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Betriebsrätin Isabella Paape von Siemens Energy in Erlangen fristlos entlassen – Protest auch gegen Behinderung der BR-Kandidatur
Dossier
Isabella Paape ist seit über 10 Jahren Betriebsrätin bei Siemens in Erlangen, heute Siemens Energy. Am 12. November 2025 wurde ihr die fristlose Kündigung – ohne Begründung – zugestellt. Zuvor wurde sie wiederholt für ihre gewerkschaftliche Arbeit unter Druck gesetzt und sogar mit Abmahnungen belegt, nur weil sie sich konsequent für die Rechte ihrer KollegInnen eingesetzt hat. Zuletzt wurde ihr sogar die Duchführung einer Infoveranstaltung zur Betriebsrente untersagt, weil das Unternehmen der Meinung ist, dass nur der Arbeitgeber die Belegschaft zur Gesamtbetriebsvereinbarungen informieren darf… Isabella kandidiert in Erlangen aus guten Gründen auf einer eigenen Gewerkschaftsliste „Gemeinsam AKTIV“ und damit bekommt die Kündigung, der der Betriebsrat zugestimmt hat, im bereits angelaufenden Wahlkampf zu den Betriebsratswahlen 2026 eine gewisse gewerkschaftsfeindliche Würze… Siehe dazu mehr Informationen und bereits eine Petition „Kündigung zurücknehmen, Kandidatur ermöglichen!“ zum erwünschten Mitzeichnen!
- Arbeitsgericht Nürnberg erklärt die außerordentliche Kündigung durch Siemens Energy für unwirksam: Betriebsrätin Isabella Paape darf zurück an ihren Arbeitsplatz
- Kündigungsfall Isabella Paape ./. Siemens Energy: Gericht hat entschieden
„… das Gericht hat in der heutigen Verhandlung die fristlose Kündigung der Betriebsrätin für nicht rechtswirksam erachtet. Nach Ansicht des Gerichts liegen keine Gründe für eine außerordentliche Kündigung vor. Isabella Paape wird an ihren Arbeitsplatz bei Siemens Energy in Erlangen zurückkehren. Sie wurde bei den Betriebsratswahlen im März 2026 wieder gewählt und wird nun auch ihr Amt wieder ausüben können.
Betriebsrätin Isabella Paape ist erleichtert und freut sich auf die Rückkehr in den Betrieb.
Sobald das Urteil schriftlich vorliegt, erhalten Sie weitere Informationen…“ Meldung von Isabella Paape vom 16.4. per e-mail. - Und der Nachtrag am 17.4. per e-mail: „… Nach fünf anstrengenden Monaten und der Erfahrung einer unglaublich vielfältigen und breiten Solidarität werde ich in der kommenden Woche wieder in den Betrieb zurückkehren und auch meine Tätigkeit als Betriebsrätin wieder aufnehmen.
Das ist ein großer Erfolg, den Sie / ihr alle mit bewirkt habt! Es ist mir ein Bedürfnis, mich für die Solidarität und vielfältige Unterstützung herzlich zu bedanken!
Gemeinsam haben wir ein Stück Demokratie im Betrieb verteidigt, und die persönlichen Angriffe auf mich als Betriebsrätin bei Siemens Energy zurückgewiesen. Ich kann die Worte von Christiane Benner, Vorsitzende der IG Metall, nur unterstreichen: Wir brauchen dringend eine wirksamere Gesetzgebung gegen Union Busting!
Seit Bekanntwerden des Gerichtsurteils haben sich viele Betriebsrätinnen und Betriebsräte aus der ganzen Republik bei mir gemeldet, zum Teil von ähnlichen Angriffen betroffen, die dieses Verfahren und den Erfolg als außerordentlich ermutigend und stärkend empfinden. Darum geht es auch: Kolleginnen und Kollegen zu ermutigen. Widerstand, zumal solidarisch, kann etwas bewegen!
Mit herzlichen und solidarischen Grüßen, Isabella Paape, Betriebsrätin Siemens Energy Erlangen„ - Wir gratulieren!!!!!!!
- Kündigungsfall Isabella Paape ./. Siemens Energy: Gericht hat entschieden
- Betriebsrätin Isabella Paape ./. Siemens Energy: Kündigungsschutzklage am 16. April vorm Arbeitsgericht Nürnberg – Unterlassungsklage wurde kurzfristig zurückgezogen
„… mit Datum 14. April 2026 hat Siemens Energy die gegen Isabella Paape angestrengte Unterlassungsklage zurückgezogen. Die Klage bezog sich auf einen Beitrag, der auf der Homepage der Betriebsratsliste „Gemeinsam AKTIV!“ über einen Wechsel in der Betriebsleitung bei Siemens Energy informierte. Der Beitrag wurde mittlerweile in gütlichem Einvernehmen zwischen dem Betreiber der Homepage und Siemens Energy geändert und kann hier unter der Überschrift „Aktuelle Neuigkeit: Personelle Veränderung am Standort Erlangen“ gelesen werden:
Situation Betriebsrat Erlangen – Gemeinsam Aktiv!
Isabella Paape ist erleichtert, dass dieser Streitgegenstand einvernehmlich geklärt werden konnte.
Verhandelt wird vor dem Nürnberger Arbeitsgericht nun noch die Kündigungsschutzklage der im vergangenen November fristlos gekündigten Betriebsrätin. Frau Paape ist sich sicher, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt ist. Im Raum stehende Vorwürfe beträfen ihre durchaus engagierte Betriebsratsarbeit, seien aber in keinem Fall hinreichend für arbeitsrechtliche Maßnahmen. ..“ Aus dem Update per e-mail am 15.4. – siehe auch die Infos zuvor: - Kündigungsfall Isabella Paape ./. Siemens Energy: Kündigungsschutzklage und Unterlassungsklage wegen Rufschädigung durch die Betriebsrätin am 16. April
- Kündigungsfall Isabella Paape ./. Siemens Energy: Verhandlungstermin der Kündigungsschutzklage am 16.04.2026
„… Auch nach der erfolgreichen Wiederwahl Anfang März bleibt der Betriebsrätin der Zutritt zum Betrieb untersagt. (…)
Kritische Nachfragen zum „Kündigungsfall Paape“ gab es auf der Aktionärsversammlung von Siemens Energy am 26. Februar 2026. Weder Joe Kaeser, Vorsitzender des Aufsichtsrats, noch der Vorstandsvorsitzende Dr. Christian Bruch wollten sich auf Nachfragen zur Personalangelegenheit Paape äußern. Allerdings erklärte Dr. Bruch anwesenden Aktionärsvertretern, dass in der Sache ein rechtsstaatliches Verfahren laufe, und Siemens Energy das Urteil akzeptiert werde.
