgesehenen 18 Monate ausgedehnt werden. Lediglich bei tariflich nicht gebundenen Betrieben ist nun eine absolute Obergrenze von 24 Monaten gesetzt worden. Die bereits jammernde Verleihbranche wird dies aber problemlos verkraften können, denn in der Praxis spielen zeitliche Obergrenzen ohnehin kaum eine Rolle. (…) Positiv zu erwähnen bleibt am Ende nur eins: Das vorgesehene Verbot, Leiharbeitende als Streikbrecher einzusetzen ist (noch) nicht kassiert worden. Aber der parlamentarische Prozess ist ja noch lang…“
    • Siehe nach dieser hervorragenden Bewertung die untenstehenden Stellungnahmen von DGB und ver.di – Da können wir unseren Kommentar nur wiederholen: Es funktioniert wie beim MIndestlohn: Was das Kapital angreift (oder ihm weh zu tun droht), mutiert von Scheisse zum verteidigenswerten Gold…
  • Union bricht Koalitionsvertrag – Weiterhin Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen?
    „Zur Blockade von CDU und CSU beim Gesetzentwurf Leiharbeit und Werkverträge sagt der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann: „Das ist ein klarer Bruch des Koalitionsvertrages – begangen einzig und allein durch CDU und CSU. Ohne gesetzliche Regelung sind dem Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen weiterhin Tür und Tor geöffnet…“ Aus der DGB-Pressemeldung vom 24. Februar 2016 externer Link
  • ver.di Vorsitzender: CDU/CSU-Vorstoß ist offen gegen Arbeitnehmer gerichtet
    „Die Blockade des Gesetzentwurfs gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen durch die CDU/CSU hat der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske scharf kritisiert. „Die CSU will Leiharbeit und Werkverträge weiter als Instrument zur Entsicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und zur Lohndrückerei missbrauchen“, erklärte Bsirske. Der Vorstoß der Unionsfraktionen sei „offen gegen die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerichtet.“ Offenbar wolle die CDU/CSU-Fraktion erreichen, dass Leiharbeiter weiter als Streikbrecher in Tarifauseinandersetzungen eingesetzt werden können“, erklärte der ver.di-Vorsitzende. Dies stehe „im krassen Widerspruch zur Koalitionsvereinbarung“, deren Einhaltung man erwarte…“ Aus der ver.di Pressemeldung vom 24. Februar 2016 externer Link
  • IG Metall und Industrie tragen [entschärftes] Gesetz zu Werkverträgen mit [und die IG BCE ist mit dabei]
    Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat mit ihrem nachgebesserten Gesetzentwurf zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen Rückhalt unter den mächtigen Industriegewerkschaften. Sowohl die IG Metall als auch die IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) machten am Freitag deutlich, dass sie eine zügige Umsetzung der neuen Regelungsvorschläge befürworten. Das ist bemerkenswert, weil diese – wie berichtet – stärker auf Bedenken der Arbeitgeber eingehen als die heftig umstrittene Ursprungsfassung des Gesetzentwurfs. Der neue Entwurf sei „ausbalanciert und wirkungsfähig, es werden angemessene Grenzen zwischen notwendiger Flexibilität und Missbrauch von Zeitarbeit und Werkverträgen gezogen“, urteilte IG-BCE-Chef Michael Vassiliadis am Freitag in einer gemeinsamen Erklärung mit der Präsidentin der Chemie-Arbeitgeber, Margret Suckale. IG-Metall-Chef Jörg Hofmann lobte, dass nun eine Fortführung bestehender Tarifverträge für Zeitarbeiter leichter möglich sei…“ Artikel von Dietrich Creutzburg und Sven Astheimer vom 19.02.2016 bei der FAZ online externer Link – Es funktioniert wie beim MIndestlohn: Was das Kapital angreift (oder ihm weh zu tun droht), mutiert von Scheisse zum verteidigenswerten Gold…
  • Nahles entschärft Gesetz zu Zeitarbeit und Werkverträgen
