Newsletter am Freitag, 14. Oktober 2016

Kurzer Überblick über die heutigen LabourNet Germany News:

Hier im (kostenlosen, aber spendenfähigen!) Newsletter die wichtigsten der veröffentlichten Beiträge auf unserer Homepage:

1. Internationales » Philippinen

Querfront auf den Philippinen?

Seit über 100 Tagen ist Rodrigo Duterte nun Präsident der Philippinen. Der „Überraschungssieger“ aus der Provinz hatte versprochen: Er werde wieder Sicherheit im Land herstellen, die Unterwürfigkeit gegenüber den USA beenden, einen Mindestlohn einführen, der zum Leben reicht und die Leiharbeit verbieten. Sicherheit im Land herstellen bedeutete zwei Komplexe: Den Kampf gegen die Drogenbarone aufnehmen – und vor allem den gegen die Guerilla der KP beenden, auch als „Leitfaden“ für andere solche Konflikte. Friedensverhandlungen wurden ebenso unmittelbar nach Amtsantritt begonnen, wie die „Jagd auf Drogenhändler“, von denen in seiner kurzen Amtszeit täglich etwa 10 per Lynchjustiz erschossen werden. Wer diesen Krieg unterstützt – und wer die Opfer sind – darüber gibt es auf den Philippinen nicht nur eine große Debatte, sondern heftige Auseinandersetzungen. Die durch die Absage gemeinsamer Militärmanöver mit den USA und gleichzeitiger Ankündigung einer Reise in die VR China noch befeuert wurden. Eine Regierung, in der (zumindest) KP-„nahe“ Minister ebenso vertreten sind, wie jene Kräfte, die öffentlich zur Lynchjustiz aufrufen? Unsere Materialsammlung „Querfront auf den Philippinen?“ vom 13. Oktober 2016 von Helmut Weiss ist ein Versuch, Orientierungshilfe zu leisten in einer Situation, die so durchaus auch in anderen Ländern denkbar wäre.

  • Darin auch ein Thema: „… Dutertes Wahlversprechen waren deutlich – und werden jetzt eingefordert. Im Zentrum dabei steht sein angekündigtes Verbot der Zeitarbeit – die Fünfmonatsbeschäftigungen betreffen nach verschiedenen Angaben rund ein Drittel aller Beschäftigten, die vor dem sechsten Monat, der ihnen – ein bisschen – mehr Rechte bringen werden, ihre Verträge beendet sehen müssen. Dutertes Wirtschaftsberater jedenfalls haben bisher nichts in diese Richtung unternommen, sondern die übliche hirnlose aber profitreiche neoliberale Propaganda verbreitet – dennoch: Gesetzesvorhaben gibt es…“ und dazu einige Beiträge zum Kampf gegen die Ausweitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse, dennn etwa ein Drittel aller Beschäftigten sind ZeitarbeiterInnen („5plus5-Verträge“) – da hätte der DGB was zu Tarifieren!

2. Internationales » Belgien » Arbeitskämpfe

Die nächste Massenentlassung in Belgien: Diesmal Streik gegen ING-Bank angekündigt

Während die Debatten (und Auseinandersetzungen) um das Diktat der Werksschließung von Caterpillar in Belgien noch längst nicht beendet und entschieden sind, kündigt die ING-Bank Tausende von Entlassungen (auch in den Niederlanden) an. Wie alle Banken überall im Kapitalismus, hat auch ING von diversen staatlichen Geschenken (auf wessen Kosten wohl?) erheblich profitiert. Was der Unternehmensleitung, wie überall im Kapitalismus, jetzt herzlich egal ist. Immerhin: Diesmal haben die im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften eine Streikwarnung veröffentlicht, wohl auch Ausdruck der Stimmung nicht nur in der Belegschaft, sondern auch breiterer Teile der Öffentlichkeit. Siehe dazu vier aktuelle Beiträge – auch zur Streikankündigung – einen Aktionsaufruf und einen Aktionsbericht

3. Internationales » Katar

Die Kritik am FIFA-Spektakel in Katar wird real: Klage von Gewerkschaft

Ein Arbeiter aus Bangladesch und der niederländische Gewerkschaftsbund FNV verklagen den Fußball-Weltverband FIFA vor einem Schweizer Gericht – wegen der Arbeitsbedingungen auf den Baustellen für die FIFA-WM 2022 in Katar“ – so beginnt der Bericht „Zustände in Katar: Arbeiter und Gewerkschaft verklagen FIFA“ am 11. Oktober 2016 bei den DGB-Themen externer Link, worin aus der Klageschrift von 127 Seiten vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich hervorgehoben wird:Die FIFA solle verpflichtet werden, die menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen zu beenden, indem sie Katar zu Arbeitsmarktreformen dränge, die den Gastarbeitern unter anderem Klagen gegen ihre Arbeitsbedingungen vor ordentlichen Gerichten ermöglichen und das vom IGB als „Sklaverei-System“ verurteilte „Kafala-System“ beenden

Siehe dazu auch zwei weitere aktuelle Beiträge

4. Internationales » Österreich » Arbeitsbedingungen

Protest gegen Big Data auf österreichische Art: Gesundheit „under total control“ der Unternehmen?