Am 27. Februar 2026 wurden die Beschäftigten am Standort Erlangen von einem Wechsel der Personalleitung informiert. Die Mitteilung wurde von der Betriebsratsliste „Gemeinsam AKTIV!“, für die Paape kandidiert hatte, veröffentlicht und mit der Hoffnung auf Veränderungen in der bisher harten Haltung der Firmenseite verbunden. Allerdings reagierte Siemens Energy nicht wie erhofft, sondern verklagte sowohl den Betreiber der entsprechenden Homepage als auch Betriebsrätin Paape auf Unterlassung. Die Firma erblickt in der Mitteilung eine Rufschädigung. Frau Paape und ihr Kollege können in der Mitteilung dagegen keine Rufschädigung erkennen. Vielmehr bleiben sie bei der Hoffnung, dass die Kündigung zurückgenommen wird und damit der Weg freigemacht wird für die ungehinderte Ausübung des Betriebsratsmandats. Die Verhandlung der Unterlassungsklage gegen Isabella Paape ist vom Arbeitsgericht Nürnberg ebenfalls auf den 16. April 2026 um 09:30 Uhr angesetzt worden…“ Aus der Mitteilung von Isabella Paape am 9.4.2026 per e-mail - Gewählte Betriebsrätin darf nicht ins Werk
„Die gute Nachricht: Isabella Paape ist am 5.März erneut in den Betriebsrat von Siemens Energy in Erlangen gewählt worden. Aber dennoch konnte die langjährige Mitarbeiterin nicht an der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats teilnehmen: Sie hat Hausverbot und konnte vor der Wahl nur mit Hilfe eines gerichtlichen Eilverfahrens als Kandidatin für ihre Liste „Gemeinsam aktiv“ das Betriebsgelände betreten. Als Mitarbeiterin und Betriebsrätin ist ihr der Zugang zu ihrer Arbeitsstätte nach wie vor verwehrt – mindestens bis zum 16.April, dem Tag, an dem das Arbeitsgericht in Nürnberg ihre Kündigungsschutzklage in erster Instanz verhandelt. (…)
Am 16. April wird das Arbeitsgericht Nürnberg über die Kündigungsschutzklage von Isabella Paape verhandeln – in einer öffentlichen Sitzung, für die voraussichtlich der größte Saal des Gerichts benötigt wird. Viele Gewerkschaften, Kolleg:innen und Betriebsräte anderer Unternehmen fordern die Wiedereinstellung der Kolleg:in, ebenso Bundestagsabgeordnete und der Investigativjournalist Günter Wallraff.
Auch eure Solidarität ist gefragt: Donnerstag, 16.4.2026, 9.30 Uhr | Arbeitsgericht Nürnberg, Roonstr. 20, 90429 Nürnberg“ Meldung vom 2. April 2026 bei work-watch.de
- Isabella Paape wiedergewählt – mehr Sitze gewonnen!
„… Regelrecht abgestürzt ist hingegen die „Freie Liste“, die den Betriebsratsvorsitzenden stellt. Der Verlust von mehreren Hundert Wählerinnen und Wählern sowie die historisch niedrige Wahlbeteiligung von 37 % führten im Ergebnis dazu, dass die Liste mit 18 Mandaten nur noch über eine knappe Mehrheit im Gremium verfügt. (..)
Die Verhandlung der Kündigungsschutzklage findet statt am 16. April 2026 um 09:30 Uhr im Arbeitsgericht Nürnberg, Roonstraße 20, Sitzungssaal 315. Die Sitzung ist öffentlich. Isa freut sich, wenn Ihr durch Eure persönliche Anwesenheit Eure Unetrstützung zum Ausdruck bringen möchtet. (…)
Die Petition läuft demnächst planmäßig aus am 10. April. Wir werden Eure Unterschriften den Adressaten im Vorstand von Siemens Energy übergeben…“ Meldung vom 01.04.2026 zur Petition auf openpetition
und die Meldung zuvor:
- Kündigungsfall Isabella Paape ./. Siemens Energy: Verhandlungstermin der Kündigungsschutzklage am 16.04.2026
- Betriebsratswahlen bei Siemens Energy in Erlangen: Isabella Paape wiedergewählt – Liste mehr Sitze gewonnen – Verhandlung der Kündigungsschutzklage am 16. April
„Die Betriebsratswahlen bei Siemens Energy bringen für die gekündigte Betriebsrätin ein erfreuliches Ergebnis. Mit einem Stimmenzuwachs von über 30 % wird ihre Liste „Gemeinsam AKTIV!“ künftig drei Sitze im Betriebsrat einnehmen, bisher waren es zwei. Frau Paape als Listenführerin ist wiedergewählt, bleibt aber wegen des bestehenden Hausverbots bis zur Entscheidung über ihre Kündigungsschutzklage an der Amtsausübung gehindert.
„Die fristlose Kündigung ohne Angabe von Gründen, das Hausverbot und die Untersagung der digitalen Kommunikation haben diesen Wahlkampf für mich und meine Liste unendlich schwierig gemacht. Nach vier Jahren engagierter Betriebsratsarbeit haben wir nicht klein beigegeben. Ein starkes Team und einfallsreiche Aktionen haben sicher mit zu diesem Erfolg beigetragen. Ich danke unseren Wählerinnen und Wählern für den klaren Handlungsauftrag“, so Paape nach Bekanntgabe des Ergebnisses.
Ungewöhnlich deutlich konnte auch die von der IG Metall unterstützte Liste „Wir für Energy“ ihren Stimmenanteil steigern und kommt nun auf 12 Sitze.
Regelrecht abgestürzt ist hingegen die „Freie Liste“, die den Betriebsratsvorsitzenden stellt. Der Verlust von mehreren Hundert Wählerinnen und Wählern sowie die historisch niedrige Wahlbeteiligung von 37 % führten im Ergebnis dazu, dass die Liste mit 18 Mandaten nur noch über eine knappe Mehrheit im Gremium verfügt.