    Für den ersten Gesetzentwurf zur Zeitarbeit gab es scharfe Kritik. Jetzt präsentiert Andrea Nahles eine Neufassung. Diese könnte Anfang März ins Kabinett kommen. (…) Anstelle eines heftig umstrittenen Kriterienkatalogs möglicher Missbrauchstatbestände enthält der neue Entwurf nun lediglich eine allgemein formulierte Definition des Arbeitnehmerbegriffs. Damit wird entlang üblicher Rechtsprechungsgrundsätze gesetzlich klargestellt, was die wesentlichen Merkmale eines Arbeitsverhältnisses sind. Der ursprüngliche Kriterienkatalog hätte nach Ansicht der Arbeitgeber sehr viele Unternehmen grundlos dem Verdacht eines Missbrauchs von Werkverträgen ausgesetzt…“ Artikel von Dietrich Creutzburg vom 18.02.2016 bei der FAZ online externer Link
  • Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindern
    Arbeitnehmervertretungen brauchen wirkungsvolle Mitbestimmungsrechte bei der Fremdvergabe im Betrieb. Reine Informationsrechte sind nicht ausreichend. Schließlich geht es um eine zentrale Personalangelegenheit, die auch die Belegschaft betrifft. Die Grundlage für die Unterscheidung von Werkverträgen und Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassung) muss ein klarer Abgrenzungskatalog sein. Notwendige Abweichungen müssen den Tarifvertragsparteien der entsprechenden Branchen vorbehalten bleiben. (…) Dieses Beispiel zeigt, wie schwierig für Betriebsräte und Betroffene die Unterscheidung zwischen Werkverträgen und Leiharbeit ist. Schon kleinste Ungenauigkeiten reichen aus, um einen Werkvertrag zu Leiharbeit werden zu lassen. Das was vertraglich vereinbart ist, wird häufig nicht im Betrieb praktiziert. Die Rechtsprechung trifft nur Entscheidungen zu einzelnen Sachverhalten, die zusammengenommen für die Betriebsräte ein kaum zu durchblickendes Dickicht bilden. Mal ist das eine Kriterium ausschlaggebend, mal ein anderes…“ Artikel von Isabel Eder vom 29. Januar 2016 in der DGB-Gegenblende externer Link
  • Werkverträge im Betrieb unter die Lupe nehmen
    Arbeitnehmervertretungen brauchen zur Eindämmung von Werkvertragsmissbrauch eigene Strategien und Frühwarnsysteme. Dabei ist es wichtig einen Blick über den Betriebszaun zu wagen, um den Kontakt mit den Angestellten beauftragter Subunternehmen zu suchen. Nur mit diesen Informationen können sogenannte Scheinwerkverträge aufgedeckt werden, die in den letzten Jahren zu einem beliebten Mittel der Personalpolitik geworden sind. (…) Nüchtern muss man feststellen, dass keine zusätzlichen Mitbestimmungsrechte, ja nicht mal über den Status quo hinausgehende Informationsrechte, zu erwarten sind. Aufgrund dieser Befürchtung ist es aus gewerkschaftlicher Perspektive wichtig die Rolle der Betriebsräte und Arbeitnehmervertretungen bei der praktischen Bekämpfung des Werkvertragsmissbrauchs genauer zu betrachten…“ Artikel von Jörn Boewe vom 18. Januar 2016 in der DGB-Gegenblende externer Link. Darin u.E. wesentlich: „… Hinweise auf Werkvertragsmissbrauch werden nach unserer Erfahrung in den seltensten Fällen durch die Prüfung von Vertragsdokumenten gewonnen, sondern durch den unmittelbaren Zugang zu den Betroffenen. Arbeitnehmervertreter, die in lokale Netzwerke eingebunden sind, mit Akteuren wie Migrantencommunities, Religionsgemeinschaften, Sportvereinen und Beratungsstellen erfahren oft mehr über Missstände und sind damit schneller handlungsfähig. Michael Schmidt aus Flensburg hat sich diese Verbindungen inzwischen aufgebaut: »Mittlerweile kennen mich die Leute in der türkischen und griechischen Gemeinschaft. Die wissen, dass wir für Arbeitnehmerfragen zuständig sind, und wenn jemand Probleme hat, rufen sie mich an«. Einen anderen, ebenso praktikablen Weg sind seine Kollegen von der Bremerhavener Lloyd-Werft gegangen. Viele der hier tätigen Werkvertragsarbeiter wohnen in Monteursunterkünften im niedersächsischen Umland. Zu manchen Gruppen von Werkvertragsbeschäftigten