Geradezu heimtückisch nutzte das Gesundheitsministerium ein von Versicherungen angestrengtes Verfassungsgerichtshofurteil, das generell die Verwendung von Gesundheitsdaten aus gentechnischen Tests für Versicherungen und Arbeitnehmer verboten hatte, dazu, nun völlig überschiessend die Verwendung der Ergebnisse von Gentests auch durch Arbeitnehmer in einer zur Begutachtung ausgeschickten Novelle des Gentechnikgesetzes vorzusehen. Damit würde nicht nur das Verbot der Erhebung von Gesundheitsdaten durch Arbeitgeber ausgehebelt, sondern Tür und Tor zur weiteren Diskriminierung von Arbeit Suchenden und ArbeitnehmerInnen geöffnet werden. Aufgrund der grossen Zahl an Arbeit Suchenden (rund 500.000) und der geringen Zahl offener Stellen (ca. 50.000) können Arbeitgeber leicht das massive Machtungleichgewicht ausnutzen und gentechnische Tests aufzwingen“ – so wird der Aufruf zu einer Protest-Onlineresolution am 13. Oktober 2016 bei den Aktiven Arbeitslosen Österreich externer Link eingeleitet: „Datenschutzgau verhindern: Keine Gentests an ArbeitnehmerInnen und Arbeit Suchenden!“ – zu eigentlich nur zu sagen bleibt: Unterschreiben!

  • Dazu schrieb Christa Sonnenfeld bereits 2002 (im LabourNet-Archiv): „… Ausgangspunkt müssen die Grundrechte des Beschäftigten sein. Die genetische Beschaffenheit gehört zum Kernbereich der menschlichen Persönlichkeit. Dem bisher bestehenden allgemeinen Persönlichkeitsrecht müsste deshalb ein „genetisches Selbstbestimmungsrecht“ hinzugefügt werden. Arbeitgeber bzw. Betriebsärzte dürfen keine genetischen Analysen durchführen. Das unternehmerische Risiko darf nicht auf die Beschäftigten umgeschichtet werden…“

5. Internationales » Indien » Arbeitskämpfe » Maruti-Suzuki

Aus dem Gefängnis zurück: 4 Gespräche mit indischen Maruti-Suzuki-Arbeitern

Der Kampf bei Maruti-Suzuki – mindestens seit dem Jahr 2012 – ist, heute zusammen mit dem der Hondabelegschaft in Takepura, ein exemplarischer für die Verhältnisse in der indischen Fahrzeugindustrie gewordener. Noch lange nicht abgeschlossen, sind heute die meisten der rund 150 damals inhaftierten Kollegen – auf Kaution – frei gelassen. In einer kleinen Reihe von Interviews kommen einige von ihnen zu Wort. Und aus ihren Aussagen wird deutlich, dass die Hetzpropaganda gegen sie („alles radikale Drahtzieher“ so in etwa) nicht weiter von der Wahrheit entfernt sein könnte. Es handelt sich um ganz normale Kollegen, denen irgendwann die seltsame Gewerkschaft des Unternehmens dermaßen auf den Keks ging, dass sie beschlossen hatten, eine eigene zu organisieren. Und nachdem der erste Gründungskreis „aufgekauft“ worden war, machten andere einfach weiter – bis zu jenem Tag, an dem sie angeblich einen Manager umbrachten und seither auch zum Exempel an konstruierter krimineller Verfolgung wurden. Wir dokumentieren die vier Interviews aus The Hindu

6. Branchen » Elektro- und Metall-(Zulieferer) » Dossier: Solidarität mit den Streikenden bei der Firma Zumtobel in Usingen

Flash Mob von streikenden Zumtobel Beschäftigten am Messestand 2.2./113 der Belektromesse in der Messe Berlin

„… seit ca. 6 Wochen streiken die Kolleginnen und Kollegen beim Zumtobel in Usingen in der Nähe von Frankfurt für einen Sozialtarifvertrag. Der österreichische Zumtobelkonzern will den Betrieb zum November diesen Jahres schließen. Seit gestern wird in Usingen darüber verhandeln. Durch den aktuellen Verhandlungsstand bedingt hat die Streikversammlung gestern beschlossen heute eine Flash mob Aktion in Berlin mit einer Delegation zu machen. Sie findet auf dem Messestand auf der Berlin Messe Belektro 2016 Halle 2.2./113 der Zumtobel Gruppe statt….“ Ankündigung vom 13.10.2016 der IG Metall Bezirksleitung Mitte, siehe Fotos und Videos der Aktion leider nur auf deren Fratzebuch-Seite externer Link

