Newsletter am Donnerstag, 04. August 2016

Kurzer Überblick über die heutigen LabourNet Germany News:

Heute im (kostenlosen, aber spendenfähigen!) Newsletter nur ein Thema: Leiharbeit bzw. Sklavenhandel – und der Kampf dagegen

1. Politik » Arbeitsalltag und Arbeitsbedingungen » Leiharbeit und Sklavenhandel » Tarif(verhandlungen) zur Leiharbeit » Kampagne: Offener Brief: Equal Pay für LeiharbeiterInnen, diskriminierende Tarifverträge ersatzlos kündigen!

Die Zahl des Tages: 250

So viele Menschen und Gruppierungen haben bisher den Offenen Brief unterschrieben! Die Zahl ergibt sich aus den 37 ErstunterzeichnerInnen + momentan 185 online-Unterschriften + 28 Unterschriften aus den uns bisher postalisch zugesandten Listen (danke!)

Seit der letzten Meldung zum Stand begrüssen wir 2 neue Gruppierungen: die chefduzen-Redaktion und die Initiative Frankfurter Hochschulgewerkschaft unter_bau!

Einer postalisch zugesandten Liste haben wir eine neue Verbreitungsform unserer Kampagne entnommen: AufDraht – Betriebszeitung der DKP München Ausgabe vom 19. Juli 2016 externer Link pdf hat geschrieben: „DGB-Zeitarbeitstarifverträge unterlaufen das gesetzliche Gebot der gleichen Bezahlung für Leiharbeiter. Diese Tarifverträge laufen Ende des Jahres aus. „Die DGB-Gewerkschaften hätten jetzt die Chance, den Sklavenhandel, der sich Leiharbeit nennt, endlich zu beenden“, erklärt Mag Wompel, Initiatiorin des Aufrufs „Equal Pay für Leiharbeiter- Innen – diskriminierende Tarifverträge ersatzlos kündigen!“ Unterstützt den Aufruf – sammelt Unterschriften“ und auf der letzten Seite die Unterschriftenliste pdf abgedruckt! Wir würden uns sehr freuen, wenn dies auch in weiteren Belegschaftszeitungen Nachahmung finden würde!

Natürlich sind die Unterschriftenlisten auch zum sammeln in Betrieb und/oder Privatkreis gedacht…

Schliesslich erneuern wir unsere Bitte, die Kampagne zu verbreiten – auch in die Gewerkschaften hinein! Und wer noch nicht unterschrieben hat: https://www.labournet.de/?p=100678

Eigentlich nicht notwendige, aber neue Argumente liefert im Nachfolgenden dieser Sonder-Newsletter:

2. Politik » Arbeitsalltag und Arbeitsbedingungen » Leiharbeit und Sklavenhandel » Leiharbeit und » Dossier zur Kampagne: Missbrauch regulieren? Per Tarifvertrag zum equal pay? Oder Leiharbeits-Tarifverträge ersatzlos kündigen?: Pressespiegel

Gewerkschafter starten Aufruf gegen Fortführung der Zeitarbeit-Tarifverträge

Seit Anfang Juli befragen die DGB-Gewerkschaften ihre in der Leiharbeit beschäftigten Mitglieder nach ihren Vorstellungen zur anstehenden Tarifrunde. Die Äußerungen der Betroffenen sollen bei der Diskussion über die Forderungen in den gewerkschaftlichen Tarifkommissionen berücksichtigt werden. Während diese Umfrage läuft, hat eine Gruppe kritscher Gewerkschafter – wie bereits 2012/2013 – einen Aufruf gegen die Fortführung der Leiharbeit-Tarifverträge gestartet. (…) Letztlich dürfte die individuelle Haltung zu den Leiharbeitstarifen davon abhängen, ob das Mitglied von seiner Gewerkschaft ganz generell einen eher kooperativen Kurs erwartet oder eine konsequente Opposition. Die Tarifrunde zur Leiharbeit bietet eine gute Gelegenheit, die unterschiedlichen Ansatzpunkte zu diskutieren. Eine offene und möglichst breit geführte Diskussion wäre wünschenswert.“ Beitrag vom 20 Juli 2016 mit Pros und Contras von und bei RA Templin & Thieß externer Link