kann der Betriebsrat kaum Zugang bekommen, weil ihr Subunternehmen nicht über die Werft beauftragt wird, sondern bei den Reedern unter Vertrag steht. Seit anderthalb Jahren hat das Gremium deshalb Kontakt zur Beratungsstelle für Arbeitsmigranten in Niedersachsen (getragen vom DGB-Bildungswerk Arbeit und Leben) aufgebaut. Die ist schon länger als Anlaufstelle bei Betroffenen bekannt. Die proaktive Herangehensweise des Lloyd-Betriebsrats hat sich ausgezahlt: Auch in Bremerhaven gibt es jetzt eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, die Mindeststandards bei Werkverträgen sichert. Nach noch geltender Gesetzeslage können Werkvertragsverhältnisse so gut verschleiert werden, dass es Arbeitnehmervertretungen oft schwer fällt, Missstände klar zu identifizieren. Die außerbetriebliche Perspektive hilft in jedem Falle: Denn wo ein Kontakt zur Lebenswelt der betroffenen Beschäftigten existiert, kommt so manch unangenehme Wahrheit ans Tageslicht.“
  • Leiharbeit und Werkvertrag: Neues Gesetz bedroht Stammarbeitsplätze
    Das neue Gesetz zu Leiharbeit und Werkvertrag nimmt seinen Lauf. Ein Entwurf liegt vor. Kritik hagelt es von allen Seiten. Unser Experte Jürgen Ulber hat eine fundierte Bewertung vorgenommen, die wir hier veröffentlichen. Er sieht massive Defizite. Durch das dauerhafte Besetzen von Stammarbeitsplätzen mit Leiharbeitnehmern könnte das alte Schlecker-Thema wieder aufkommen. Vor allem widerspricht diese im Entwurf des Bundesarbeitsministeriums vorgesehene Möglichkeit auch klar der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung. Danach sollten Leiharbeitnehmer vorübergehend zum Einsatz kommen, nicht aber dauerhaft – auch nicht im Wechsel – auf Stammarbeitsplätzen tätig werden. Kritisch sieht Ulber auch die im Entwurf weiterhin fehlenden Anpassungen des AÜG an die Vorgaben der europäischen Richtlinie zur Leiharbeit. Dies betrifft vor allem die Abweichungsmöglichkeiten beim Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Vorschläge zur Mitbestimmung des Betriebsrats sowie zur Abgrenzung von arbeits- und werkvertraglichen Einsatzformen beschränken sich – so Ulber – auf eine Kodifizierung der Rechtsprechung des BAG. Keine Aussagen enthält der Entwurf zum weitergehenden Gesetzesantrag des Bundesrats.“ Einleitung vom 08.01.2016 zur Bewertung des Referentenentwurfs durch Jürgen Ulber bei „Arbeitsrecht im Betrieb“ des Bund-Verlages externer Link
  • Leiharbeit und Werkverträge: „DGB-Chef: CSU darf Missbrauch nicht ignorieren“
    „DGB-Chef Reiner Hoffmann ärgert sich darüber, dass die CSU die geplanten Regelungen von Leiharbeit und Werkverträgen ablehnt. Ihm geht die Reform nicht weit genug…“ Interview von Rainer Woratschka mit dem DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann im Tagesspiegel online vom 07.01.2016 externer Link. Darin wird deutlich, wie erschreckend weit der DGB bereit ist, den Arbeitgeberinteressen nach Kostenminimierung entgegen zu kommen: „… Wir erkennen an, dass es Formen der Leiharbeit gibt, die dringend notwendig sind – beispielsweise bei Hochkonjunktur, bei saisonalen Spitzen oder krankheitsbedingten Abwesenheiten. Da brauchen die Unternehmen Flexibilität, um spezifisch reagieren zu können. Aber wenn Leiharbeit missbraucht wird zum Dauerinstrument, mit Verleihdauern von zwei oder drei Jahren. in Größenordnungen von 20 oder 30 Prozent der Belegschaften und mit bis zu 30 Prozent geringerem Lohn, dann hat das mit Flexibilität nichts zu tun. Das ist Lohndrückerei …“ Wir sehen das eindeutig anders: Mißbrauch und Lohndruckerei fangen bereits da an, wo Leiharbeit legitimieren soll, dass es absolut keine „Personalreserven“ mehr gibt, auch nicht bei krankheitsbedingten Abwesenheiten, obwohl diese auf das kranke Niveau von max. 3% gedrückt wurden!
