#noFundis in Berlin am 17. September 2022: Demo gegen den „Marsch für das Leben“

Deutschland/Berlin: Protest für das Recht auf Abtreibung weltweitErneut wollen fundamentalistische Gläubige, Nazis und andere reaktionäre Kräfte in Berlin zusammenkommen und gegen grundlegende Menschenrechte wie Schwangerschaftsabbrüche, geschlechtsangleichende Medizin und eine diskriminierungsfreie Welt wettern. Protest ist dringend notwendig. Erst im August 2022 wurden die demütigenden „Mahnwachen“ der Abtreibungsgegner:innen vor Pro-Familia Beratungsstellen wieder legalisiert. Am Samstag, den 17. September 2022 organisiert das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung gemeinsam mit GEW, LINKE, und anderen Gewerkschaften und Organisationen einen Protest dagegen unter dem Motto: „Ich entscheide selbst – sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht“. Los geht es am Samstag um 12 Uhr am Pariser Platz. Die Abschlusskundgebung wird um 14:30 Uhr vor dem Paul-Löbe-Haus/Nähe Bundestag stattfinden (#b1709). Wir unterstützen den Gegenprotest ausdrücklich und dokumentieren weitere Hintergründe:

  • Ich entscheide selbst – sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht
    „Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung ruft zum Aktionstag auf und erklärt den 17.09.2022 zu einem Zeichen für sexuelle Selbstbestimmung. Wie jedes Jahr ist der Aktionstag als Gegendemonstration für den sogenannten “Marsch für das Leben” gedacht. Bei diesem Marsch sehen sich fundamentale Christ*innen als “Lebensschützer*innen” und ihre Forderungen als Verteidigung der Menschenrechte von Föten. Dabei wollen sie, dass der Schwangerschaftsabbruch nur bei maximaler Lebensgefahr erlaubt ist und Frauen und Personen mit Uterus sollen sich in ihr Schicksal fügen. Die Streichung von §219a StGB hat zwar bewirkt, dass Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, endlich über Methoden und Bedingungen des Abbruchs in ihrer Praxis informieren können, aber der Schwangerschaftsabbruch, Mediziner*innen und Betroffene nach wie vor kriminalisiert werden und ihnen das Recht auf körperliche Selbstbestimmung weiterhin genommen wird. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa und weltweit verhindern regressive, konservative und rechte Akteur*innen Menschenrechte für queere Menschen der LGBTIQ* Community sowie Frauen. Sie wollen bestehende diskriminierende Strukturen aufrechterhalten und andere Familienformen als die “Kernfamilie” sowie sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität außerhalb des binären Systems am besten verbieten. In Ungarn gibt es bereits eine LGBTIQ* verbotene Zone und in Polen und USA gelten restriktive Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch – bis hin zu einem totalen Verbot…“ Stellungnahme vom 7.12.2021 vom und beim Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung externer Link 
  • Auch Trans-Feindlichkeit ist Thema bei der fundamentalistischen Vernetzung in Berlin
  • Legalisierte Demütigung: Verbot von Mahnwachen vor Praxen, Kliniken und Beratungsstellen laut Verwaltungsgericht Baden-Württemberg gekippt
    „Eine 40-tägige Mahnwache von Abtreibungsgegner:innen gegenüber einer Pro Familia-Beratungsstelle hätte nicht verboten werden dürfen. Dies entschied jetzt der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg. Nur „in nächster Nähe“ seien die Rechte abtreibungswilliger Frauen bedroht. Anfang 2019 wollte die Bewegung „40 Days for Life“ gegenüber der Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle von Pro Familia in Pforzheim eine 40-tägige Mahnwache mit Gebeten und Plakaten durchführen. Die katholische Gruppierung kommt ursprünglich aus den USA und ist inzwischen weltweit aktiv. Doch die Stadt Pforzheim sprach damals eine weitreichende Auflage aus. Während der Öffnungszeiten von Pro Familia dürfe die Mahnwache nicht in Sicht- und Rufweite der Beratungsstelle stattfinden. Die Mahnwache sei am geplanten Ort eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“, so die Stadt, weil sie die Persönlichkeitsrechte der Schwangeren verletze, die sich vor einer Abtreibung beraten lassen müssen. Pro Familia sei die einzige nicht-konfessionelle Beratungsstelle in Pforzheim. Der geplante Versammlungsort direkt gegenüber dem Pro Familia-Gebäude sei darauf ausgerichtet, die betroffenen Frauen einer „Anprangerung und Stigmatisierung“ auszusetzen. Bei der letzten Mahnwache von „40 Days for Life“ in Pforzheim seien Besucher:innen der Beratungsstelle bedrängt, belästigt und eingeschüchtert worden. (…) Die Abtreibungsgegner:innen bestritten in ihrer Klage, dass sie Frauen ansprechen oder Informationsmaterial verteilen. Sie wollten nur beten. Böse Blicke seien nicht verboten. Es gebe keine Bannmeile für Pro Familia-Einrichtungen. Eine Mahnwache in 100 Meter Entfernung zur Beratungsstelle nehme ihr die beabsichtigte Wirkung. (…) Der VGH in Mannheim entschied nun aber anders. Zwar sei es richtig, dass Abtreibungsgegner:innen den schwangeren Frauen nicht ihre Meinung aufdrängen dürfen; ein „Spießrutenlaufen“ sei nicht zulässig. Die geplante Mahnwache wäre jedoch durch eine vierspurige Straße von der Pro Familia-Beratungsstelle getrennt gewesen. Es sei nicht ausreichend belegt, so der VGH, dass es dabei zu „unausweichlichen“ Situationen gekommen wäre und die Mahnwachen-Teilnehmer:innen den Schwangeren „direkt ins Gesicht“ hätten sehen können. Auch dem Anblick der „als vorwurfsvoll empfundenen Plakate“ und dem Anhören der Gebete und Gesänge wären die Frauen wohl nicht „aus nächster Nähe“ ausgesetzt gewesen. (…) Konkrete Vorschläge der Bundesregierung sind noch nicht bekannt.“ Artikel von Christian Rath vom 31. August 2022 in der taz online externer Link („Protestbann vor Pro Familia gekippt“).