Für Isabella Paape ist ein Trend erkennbar: „Es gibt zwei klare Gewinner bei diesen Betriebsratswahlen. Beide Listen sind von IG-Metallern angeführt und gewerkschaftlich geprägt. Die Beschäftigten haben sich entschieden: Für mehr Demokratie und Beteiligung, für Tarifbindung und Stärkung der IG Metall.“
Die Verhandlung der Kündigungsschutzklage findet statt am 16. April 2026 um 09:30 Uhr im Arbeitsgericht Nürnberg, Roonstraße 20, Sitzungssaal 315. Die Sitzung ist öffentlich.
Betriebsrätin Isabella Paape ist überzeugt, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt ist und auch vor Gericht keinen Bestand haben wird. „Die Beschäftigten bei Siemens Energy in Erlangen haben mir und meinem Listen-Team mit der Wahl einen Auftrag erteilt. Ich werde an meinen Arbeitsplatz zurückkehren, und ich will meine Tätigkeit als Betriebsrätin wieder aufnehmen.“ Mitteilung von Isabella Paape vom 6.3.2026 per e-mail – wie gratulieren! Siehe auch das Interview:- Betriebsratswahlen bei Siemens Energy: Wie erzielten Sie dieses gute Ergebnis?
„[Wahlkampf durfte sie nur in Begleitung eines uniformierten Sicherheitsbeauftragten führen, erklärt das gekündigte Betriebsratsmitglied Isabella Paape
Bis zum späten Donnerstagabend dauerte die Stimmenauszählung der Betriebsratswahl bei Siemens Energy. Sie sind mit einer eigenen Liste angetreten. Wie sieht das Ergebnis aus?]
Über 30 Prozent Stimmenzuwachs und einen Sitz mehr im Gremium für mich und mein Team. Das ist nach diesem ungewöhnlich belasteten Wahlkampf sehr bemerkenswert. Ich freue mich auch über den Erfolg der Liste der IG Metall, die gleich vier Mandate hinzugewinnen konnten. Die unternehmensnahe »Freie Liste« hingegen hat Hunderte Wähler verloren. Sie stellt zwar mit 18 von 35 Sitzen immer noch die Mehrheit im Gremium, ist aber deutlicher Verlierer dieser Wahl. Eine erfreulich klare Botschaft der Beschäftigten: Stärkung der Beteiligungsrechte und der IG Metall!. (…)
[Was bedeutete die Kündigung für Ihren Wahlkampf?]
Ich habe am Arbeitsgericht Nürnberg eine einstweilige Verfügung erwirkt, die mir erlaubte, mich zwecks Wahlwerbung werktags zwischen 11 und 14 Uhr auf dem Werksgelände zu bewegen. Allerdings nur in Begleitung eines uniformierten Sicherheitsbeauftragten. Das war natürlich ein fatales Signal an Beschäftigte, die gerne mit mir gesprochen hätten. Viele sagten: »Ich sage kein Wort, solange der neben dir steht.« Ich habe deshalb später nur noch in öffentlich zugänglichen Bereichen des Betriebs wie der Kantine mit Kollegen gesprochen. Mir war immer wichtig klarzumachen, dass nicht das aggressive Vorgehen von Siemens Energy gegen mich, sondern die Probleme der Belegschaft im Mittelpunkt stehen. (…)
Es ist traurig, dass ich nicht in den Betrieb kann. Wenn die Unternehmensleitung die Kündigung nicht zurücknimmt, bleibe ich wohl bis zum Verhandlungstermin am 16. April am Arbeitsgericht ausgesperrt. Aber ich gebe nicht auf. Für mein Team und mich ist das gute Wahlergebnis ein großer Ansporn und ich freue mich darauf, wieder voll einzusteigen!“ Interview von Jessica Reisner vom 13. März 2026 bei Arbeitsunrecht
- Arbeitsgericht Nürnberg: Siemens Energy ./. Betriebsratsmitglied Isabella am 16.4.2026
„Verhandelt wird der Kündigungsversuch des Managements von Siemens Energy gegen das Betriebsratsmitglied Isabella. Auf Seiten des Unternehmens ist dabei die weltweit größte Arbeitsrechts- bzw. Union Busting Kanzlei Littler aktiv. Möglicherweise fürchtete Siemens Energy, dass Isabellas Liste bei den turnusmäßigen Betriebsratswahlen 2026 hinzugewinnen und mit anderen aktiven Listen die managmenthörige Betriebsratsmehrheit ablösen könnte. Falls das wirklich das Ziel des Manövers war, ist es gründlich misslungen. Bei der Betriebsratswahl 2026 bei Siemens Energy zwischen dem 3. und 5. März 2025 konnte Isabellas Liste einen Platz zulegen. Auch eine weitere IG Metall-Liste hat mehr Stimmen auf sich vereint. Die managementhörige Liste hat nun nur noch eine hauchdünne Mehrheit. Jetzt ist wichtig, dass Isabella so schnell wie möglich an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und ihre erfolgreiche Betriebsratsarbeit wieder aufnehmen kann…“ Meldung bei Arbeitsunrecht
zu Arbeitsgericht Nürnberg: Siemens Energy ./. Betriebsratsmitglied Isabella | Donnerstag, 16.4.2026, 9.30 Uhr | Arbeitsgericht Nürnberg, Roonstr. 20, 90429 Nürnberg
- Betriebsratswahlen bei Siemens Energy: Wie erzielten Sie dieses gute Ergebnis?
- Siemens Energy lehnt angebotene Beschleunigung des Verfahrens über Kündigung der Betriebsrätin ab: Strategische Verzögerung bis Mitte April, nach den Wahlen?
„Liebe Unterstützer:innen, der arbeitsrechtliche Konflikt um die fristlose Kündigung der langjährigen Siemens-Energy-Betriebsrätin Isabella Paape spitzt sich zu – und die Zeit läuft gegen sie. Nach einem ergebnislosen Güteverhandlungstermin am 5. Februar 2026 vor dem Arbeitsgericht Nürnberg zeigt sich: Das Unternehmen scheint auf Zeit zu spielen, um Isabella Paape aus dem Betriebsratsgeschehen zu drängen. (…)
Die aktuelle Entwicklung: Eine strategische Verzögerung?