3. Politik » Arbeitsalltag und Arbeitsbedingungen » Leiharbeit und Sklavenhandel » Leiharbeit und Gewerkschaften » EVG: Forderungen zu Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen

Die Antwort der EVG auf unsere Anfrage zum Equal Pay und Equal Treatment-Beschluss

Anlässlich der EVG-Pressemitteilung vom 19.07.2016 zur u.a. beschlossenen Forderung nach Equal Pay und Equal Treatment für LeiharbeitnehmerInnen durch den Bundesvorstand der EVG hat das LabourNet am 24.7. per e-mail nachgefragt, welche Konsequenzen diese Beschluss für die Tarifrunde Leiharbeit 2016/17 habe. Am 28.7. erhielten wir vom Tarifsekretär der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ebenfalls per e-mail eine mehrseitige, ausführliche Antwort. Da wir immer noch erfolglos auf die erbetene Veröffentlichungsfreigabe warten, hier nur eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuigkeiten hieraus und eine kurze Bewertung:

a) Zusammenfassung der wichtigsten Neuigkeiten aus der Antwort der EVG vom 28.7.2016

  • Die EVG hat seit 2008 Einsatzes von Zeitarbeit im DB Konzern geregelt, u.a. im im Flächentarifvertrag der DB Zeitarbeit GmbH des Agv MoVe. Unter „Equal-Pay“ wird dabei einer nach spätestens 12 Monaten verstanden, ergänzt durch tarifliche Branchenzuschläge. Dies tangiere 2/3 der ZeitarbeitnehmerInnen
  • Die EVG wendet sich gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen, gegen Verdrängung von Regelarbeitsplätzen und für ein Verbot von Scheinwerkverträge
  • Die EVG gehört ab Herbst 2016/2017 zur DGB-Tarifgemeinschaft mit der vorrangigen Zielsetzung der „angemessenen Lohnforderung für alle Entgeltgruppen“ evtl. mit einem „Mindestbeitrag„, der Erhöhung der untersten Entgeltgruppen Ost und West und der Angleichung der Entgelttabellen von Ost an West.
    Der EVG offenbar wichtig: Die beiden untersten Lohngruppen für Ost und West der Entgelttarifverträge bilden die Grundlage für die Mindeststundenentgelte im Mindestlohntarifvertrag, der ebenfalls neu verhandelt wird. Seit dem 1.6.2016 liegt der Branchenmindestlohn in der Leiharbeit bei 9,00 € (West) und 8,50 € (Ost) und der EVG ist eine Besserstellung gegenüber dem gesetzlichen Mindestlohn in den verleihfreien Zeiten wichtig: der Mindestlohntarifvertrag „trat zum 1.11.2013 in Kraft und endet am 31.12.2016 ohne jegliche Nachwirkung. Gleiches gilt auch für die Rechtsverordnung über die verbindliche Lohnuntergrenze, die ebenfalls nicht nachwirkt. Erst die Rechtsverordnung erfasst alle Leiharbeitsbeschäftigte und Leiharbeitsunternehmen, insbesondere auch ausländische Verleihunternehmen und bezieht sich auch auf die verleihfreie Zeit. Ohne einen neuen Entgelttarifvertrag kann also kein Mindestlohntarifvertrag in der Leiharbeit geschlossen werden und damit fehlt die Grundlage für eine verbindliche Lohnuntergrenze…“
  • Der Branchenmindestlohn in der Leiharbeit sei zudem für entsandte Beschäftigte in der Leiharbeit wichtig, da auch hier ansonsten der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gelte
  • die Entgelttarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft bilden zudem die Grundlage für die Branchenzuschläge – es wird an späterer Stelle zugegeben, dass flächendeckende Regulierung der Leiharbeit über die Branchenzuschläge kaum möglich sein wird
  • Die Mantel- und Entgelttarifverträge wurden lt. EVG nicht gekündigt, da „in der letzten Tarifrunde auf Druck der DGB-Gewerkschaften in einigen für die Beschäftigten wichtigen Punkten verbessert“
  • Die Gafahr christlicher, auch neuer Gewerkschaften sei nicht gebannt
  • Die Nachwirkung der Tarifverträge sei zwar umstritten, müsste aber individuell eingeklagt werden, dies gelte auch – ohne Mindestlohnregelung in der Arbeitnehmerüberlassung – für den Equal Pay-Anspruch