Zur Einigungsstelle, die am Mittwoch und Donnerstag statt fand, gibt es noch keine Informationen. Siehe aber Foto-Impressionen der Begrüßung der Teilnehmer der Einigungsstelle bei Zumtobel Usingen und die Dokumentation vieler Solidaritätserklärungen im Solidaritätsblog externer Link

7. Branchen » Dienstleistungen, privat und Öffentlicher Dienst » Transportwesen: Luftverkehr » Luftverkehr allgemein » TUIfly: ver.di lehnt Ausverkauf ab – „Beschäftigte haben genug Opfer gebracht“

Illegal zum Erfolg: Nachdem ihnen ein Ausstand erschwert wurde, sammelten Tuifly-Beschäftigte Krankheits- statt Streiktage. Den Konzern zwangen sie so zum verhandeln

„Was ein historisches Ereignis ist, lässt sich für Zeitgenossen oft nur schwer ermessen. Im Fall des wilden Streiks, der vom 3. bis 7. Oktober 2016 im deutschen Luftverkehr stattfand, können wir uns allerdings heute schon sicher sein, dass er Geschichte geschrieben hat. (…) Obwohl es sich um eine illegale Aktion handelte, die logischerweise ohne Anführer stattfand, kam es am Ende der Streikwoche zu Verhandlungen mit Beschäftigtenvertretern – darunter die Gewerkschaften ver.di und Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO). Die am Konflikt zunächst unbeteiligten Verkehrsminister des Bundes und Niedersachsens, Alexander Dobrindt (CSU) und Olaf Lies (SPD), intervenierten. Das Sickout konnte nur durch weitreichende Zusagen eingedämmt werden: Arbeitsplatzgarantien und Bestandsschutz für drei Jahre. (…) Der wilde Streik ist auch eine Reaktion auf das Vorgehen des Arbeitsrechtlers Thomas Ubber (Kanzlei Allen & Overy). Dieser hatte erfolgreich versucht, den Widerstand der Gewerkschaften durch gerichtliche Streikverbote, Schadensersatzforderungen und Gesetzesänderungen zur Tarifeinheit zu brechen. Ubber vertritt mit Air Berlin, Lufthansa, DB, Fraport und anderen de facto ein Branchensyndikat. Für Fraport konnte Ubber am 26. Juli ein spektakuläres Urteil des Bundesarbeitsgerichts gegen die Gewerkschaft der Fluglotsen (GdF) erwirken (1 AZR 160/14). Dieses erklärte einen Streik vom Februar 2012 wegen Kleinigkeiten für illegal…“ Artikel von Elmar Wigand vom 13. Oktober 2016 bei Arbeitsunrecht externer Link

  • Auch interessant im Text: „… Sickout: Kollektives Krankfeiern als Revolte der unteren Mittelklasse: Der wilde Streik durch Massenkrankmeldungen ist für die deutsche Gewerkschaftskultur im Allgemeinen untypisch, was aber nicht für Beschäftigte im Transportsektor und im öffentlichen Dienst gilt. Der US-Autor Mark Hamill schrieb im April 1969 einen einflussreichen Aufsatz, in dem er Phänomen des “sickout” als Teil einer “Revolte der weißen unteren Mittelklasse” charakterisierte. Zunächst wurde die Aktionsform unter Polizisten als “blue flu” (blaue Grippe) und Feuerwehrmännern als “red rash” (rote Krätze) populär. Am 18. Mai 1969 begann die US-Fluglotsengewerkschaft PATCO erfolgreich mit dieser Kampfform zu experimentieren, sie sollte das “sickout” in den 1970ern perfektionieren. Die systematische Zerschlagung von PATCO durch die Reagan-Administration verwundert daher im historischen Rückblick nicht. (…) Bereits 1973 war die Kampfform des Sickout auch in Westdeutschland angekommen – durch renitente Fluglotsen, die sie Hand in Hand mit der Methode des “Bummelstreiks” (Dienst nach Vorschrift) einsetzten. Der Spiegel titelte im Juli 73: “Lotsenstreik – Diktatur der Spezialisten?” (12) Der Bundesgerichtshof verbot solche Aktionsformen in Deutschland mit einem Urteil vom 31.1.1978 (Az. VI ZR 32/77) als sittenwidrig und bedrohte Gewerkschaften fortan mit drakonischen Schadensersatzforderungen…“

Siehe dazu im LabourNet: [Am Beispiel TUI Fly] Krank oder Streik? Krankheit als Kampfmittel?

