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Betriebsrätin Isabella Paape von Siemens Energy in Erlangen fristlos entlassen – Protest auch gegen Behinderung der BR-Kandidatur
Dossier
Isabella Paape ist seit über 10 Jahren Betriebsrätin bei Siemens in Erlangen, heute Siemens Energy. Am 12. November 2025 wurde ihr die fristlose Kündigung – ohne Begründung – zugestellt. Zuvor wurde sie wiederholt für ihre gewerkschaftliche Arbeit unter Druck gesetzt und sogar mit Abmahnungen belegt, nur weil sie sich konsequent für die Rechte ihrer KollegInnen eingesetzt hat. Zuletzt wurde ihr sogar die Duchführung einer Infoveranstaltung zur Betriebsrente untersagt, weil das Unternehmen der Meinung ist, dass nur der Arbeitgeber die Belegschaft zur Gesamtbetriebsvereinbarungen informieren darf… Isabella kandidiert in Erlangen aus guten Gründen auf einer eigenen Gewerkschaftsliste „Gemeinsam AKTIV“ und damit bekommt die Kündigung, der der Betriebsrat zugestimmt hat, im bereits angelaufenden Wahlkampf zu den Betriebsratswahlen 2026 eine gewisse gewerkschaftsfeindliche Würze… Siehe dazu mehr Informationen und bereits eine Petition „Kündigung zurücknehmen, Kandidatur ermöglichen!“ zum erwünschten Mitzeichnen!
- Betriebsrätin Isa Paape darf nach Gerichtsbeschluss 3 Stunden/Tag bei Siemens Energy Wahlkampf machen – begleitet von Sicherheitsbeauftragten in Uniform
„Ein Gerichtstermin nach dem anderen für die Siemens Energy Betriebsrätin Isabella Paape – und einige neue Erkenntnisse. Am 26.Januar hat das Arbeitsgericht Nürnberg die Entscheidung der Geschäftsführung bestätigt, ihr das digitale Zugangsrecht zu verweigern. Die Geschäftsführung in Erlangen hatte behauptet, allen Listen, die zur Betriebsratswahl am 3.März kandidieren, diesen Zugang zu verweigern. Der Tatbestand der Benachteiligung der Liste „Gemeinsam aktiv“ sei damit aufgehoben, so die Begründung. Das Gericht folgte offensichtlich der Argumentation der Geschäftsführung.
Im Betrieb ist nicht einmal ein Drittel der knapp 7000 Beschäftigten regelmäßig im Büro anwesend. Die meisten sind im Homeoffice oder weltweit im Einsatz und deshalb ohne Intranet kaum zu erreichen.
Behandelt wie eine Schwerverbrecherin
Immerhin: Drei Stunden täglich darf Isabella Paape seit dem 15.Januar wieder das Betriebsgelände betreten, um als Kandidatin ihrer Liste auch Einfluss auf den Wahlkampf nehmen zu können. Aber sie muss sich dabei vorkommen wie eine Schwerverbrecherin: Sie wird auf dem Werksgelände ununterbrochen von einem Sicherheitsbeauftragten in Uniform begleitet, der die Gespräche mit den Kolleg:innen mithört. Beim Besuch der Toilette bleibt er vor der Tür stehen. Das sei die Regel bei „externem Besuch“, behauptete die Geschäftsführung vor Gericht. Viele Kolleg:innen nähmen sie in den Arm, erzählt Isabella Paape. Einige klagten auch über angehäufte Überstunden, Arbeitsverdichtung und hätten die Nase voll von den fortwährenden Umstrukturierungen, die sie als äußerst belastend empfänden. Aber viele Kolleg:innen scheuten auch davor zurück, in Anwesenheit von Sicherheitspersonal offen über Probleme im Betrieb zu sprechen…“ Bericht vom 30. Januar 2026 bei work watch
(„Betriebsrätin Siemens Energy: Uniformierte Begleitung bei Werksbesuch“) - Solidaritätsbekundung der IG Metall Erlangen mit Siemens-Betriebsrätin Isabella Pappe vor dem Kündigungsschutzverfahren am 5. Februar vor dem Arbeitsgericht Nürnberg
„Im November 2025 passierte etwas Außergewöhnliches: Die Betriebsrätin Isabella Pappe wird fristlos und ohne Nennung von Gründen von SIEMENS Energy gekündigt. Isabella Paape ist IG Metall Mitglied und Listenführerin der Betriebsrats-Liste „gemeinsam aktiv“.
