Vorbereitungen: Bundeswehreinsatz im Innern

Krieg beginnt hier. Widerstand auch.

„Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen setzt auf Übungen zwischen Polizei und Militär. Die Bundeswehr soll im Innern zum Einsatz kommen – daran arbeitet das Bundesverteidigungsministerium mit Hochdruck. Am Wochenende wurde bekannt, dass Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen in den nächsten Wochen darüber entscheiden wird, wie der Einsatz der Bundeswehr in Deutschland konkret aussehen soll. Damit wird zügig das umgesetzt, was im neuen Weißbuch der Bundeswehr bekannt gegeben wurde. In einem Unterkapitel der programmatischen Schrift mit dem Titel „Einsatz und Leistungen der Bundeswehr im Innern“ heißt es, dass der Einsatz der Bundeswehr innerhalb der Bundesrepublik bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen erlaubt sei (…). Und: Eine „terroristische Bedrohungslage“ gelte auch als schwerer Unglücksfall. (…) Der aktuelle Vorstoß zum Einsatz der Bundeswehr im Innern zeigt: CDU/CSU versuchen im Eiltempo eine Zusammenarbeit von Polizei und Militär zu erreichen. Die „Terrorlagen“ der vergangenen Wochen sind Wasser auf die Mühlen derjenigen, die sich teils schon lange für einen Einsatz der Bundeswehr innerhalb Deutschlands aussprechen. (…) Sollte es nun tatsächlich zu einer Zusammenarbeit zwischen Polizei und Bundeswehr kommen und die Bundeswehr auch bei Terroranschlägen eingesetzt werden, ist die Gefahr groß, dass sich die Grenzen zum Einsatz der Bundeswehr im Innern immer weiter verschieben. Könnte es sein, dass genau diese Grenzverschiebung vonseiten „der Politik“ beabsichtigt ist?“ Beitrag von Marcus Klöckner vom 1. August 2016 bei Telepolis externer Link. Siehe dazu:

  • Bundeswehreinsätze im Inneren gefährden die Demokratie
    Nach den Gewalttaten von München, Ansbach und Würzburg hat Ministerin von der Leyen angekündigt, gemeinsame Antiterror-Übungen von Bundeswehr und Polizei noch in diesem Herbst abhalten zu wollen. Seit langem findet ein politischer Streit um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren statt. Über den Amtshilfe-Artikel 35 GG wurden bereits in der Vergangenheit die Einsätze der Bundeswehr im Inneren stets weiter ausgebaut, bis hin zu Einsätzen gegen Demonstrierende, etwa beim G-8-Gipfel in Heiligendamm. Bislang verbietet das Grundgesetz Bundeswehreinsätze im Inneren bis auf wenige Ausnahmeregelungen strikt. (…) Vor der Veröffentlichung des neuen Weißbuches im Juli 2016 wurde noch kontrovers um eine mögliche Grundgesetzänderung in dieser Frage gestritten. Dann einigte sich die Koalition darauf, dass der Verfassungsgerichtsbeschluss von 2012 eine hinreichende Grundlage sei, um die Bundeswehr bei „terroristischen Großlagen“ einsetzen zu können. Das Weißbuch beruft sich ausdrücklich auf diesen Beschluss, weswegen ihm nun erhöhte Bedeutung zukommt. (…) Angesichts der konkreten Ankündigung solcher Übungen und der Aufwertung des Verfassungsgerichtsbeschlusses durch das Weißbuch fordert das Grundrechtekomitee, der schleichenden Aushöhlung des Grundgesetzes ein Ende zu setzen. Die in der deutschen Vergangenheit begründete strikte Trennung von Militär und Polizei muss aufrechterhalten bleiben. Die Argumentation, in Zeiten des Terrors seien innere und äußere Sicherheit nicht mehr zu trennen, stellt eine Scheinlegitimation für Inlandseinsätze der Bundeswehr dar. Dem gilt es entschieden zu widersprechen. Denn Bundeswehreinsätze mit militärischen Waffen sind nicht nur verfassungswidrig, sondern gefährden die Grundlagen der Demokratie…“  Pressemitteilung vom 17.8.2016 von und bei Grundrechtekomitee externer Link
  • DGB-Position zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren
    Der DGB-Bundesvorstand hat diese Position am 12. Juli verabschiedet: I. In der aktuellen Debatte um die Bekämpfung der terroristischen Bedrohung ist die Diskussion um den Einsatz der Bundeswehr im Inland wieder aktuell geworden – dazu kommt die aktuell bevorstehende Debatte um das Weißbuch der Bundesregierung zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik. In dieser aktuellen Debatte ist es notwendig, die Haltung des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften zur Ablehnung eines Einsatzes der Bundeswehr im Inneren zu bekräftigen…“ Pressemitteilung / DGB-Position vom 14.07.2016 externer Link
  • Leyens Handstreich – An den Grenzen des Grundgesetzes: Verteidigungsministerin bereitet Bundeswehr auf Einsätze im Inland vor
    „Mitte Juli, vor den jüngsten Anschlägen in Deutschland mit vielen Toten und Schwerverletzten, verabschiedete die Bundesregierung mit dem »Weißbuch 2016« eine neue »Sicherheitsstrategie«, die – noch vage definiert – auch einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren vorsieht. Kurz nach Beginn der Parlamentsferien drückt Ursula von der Leyen (CDU) nun aufs Tempo und will das Sommerloch offenbar nutzen, um Fakten zu schaffen: Innerhalb der nächsten Wochen werde mit der Innenministerkonferenz der Länder festgelegt, welche Einsatzszenarien die Streitkräfte üben müssten, sagte die Verteidigungsministerin der Bild (…). »Im Ernstfall müssen die Alarmketten stehen, die Zuständigkeiten klar sein und genug Personal zur Verfügung stehen.« Den Umgang mit solchen »Ernstfällen« soll die Bundeswehr mit der Polizei üben, was bisher nicht möglich war. Zunächst werde man eine Stabsrahmenübung machen, mit der das Zusammenspiel zwischen dem Bund und den Polizeibehörden mehrerer Länder eingeübt werden solle…“ Bericht von Stefan Huth in der jungen Welt vom 2. August 2016 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=102129
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