Der nun angesetzte Hauptverhandlungstermin zur Klärung der Kündigungswirksamkeit findet erst Mitte April statt. Zwar kann Isa Paape dank des laufenden Kündigungsschutzverfahrens noch an den Betriebsratswahlen Anfang März teilnehmen. Doch für die anschließenden konstituierenden Sitzungen, in denen die Besetzung von Ausschüssen und Gesamtbetriebsrat entschieden wird, ist ihre Teilnahme aufgrund des ungeklärten Arbeitsverhältnisses blockiert.
„Die Zeit spielt gegen meine Interessen“, so Paape. Ihre Anwältin, Alina Arnold von AfA Rechtsanwälte Nürnberg, kritisiert das Vorgehen von Siemens Energy deutlich: Das Unternehmen habe eine vom Gericht angebotene Beschleunigung des Verfahrens abgelehnt – eine „nicht nachvollziehbare Verzögerungstechnik“. (…)
Die Verzögerungstaktik unterstreicht die Dringlichkeit. Jeder Tag, den das Verfahren länger dauert, schwächt Isabella Paapes Position im betrieblichen Mitbestimmungsgefüge. Sie riskiert, gerade in der entscheidenden Phase der Betriebsratsneubildung ausgeschlossen zu werden.
Unser Appell an Euch: Zeigt weiterhin massive Solidarität! Teilt die Petition, sprecht über den Fall und erhöht den Druck auf Siemens Energy, zu einer fairen und schnellen Lösung zu kommen. Isabella Paape kämpft nicht nur für sich selbst, sondern für das Prinzip einer unabhängigen und wirksamen Betriebsratsarbeit…“ Aus den Neuigkeit zur Petition: Betriebsrätin Isabella Paape – Kündigung zurücknehmen, Kandidatur ermöglichen! vom 7.2.26
- Öffentliche Güteverhandlung im Kündigungsschutzverfahren der Betriebsrätin Isabella Paape bei Siemens Energy Erlangen am 5. Februar 2026 am Arbeitsgericht Nürnberg
Die Güteverhandlung ist festgesetzt für Donnerstag, 5. Februar 2026, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 315. Die Sitzung ist öffentlich. Verhandelt wird mit dem Ziel der gütlichen Einigung der Parteien. Kommt es zu keiner Einigung oder Entscheidung, wird das Arbeitsgericht einen Folgetermin für die streitige Verhandlung festsetzen. Es wird sicher solidarische Kundgebung und Prozeßbegleitung geben! - Betriebsrätin Isa Paape darf nach Gerichtsbeschluss 3 Stunden/Tag bei Siemens Energy Wahlkampf machen – begleitet von Sicherheitsbeauftragten in Uniform
„Ein Gerichtstermin nach dem anderen für die Siemens Energy Betriebsrätin Isabella Paape – und einige neue Erkenntnisse. Am 26.Januar hat das Arbeitsgericht Nürnberg die Entscheidung der Geschäftsführung bestätigt, ihr das digitale Zugangsrecht zu verweigern. Die Geschäftsführung in Erlangen hatte behauptet, allen Listen, die zur Betriebsratswahl am 3.März kandidieren, diesen Zugang zu verweigern. Der Tatbestand der Benachteiligung der Liste „Gemeinsam aktiv“ sei damit aufgehoben, so die Begründung. Das Gericht folgte offensichtlich der Argumentation der Geschäftsführung.
Im Betrieb ist nicht einmal ein Drittel der knapp 7000 Beschäftigten regelmäßig im Büro anwesend. Die meisten sind im Homeoffice oder weltweit im Einsatz und deshalb ohne Intranet kaum zu erreichen.
Behandelt wie eine Schwerverbrecherin
Immerhin: Drei Stunden täglich darf Isabella Paape seit dem 15.Januar wieder das Betriebsgelände betreten, um als Kandidatin ihrer Liste auch Einfluss auf den Wahlkampf nehmen zu können. Aber sie muss sich dabei vorkommen wie eine Schwerverbrecherin: Sie wird auf dem Werksgelände ununterbrochen von einem Sicherheitsbeauftragten in Uniform begleitet, der die Gespräche mit den Kolleg:innen mithört. Beim Besuch der Toilette bleibt er vor der Tür stehen. Das sei die Regel bei „externem Besuch“, behauptete die Geschäftsführung vor Gericht. Viele Kolleg:innen nähmen sie in den Arm, erzählt Isabella Paape. Einige klagten auch über angehäufte Überstunden, Arbeitsverdichtung und hätten die Nase voll von den fortwährenden Umstrukturierungen, die sie als äußerst belastend empfänden. Aber viele Kolleg:innen scheuten auch davor zurück, in Anwesenheit von Sicherheitspersonal offen über Probleme im Betrieb zu sprechen…“ Bericht vom 30. Januar 2026 bei work watch
(„Betriebsrätin Siemens Energy: Uniformierte Begleitung bei Werksbesuch“) - Solidaritätsbekundung der IG Metall Erlangen mit Siemens-Betriebsrätin Isabella Pappe vor dem Kündigungsschutzverfahren am 5. Februar vor dem Arbeitsgericht Nürnberg
„Im November 2025 passierte etwas Außergewöhnliches: Die Betriebsrätin Isabella Pappe wird fristlos und ohne Nennung von Gründen von SIEMENS Energy gekündigt. Isabella Paape ist IG Metall Mitglied und Listenführerin der Betriebsrats-Liste „gemeinsam aktiv“.
Isabella Paape ist IG Metall Mitglied und Listenführerin der Betriebsrats-Liste „gemeinsam aktiv“. Die IG Metall Liste im Betrieb heißt „Wir für EnERgy“ und tritt neben drei weiteren Listen auch wieder zur Betriebsratswahl Anfang März an.
Die Betriebsrätin hat sich zügig an die Presse gewandt und um Rechtschutz und Unterstützung von der IG Metall gebeten. Der Rechtschutz wurde ebenso gewährt, wie die Zahlung einer Gemaßregelten-Unterstützung, da sie kein Entgelt mehr erhält, aber laufende Lebenshaltungskosten zu tragen sind.