Isabella Paape ist IG Metall Mitglied und Listenführerin der Betriebsrats-Liste „gemeinsam aktiv“. Die IG Metall Liste im Betrieb heißt „Wir für EnERgy“ und tritt neben drei weiteren Listen auch wieder zur Betriebsratswahl Anfang März an.
Die Betriebsrätin hat sich zügig an die Presse gewandt und um Rechtschutz und Unterstützung von der IG Metall gebeten. Der Rechtschutz wurde ebenso gewährt, wie die Zahlung einer Gemaßregelten-Unterstützung, da sie kein Entgelt mehr erhält, aber laufende Lebenshaltungskosten zu tragen sind.
Die Taktik der Arbeitgeber scheint spätestens vor dem Jahreswechsel deutlich erkennbar: Hinhalten und Zeit gewinnen. (…)
Die rechtlichen Einschätzungen hierzu sind eindeutig: „Die vorgetragenen Gründe rechtfertigen keine fristlose Kündigung einer Betriebsrätin“ sind sich viele Arbeitsrechtler*innen einig, und dies bestätigte vorerst auch ein Richter vorm Nürnberger Arbeitsgericht. „Wir verhandeln hier heute ein anderes Thema“ betonte er, deutete aber an, dass die Kündigung substanzlos sei. (…)
Die Solidaritätserklärung ermöglicht es allen IG Metaller*innen, dieser Ungerechtigkeit etwas entgegenzusetzen. Unabhängig von einzelnen Positionierungen oder Meinungsverschiedenheiten in der Vergangenheit bleiben wir als Gewerkschaft unserer zentralen Aufgabe verpflichtet: dem Schutz der Mitbestimmung, der Stärkung der demokratischen Strukturen im Betrieb und der Verteidigung der Rechte unserer Mitglieder und der Beschäftigten bei SIEMENS Energy in Erlangen.
Das Kündigungsschutzverfahren ist für den 5. Februar vor dem Arbeitsgericht Nürnberg terminiert.“ Solidaritätsbekundung der IG Metall Erlangen vom 27. Januar 2026
(„Im Zuge der fristlosen Kündigung von Isabella Paape“) - Eilverfahren im Kündigungsfall der Betriebsrätin Isabella Paape: Siemens Energy nennt erstmals den Kündigungsgrund – Gericht äußert erhebliche Zweifel
„In einem Eilantrag hatte die fristlos entlassene Betriebsrätin Isabella Paape Zugang zum Betrieb gefordert, um ihre Betriebsratsarbeit wieder aufnehmen zu können. Schließlich habe Siemens Energy bisher nicht einmal einen Grund genannt, wodurch die Kündigung offensichtlich ungerechtfertigt sei. Unhaltbar sei daher auch das verhängte Hausverbot, das die gewählte Betriebsrätin an der Amtsausübung hindere.
Nach monatelangem Rätselraten um den Kündigungsgrund erfolgte vor dem Arbeitsgericht dann der Paukenschlag: Siemens Energy äußert sich in einem viele Seiten langen Schriftstück erstmals zu den Kündigungsgründen. Der Betriebsrätin war Ende Oktober eine geplante Informationsveranstaltung zur Betriebsrente untersagt worden. Paape hatte die Veranstaltung daraufhin im Firmen-Intranet abgesagt. Sie habe aber versäumt, so der Vorwurf von Siemens Energy, die Gründe der Betriebsleitung für die Absage darzustellen. Dadurch könnte das Ansehen des Arbeitgebers bei den Mitarbeitenden beeinträchtigt worden sein.
Weiter wird der Betriebsrätin vorgeworfen, sie habe die Gründe für das Verbot der Veranstaltung mindestens einem Beschäftigten mitgeteilt – und zwar wortwörtlich. Dieser habe sich nämlich mit Rückfragen zum Veranstaltungsverbot unter Angabe eines wörtlichen Zitats an die Personalleitung gewendet. Durch dieses Teilen einer an sie persönlich gerichteten Mitteilung habe Paape ihre Treue- und Loyalitätspflichten gegenüber dem Arbeitgeber erheblich verletzt.