  • Dringend gesucht: Sowohl Daten über Schwangerschaftsabbrüche als auch ärztliches Personal fehlen
    • Abtreibung: Hilfe für Frauen in Notlagen ist in Deutschland lückenhaft: „… Die Hilfe ist ungleich verteilt: Eine Frau, die in Deutschland eine Schwangerschaft abbrechen lassen will, hat es deutlich leichter, wenn sie in einem Ballungsraum wie dem Rhein-Main-Gebiet oder in Berlin lebt als in einer ländlichen und womöglich katholisch geprägten Region. Das geht aus einer Umfrage des Rechercheverbunds Correctiv.Lokal und der Transparenzinitiative „Frag den Staat“ unter den bundesweit 309 Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft mit gynäkologischer Abteilung hervor. Von den Kliniken, die die Anfrage beantworteten, nehmen nur 60 Prozent überhaupt Abtreibungen vor. Auch dabei zeigen sich regionale Unterschiede: Laut „Frag den Staat“ gaben in Berlin, Hamburg und Bremen alle öffentlichen Kliniken mit Gynäkologie an, den Eingriff anzubieten, in Nordrhein-Westfalen lediglich zwei Drittel und in Bayern nur die Hälfte jener Kliniken, welche auf die Anfrage reagierten…“ Artikel von Tatjana Coerschulte vom 13. August 2022 in der Frankfurter Rundschau online externer Link
    • Grüne: Regionale Daten zu Schwangerschaftsabbrüchen fehlen: „Sachsen-Anhalts Grüne kritisieren, dass der Landesregierung ein Überblick über die regionalen Möglichkeiten für ambulante Schwangerschaftsabbrüche fehlt. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Susan Sziborra-Seidlitz musste das Gesundheitsministerium mehrfach passen. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung gebe es derzeit 34 ambulant tätige Ärzte und Ärztinnen im Land, die Abbrüche durchführen dürften, heißt es darin. „Die Verteilung der Praxen in den Landkreisen und kreisfreien Städten ist der Landesregierung nicht bekannt…“ dpa-Meldung von dpa vom 11. August 2022 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link
    • In Deutschland ist Schwangerschaftsabbruch immer noch illegal: Der Paragraph 218 muss weg
      „… Wie kleinteilig die Gesetzgebung in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche ist, wird am Fall von Kristina Hänel deutlich. 2017 wurde die Gießener Ärztin zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite über verschiedene Abtreibungsmethoden informiert hatte, was dem Paragrafen 219a des deutschen Strafgesetzbuches zufolge verboten war. Der Paragraf wurde im Juni 2022 zwar abgeschafft, in Deutschland ist eine Abtreibung gesetzlich jedoch mit weiteren juristischen Feinheiten verknüpft. Denn offiziell ist der Schwangerschaftsabbruch hierzulande, wie in den meisten Ländern, verboten. Das regelt in Deutschland der Paragraf 218 des Strafgesetzbuches. Straffrei bleibt der Abbruch, wenn die Schwangere drei Tage davor eine externe Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle aufsucht und die Abtreibung vor der 14. Schwangerschaftswoche vollzogen wird. Im Fall von Missbrauch oder Vergewaltigung bleibt die Abtreibung für die Schwangere bis zur 22. Schwangerschaftswoche straffrei, der behandelnde Arzt kann sich mit dem Eingriff jedoch strafbar machen…“ Artikel von Hanna Fecht vom 12. August bei RP online externer Link („Verbote, Hürden und Strafen : So verschieden sind die Abtreibungsgesetze weltweit“).
  • Weiteres zu internationalen Pro-Choice Protesten im LabourNet Germany:
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=204227
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