b) Bewertung

  • Die sich wiederholende Argumentation für einen neuen Entgelttarifvertrag bezieht sich auf den Mindestlohn: „Läuft der bestehende Mindestlohn-Tarifvertrag Ende Dezember 2016 aus und wird kein neuer abgeschlossen, gibt es keinen verbindlichen Branchenmindestlohn für die verleihfreie Zeit zugunsten aller Leiharbeitnehmer/-innen mehr. Der Equal Pay-Grundsatz im AÜG regelt nämlich nicht das Entgelt in der verleihfreien Zeit. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn liefert nur bedingt einen Ersatzschutz für die Verleihzeit: ab 2017 liegt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn voraussichtlich bei 8,84 € / Stunde niedriger als z.B. der aktuelle Branchenmindestlohn in der Leiharbeit für den Westen in Höhe von 9,00 € / Stunde. (…) In verleihfreien Zeiten wären Entsandte in Ermangelung eines Leiharbeitsmindestlohnes auf den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn angewiesen. Die einfache Formel kein Tarif = Equal Pay geht also nicht auf und dazu bräuchte es nicht einmal unbedingt andere z.B. „christliche“ Gewerkschaften…“
    Dies vermittelt den Eindruck, dass es der Tarifgemeinschaft in dieser Tarifrunde sehr daran gelegen ist, den Mindestlohn Zeitarbeit über die unteren Entgeltgruppen so zu erhöhen, dass ein Gewinn gegenüber dem gesetzlichen Mindestlohn die neuen Tarifverträge rechtfertigt… Denn sonst gilt der Kommentar eines Arbeitsrechtlers gegenüber LabourNet Germany: „Ob der Mindestlohn ein paar Cent höher oder niedriger ist, geschenkt.“
  • Equal pay bei der Bahn nach dem 12. Monat, wie es durch die EVG vereinbart wurde, ist halt immer noch nicht equal pay, schon gar nicht equal treatment: Auch Branchenzuschläge sind nur eine Annäherung an das Tarifentgelt der Stammbeschäftigten ohne z.B. Zuschläge, Urlaubsgeld u.ä.
    Siehe dazu: „Bei Branchen mit hohen Zuschlägen gibt es teilweise noch eine große Differenz bis zur Gleichstellung. Da ist eine Zuschlagstufe von 60 bis 70 % am Ende zur Gleichstellung möglich“ – rheinland relations interviewte Norbert Fuhrmann – Geschäftsführer der I.Q.Z Initiative Qualitätssiegel in der Zeitarbeit. Interview im IQZ-BLOG vom 13.7.2016 externer Link
  • Es gilt immer noch: Die Nachwirkung wäre höchst zweifelhaft, wenn die DGB-Gewerkschaften die TV mit der Begründung kündigen, dass künftig ausnahmslos Equal Pay gelten soll. In den verleihfreien Zeiten wäre mindestens der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen.
  • Die Individualisierung der Arbeitsansprüche ist kein überzeugendes Argument: Einerseits müssten die Arbeitsagentur und womöglich der Zoll die Einhaltung von Equal Pay genau prüfen. Andererseits würden Musterprozesse – wie sonst auch – schnell zu Rechtsklarheit führen, beim bestehenden Willen könnten sie durch den DGB unterstützt werden!
  • Es erschliesst sich auch nicht, warum die Kritik an der Bezugnahmeklausel im AÜG (Abweichung vom Equal Pay-Grundsatz im Arbeitsvertrag durch Bezugnahme auf einen Tarifvertrag auch durch nicht tarifgebundene Sklavenhändler) für und nicht gegen neue Tarifverträge sprechen soll – es sei denn, es geht um gewerkschaftlichen Einfluss statt Equal Pay und Equal Treatment für LeiharbeitnehmerInnen!?