Wie Isabella Paape einem (!) Beschäftigten nichts zu den Gründen für das Veranstaltungsverbot mitteilen, gleichzeitig aber mehr als 100.000 Mitarbeitenden weltweit ebendiese Gründe erläutern sollte, bleibt vorerst das Geheimnis der Betriebsleitung. Das Arbeitsgericht wollte sich im anberaumten Eilverfahren mit den Details nicht befassen. Der Richter stellte lediglich fest, dass die üblicherweise bei fristlosen Kündigungen genannten Gründe wie Diebstahl oder „den Geschäftsführer verhauen“ in diesem Fall nicht zu finden seien.
Für zweifelhaft befand der Richter auch die Vorgänge im Betriebsrat. Dieser habe für die Prüfung der vom Arbeitgeber beantragten fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds lediglich einen Tag benötigt, überdies mutmaßlich die eigene Geschäftsordnung missachtet. Ein „Ruhmesblatt“ für den Betriebsrat sei das nicht, so der Richter Dr. Burger.
Insgesamt befand der Richter, der Ausgang des Verfahrens sei „mehr als offen“. Dennoch seien die genannten Zweifel nicht weitreichend genug, um dem Kündigungsschutzverfahren vorzugreifen. Dem Antrag von Isabella Paape auf Ausübung ihrer Betriebsratstätigkeit wurde nicht stattgegeben.
Die Betriebsrätin zeigt sich dennoch zufrieden. „Ich kenne nun endlich die Kündigungsgründe. Das allein ist schon wertvoll! Und die Zweifel, die der Richter heute geäußert hat, bestätigen mich in meiner Auffassung. Die Kündigung ist nicht gerechtfertigt, ich möchte wieder an meinen Arbeitsplatz zurück.“
Mein Anwalt Marc-Oliver Schulze von der Kanzlei AfA Rechtsanwälte wurde deutlicher: „Die rechtliche Bewertung ist mittlerweile sehr einfach. Siemens Energy hat die Anhörung zur Kündigung an den Betriebsrat vorgelegt. Nur auf die hier genannten Gründe kann sich der Arbeitgeber nun berufen. Und damit ist klar: Die Kündigung ist rechtsunwirksam. Das Kündigungsschutzverfahren wird Frau Paape zu 100% gewinnen.“
Und Arbeitsrechtsexpertin Alina Arnold, ebenfalls von der Kanzlei AfA Rechtsanwälte, die den letzten Termin vor dem Arbeitsgericht begleitete: „Für die Feststellung, dass die Kündigung von Frau Paape offensichtlich rechtsunwirksam ist, bedarf es einer Wertung – eben der, dass die Kündigungsgründe nicht ausreichen. Auch wenn jedes Arbeitsgericht in Deutschland ohne jeden Zweifel diese Wertung so vornehmen würde – es bleibt eine Wertung. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann deshalb nicht von einer offensichtlichen Rechtsunwirksamkeit gesprochen werden, dazu zählen nur formelle Gründe.“
Dem pflichtet Rechtsanwalt Schulze zwar bei, ergänzt aber: „Diese Rechtsprechung kann durchaus kritisiert werden. Denn dadurch kann jeder Arbeitgeber noch so schwache Kündigungsgründe behaupten und dadurch missliebige Betriebsräte zunächst aus dem Betrieb heraushalten. Das kann nicht sein.“
Isabella Paape Betriebsrätin Siemens Energy Erlangen“ Mitteilung vom 24.1.2026 per e-mail – von den anderen Termin gibt es noch keine Ergebnisse - In Sachen Betriebsrätin Isabella Paape ./. Siemens Energy Global GmbH & Co. KG stehen zwischen Freitag, 23. Januar und Montag, 26. Januar 2026 DREI weitere Termine am Arbeitsgericht Nürnberg fest
- Achtung: Beschwerde zum Zugangsrecht als Wahlbewerberin Isabella Paape ./. Siemens Energy wurde für Montag, 26. Januar 2026 auf 09:30 Uhr statt 13 Uhr vorverlegt!
- „In Sachen Isabella Paape ./. Siemens Energy Global GmbH & Co. KG stehen die nächsten Termine am Arbeitsgericht Nürnberg nun fest:
Freitag, 23. Januar 2026, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 220 Die Sitzung ist öffentlich. Verhandelt wird die beantragte einstweilige Verfügung, die den Arbeitgeber verpflichten soll, mir zur Ausübung der Betriebsratstätigkeit ungehinderten Zugang zum Betrieb zu gewähren. Der Unterschied zum Verfahren am vergangenen Donnerstag ist, dass wir meine Position und Befugnisse als Betriebsrätin – nicht als Wahlkandidatin – vollständig wiederherstellen wollen.