Die Taktik der Arbeitgeber scheint spätestens vor dem Jahreswechsel deutlich erkennbar: Hinhalten und Zeit gewinnen. (…)
Die rechtlichen Einschätzungen hierzu sind eindeutig: „Die vorgetragenen Gründe rechtfertigen keine fristlose Kündigung einer Betriebsrätin“ sind sich viele Arbeitsrechtler*innen einig, und dies bestätigte vorerst auch ein Richter vorm Nürnberger Arbeitsgericht. „Wir verhandeln hier heute ein anderes Thema“ betonte er, deutete aber an, dass die Kündigung substanzlos sei. (…)
Die Solidaritätserklärung ermöglicht es allen IG Metaller*innen, dieser Ungerechtigkeit etwas entgegenzusetzen. Unabhängig von einzelnen Positionierungen oder Meinungsverschiedenheiten in der Vergangenheit bleiben wir als Gewerkschaft unserer zentralen Aufgabe verpflichtet: dem Schutz der Mitbestimmung, der Stärkung der demokratischen Strukturen im Betrieb und der Verteidigung der Rechte unserer Mitglieder und der Beschäftigten bei SIEMENS Energy in Erlangen.
Das Kündigungsschutzverfahren ist für den 5. Februar vor dem Arbeitsgericht Nürnberg terminiert.“ Solidaritätsbekundung der IG Metall Erlangen vom 27. Januar 2026
(„Im Zuge der fristlosen Kündigung von Isabella Paape“) - Eilverfahren im Kündigungsfall der Betriebsrätin Isabella Paape: Siemens Energy nennt erstmals den Kündigungsgrund – Gericht äußert erhebliche Zweifel
„In einem Eilantrag hatte die fristlos entlassene Betriebsrätin Isabella Paape Zugang zum Betrieb gefordert, um ihre Betriebsratsarbeit wieder aufnehmen zu können. Schließlich habe Siemens Energy bisher nicht einmal einen Grund genannt, wodurch die Kündigung offensichtlich ungerechtfertigt sei. Unhaltbar sei daher auch das verhängte Hausverbot, das die gewählte Betriebsrätin an der Amtsausübung hindere.
Nach monatelangem Rätselraten um den Kündigungsgrund erfolgte vor dem Arbeitsgericht dann der Paukenschlag: Siemens Energy äußert sich in einem viele Seiten langen Schriftstück erstmals zu den Kündigungsgründen. Der Betriebsrätin war Ende Oktober eine geplante Informationsveranstaltung zur Betriebsrente untersagt worden. Paape hatte die Veranstaltung daraufhin im Firmen-Intranet abgesagt. Sie habe aber versäumt, so der Vorwurf von Siemens Energy, die Gründe der Betriebsleitung für die Absage darzustellen. Dadurch könnte das Ansehen des Arbeitgebers bei den Mitarbeitenden beeinträchtigt worden sein.
Weiter wird der Betriebsrätin vorgeworfen, sie habe die Gründe für das Verbot der Veranstaltung mindestens einem Beschäftigten mitgeteilt – und zwar wortwörtlich. Dieser habe sich nämlich mit Rückfragen zum Veranstaltungsverbot unter Angabe eines wörtlichen Zitats an die Personalleitung gewendet. Durch dieses Teilen einer an sie persönlich gerichteten Mitteilung habe Paape ihre Treue- und Loyalitätspflichten gegenüber dem Arbeitgeber erheblich verletzt.
Wie Isabella Paape einem (!) Beschäftigten nichts zu den Gründen für das Veranstaltungsverbot mitteilen, gleichzeitig aber mehr als 100.000 Mitarbeitenden weltweit ebendiese Gründe erläutern sollte, bleibt vorerst das Geheimnis der Betriebsleitung. Das Arbeitsgericht wollte sich im anberaumten Eilverfahren mit den Details nicht befassen. Der Richter stellte lediglich fest, dass die üblicherweise bei fristlosen Kündigungen genannten Gründe wie Diebstahl oder „den Geschäftsführer verhauen“ in diesem Fall nicht zu finden seien.
Für zweifelhaft befand der Richter auch die Vorgänge im Betriebsrat. Dieser habe für die Prüfung der vom Arbeitgeber beantragten fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds lediglich einen Tag benötigt, überdies mutmaßlich die eigene Geschäftsordnung missachtet. Ein „Ruhmesblatt“ für den Betriebsrat sei das nicht, so der Richter Dr. Burger.
Insgesamt befand der Richter, der Ausgang des Verfahrens sei „mehr als offen“. Dennoch seien die genannten Zweifel nicht weitreichend genug, um dem Kündigungsschutzverfahren vorzugreifen. Dem Antrag von Isabella Paape auf Ausübung ihrer Betriebsratstätigkeit wurde nicht stattgegeben.
Die Betriebsrätin zeigt sich dennoch zufrieden. „Ich kenne nun endlich die Kündigungsgründe. Das allein ist schon wertvoll! Und die Zweifel, die der Richter heute geäußert hat, bestätigen mich in meiner Auffassung. Die Kündigung ist nicht gerechtfertigt, ich möchte wieder an meinen Arbeitsplatz zurück.“
Mein Anwalt Marc-Oliver Schulze von der Kanzlei AfA Rechtsanwälte wurde deutlicher: „Die rechtliche Bewertung ist mittlerweile sehr einfach. Siemens Energy hat die Anhörung zur Kündigung an den Betriebsrat vorgelegt. Nur auf die hier genannten Gründe kann sich der Arbeitgeber nun berufen. Und damit ist klar: Die Kündigung ist rechtsunwirksam. Das Kündigungsschutzverfahren wird Frau Paape zu 100% gewinnen.“
Und Arbeitsrechtsexpertin Alina Arnold, ebenfalls von der Kanzlei AfA Rechtsanwälte, die den letzten Termin vor dem Arbeitsgericht begleitete: „Für die Feststellung, dass die Kündigung von Frau Paape offensichtlich rechtsunwirksam ist, bedarf es einer Wertung – eben der, dass die Kündigungsgründe nicht ausreichen. Auch wenn jedes Arbeitsgericht in Deutschland ohne jeden Zweifel diese Wertung so vornehmen würde – es bleibt eine Wertung. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann deshalb nicht von einer offensichtlichen Rechtsunwirksamkeit gesprochen werden, dazu zählen nur formelle Gründe.“
Dem pflichtet Rechtsanwalt Schulze zwar bei, ergänzt aber: „Diese Rechtsprechung kann durchaus kritisiert werden. Denn dadurch kann jeder Arbeitgeber noch so schwache Kündigungsgründe behaupten und dadurch missliebige Betriebsräte zunächst aus dem Betrieb heraushalten. Das kann nicht sein.“
Isabella Paape Betriebsrätin Siemens Energy Erlangen“ Mitteilung vom 24.1.2026 per e-mail – von den anderen Termin gibt es noch keine Ergebnisse - In Sachen Betriebsrätin Isabella Paape ./. Siemens Energy Global GmbH & Co. KG stehen zwischen Freitag, 23. Januar und Montag, 26. Januar 2026 DREI weitere Termine am Arbeitsgericht Nürnberg fest
- Achtung: Beschwerde zum Zugangsrecht als Wahlbewerberin Isabella Paape ./. Siemens Energy wurde für Montag, 26. Januar 2026 auf 09:30 Uhr statt 13 Uhr vorverlegt!