8. Branchen » Dienstleistungen, privat und Öffentlicher Dienst » Transportwesen: Post- und Paketdienste

Die Paketdienstbranche: Gelockt, gelinkt und abserviert

„Der E-Commerce boomt und mit ihm die Paketdienste. Eigentlich müsste das zu steigenden Löhnen führen, doch das Gegenteil ist der Fall: Die Paketboten stehen unter immensem Druck. Und manchmal treibt ihr Job sie auch in den finanziellen Ruin. Die Paketbranche ist paradox: Der E-Commerce boomt, die Deutschen bestellen wie verrückt Waren online, was die Nachfrage nach Paketfahrern nach oben treibt. Doch deren Löhne sinken trotzdem. Gleichzeitig ist sie sehr vertrackt organisiert: Hier arbeiten Sub- und Subsubunternehmer, oft auf eigenes Risiko und unter immensem Kosten- und Zeitdruck. Manchmal werden sie auch in unklare Beschäftigungsverhältnisse gedrängt oder ihnen werden nachteilige Verträge aufgezwungen. Nur wenige Mitarbeiter sprechen darüber, weil sie Nachteile im Job befürchten oder Angst haben, ihn gleich ganz zu verlieren… “ Beitrag von Frank Drescher vom 11. Oktober 2016 bei Deutschlandradio Kultur – mit dem kompletten Manuskript der Sendung externer Link pdf

9. Branchen » Dienstleistungen, privat und Öffentlicher Dienst » Gesundheitswesen » Konflikte und Arbeitskämpfe im Gesundheitswesen in diversen Kliniken » ANTIGEN – Betriebszeitung für die Amperkliniken – Von KollegInnen für KollegInnen

Probleme am Dachauer Krankenhaus: Zwei Pflegekräfte für 77 Patienten

„… Das Klinikum Dachau hat wie mehrfach berichtet ein massives Problem mit der Sauberkeit in den Zimmern sowie der Pflege der Patienten. Einer ehemaligen Pflegekraft zufolge liegt das mit daran, dass die Kollegen völlig überfordert sind – und Fehler machen. Wie ihr sei es auch den übrigen Pflegekräften damals gegangen. Und: „Das hat sich bis heute nicht geändert.“ Claudia Kerner pflegt immer noch Kontakt zu zahlreichen Kollegen in Dachau und ist gut informiert. „Vielen geht es wie mir damals: Sie machen das nicht mehr mit und kündigen.“ Im Laufe der zurückliegenden Jahre sei im Dachauer Krankenhaus mit immer weniger Personal gearbeitet worden, meint Claudia Kerner. Sie erinnert sich an eine Betriebsversammlung im Jahr 2015, wo sich die Pflegekräfte ihrem Ärger Luft machten. „Da ist die Situation beinahe eskaliert“, so Kerner, „denn wir fühlten uns von der Klinikleitung nicht ernst genommen“. Die Klinikleitung bestreitet die Vorwürfe: „Die Anzahl der Stellen in der Pflege ist weder aktuell noch in den Vorjahren reduziert worden. Aktuell haben wir fast alle 320 Stellen besetzt. (…) Viele Mitarbeiter des Amper-Klinikums Dachau sind weniger mathematisch sondern eher praktisch veranlagt. So existiert im Haus eine so genannte Betriebsgruppe, die sich regelmäßig austauscht…“ Beitrag vom 13. Oktober 2016 bei Merkur online externer Link

Zum Hintergrund siehe den letzten Newsletter im Dossier „ANTIGEN – Betriebszeitung für die Amperkliniken – Von KollegInnen für KollegInnen“

10. Branchen » Dienstleistungen, privat und Öffentlicher Dienst » Gesundheitswesen » Konflikte und Arbeitskämpfe im Gesundheitswesen in diversen Kliniken » Charité Berlin » „Vitamin C“ – Das Betriebsflugblatt der Sozialistischen Arbeiterstimme an der Charité

Vitamin C vom 6. Oktober 2016: Die Regierung sorgt sich… um die Unternehmen

Darin u.a.: Neues von Vivantes: „Die Kolleg_innen der VSG sind immer noch in Streikstimmung und diese Stimmung wollte Vivantes vermiesen. So holte Vivantes für die Steri in Spandau Leute von Vamed ins Boot und schickte die festen Mitarbeiter_innen an andere Standorte. Doch Vamed konnte die geforderte Leistung nicht erbringen und die Kolleg_innen wurden zurückgeschickt. Und dies zeigt mal wieder deutlich, egal ob VSG oder CFM: auch wenn es keinen direkten pflegerischen Kontakt zu den Patient_innen gibt, sind alle Bereiche unmittelbarer Teil der Patientenversorgung und müssen daher zurück zur Muddi!“ Und weitere Beiträge in Vitamin C vom 6. Oktober 2016 externer Link (noch nicht als pdf-Datei verlinkt)

11. Branchen » Chemische Industrie » Bayer » Dossier: Der BAYER/MONSANTO-Deal: Vereinigung zu Lasten Dritter

Der Kampf gegen Monsanto geht weiter: Monsanto-Tribunal, March Against Monsanto und CBG-Jahrestagung 2016