Für das Verfahren in Bezug meines Zutritts- und elektronischen Zugangsrecht als Wahlkandidatin zum Betriebsrat haben wir Beschwerde eingelegt, hierfür hat das Landgericht Nürnberg bereits umgehend einen Termin für Montag, 26. Januar 2026, 13 Uhr, Sitzungssaal 416 festgelegt.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Kündigung in keiner Weise gerechtfertigt ist. Ich bin gewählte Betriebsrätin und möchte so bald wie möglich wieder für Kolleginnen und Kollegen bei Siemens Energy in Erlangen ansprechbar sein.
Noch ist unklar, ob für die richterliche Entscheidung in dieser Angelegenheit die Kündigungsgründe von Bedeutung sind. Wird die Kündigung möglicherweise schon als rechtsunwirksam angesehen?
Ein weiterer Hinweis: Als Folgetermin wird am Freitag, 23. Januar 2025, 11:15 Uhr, Sitzungssaal 220 die beantragte einstweilige Verfügung meines Betriebsratskollegen Herrn Hagen Mikkat verhandelt. In diesem Verfahren soll der Betriebsrat verpflichtet werden, Einsichtnahme in die Unterlagen im Rahmen meines Kündigungsverfahrens zu gewähren. Hintergrund ist nämlich, dass diese Unterlagen bislang als „Verschlusssache“ gegenüber einzelnen Betriebsratsmitgliedern zurückgehalten wurden…“ Mitteilung von Isabella Paape per e-mail am 21.1.2026, Hervorhebungen von uns
- Arbeitsgericht Nürnberg gewährt Isabella Paape bis zum 5. März zeitweise physischen Zugang bei Siemens Energy aber digitaler BR-Wahlkampf bleibt verweigert
„Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wichtigste zuerst: Ich kann wieder mit meinen Kolleginnen und Kollegen sprechen, direkt, vor Ort im Betrieb!
Im Verfahren Isabella Paape ./. Siemens Energy Global GmbH hat das Arbeitsgericht meinem Anliegen teilweise stattgegeben. Der Arbeitgeber muss mir ab sofort bis zum 5. März (letzter Tag der Betriebsratswahlen) wie von mir beantragt wieder Zugang zum Betrieb an den Standorten Erlangen und Forchheim gewähren, und zwar werktäglich von 11:00 – 14:00 Uhr. Ich freue mich riesig, wieder mit Kolleginnen und Kollegen im Betrieb persönlich sprechen zu können!
Der Zugang zu den digitalen Kommunikationsmitteln wird mir leider komplett verweigert. Da im Betrieb nicht einmal ein Drittel der Beschäftigten regelmäßig im Büro anwesend ist, sondern im Homeoffice oder weltweit im Einsatz, ist das in keiner Weise zufriedenstellend. Das stellt aus meiner Sicht eine gravierende Benachteiligung gegenüber allen anderen Kandidatinnen und Kandidaten dar. Chancengleichheit sieht anders aus.
Dazu mein Anwalt Marc-Oliver Schulze: „Ich kann nicht nachvollziehen, warum Frau Paape weiterhin jeglicher digitale Zugang verwehrt wird. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Dadurch wird Frau Paape weiterhin in der Ausübung ihres Wahlkamps massiv behindert und das obwohl die Kündigung offensichtlich rechtsunwirksam ist und offenbar nur dazu diente, sie aus dem Wahlkampf herauszuhalten. Wir werden hiergegen Beschwerde zum Landesarbeitsgericht einlegen.“
Der Saal war mehr als voll besetzt, auch Presse war anwesend. Ein Kurzbericht ist in der Sendung „Stadt, Land und Leute“ ab 13:14 Uhr
zu hören
Insgesamt unterstreicht der heutige Gerichtsbeschluss, dass nicht der Arbeitgeber darüber bestimmt, wer auf dem Wahlzettel zur Betriebsratswahl steht, und wer sich innerbetrieblich und persönlich bewerben darf. Die Chancen für einen fairen Wahlkampf sind nun deutlich verbessert…“ Mitteilung von Isabella Paape vom 15.1.26 per e-mail - Der kurzfristig abgesagte Verhandlungstermin in Sachen „Zugangsrecht zum Betrieb“ von Isabella Paape bei Siemens Energy wird am 15. Januar am Arbeitsgericht Nürnberg öffentlich verhandelt
„Der erste Termin am Arbeitsgericht Nürnberg in Sachen Isabella Paape ./. Siemens Energy Global GmbH & Co. KG steht nun fest: Donnerstag, 15. Januar 2026, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 315, Arbeitsgericht Nürnberg, Roonstraße 20
Die Sitzung ist öffentlich.