- „In Sachen Isabella Paape ./. Siemens Energy Global GmbH & Co. KG stehen die nächsten Termine am Arbeitsgericht Nürnberg nun fest:
Freitag, 23. Januar 2026, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 220 Die Sitzung ist öffentlich. Verhandelt wird die beantragte einstweilige Verfügung, die den Arbeitgeber verpflichten soll, mir zur Ausübung der Betriebsratstätigkeit ungehinderten Zugang zum Betrieb zu gewähren. Der Unterschied zum Verfahren am vergangenen Donnerstag ist, dass wir meine Position und Befugnisse als Betriebsrätin – nicht als Wahlkandidatin – vollständig wiederherstellen wollen.
Für das Verfahren in Bezug meines Zutritts- und elektronischen Zugangsrecht als Wahlkandidatin zum Betriebsrat haben wir Beschwerde eingelegt, hierfür hat das Landgericht Nürnberg bereits umgehend einen Termin für Montag, 26. Januar 2026, 13 Uhr, Sitzungssaal 416 festgelegt.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Kündigung in keiner Weise gerechtfertigt ist. Ich bin gewählte Betriebsrätin und möchte so bald wie möglich wieder für Kolleginnen und Kollegen bei Siemens Energy in Erlangen ansprechbar sein.
Noch ist unklar, ob für die richterliche Entscheidung in dieser Angelegenheit die Kündigungsgründe von Bedeutung sind. Wird die Kündigung möglicherweise schon als rechtsunwirksam angesehen?
Ein weiterer Hinweis: Als Folgetermin wird am Freitag, 23. Januar 2025, 11:15 Uhr, Sitzungssaal 220 die beantragte einstweilige Verfügung meines Betriebsratskollegen Herrn Hagen Mikkat verhandelt. In diesem Verfahren soll der Betriebsrat verpflichtet werden, Einsichtnahme in die Unterlagen im Rahmen meines Kündigungsverfahrens zu gewähren. Hintergrund ist nämlich, dass diese Unterlagen bislang als „Verschlusssache“ gegenüber einzelnen Betriebsratsmitgliedern zurückgehalten wurden…“ Mitteilung von Isabella Paape per e-mail am 21.1.2026, Hervorhebungen von uns
- Arbeitsgericht Nürnberg gewährt Isabella Paape bis zum 5. März zeitweise physischen Zugang bei Siemens Energy aber digitaler BR-Wahlkampf bleibt verweigert
„Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wichtigste zuerst: Ich kann wieder mit meinen Kolleginnen und Kollegen sprechen, direkt, vor Ort im Betrieb!
Im Verfahren Isabella Paape ./. Siemens Energy Global GmbH hat das Arbeitsgericht meinem Anliegen teilweise stattgegeben. Der Arbeitgeber muss mir ab sofort bis zum 5. März (letzter Tag der Betriebsratswahlen) wie von mir beantragt wieder Zugang zum Betrieb an den Standorten Erlangen und Forchheim gewähren, und zwar werktäglich von 11:00 – 14:00 Uhr. Ich freue mich riesig, wieder mit Kolleginnen und Kollegen im Betrieb persönlich sprechen zu können!
Der Zugang zu den digitalen Kommunikationsmitteln wird mir leider komplett verweigert. Da im Betrieb nicht einmal ein Drittel der Beschäftigten regelmäßig im Büro anwesend ist, sondern im Homeoffice oder weltweit im Einsatz, ist das in keiner Weise zufriedenstellend. Das stellt aus meiner Sicht eine gravierende Benachteiligung gegenüber allen anderen Kandidatinnen und Kandidaten dar. Chancengleichheit sieht anders aus.
Dazu mein Anwalt Marc-Oliver Schulze: „Ich kann nicht nachvollziehen, warum Frau Paape weiterhin jeglicher digitale Zugang verwehrt wird. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Dadurch wird Frau Paape weiterhin in der Ausübung ihres Wahlkamps massiv behindert und das obwohl die Kündigung offensichtlich rechtsunwirksam ist und offenbar nur dazu diente, sie aus dem Wahlkampf herauszuhalten. Wir werden hiergegen Beschwerde zum Landesarbeitsgericht einlegen.“
Der Saal war mehr als voll besetzt, auch Presse war anwesend. Ein Kurzbericht ist in der Sendung „Stadt, Land und Leute“ ab 13:14 Uhr
zu hören
Insgesamt unterstreicht der heutige Gerichtsbeschluss, dass nicht der Arbeitgeber darüber bestimmt, wer auf dem Wahlzettel zur Betriebsratswahl steht, und wer sich innerbetrieblich und persönlich bewerben darf. Die Chancen für einen fairen Wahlkampf sind nun deutlich verbessert…“ Mitteilung von Isabella Paape vom 15.1.26 per e-mail - Der kurzfristig abgesagte Verhandlungstermin in Sachen „Zugangsrecht zum Betrieb“ von Isabella Paape bei Siemens Energy wird am 15. Januar am Arbeitsgericht Nürnberg öffentlich verhandelt
„Der erste Termin am Arbeitsgericht Nürnberg in Sachen Isabella Paape ./. Siemens Energy Global GmbH & Co. KG steht nun fest: Donnerstag, 15. Januar 2026, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 315, Arbeitsgericht Nürnberg, Roonstraße 20
Die Sitzung ist öffentlich.