Siehe Informationen dazu in unserem Dossier

12. Politik » Europäische Union » Europäische Wirtschaftspolitik » Dossier: CETA: Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Eilanträge in Sachen „CETA“ erfolglos

„Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die sich gegen eine Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union zur Unterzeichnung, zum Abschluss und zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) richteten, über die der Rat der Europäischen Union voraussichtlich am 18. Oktober 2016 entscheiden wird. Die Bundesregierung muss allerdings sicherstellen, dass ein Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die Bereiche von CETA umfassen wird, die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen, dass bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache eine hinreichende demokratische Rückbindung der im Gemischten CETA-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet ist, und dass die Auslegung des Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe c CETA eine einseitige Beendigung der vorläufigen Anwendung durch Deutschland ermöglicht. Bei Einhaltung dieser Maßgaben bestehen für die Rechte der Beschwerdeführer sowie für die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages keine schweren Nachteile, die im Rahmen einer Folgenabwägung den Erlass einer einstweiligen Anordnung geboten erscheinen ließen…“ BVerfG-Pressemitteilung Nr. 71/2016 vom 13. Oktober 2016 zum Urteil vom 13. Oktober 2016 zu 2 BvR 1368/16, 2 BvR 1444/16, 2 BvR 1823/16, 2 BvR 1482/16, 2 BvE 3/16 externer Link

  • Wichtiges aus der Begründung: „… Eine einstweilige Anordnung, durch die die Bundesregierung an einer Zustimmung zur vorläufigen Anwendung von CETA gehindert würde, würde in erheblichem Maße in die – grundsätzlich weite – Gestaltungsfreiheit der Bundesregierung im Rahmen der Europa-, Außen- und Außenwirtschaftspolitik eingreifen. Dies gälte in vergleichbarer Weise auch für die Europäische Union. Ein – auch nur vorläufiges – Scheitern von CETA dürfte über eine Beeinträchtigung der Außenhandelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Kanada hinaus weit reichende Auswirkungen auf die Verhandlung und den Abschluss künftiger Außenhandelsabkommen haben. Insofern erscheint es naheliegend, dass sich der Erlass einer einstweiligen Anordnung negativ auf die europäische Außenhandelspolitik und die internationale Stellung der Europäischen Union insgesamt auswirken würde. Die mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung bei späterer Erfolglosigkeit der Hauptsache verbundenen Nachteile könnten sich mit hoher Wahrscheinlichkeit als irreversibel erweisen. Die zu erwartende Einbuße an Verlässlichkeit sowohl der Bundesrepublik Deutschland – als Veranlasser einer derartigen Entwicklung – als auch der Europäischen Union insgesamt könnte sich dauerhaft negativ auf den Handlungs- und Entscheidungsspielraum aller europäischen Akteure bei der Gestaltung der globalen Handelsbeziehungen auswirken. (…) Sollte sich entgegen der Annahme des Senats ergeben oder abzeichnen, dass die Bundesregierung die von ihr angekündigten Handlungsoptionen zur Vermeidung eines möglichen Ultra-vires-Aktes oder einer Verletzung der Verfassungsidentität des Grundgesetzes (Art. 79 Abs. 3 GG) nicht realisieren kann, verbleibt ihr in letzter Konsequenz die Möglichkeit, die vorläufige Anwendung des Abkommens für die Bundesrepublik Deutschland durch schriftliche Notifizierung zu beenden (Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe c CETA). Zwar erscheint die Auslegung der genannten Norm nicht zwingend [sic!]. Sie ist aber von der Bundesregierung als zutreffend vorgetragen worden. Dieses Verständnis hat sie in völkerrechtlich erheblicher Weise zu erklären und ihren Vertragspartnern zu notifizieren.“

Siehe dazu auch: Teilerfolg vor dem Bundesverfassungsgericht: Eil-Antrag abgewiesen, CETA wird im Hauptsacheverfahren behandelt, wichtige Leitplanken festgelegt. Pressemitteilung vom 13. Oktober 2016 von und bei der Initiative zur Sammelklage externer Link, dort auch umfangreiche Kommentierung des Urteils

13. Politik » Arbeitsalltag und Arbeitsbedingungen » Entlohnung » Lohnungleichheit bei Männern und Frauen

Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit 2016: Wofür Frauen am 14. Oktober demonstrieren

„… Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit – auf diese Forderung werden morgen in den Unternehmen die Frauen aufmerksam machen. Das geplante Lohngerechtigkeitsgesetz ist ein erster Erfolg. Wie dringend unterstützende gesetzliche Regelungen gebraucht werden, macht einmal mehr der Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit deutlich: Am 14. Oktober haben Männer bereits so viel verdient, wie Frauen zum Jahresende. Pünktlich zum Tag der betrieblichen Entgeltgerechtigkeit wird das Gesetz zur Lohngerechtigkeit nicht mehr kommen. Doch vor einigen Tagen hat der Koalitionsausschuss endlich grünes Licht gegeben. Die IG Metall begrüßt, dass sich die Koalition nun auf erste wichtige Eckpunkte geeinigt hat. Der Gesetzentwurf stärkt die Tarifparteien. Denn wo Betriebsräte mitbestimmen und Tarifverträge gelten, gibt es weniger Diskriminierung. Die Gender Pay Gap, die Lücke zwischen den Entgelten von Frauen und Männern, beträgt in Deutschland 21 Prozent. Rein rechnerisch könnten Männer bereits ab Mitte Oktober den Rest des Jahres freimachen, denn dann haben sie so viel verdient, wie Frauen erst am Jahresende. Auf diese Ungerechtigkeit weisen am Tag der betrieblichen Entgeltgerechtigkeit Metallerinnen und Metaller hin. In diesem Jahr fällt der Tag auf den 14. Oktober…“ Stellungnahme der IG Metall vom 13. Oktober 2016 externer Link und Beiträge weiterer Gewerkschaften

Siehe dazu:

14. Politik » Arbeitsalltag und Arbeitsbedingungen » Entlohnung » Lohnungleichheit bei Männern und Frauen » Dossier: Lohngerechtigkeitsgesetz

Der ILO Equity Guide ist da! Gendergerechtigkeit stärken- Entgeltgleichheit sicherstellen

Mit der Einigung der Koalition auf ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit von Männern und Frauen am Arbeitsplatz besteht die Notwendigkeit, eine genderneutrale Tätigkeitsbewertung von Arbeitsplätzen durchzuführen. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) stellt dafür den praxisbezogenen Equity Guide bereit. Mit dem Leitfaden können Unternehmen Arbeitsplätze transparent und vergleichbar bewerten, Ungleichheiten feststellen und diese konsequent abbauen. Die deutsche Übersetzung des von der ILO herausgegebenen Leitfadens zur genderneutralen Tätigkeitsbewertung ist das Produkt des ILO Aktionsplanes zur Eliminierung von Diskriminierung mit dem Ziel „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ umzusetzen. Die ILO Deutschland hat 2015/2016 einen Konsultationsprozess mit Sozialpartnern initiiert, um bewährte internationale Praxis zur Schließung von Lohnlücken zu diskutieren und über die besten Wege zu beraten, Entgeltgleichheit herzustellen. Das A und O ist die transparente und standardisierte, geschlechtsneutrale Bewertung des Arbeitsplatzes. Der ILO Leitfaden „Gendergerechtigkeit stärken- Entgeltgleichheit sicherstellen“ bietet dafür die Basis und kann in Unternehmen als Grundlage eingesetzt werden, Arbeitsplatzbewertungsprozesse durchzuführen.“ ILO-Pressemitteilung vom 7. Oktober 2016 externer Link

Der ILO-Leitfaden externer Link pdf steht ab dem 7. Oktober 2016 als kostenloser Download bereit

15. Politik » Gewerkschaften » Geschichte der Arbeiterbewegung

Arbeiterklasse und NSDAP

Ein ungeschminkter Auszug: Die auffälligen und dramatischen Veränderungen bei den Wahlergebnissen schienen darauf hinzudeuten, dass sich die Wähler innerhalb der jeweiligen politischen Lager neu orientierten, dass also auf der Linken allmählich immer mehr Wähler von der SPD zur KPD wechselten und dass die NSDAP ihren Zuwachs dem Wählerreservoir der bürgerlich-protestantischen Parteien verdankte. Ein Austausch zwischen den verschiedenen Blöcken schien so gut wie gar nicht stattgefunden zu haben. Wechselwähler aus dem „linken“ oder aus dem „katholischen“ Lager zur NSDAP waren demnach extreme Ausnahmen. Die hier umrissene These von der mittelständisch geprägten sozialen und parteipolitischen Herkunft der nationalsozialistischen Massengefolgschaft wurde zur herrschenden Lehre, die bis heute Eingang in Gesamtdarstellungen der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus gefunden hat…“ Zusammenfassung von Reinhold Schramm vom 12.10.2016 aus dem Buch von Peter Borowsky: Wer wählte Hitler und warum? Ein Bericht über neuere Analysen der Wahlergebnisse 1928 bis 1933.

