[»Sozialschutzpaket« und Arbeitsrecht] Peitsche in der Krise: Berliner Verordnungsermächtigung

Warnung vor Arbeitsvertragsänderung wg CoronaSie sind am schlechtesten gegen das Coronavirus geschützt: In Krankenhäusern und Altenheimen fehlen Personal und Schutzausrüstung. Mitarbeiterinnen kommen mit dem Auffüllen der Regale im Supermarkt nicht mehr hinterher. Lastwagenfahrer stehen an der Grenze Schlange. Und in den nächsten Tagen müssen Saisonkräfte aufs Feld ausrücken. In allen Branchen handelt es sich um harte körperliche und schlecht bezahlte Tätigkeiten. Und alle Bereiche sind »systemrelevant«. Deshalb peitscht die Regierung die Beschäftigten zur Arbeit. Damit kein Widerstand geleistet wird, hat sie das »Sozialschutzpaket« externer Link auf den Weg gebracht. Das wohl größte Schurkenstück ist die darin enthaltene »Verordnungsermächtigung«. Arbeitsrechtliche »Ausnahmeregelungen« werden erlassen, die dazu beitragen, die »Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge sowie die Versorgung der Bevölkerung mit existentiellen Gütern sicherzustellen«, heißt es darin. Höchstgrenzen für Arbeitszeiten werden ausgehebelt. Durchsetzen kann sie die Regierung in »Notfällen« ohne Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Unternehmen können prekär Beschäftigte nun bis zu fünf statt wie bisher drei Monate lang anheuern. Landwirte, »aber auch alle anderen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen profitieren von dieser Regelung«, teilte die zuständige Bundesbehörde, die »Minijob-Zentrale« mit. Darunter fielen »Krankenhäuser, die Ärzte und Ärztinnen im Ruhestand befristet einstellen möchten«. Die Zielrichtung ist klar: Statt mehr gut ausgebildetes und anständig entlohntes Personal einzustellen, soll der Mangel im besten Fall verwaltet, im schlimmsten Fall sogar ausgeweitet werden…“ Kommentar von Simon Zeise in der jungen Welt vom 02.04.2020 externer Link

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