
Zwei aktuelle Entwicklungen in Spanien zeigen, dass der Kampf gegen die Einschränkung des Streikrechts – in Spanien, wie überall in der EU, seit Krisenausbruch auf der Tagesordnung – nicht nur weiter geht, sondern auch Erfolge erzielt. Zum einen hat die Fraktion Podemos im Parlament im Herbst letzten Jahres einen Antrag eingebracht, den Paragraphen 315 des Strafgesetzbuches abzuschaffen, der nun beraten worden ist, und gegen die Stimmen der regierenden Volkspartei (PP) in den weiteren parlamentarischen Prozess gegeben. Die Einreichung dieses Antrages war bereits ein Ergebnis einer starken gewerkschaftlichen Bewegung gegen den 315 gewesen: Darin werden Streikposten, die ihre Aufgabe ernst nehmen, mit bis zu drei Jahren Gefängnis bedroht. Und, damit in Zusammenhang, wurde die Urteilsverkündung gegen drei Aktivisten wegen ihrer Beteiligung am Generalstreik des 14. November 2012 auf April 2018 festgelegt. Der mehr als dubiose Prozess – bei dem die Polizei ihre eigenen Videos, ursprünglich als Belastungsmaterial gedacht, zurückziehen musste, weil sie gegenteiligen Effekt hatten – wird damit in einer Zeit beendet, zu der die Gesetzesänderung bereits wirksam sein könnte: Diese Änderung beinhaltet auch eine Revision bisheriger und noch aktueller Prozesse gegen Streikaktivisten. Siehe dazu drei aktuelle und einen Hintergrund-Beitrag
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Zwei aktuelle Entwicklungen in Spanien zeigen, dass der Kampf gegen die Einschränkung des Streikrechts – in Spanien, wie überall in der EU, seit Krisenausbruch auf der Tagesordnung – nicht nur weiter geht, sondern auch Erfolge
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