Nochmalls der Kommentar eines Arbeitsrechtlers gegenüber LabourNet Germany: „Die Wahrheit ist und bleibt: Die Tarifverträge verschlechtern (!!!) die Arbeitsbedingungen. All die juristischen Spitzfindigkeiten und Bedenken kommen an dieser Absurdität nicht vorbei. Alles andere ist Politik…“

4. Politik » Arbeitsalltag und Arbeitsbedingungen » Leiharbeit und Sklavenhandel » Tarif(verhandlungen) zur » Tarifrunde Leiharbeit 2016/17

IG Metall und die Tarifrunde Leiharbeit 2016/17: Auch Branchenzuschläge und Mindestlohn Zeitarbeit müssen nachverhandelt werden

„in den Tarifverträgen Leih-Z abgeschlossen zwischen den Metallunternehmen und der IGM) steht unter § 8.2 Schlußbestimmungen fast wortgleich wie im TV Branchenzuschläge: „Ändern sich wesentliche gesetzliche Rahmenbedingungen der Zeitarbeit (insbesondere Regelungen zur Vergütung), nehmen die Tarifvertragsparteien unverzüglich Verhandlungen mit dem Ziel auf, eine mögliche Fortführung unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Änderungen zu prüfen und zu vereinbaren. Führen diese 6 Monate nach In-Kraft-Treten der gesetzlichen Änderungen nicht zu einer entsprechenden Regelung tritt dieser Tarifvertrag mit Ablauf der sechs Monate ohne Nachwirkung außer Kraft.

Auch im Entgelt-TV BAP / DGB-TG gibt es im § 8.2 die Regelungsvereinbarung: „Wird das AÜG nach In-Kraft-Treten des Entgelttarifvertrages grundsätzlich geändert, steht beiden Tarifvertragsparteien abweichend von § 8.1 Abs. 2 ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist zum Monatsende zu.“ (…)

Mir ist inzwischen bekannt, dass es ein Gespräch der IGM mit Gesamtmetall gegeben hat. Gesamtmetall ist nicht für die TV der Leiharbeit zuständig aber die Metallindustrie hat mit der IGM auf Bezirksebene gleichlautende TV Leih-Z abgeschlossen in denen vor allem die Frage der Übernahme von LAN geregelt wurde. Vereinbart wurde seinerzeit eine Übernahmeregelung nach 24 Monaten. Es würde mich nicht überraschen wenn dort eine Annäherung an die neu geplante gesetzliche Übernahmeregelung von 15 Monaten mit einer breiten Spannweite von mehreren Jahren (2 Jahre plus weitere Jahre) Gesprächsgegenstand waren. Und eine 6. Stufe bei den Branchenzuschlägen (60-70%) passt dazu wie die Faust aufs Auge. (…) Neben der Baustelle Entgelt-TV gibt es also noch jede Menge weitere Probleme. Diese sind nicht voneinander zu trennen. Deshalb auch die Gespräche mit Gesamtmetall. Da kann man doch richtig neugierig werden. Mit equal-pay vom 1.Tag an haben diese Gespräche aber offensichtlich nichts zu tun.“ Beitrag von „karla“ vom 1.8.2016 in ZOOM externer Link

5. Politik » Arbeitsalltag und Arbeitsbedingungen » Leiharbeit und Sklavenhandel » Gesetzeslage der Leiharbeit

Petition: Rentenpunkte- und Sozialabgabenvereinnahmung bei Leiharbeit stoppen!

„Die Renten und Sozialabgabenpraxis bei Leiharbeitnehmern ohne equal-pay ist zu überarbeiten. Sie stellt offensichtlich eine Ungleichbehandlung vor dem Grundgesetz dar (…) Während Leiharbeitnehmer ohne equal-pay ein geringeres Einkommen beziehen als Festangestellte mit identischer Qualifikation und Tätigkeit, sowie Leiharbeitnehmern in equal-pay Beschäftigung, haben erstgenannte einen weiteren Nachteil, welcher in der Tragweite nur schwer vor dem Sozialaspekt zu vertreten ist. (…) Da sich Rente und Sozialabgaben nach dem Einkommen richten, ist der Leiharbeitnehmer auf Dauer „bestraft“. Er erhält, nach dem Gesetz regulär, seine Lebensarbeitsleistung nicht in geleisteter Höhe. Obwohl die transferierten Gelder zwischen Verleihunternehmen und Entleiher meist der Wertschöpfung von regulär Beschäftigten entsprechen (identische Lebensarbeitsleistung), kommen diese Leistungen einem Leiharbeitnehmer (bei nicht equal-pay) nicht zu Gute. (…) Ich möchte mit dieser Beschwerde erreichen, dass sich über die gängige Praxis der Sozialabgabenvereinnahmung auseinandergesetzt wird. Möglichst mit einer anschließenden Änderung der Praxis…“ Petition an den Deutschen Bundestag von Ralf Dechow vom 28. Juli 2016 pdf – wir danken für die Zusendung und den Hinweis auf einen weiteren Aspekt der Diskriminierung von LeiharbeiterInnen