  • Die Bundeskanzlerin stoppt den Referentenentwurf gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen
    „… Dem Referentenentwurf sollte eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung folgen, über die dann in der ersten Jahreshälfte 2016 im Bundestag abgestimmt werden sollte, damit dann das neue Gesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft treten kann. Doch Pustekuchen. Angesichts der massiven Kritik des Arbeitgeberlagers an der Vorlage, wieder mit dem Argument der hohen Bürokratie, gemeint ist die Reglementierung durch den Staat überhaupt, spurte die Bundeskanzlerin sofort. Das Bundeskanzleramt hat den Gesetzentwurf der Arbeitsministerin kurzerhand gestoppt. Die Begründung wurde von der Bundeskanzlerin beim Arbeitgebertag in Berlin geliefert. Ihr gehen die Regelungen, besonders bei den Werkverträgen weit über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus, und das gehe natürlich nicht…“ Artikel vom 6. Januar 2016 beim Gewerkschaftsforum Dortmund externer Link
  • Gesetzesentwurf gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen liegt vor – Missbrauch verhindern geht anders!
    Das Bundesarbeitsministerium hat den lang erwarteten Referentenentwurf für ein Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen vorgelegt. Wie so vieles, das aus diesem Ministerium kommt, ist auch das Ergebnis enttäuschend. Die Vorschläge im Entwurf gegen den Missbrauch von Werkverträgen sind halbherzig und völlig unzureichend. Vor allem aber sollen die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte nicht erweitert werden…“ Artikel vom 6. Januar 2016 beim Gewerkschaftsforum Dortmund externer Link
  • Gesetze zu Werkverträgen und Lohngleichheit: Bürokratie-Vorwürfe der Arbeitgeber sind weltfremd
    Wenn es nach Arbeitgeberpräsident Kramer geht, soll Lohndumping durch Werkverträge und eine Lohndifferenz von über 20% zwischen Männern und Frauen weiter möglich sein. Denn die Gesetze, die das verhindern sollen, will er stoppen. Sie seien zu bürokratisch. „Weltfremd“ nennt DGB-Vorsitzender Hoffmann die Vorwürfe und erklärt, warum beide Gesetze dringend gebraucht werden…“ DGB-Mitteilung vom 01.01.2016 externer Link
  • Bewertung des Gesetzsentwurfs im ZOOM-Diskussionsforum
    Bei ZOOM – ZeitarbeiterInnen – Ohne Organisation Machtlos – Ein Forum der IG Metall – stellt sich momentan Eugen Scheinberger, Mitglied der TAKO-Leiharbeit der IG Metall der Diskussion zum Thema TAKO-Leiharbeit und TV am Beispiel des Papiers des IGM-Vorstand zur Bewertung des Gesetzsentwurf von Nahles. Siehe „Tarifverhandlung Zeitarbeit“ im ZOOM-Diskussionsforum externer Link
  • Kein Großangriff: Kritik an Gesetzentwurf zu Werkverträgen
    „… Der von Nahles vorgelegte Entwurf wird gerade sturmreif geschossen. Er sei ein »Großangriff auf Hunderttausende selbständige Unternehmer«, so kürzlich der Chef des Bundesverbandes der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Ingo Kramer. Nahles wolle »den Marsch zurück in die Arbeitswelt des vorigen Jahrhunderts erzwingen«. Frank Bsirske nahm diese Äußerungen am Donnerstag zum Anlass, sich für das Projekt in die Bresche zu werfen – und zugleich weitergehende Schritte zu verlangen. (…) In der Tat sind es die Unternehmer selbst, die bei den Arbeitsbedingungen gerne noch weiter zurück wollen als ins letzte Jahrhundert. Arbeit auf Abruf – sprich Tagelöhnerei – ist in vielen Branchen schon Realität. Mit der sogenannten »Personalpolitik der unteren Linie« halten die Konzerne stets nur so viel Stammpersonal vor, wie sie auch bei schlechter Auftragslage unbedingt brauchen. Der Rest wird über Werkverträge und Leiharbeit billig zugekauft. Und wenn es kriselt, können diese Beschäftigten problemlos und kurzfristig auf die Straße gesetzt werden. So geschieht es gerade bei VW, wo allein am Standort Hannover jeder dritte Leiharbeiter seinen Job verliert. So etwas wird das Gesetz nicht verhindern, selbst wenn es den Bundestag unverändert passieren sollte…“ Artikel von Daniel Behruzi in junge Welt vom vom 04.12.2015 externer Link
  • Leiharbeit und Werkverträge: Kritik der Wirtschaft völlig überzogen – Missbrauch eindämmen