Verhandelt wird die beantragte einstweilige Verfügung, die den Arbeitgeber verpflichten soll, mir zum Zweck der Wahlwerbung Zugang zum Betrieb zu gewähren.
Bis heute nennt Siemens Energy keinen Grund für die fristlose Kündigung. Bis heute ist kein Nachweis vorgelegt worden für eine ordnungsgemäß erfolgte Betriebsratsanhörung.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Kündigung in keiner Weise gerechtfertigt ist. Wird es eine richterliche Entscheidung geben, die mir die gleichen Chancen zubilligt wie allen anderen Bewerbern um ein Betriebsratsmandat? Wird mir der Kontakt mit den Beschäftigten wieder ermöglicht?…“ Mitteilung von Isabella Paape vom 12.1.2026 per e-mail, siehe auch als Neuigkeit zur Petition auf openPetition
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„… soeben erhielten wir Nachricht, dass der für letzte Woche geplante und kurzfristig abgesagte Verhandlungstermin in Sachen „Zugangsrecht zum Betrieb …“ nunmehr am kommenden Donnerstag, den 15. Januar 2026, um 09:30 Uhr im Sitzungssaal 315 des Nürnberger Arbeitsgerichts in der Roonstrasse stattfindet. Der Termin ist öffentlich und Isa würde sich über die die Anwesenheit von Euch sehr freuen, wenn ihr es einrichten könnt…“ - Gütetermin im Kündigungsschutzverfahren der Betriebsrätin Isabella Paape bei Siemens Energy Erlangen vom 9. Januar auf 5. Februar 2026 verschoben
„… vielen Dank für Ihr anhaltendes Interesse an meinem Fall, der fristlosen und bis heute ohne Nennung von Gründen erfolgten Kündigung.
Die Kündigung ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung meiner Klage nicht rechtswirksam. Das ermöglicht mir die Kandidatur zu den im März 2026 anstehenden Betriebsratswahlen bei Siemens Energy in Erlangen.
Ich bin Spitzenkandidatin der Liste „Gemeinsam AKTIV!“. Weitere Informationen können Sie im Internet erhalten: Unsere Kandidat:innen – Gemeinsam Aktiv! (Siemens Energy Erlangen)
Siemens Energy Erlangen verwehrt mir seit dem 12. November 2025 den Zugang zum Betrieb. Ich möchte mich als Kandidatin zu den Betriebsratswahlen den Beschäftigten vorstellen können – persönlich und auch auf elektronischem Wege jenen, die derzeit im Homeoffice oder weltweit für die Energieversorgung durch Anlagen und Lösungen von Siemens Energy tätig sind. Knapp 7.500 Beschäftigte sind zur Wahl aufgerufen. Um Zugang zum Betrieb für Zwecke der Wahlwerbung zu erhalten, habe ich eine einstweilige Verfügung beantragt.
Achtung: Wegen Erkrankung des zuständigen Richters hat das Arbeitsgericht den ursprünglichen Termin für diese Verfügungsverhandlung vom 9. Januar 2026, 09:30 Uhr abgesagt. Ein neuer Termin wird schnellstmöglich anberaumt. Ich werde Sie umgehend informieren.
Im Kündigungsschutzverfahren ist ein Termin für das Güteverfahren benannt: 5. Februar 2026, 10:30 Uhr, Arbeitsgericht Nürnberg, Roonstraße 20, 3. Stock, Saal 315. Das Güteverfahren dient der Herbeiführung einer einvernehmlichen Erledigung des Rechtsstreits…“ Pressemitteilung von Isabella Paape vom 7.1.2026 per e-mail, siehe auch:- Unionbusting bei Siemens Energy: Was folgt aus den unbegründeten Kündigungen?