Verhandelt wird die beantragte einstweilige Verfügung, die den Arbeitgeber verpflichten soll, mir zum Zweck der Wahlwerbung Zugang zum Betrieb zu gewähren.
Bis heute nennt Siemens Energy keinen Grund für die fristlose Kündigung. Bis heute ist kein Nachweis vorgelegt worden für eine ordnungsgemäß erfolgte Betriebsratsanhörung.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Kündigung in keiner Weise gerechtfertigt ist. Wird es eine richterliche Entscheidung geben, die mir die gleichen Chancen zubilligt wie allen anderen Bewerbern um ein Betriebsratsmandat? Wird mir der Kontakt mit den Beschäftigten wieder ermöglicht?…“ Mitteilung von Isabella Paape vom 12.1.2026 per e-mail, siehe auch als Neuigkeit zur Petition auf openPetition
:
„… soeben erhielten wir Nachricht, dass der für letzte Woche geplante und kurzfristig abgesagte Verhandlungstermin in Sachen „Zugangsrecht zum Betrieb …“ nunmehr am kommenden Donnerstag, den 15. Januar 2026, um 09:30 Uhr im Sitzungssaal 315 des Nürnberger Arbeitsgerichts in der Roonstrasse stattfindet. Der Termin ist öffentlich und Isa würde sich über die die Anwesenheit von Euch sehr freuen, wenn ihr es einrichten könnt…“ - Gütetermin im Kündigungsschutzverfahren der Betriebsrätin Isabella Paape bei Siemens Energy Erlangen vom 9. Januar auf 5. Februar 2026 verschoben
„… vielen Dank für Ihr anhaltendes Interesse an meinem Fall, der fristlosen und bis heute ohne Nennung von Gründen erfolgten Kündigung.
Die Kündigung ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung meiner Klage nicht rechtswirksam. Das ermöglicht mir die Kandidatur zu den im März 2026 anstehenden Betriebsratswahlen bei Siemens Energy in Erlangen.
Ich bin Spitzenkandidatin der Liste „Gemeinsam AKTIV!“. Weitere Informationen können Sie im Internet erhalten: Unsere Kandidat:innen – Gemeinsam Aktiv! (Siemens Energy Erlangen)
Siemens Energy Erlangen verwehrt mir seit dem 12. November 2025 den Zugang zum Betrieb. Ich möchte mich als Kandidatin zu den Betriebsratswahlen den Beschäftigten vorstellen können – persönlich und auch auf elektronischem Wege jenen, die derzeit im Homeoffice oder weltweit für die Energieversorgung durch Anlagen und Lösungen von Siemens Energy tätig sind. Knapp 7.500 Beschäftigte sind zur Wahl aufgerufen. Um Zugang zum Betrieb für Zwecke der Wahlwerbung zu erhalten, habe ich eine einstweilige Verfügung beantragt.
Achtung: Wegen Erkrankung des zuständigen Richters hat das Arbeitsgericht den ursprünglichen Termin für diese Verfügungsverhandlung vom 9. Januar 2026, 09:30 Uhr abgesagt. Ein neuer Termin wird schnellstmöglich anberaumt. Ich werde Sie umgehend informieren.
Im Kündigungsschutzverfahren ist ein Termin für das Güteverfahren benannt: 5. Februar 2026, 10:30 Uhr, Arbeitsgericht Nürnberg, Roonstraße 20, 3. Stock, Saal 315. Das Güteverfahren dient der Herbeiführung einer einvernehmlichen Erledigung des Rechtsstreits…“ Pressemitteilung von Isabella Paape vom 7.1.2026 per e-mail, siehe auch:- Unionbusting bei Siemens Energy: Was folgt aus den unbegründeten Kündigungen?
„Bei Siemens Energy in Erlangen herrscht ein Klima der Angst und Verunsicherung, berichtet die Betriebsrätin Isabella Paape (…)
Ich erlebe eine enorme und mich sehr berührende und stärkende Solidarität. Gerade Kollegen ermutigen mich ungemein. Auch haben mich in den letzten Wochen viele ehemalige und noch amtierende Betriebsräte kontaktiert, denen wegen ihres Engagements fristlos gekündigt worden ist. Die Solidarität geht aber weit über die von IG Metall und den Kollegen bei Siemens Energy hinaus. Siemens-Rentner und Kollegen anderer Betriebe haben sich spontan bereit erklärt, mit mir vor dem Betrieb Flyer zu verteilen. DGB, Verdi, GEW und Betriebsseelsorge haben mir starke Solidaritätserklärungen gesendet. Und nicht zuletzt ist hier vor Ort eine Arbeitsgruppe entstanden, die die Brisanz des Themas erkannt hat und Betriebsratsmobbing nicht hinnehmen will.“ Interview von Hendrik Pachinger in der jungen Welt vom 03.01.2026
- Unionbusting bei Siemens Energy: Was folgt aus den unbegründeten Kündigungen?
- Betriebsrätin Isabella Paape hat Kündigungsschutzklage eingereicht, kandidiert mit der BR-Liste „Gemeinsam AKTIV!“ und klagt auf Zugang zum Betrieb am 9. Januar 2026 am Arbeitsgericht Nürnberg
„… Siemens Energy hat bis heute keinen Grund für die fristlose Kündigung benannt. Ich habe Kündigungsschutzklage eingereicht.
Die Kündigung ist damit bis zur rechtskräftigen Entscheidung meiner Klage nicht rechtswirksam. Das ermöglicht mir die Kandidatur zu den im März 2026 anstehenden Betriebsratswahlen bei Siemens Energy in Erlangen.
Ich bin Spitzenkandidatin der Liste „Gemeinsam AKTIV!“. Weitere Informationen können Sie im Internet erhalten: Unsere Kandidat:innen – Gemeinsam Aktiv! (Siemens Energy Erlangen)
Siemens Energy Erlangen verwehrt mir seit dem 12. November 2025 den Zugang zum Betrieb. Ich möchte mich als Kandidatin zu den Betriebsratswahlen den Beschäftigten vorstellen können – persönlich und auch auf elektronischem Wege jenen, die derzeit im Homeoffice oder weltweit für die Energieversorgung durch Anlagen und Lösungen von Siemens Energy tätig sind. Knapp 7.500 Beschäftigte sind zur Wahl aufgerufen. Um Zugang zum Betrieb für Zwecke der Wahlwerbung zu erhalten, habe ich eine einstweilige Verfügung beantragt. Diese wird am Arbeitsgericht Nürnberg verhandelt am 9. Januar 2026 um 09:30 Uhr in Saal 315.