    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält die Kritik von Wirtschaftsvertretern am Gesetzentwurf zur Neuregelung der Leiharbeit und Werkverträge für völlig überzogen und spricht sich gleichzeitig für Nachbesserungen aus. Wirtschaftsvertreter und Verbände versuchten derzeit, jeglichen Ansatz zur Eindämmung des Missbrauchs als „Großangriff“ auf selbstständige Unternehmen und „überflüssige Regulierung“ zu diskreditieren. „Die einzigen Großangriffe, die – gedeckt von der geltenden Rechtslage zu Leiharbeit und Werkverträgen – seit Jahren stattfinden, richten sich gegen die Beschäftigten: nämlich gegen die Sicherheit unbefristeter Arbeitsplätze und gegen eine angemessene Entlohnung“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Donnerstag…“ ver.di-Pressemitteilung vom 03.12.2015 externer Link. Darin ähnlich „regulierend“ wie DGB und IG Metall:

    • „… ver.di begrüßt am vorliegenden Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium, dass er sehr konsequent die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag umsetzt. So werde etwa das Verbot von Streikbrechereinsätzen festgeschrieben, Werkverträge und Scheinselbstständigkeit würden – auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung – eindeutiger gegenüber Arbeitsverhältnissen abgegrenzt und missbräuchliche Werkverträge dürften nicht nachträglich in einen Leiharbeitsvertrag umgewidmet werden. Solchen Entwicklungen einen Riegel vorzuschieben, sei richtig. Allerdings gebe es aus Sicht von ver.di weiteren Handlungsbedarf. „Die Höchstüberlassungsdauer von eineinhalb Jahren ist zu lang, und Equal Pay erst nach neun Monaten ist zu spät…“ – also vom Verbot des Sklavenhandels kein Wort, auch nicht vom Flexibilitätszuschlag wie in Frankreich…
  • Gesetzentwurf zur Zeitarbeit 2015
    Leiharbeitnehmer dürfen künftig nur noch 18 Monate an denselben Entleiher überlassen werden und erhalten nach neun Monaten denselben Lohn wie Stammkräfte: BMAS, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze, vom 16.11.2015…“ Analyse in Arbeitsrecht Aktuell 15/330 bei RA Hensche externer Link
  • Gesetzentwurf mit Mängeln. Leiharbeit und Werkverträge: Gesetzentwurf nicht ausreichend
    Der Gesetzesentwurf gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen ist endlich da. Er begrenzt die Verleihdauer auf 18 Monate und führt Prüfungen für Werkverträge eine. Aus Sicht der IG Metall ist der Entwurf jedoch nicht ausreichend. Insbesondere fehlt die Mitbestimmung für Betriebsräte bei Werkverträgen…“ Pressemitteilung der IG Metall vom 18.11.2015 externer Link
  • Flop mit Ansage: Etwas mehr Konkretisierung bei Werkverträgen, der Rest ist Kosmetik
    Vorgestern hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles endlich ihren Referentenentwurf zur stärkeren Regulierung von Werkverträgen (und der Leiharbeit) vorgelegt. Wie schon im Vorfeld vermutet, hält sich der Entwurf penibel an die im Koalitionsvertrag niedergelegten Absprachen. Was ist davon zu halten? Dazu eine erste Einschätzung. Beitrag von Markus Krüsemann bei annotazioni vom 18. November 2015 externer Link. Aus dem Text: „… Unternehmen, die die obigen Kriterien beachten und darauf bedacht sind, die Grenzen zur Arbeitnehmerüberlassung nicht zu überschreiten, können natürlich weiterhin mittels Werkverträgen Tarifflucht und Lohndumping betreiben. Sie können ungehindert ihre Personalkosten drücken, Stammbeschäftigung ausdünnen, auf prekäre Beschäftigung setzen und Mitbestimmungsregulierungen sowie tariflich geregelte Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen unterlaufen. Sie können dies in Zukunft wohl nicht mehr so heimlich tun, denn geplant ist, dass Betriebsräte ein Informationsrecht beim Einsatz von Fremdpersonal auf Grundlage von Werkverträgen bekommen sollen. Wirklich interessant wäre es, wenn ihnen Mitbestimmungsrechte gewährt würden. Das aber sah schon der Koalitionsvertrag nicht vor, und Arbeitsministerin Nahles hatte auch nie die Absicht, Mitbestimmungsrechte einzuführen…
  • Buntenbach: Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen ist ein erster Schritt