„Bei Siemens Energy in Erlangen herrscht ein Klima der Angst und Verunsicherung, berichtet die Betriebsrätin Isabella Paape (…)
Ich erlebe eine enorme und mich sehr berührende und stärkende Solidarität. Gerade Kollegen ermutigen mich ungemein. Auch haben mich in den letzten Wochen viele ehemalige und noch amtierende Betriebsräte kontaktiert, denen wegen ihres Engagements fristlos gekündigt worden ist. Die Solidarität geht aber weit über die von IG Metall und den Kollegen bei Siemens Energy hinaus. Siemens-Rentner und Kollegen anderer Betriebe haben sich spontan bereit erklärt, mit mir vor dem Betrieb Flyer zu verteilen. DGB, Verdi, GEW und Betriebsseelsorge haben mir starke Solidaritätserklärungen gesendet. Und nicht zuletzt ist hier vor Ort eine Arbeitsgruppe entstanden, die die Brisanz des Themas erkannt hat und Betriebsratsmobbing nicht hinnehmen will.“ Interview von Hendrik Pachinger in der jungen Welt vom 03.01.2026
- Unionbusting bei Siemens Energy: Was folgt aus den unbegründeten Kündigungen?
- Betriebsrätin Isabella Paape hat Kündigungsschutzklage eingereicht, kandidiert mit der BR-Liste „Gemeinsam AKTIV!“ und klagt auf Zugang zum Betrieb am 9. Januar 2026 am Arbeitsgericht Nürnberg
„… Siemens Energy hat bis heute keinen Grund für die fristlose Kündigung benannt. Ich habe Kündigungsschutzklage eingereicht.
Die Kündigung ist damit bis zur rechtskräftigen Entscheidung meiner Klage nicht rechtswirksam. Das ermöglicht mir die Kandidatur zu den im März 2026 anstehenden Betriebsratswahlen bei Siemens Energy in Erlangen.
Ich bin Spitzenkandidatin der Liste „Gemeinsam AKTIV!“. Weitere Informationen können Sie im Internet erhalten: Unsere Kandidat:innen – Gemeinsam Aktiv! (Siemens Energy Erlangen)
Siemens Energy Erlangen verwehrt mir seit dem 12. November 2025 den Zugang zum Betrieb. Ich möchte mich als Kandidatin zu den Betriebsratswahlen den Beschäftigten vorstellen können – persönlich und auch auf elektronischem Wege jenen, die derzeit im Homeoffice oder weltweit für die Energieversorgung durch Anlagen und Lösungen von Siemens Energy tätig sind. Knapp 7.500 Beschäftigte sind zur Wahl aufgerufen. Um Zugang zum Betrieb für Zwecke der Wahlwerbung zu erhalten, habe ich eine einstweilige Verfügung beantragt. Diese wird am Arbeitsgericht Nürnberg verhandelt am 9. Januar 2026 um 09:30 Uhr in Saal 315.
Der Gütetermin für meine Kündigungsschutzklage ist auf den 5. Februar 2026 um 10:30 Uhr in Saal 315 anberaumt…“ Aus der Mitteilung von Isabella Paape am 21.12.25 per e-mail, siehe auch:- Einige der Informationen als Neuigkeit zur Petition
„Betriebsrätin Isabella Paape – Kündigung zurücknehmen, Kandidatur ermöglichen!“, die fast 1.200 Menschen unnterzeichnet haben - Ihr Anwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Marc-Oliver Schulze von der Kanzlei AfA Rechtsanwälte, der Isabella Paape in ihren arbeitsgerichtlichen Verfahren vertritt, hat sich dazu wiefolgt geäußert:
„Es ist höchst ungewöhnlich, dass in einer solchen Situation der Betriebsrat einer Kündigung explizit zustimmt. Hier erfolgte die Zustimmung zudem nur durch den Betriebs- und den Personalausschuss und ohne vorherige Anhörung von Frau Paape, die das Gesetz grds. vorsieht. Doch damit nicht genug: Die Anhörung des Arbeitgebers und die Stellungnahme/ Zustimmungserklärung des Betriebs- und des Personalausschusses wurden rechtswidrig zur Verschlusssache erklärt – mit der Folge, dass nicht einmal die meisten BR-Mitglieder überhaupt wissen, was Frau Paape vorgeworfen wird und warum eine Zustimmung zur Kündigung erfolgte – obwohl nicht einmal die Sichtweise der zu Kündigenden eingeholt wurde. Das öffnet Spekulationen Tür und Tor: Wirken hier einzelne BR-Mitglieder kollusiv mit dem Arbeitgeber zusammen, um eine missliebige Betriebsrätin von einer Wiederwahl auszuschließen? Auch von Arbeitgeberseite konnten bislang keine Kündigungsgründe dargelegt werden.„
- Einige der Informationen als Neuigkeit zur Petition
- [Petition] Betriebsrätin Isabella Paape – Kündigung zurücknehmen, Kandidatur ermöglichen! Aufruf zur Solidarität: Unterstützt die Betriebsrätin Isabella Paape!