Der Gütetermin für meine Kündigungsschutzklage ist auf den 5. Februar 2026 um 10:30 Uhr in Saal 315 anberaumt…“ Aus der Mitteilung von Isabella Paape am 21.12.25 per e-mail, siehe auch:- Einige der Informationen als Neuigkeit zur Petition
„Betriebsrätin Isabella Paape – Kündigung zurücknehmen, Kandidatur ermöglichen!“, die fast 1.200 Menschen unnterzeichnet haben - Ihr Anwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Marc-Oliver Schulze von der Kanzlei AfA Rechtsanwälte, der Isabella Paape in ihren arbeitsgerichtlichen Verfahren vertritt, hat sich dazu wiefolgt geäußert:
„Es ist höchst ungewöhnlich, dass in einer solchen Situation der Betriebsrat einer Kündigung explizit zustimmt. Hier erfolgte die Zustimmung zudem nur durch den Betriebs- und den Personalausschuss und ohne vorherige Anhörung von Frau Paape, die das Gesetz grds. vorsieht. Doch damit nicht genug: Die Anhörung des Arbeitgebers und die Stellungnahme/ Zustimmungserklärung des Betriebs- und des Personalausschusses wurden rechtswidrig zur Verschlusssache erklärt – mit der Folge, dass nicht einmal die meisten BR-Mitglieder überhaupt wissen, was Frau Paape vorgeworfen wird und warum eine Zustimmung zur Kündigung erfolgte – obwohl nicht einmal die Sichtweise der zu Kündigenden eingeholt wurde. Das öffnet Spekulationen Tür und Tor: Wirken hier einzelne BR-Mitglieder kollusiv mit dem Arbeitgeber zusammen, um eine missliebige Betriebsrätin von einer Wiederwahl auszuschließen? Auch von Arbeitgeberseite konnten bislang keine Kündigungsgründe dargelegt werden.„
- Einige der Informationen als Neuigkeit zur Petition
- [Petition] Betriebsrätin Isabella Paape – Kündigung zurücknehmen, Kandidatur ermöglichen! Aufruf zur Solidarität: Unterstützt die Betriebsrätin Isabella Paape!
„Bei Siemens Energy in Erlangen wird derzeit ein alarmierender Angriff auf demokratische Mitbestimmung und gewerkschaftliche Rechte sichtbar. Unsere Kollegin Isabella Paape, engagierte, geschätzte und mutige Betriebsrätin, wurde wiederholt für ihre gewerkschaftliche Arbeit unter Druck gesetzt und sogar mit Abmahnungen belegt, nur weil sie sich konsequent für die Rechte ihrer Kolleginnen und Kollegen eingesetzt hat. Zuletzt wurde Isabella Paape die Duchführung einer Infoveranstaltung zur Betriebsrente bei Siemens Energy untersagt. Das Unternehmen ist der Meinung, dass nur der Arbeitgeber die Belegschaft zur Gesamtbetriebsvereinbarungen informieren darf. Offensichtlich hat Siemens Energy Angst vor gut aufgeklärten Mitarbeitern.
Isabella Paape ist seit 2002 zunächst als Leiharbeiterin und seit Dezember 2010 in Festanstellung im Betrieb. Sie ist Betriebsrätin seit über 10 Jahren, seit 2022 hat sie eine eigene Gewerkschaftsliste für die Betriebswahl gegründet und auf Anhieb 2 Sitze geholt. Seitdem haben sich die Kolleginnen und Kollegen etabliert als glaubwürdige und kompetente Ansprechpartner für Anliegen der Beschäftigten. Beispielsweise deckten sie auf, dass das Leistungsentgelt in der Höhe überprüft werden musste. Das führte dazu, dass Siemens Energy diese Zahlung erheblich aufstockte und viele Mitarbeiter daher mehr Geld bekamen. Gleichzeit bedrohte der Arbeitgeber Isabella Paape und andere Aktive mit einer Abmahnung zur Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb zum Punkt Leistungsbewertung.
Nun geht das Unternehmen noch einen Schritt weiter: Isabella Paape wurde ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt. Auch auf Nachfrage wurde kein Grund genannt. Gleichzeitig versucht Siemens Energy offenbar, Zeit zu gewinnen – genau in der Phase, in der die Betriebsratswahl vorbereitet wird. Der Verdacht liegt nahe, dass man die Wahl möglichst rasch abschließen will, während Isabella durch die Kündigung kaltgestellt ist und nicht mehr für die Interessen der Belegschaft eintreten kann. Das Arbeitsgericht Nürnberg hat einen Termin im Eilverfahren zugelassen.
Dies ist nicht nur ein Angriff auf Isabella – es ist ein Angriff auf uns alle, auf das Recht auf Mitbestimmung, auf gewerkschaftliche Arbeit und auf die Demokratie im Betrieb.
Wir fordern:
– Die sofortige Rücknahme der Kündigung von Isabella Paape.
– Ein Ende der Einschüchterung und Behinderung von Betriebsrats- und Gewerkschaftsarbeit.
– Volle Transparenz und faire Bedingungen bei den laufenden Betriebsratswahlen….“ Petition bei openPetition
an Dr. Christian Bruch, Siemens Energy Vorstandsvorsitzender Tim Holt, Siemens Energy Arbeitsdirektor - Außerordentlich gekündigt, weil sie Arbeitnehmer zu offensiv über ihre Rechte informiert hat?
„Diesen Vorwurf formuliert eine Betriebsrätin von Siemens Energy. Unsere Nachfragen führen vor allem zu einem: zu noch mehr Fragen…“ Artikel von Markus Hörath und Nicole Netter vom 18.11.2025 in Nürnberger Nachrichten online
(leider hinter paywall)
Siehe zu UnionBusting bei Siemens auch unser Dossier: [Berlin] IG Metall Betriebsrat Felix Weitenhagen im Siemens Schaltwerk wird mit 4 Abmahnungen die Kündigung angedroht