Und schließlich 2 weitere Argumente, den Sklavenhandel eher zu verbieten, als zu tarifieren:

6. Politik » Arbeitsalltag und Arbeitsbedingungen » Leiharbeit und Sklavenhandel » Leiharbeit allgemein und im Betrieb

Der Arbeitsmarkt in Deutschland – Zeitarbeit – Aktuelle Entwicklungen [2015]

Die Anzahl der Leiharbeitnehmer ist im langfristigen Vergleich in der Tendenz mit hoher Dynamik ge-wachsen. (…) Im Dezember 2015 waren 951.000 Leiharbeitnehmer in Deutschland sozialversicherungspflichtig oder ausschließlich geringfügig beschäftigt. Der Anteil der Leiharbeitnehmer an der Gesamtbeschäftigung liegt bei knapp 3 Prozent. (…) Die Zeitarbeitsbranche ist von hoher Dynamik geprägt. Im zweiten Halbjahr 2015 wurden 691.000 Beschäftigungsverhältnisse neu abgeschlossen und 717.000 beendet. (…) Mehr als die Hälfte der Leiharbeitsverhältnisse endet nach weniger als drei Monaten. Die hohe Dynamik der gesamten Zeitarbeitsbranche spiegelt sich auch in einem überdurchschnittlich hohen Risiko, aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung heraus arbeitslos zu werden. 15 Prozent der Zugänge in Arbeitslosigkeit aus Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt und 19 Prozent der Beschäftigungsaufnahmen erfolgen aus bzw. in die Zeitarbeitsbranche. Die Nachhaltigkeit von Beschäftigungsaufnahmen in der Zeitarbeit ist niedriger als im Durchschnitt über alle Branchen. Nach sechs bzw. zwölf Monaten sind knapp 60 Prozent der Arbeitslosen, die aus Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung in der Zeitarbeit aufgenommen haben, sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Bruttoarbeitsentgelte in der Zeitarbeit liegen deutlich unter den im Durchschnitt über alle Branchen erzielten Entgelten…“ Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung der BA vom Juli 2016 externer Link pdf

Siehe dazu:

  • Leiharbeit auf dem Vormarsch. Die nun veröffentlichte Jahresstatistik 2015 bringt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in Erklärungsnot
    „… Im Dezember 2015 waren demnach 951 000 Menschen in Deutschland als Leiharbeiter beschäftigt. Das waren etwa drei Prozent aller Beschäftigten in Deutschland. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies ein Plus von 67 000. Sollte dieser Trend 2016 anhalten, dann wird man in diesem Jahr erstmals die Millionengrenze überschreiten. In welchem Ausmaß sich das «Hire and Fire» vollzieht, zeigen die Zahlen der BA: Im zweiten Halbjahr 2015 wurden demnach 691 000 Beschäftigungsverhältnisse neu abgeschlossen und 717 000 beendet. Das spiegelt sich auch in der Arbeitslosenstatistik wider: Während der Anteil der Leiharbeiter bundsweit nur drei Prozent betrug, machten sie «15 Prozent der Zugänge in Arbeitslosigkeit» aus. (…) Besonders unangenehm für Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ist folgender Satz aus dem BA-Bericht: »Mehr als die Hälfte der Leiharbeitsverhältnisse endet nach weniger als drei Monaten.« Damit wäre ihr Gesetzentwurf zur Leiharbeit, den das Bundeskabinett im Juni verabschiedet hatte, weitgehend wirkungslos. Mit dem Entwurf wollte Nahles erreichen, »dass gute Arbeit auch fair bezahlt wird«. Er sieht vor, dass Leiharbeiter im Betrieb nach neun Monaten den gleichen Lohn erhalten wie vergleichbare Stammarbeitnehmer. Die Statistik der Bundesagentur macht aber deutlich, dass kaum ein Beschäftigter so lange in einer Firma bleibt…“ Artikel von Fabian Lambeck vom 29.07.2016 bei Neues Deutschland online externer Link