16. Interventionen » Kampf um Grundrechte » Menschenrechte im Betrieb? » Arbeitnehmerdatenschutz

Die 7 Fragen zum Datenschutz im Betrieb

Darf der Chef E-Mails lesen oder Telefonate kontrollieren? Darf er Videokameras einsetzen oder Gesundheitsdaten tracken? Einige Kontrollmaßnahmen sind dem Arbeitgeber erlaubt. Doch das Datenschutzrecht der Beschäftigten steht dagegen. Wir haben die Antworten auf die 7 wichtigsten Fragen zusammengestellt…Beitrag beim BUND-Verlag vom 13. Oktober 2016 externer Link

  • Dort z.B.: „… Punktuell kann das Abhören von Telefonaten zu bestimmten Zwecken erlaubt sein, etwa wenn der Verdacht besteht, es werde eine Straftat begangen. Auch zur Qualitätskontrolle neu eingestellter Mitarbeiter werden zuweilen Telefonate mitgehört; dies muss aber den Beteiligten in allgemeiner Form vorher bekannt gemacht werden. Dasselbe gilt, wenn sich verschiedene Kunden beschweren. Darüber hinaus geht aber nichts – auch nicht im Call-Center…

17. Interventionen » Kampf um Grundrechte » Kommunikationsfreiheit und Datenschutz » Überwachung und Datenschutz » elektronische Gesundheitskarte und Patientendaten

Chef der Techniker Krankenkasse (TK) stellt der elektronischen Gesundheitskarte den Totenschein aus

… Befragt nach den Plänen der TK zur Digitalisierung im Gesundheitswesen antwortet Dr. Jens Baas: „Eines unserer größten Projekte ist die digitale Gesundheitsakte. Wir wollen, dass alle Kassen verpflichtet werden, sie ihren Versicherten anzubieten. Ob ein Kunde sie nutzen möchte, bleibt ihm allein überlassen. Hier könnten wichtige Daten wie Diagnosen, verordnete Medikamente, Behandlungsschritte und Röntgenbilder auf einem sicheren Server gespeichert werden.“ Auf den Einwand der Interviewer „Die Idee kommt uns bekannt vor. Das soll doch die elektronische Gesundheitskarte leisten, die die Regierung mit Milliardenaufwand entwickeln ließ“ antwortet Baas: „Ja, das sollte sie. Aber die Idee ist tot, das war kein Ruhmesblatt von Kassen und den Ärzten. Wir haben uns zerstritten über die Kosten und das, was wir dafür bekommen…“ Für die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main war dieses Interview Anlass, bei Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) anzufragen…Beitrag der Datenschützer Rhein Main vom 12. Oktober 2016 externer Link

18. Interventionen » Kampf um Grundrechte » allgemeine Grundrechte » Verfassungsschutz und Geheimdienste »Dossier: “BND-Reform”: Koalition will das Internet im NSA-Stil überwachen

Mutig sein! Gesicht zeigen! Geheimdienste abschaffen. Demo in Berlin am 21.Oktober und bundesweite Mitmachaktion

Mehr als drei Jahre haben wir Geduld gehabt, haben Aufklärung von den involvierten Behörden gefordert, zermürbende Sitzungen des NSA-Untersuchungsausschusses verfolgt und haben auf Aufklärung und demokratische Kontrolle der Geheimdienste gehofft. Doch die Pläne für das neue BND-Gesetz haben diese Hoffnung endgültig zunichte gemacht. (…) Jetzt reicht’s! Wir fordern die Abschaffung des Bundesnachrichtendienstes und aller anderen Geheimdienste. (…) Wir werden am Freitag, dem 21. Oktober frühmorgens vor dem Bundestag stehen und demonstrieren. Sie wohnen nicht in Berlin? Macht nichts! Sie können auch aus der Ferne mitmachen. Dafür laden Sie ein Foto von sich auf unsere Website, senden uns einen Demospruch oder malen ein Demoschild, das Sie ebenfalls hochladen können. Wir drucken für alle, die mitmachen, eine hübsche Figur mit dem Demoschild in der Hand und stellen sie auf der Wiese vor dem Bundestag auf. Wir wollen, dass es tausende werden! Aber es eilt. Bis Mittwoch, 19. Oktober, 12 Uhr haben Sie Zeit, mitzumachen…Beitrag von und bei Digitalcourage vom 13. Oktober 2016 externer Link

Siehe dazu die Aktionsseite für potenzielle Pappkameraden externer Link

19. Interventionen » Kriege und Militarisierung » Militarisierung und die Bundeswehr » Dossier: Drohnen: Ein echtes Trauerspiel

Erfolgreiche US-Initiative: 45 Regierungen für die Verschönerung des Drohnenkrieges

Mindestens 44 Staaten beteiligen sich an einer Initiative der US-Regierung zur Regulierung des Exports und des Einsatzes bewaffneter Drohnen. Weil immer mehr Länder bewaffnete Drohnen nutzten oder entwickelten, benötige es laut dem US-Außenministerium eine Regelung durch die „internationale Gemeinschaft“. Zwar hätten viele Regierungen bereits entsprechende Gesetze erlassen, jedoch bedrohe der „Missbrauch“ bewaffneter Drohnen die Stabilität und begünstige damit „Terrorismus und organisierte Kriminalität“. In einer Erklärung listen die 45 unterzeichnenden Staaten fünf Eckpunkte auf. Einschränkend heißt es zu Beginn, dass jeder Staat das Recht haben soll, bewaffnete Drohnen zu produzieren, zu exportieren oder zu beschaffen. Voraussetzung sei demnach lediglich, dass diese zu rechtmäßigen Zwecken eingesetzt würden…Beitrag von Matthias Monroy vom 13. Oktober 2016 bei netzpolitik.org externer Link