    Zur Bewertung des vorliegenden Gesetzentwurfs zu Leiharbeit und Werkverträgen sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Mittwoch in Berlin: „Regelungen zur Höchstüberlassung und zur gleichen Bezahlung in Leiharbeit sind ein erster, wenn auch noch unzureichender Schritt, um die Situation der Leiharbeitnehmer zu verbessern und den Missbrauch der Leiharbeit einzudämmen. Den Tarifvertragsparteien werden weitergehende Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt, so dass branchenspezifische Lösungen möglich sind. Die große Schwäche der Regelung liegt darin, dass Dauerarbeitsplätze weiterhin mit Leiharbeitnehmern besetzt werden können und so Stammbelegschaften verdrängt werden können. Das Personal-Karussell kann sich weiter drehen: Nach 18 Monaten können Leiharbeiter ausgetauscht und durch andere ersetzt werden. Das ist ein riesiges Schlupfloch und unterläuft die gesetzgeberischen Absichten…PM des DGB vom 18. November 2015 externer Link . Buntenbach weiter: „… Zu begrüßen ist die Klarstellung, dass Arbeitnehmerüberlassung von Anfang an offen betrieben werden muss. (…) Längst überfällig und somit zu begrüßen ist auch das Verbot, Leiharbeiter als Streikbrecher einzusetzen. Für mehr Rechtsklarheit sorgt auch die ausdrückliche Regelung, dass Leiharbeiter bei den Schwellenwerten des Betriebsverfassungsgesetzes mitgezählt werden. (…) Die Botschaft, dass Betriebsräte stärker einbezogen werden müssen, um den Missbrauch von Werkverträgen zu verhindern, ist bei der Regierung angekommen. Allerdings reicht es nicht aus, Betriebsräten bei Werkverträgen lediglich Informationsrechte zuzugestehen. Hier sind echte Mitbestimmungsrechte nötig.
  • Andrea Nahles‘ neues Gesetz: Bremsklotz für die Leiharbeit
    Arbeitsministerin Nahles regelt Leiharbeit und Werkverträge neu. Die Leiharbeit kann länger als 18 Monate dauern – ein Zugeständnis an die Arbeitgeber. Doch das Gesetz hat auch Folgen für Streiks. Die wichtigsten Fragen. Artikel von Frank Specht beim Handelsblatt online vom 17.11.2015 externer Link. Aus dem Text: „… Nach neun Monaten gilt künftig „Equal Pay“. Das heißt, Leiharbeiter bekommen dann das gleiche Geld wie Stammbeschäftigte mit vergleichbarer Tätigkeit. Nicht eingerechnet werden allerdings freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, sofern sie nicht tariflich geregelt sind. Auch hier soll das Gesetz aber Öffnungsklauseln für tarifliche Lösungen vorsehen. So erhalten zum Beispiel Leiharbeiter in der Chemieindustrie nach sechs Wochen einen ersten Aufschlag auf ihr Tarifgehalt, der langsam anwächst, bis nach neun Monaten 85 bis 90 Prozent des Gehaltsniveaus von Stammbeschäftigten erreicht sind. Leiharbeiter werden hier also nicht erst nach neun Monaten, sondern schon früher bessergestellt. Sozialpartner, die solche Zuschlagstarifverträge vereinbaren, haben nicht neun, sondern zwölf Monate Zeit, bis Equal Pay erreicht werden muss. Die Arbeitgeberverbände stören sich aber daran, dass ihre Mitglieder ohne Tarifbindung (sogenannte OT-Mitgliedschaft) nicht von den Ausnahmeregelungen profitieren sollen.  (…) Schon heute dürfen Leiharbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber nicht gezwungen werden, gegen ihren Willen in einem bestreikten Betrieb zu arbeiten. (…) Laut den Gewerkschaften hat oft nicht einmal die Personalleitung einen Überblick, wie viele Beschäftigte von Fremdfirmen sich auf dem Werksgelände tummeln, weil ein Werkvertrag nicht von der Personal-, sondern von der Einkaufsabteilung  abgewickelt wird. Der Betriebsrat soll künftig das Recht auf Einsicht in die Verträge erhalten. (…) Wenn ein Werkvertragsbeschäftigter in die Arbeitsorganisation, also etwa Schichtpläne, eines Autobauers eingegliedert ist und von ihm direkte Weisungen entgegennimmt, dann liegt der Verdacht nahe, dass er eigentlich wie ein Arbeitnehmer des Autobauers zu behandeln ist. Der Gesetzgeber will die trennscharfe Abgrenzung nun über acht Kriterien hinbekommen…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=81850
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