7. Politik » Arbeitsalltag und Arbeitsbedingungen » Leiharbeit und Sklavenhandel » Unternehmen der Leiharbeit » Dossier: Bundesagentur als Sklavenhändler

Trotz Kritik: Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit in Leiharbeit hält unvermindert an

Seit 2010 nun schon besteht das von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erfasste Angebot an offenen Stellen zu mehr als einem Drittel aus Jobofferten aus der Leiharbeitsbranche. Die BA reagierte schnell: Auf zählbare Vermittlungserfolge aus, drückte sie die Menschen in Leiharbeit – und geriet darüber in Verruf. (…) Zu einer Trendwende bei der Vermittlungstätigkeit der Arbeitsagenturen und Jobcenter hatte dies allerdings nicht geführt. Zwei parlamentarische Anfragen der Bundestagsfraktion der Grünen (vom Januar 2015 und vom Februar 2016) haben ergeben, dass sowohl 2013 als auch 2014 von den jeweils gut 260.000 Vermittlungen der BA und der Jobcenter in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung jeweils etwa 81.000 auf die Branche der Arbeitnehmerüberlassung entfielen, was in beiden Jahren einem Anteil von mehr als dreißig Prozent entsprach. Im Zeitraum von Dezember 2014 bis November 2015 nahmen sogar 33 Prozent der vermittelten Arbeitslosen eine Beschäftigung in der Branche der Arbeitnehmerüberlassung auf. Gegenüber dem für 2012 ermittelten Anteil von 31,8 Prozent ist das wahrlich keine Wende zum Besseren. Wie jetzt bekannt wurde, verbleibt die Vermittlungsquote auch 2016 auf diesem hohen Niveau. Laut Südwest Presse online nahmen im April dieses Jahres 33,7 Prozent der von Arbeitsagenturen und Jobcentern vermittelten Arbeitssuchenden eine Stelle in der Leiharbeit an. Dabei können die Arbeitsvermittler/innen ganz bequem aus dem Vollen schöpfen, schließlich ist weiterhin fast jede dritte gemeldete offene Stelle ein Job in der Leiharbeit…“ Bericht von Markus Krüsemann vom 2. August 2016 bei annotazioni.de externer Link

8. Und zum Abschluss 2 Lieblings-Zitate zum Sklavenhandel, aus ZOOM (danke, anonymerweise!):

  • Leiharbeit hat jetzt einen Nachnamen. Leiharbeit SOS: Schuften ohne Schutz
  • Die Leiharbeit ist eine Maschinerie, in der du als Schwein reingehst und als Wurst rauskommst

Lieber Gruss, Mag Wompel


VIDEO ZUM THEMA BEI LABOURNET.TV


Streiken gegen Leiharbeit

Der Betriebsrat Gerwin Goldstein berichtet über die Situation im Mercedes Benz Werk in Bremen und den Widerstand der Arbeiter_innen gegen Leiharbeit und Werkverträge. Im Dezember 2014 hatten 1.300 Beschäftigte in der Nachtschicht die Arbeit niedergelegt. „Wir haben Werkverträge, Stammmitarbeiter, Leiharbeiter, Praktikanten, Ferienarbeiter, Dauerferienarbeiter und Studenten, die nur am Samstag arbeiten. Wahnsinn!“ (aus dem Video). Video von Karsten Weber bei labournet.tv externer Link  (deutsch | 12 min | 2016)


LabourNet Germany: https://www.labournet.de/ externer Link Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch The meeting point for all left-wing trade unionists, both waged and unwaged Le point de rencontre de tous les militants syndicaux progressistes, qu`ils aient ou non un emploi

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=102234
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