  • Dazu erschreckend passend die Meldung: Der „Islamische Staat“ rüstet im Irak Drohnen mit Sprengsätzen aus
    Schon lange wurde befürchtet, dass kleine Drohnen zu fliegenden Sprengsätzen werden. Kurz vor der schon lange angekündigten, aber jetzt offenbar bald startenden Offensive auf die Großstadt Mosul hat der im Irak bereits sehr geschrumpfte „Islamische Staat“ wohl als erste Terrororganisation eine Drohne mit Sprengstoff ausgestattet. Wie sich jetzt herausstellte, haben Peschmerga-Kämpfer, begleitet von französischen Soldaten, die sie offiziell auf die Offensive vorbereiten und beratend tätig sind, letzte Woche eine kleine Drohne in der Provinz Erbil abgeschossen. Man ging davon aus, dass es eine der üblichen Überwachungsdrohnen ist, die der IS wie auch viele andere Terror- und Rebellengruppen seit längerer Zeit verwenden, um die Umgebung auszukundschaften, Angriffe oder Verteidigungsmaßnahmen vorzubereiten oder auch Material für Propagandafilme herzustellen. Die Drohne wurde in das Militärlager mitgenommen, um sie dort zu untersuchen. Als Peschmerga-Kämpfer sie zerlegen wollten, explodierte der in der Drohne befindliche Sprengkopf und tötete zwei der Kämpfer, zwei französische Soldaten wurden schwer, weitere 12 leicht verletzt…Beitrag von Florian Rötzer bei telepolis vom 13.Oktober 2016 externer Link

20. Interventionen » Asyl, Arbeitsmigration und Antirassismus » antirassistische Initiativen und Kämpfe der MigrantInnen » Dossier: Nach Treffen und Demo: Non-Citizens besetzen Sendlinger Tor Platz in München

Protestmarsch der Geflüchteten: Soli-Demo in Regensburg am 14. Oktober

Unsere Stimme bleibt ungehört, obwohl alle Zeitungen tagtäglich in ihren Schlagzeilen von der sogenannten Flüchtlingskrise sprechen.“ Seit dem 7. September 2016 protestieren über 60 geflüchtete Menschen am Sendlinger Tor in München für bedingungsloses Bleiberecht und den Stop aller Abschiebungen. Vom 8.-22. Oktober begeben sie sich zu Fuß auf den Weg nach Nünrberg zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, um sich gegen das diskriminierende bayerische Integrationsgesetz zu wehren. Unterwegs machen sie in 10 Städten Halt, verschaffen sich Gehör und mobilisieren weitere Geflüchtete und gesellschaftliche Unterstützung. Lasst uns Solidarität zeigen! Beteiligen wir uns am Protestmarsch!Aufruf zur Soli-Demo im Rahmen des Protestmarschs externer Link: am 14.10.2016 um 15.30 Uhr Neupfarrplatz in Regenburg

Siehe zum Protest gegen das Bayerische Integrationsgesetz auch Unser Dossier „CSU-Regierung für ein sogenanntes Integrationsgesetz in Bayern – Ablehnung nicht nur durch die GEW“ und dort den Demo-Aufruf für den 22. Oktober in München

Arbeitsfreies Wochenende wünscht die LabourNet Germany-Redaktion

 


AKTUELL BEI LABOURNET.TV


Aufhören ein Sklave zu sein: der größte Gefangenenstreik in der Geschichte der USA

Seit dem 9. September streiken Gefangene in den USA in mehr als 30 Vollzugsanstalten (…) Dieser landesweite Streik wurde zum Teil von dem Incarcerated Workers Organizing Committee (IWOC) organisiert, einem Projekt der IWW Gewerkschaft. Seit das IWOC 2014 mit dem Projekt begonnen hat, sind 900 Gefangene Gewerkschaftsmitglied geworden. Aber der Streik hat sehr viel mehr Gefangene involviert: laut Schätzungen haben über 50.000 teilgenommen. Hineingeschmuggelte Mobiltelefone und die Sozialen Medien waren von entscheidender Bedeutung für die Organisierung. Es gibt fast keine Berichterstattung zu diesem Streik in Mainstream Medien und Gefangene werden für ihre Beteiligung an den Protesten bestraft. Die IWOC bittet um Spenden, um den Gefangenenstreik zu unterstützen…“ Video bei labournet.tv externer Link (englisch mit dt. UT |2 min | 2016 )


LabourNet Germany: https://www.labournet.de/ externer Link Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch The meeting point for all left-wing trade unionists, both waged and unwaged Le point de rencontre de tous les militants syndicaux progressistes, qu`ils aient ou non un emploi

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=105710
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