„Bei Siemens Energy in Erlangen wird derzeit ein alarmierender Angriff auf demokratische Mitbestimmung und gewerkschaftliche Rechte sichtbar. Unsere Kollegin Isabella Paape, engagierte, geschätzte und mutige Betriebsrätin, wurde wiederholt für ihre gewerkschaftliche Arbeit unter Druck gesetzt und sogar mit Abmahnungen belegt, nur weil sie sich konsequent für die Rechte ihrer Kolleginnen und Kollegen eingesetzt hat. Zuletzt wurde Isabella Paape die Duchführung einer Infoveranstaltung zur Betriebsrente bei Siemens Energy untersagt. Das Unternehmen ist der Meinung, dass nur der Arbeitgeber die Belegschaft zur Gesamtbetriebsvereinbarungen informieren darf. Offensichtlich hat Siemens Energy Angst vor gut aufgeklärten Mitarbeitern.
Isabella Paape ist seit 2002 zunächst als Leiharbeiterin und seit Dezember 2010 in Festanstellung im Betrieb. Sie ist Betriebsrätin seit über 10 Jahren, seit 2022 hat sie eine eigene Gewerkschaftsliste für die Betriebswahl gegründet und auf Anhieb 2 Sitze geholt. Seitdem haben sich die Kolleginnen und Kollegen etabliert als glaubwürdige und kompetente Ansprechpartner für Anliegen der Beschäftigten. Beispielsweise deckten sie auf, dass das Leistungsentgelt in der Höhe überprüft werden musste. Das führte dazu, dass Siemens Energy diese Zahlung erheblich aufstockte und viele Mitarbeiter daher mehr Geld bekamen. Gleichzeit bedrohte der Arbeitgeber Isabella Paape und andere Aktive mit einer Abmahnung zur Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb zum Punkt Leistungsbewertung.
Nun geht das Unternehmen noch einen Schritt weiter: Isabella Paape wurde ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt. Auch auf Nachfrage wurde kein Grund genannt. Gleichzeitig versucht Siemens Energy offenbar, Zeit zu gewinnen – genau in der Phase, in der die Betriebsratswahl vorbereitet wird. Der Verdacht liegt nahe, dass man die Wahl möglichst rasch abschließen will, während Isabella durch die Kündigung kaltgestellt ist und nicht mehr für die Interessen der Belegschaft eintreten kann. Das Arbeitsgericht Nürnberg hat einen Termin im Eilverfahren zugelassen.
Dies ist nicht nur ein Angriff auf Isabella – es ist ein Angriff auf uns alle, auf das Recht auf Mitbestimmung, auf gewerkschaftliche Arbeit und auf die Demokratie im Betrieb.
Wir fordern:
– Die sofortige Rücknahme der Kündigung von Isabella Paape.
– Ein Ende der Einschüchterung und Behinderung von Betriebsrats- und Gewerkschaftsarbeit.
– Volle Transparenz und faire Bedingungen bei den laufenden Betriebsratswahlen….“ Petition bei openPetition
an Dr. Christian Bruch, Siemens Energy Vorstandsvorsitzender Tim Holt, Siemens Energy Arbeitsdirektor - Außerordentlich gekündigt, weil sie Arbeitnehmer zu offensiv über ihre Rechte informiert hat?
„Diesen Vorwurf formuliert eine Betriebsrätin von Siemens Energy. Unsere Nachfragen führen vor allem zu einem: zu noch mehr Fragen…“ Artikel von Markus Hörath und Nicole Netter vom 18.11.2025 in Nürnberger Nachrichten online
(leider hinter paywall)
Siehe zu UnionBusting bei Siemens auch unser Dossier: [Berlin] IG Metall Betriebsrat Felix Weitenhagen im Siemens Schaltwerk wird mit 4 Abmahnungen die Kündigung angedroht