Kölner Cinenova-Kino verhindert Betriebsrat durch Massenentlassung und unterdrückt Berichterstattung mit SLAPP-Klage gegen Betroffenen

Fight Union Busters!Betriebsratsfeindliche Säuberungswelle: Rund 20% der Kino-Belegschaft des Cinenova gefeuert!  Verhinderter Betriebsratsgründer klagt auf Wiedereinstellung. Cinenova-Geschäftsführung reagiert mit SLAPP-Klage gegen Betroffenen um öffentliche Kritik zu unterdrücken. Wir rufen zur solidarischen Prozess-Begleitung auf! Kommt zur Verhandlung und unterstützt Raphael! Für Mitbestimmung und Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt! Freitag, 10. Oktober 2025, 9.30 Uhr | Arbeitsgericht Köln, Saal III, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln. Der Filmvorführer und Marketing-Experte Raphael wurde vom Cinenova-Kino in Köln-Ehrenfeld gefeuert, weil er als Gewerkschafter und angehender Betriebsratsgründer offenbar unbequem war. Die Geschäftsführung hat anscheinend große Angst vor einem Betriebsrat. (…) Die aktion ./. arbeitsunrecht fordert das Cinenova Kino auf, den Betriebsratsgründer Raphael wiedereinzustellen!  Wir fordern die Geschäftsführung auf, undemokratische, willkürliche und ausbeuterische Praktiken zu beenden!...“ Pressemitteilung vom 8. Oktober 2025 der Aktion gegen Arbeitsunrecht externer Link mit dem Aufruf zur solidarischen Prozess-Begleitung am 10. Oktober 2025 und mehr Informationen:

  • Nach Niederlage bei Kettenbefristung und Kündigung, Teil 2: Anwalt von Cinenova lamiert Arthouse-Kino mit Befangenheitsantrag gegen den Richter New
    Schenkelklopfen, Kopfschütteln und Fremdschämen – Cinenova-Anwalt Rüdiger Henning sorgt für beste Unterhaltung durch unfreiwillige Komik. Dringlichkeitsverhandlung wegen Unterlassungsforderungen wandelt sich durch abstruse Anträge des Cinenova zu einer Art Volkstheater. Richterin Eva Naumann am Rande ihrer Geduld. (…)
    Raphael bekam Recht und musste wieder eingestellt werden. Der Sieg geht weit über das kleine Kölner Arthouse-Kino hinaus. Das Kölner Urteil stellt die flächendeckend verbreitete Methode der sachgrundlosen Kettenbefristungen in Frage und dürfte für viele andere prekär Beschäftigte ein Hoffnungsschimmer und Orientierungspunkt werden. (Mehr dazu hier externer Link)
    Einen Tag später, am 10. Oktober 2025, wurde ein juristischer Gegenangriff des Cinenova, wir sprechen von SLAPP, vor dem Arbeitsgericht Köln verhandelt (Az. ArbG Köln 17 Ga 65/25). Man bezichtigte Raphael mutmaßliche Informationen mutmaßlich an die Aktion gegen Arbeitsunrecht weiter geleitet zu haben. Und wollte ihm das verbieten. Zudem sollen die Informationen falsch gewesen sein.
    Der Cinenova-Eil-Antrag auf eine einstweilige Verfügung bzw. Unterlassung war stümperhaft, inkonsistent, widersprüchlich und unlogisch. Schließlich ging es um Veröffentlichungen der Aktion gegen Arbeitsunrecht, die von Jessica Reisner und Elmar Wigand verantwortet wurden. Wir beide saßen im Publikum und mussten miterleben, wie sich der tatterige Anwalt der Gegenseite an Raphael abarbeitete, aber eigentlich immer nur uns und unsere Organisation meinte. Das sahen auch alle anderen so. Warum wurden nicht wir vor der Pressekammer des Landgerichts Köln verklagt? (…)
    Warum sollten die Informationen für unsere Berichte ausgerechnet von Raphael kommen, wo doch mit ihm gleich sechs seiner Kollegen gefeuert wurden? Zudem haben wir in unserer Pressemitteilung vom 8. Oktober, die der konfus auftretende RA Henning auch noch eigenhändig ins Verfahren einführte, selbst erklärt, dass wir zahlreiche Leitfaden-Interviews mit Cinenova-Beschäftigten geführt haben. (…)
    Die Verhandlung war geschlossen, das Gericht auf dem Weg zur abschließenden Beratung im Hinterzimmer. Dann sorgte der Cinenova-Anwalt für einen handfesten Skandal, der in der Jahreschronik des Kölner Arbeitsgerichts sicher einen Sonderplatz einnehmen wird. Als Vertreter der Cinenova-Geschäftsführung stellte er einen Befangenheitsantrag gegen den ehrenamtlichen Richter Balduin, weil er bei der Verabschiedung zu Mietrebell Kalle Gerigk das „Daumen hoch“ Zeichen gemacht haben soll. Was außer dem schrägen Cinenova-Anwalt aber offenbar niemand gesehen hat. Richter Balduin ist der Cousin von Kalle Gerigk, letzterer hatte vor kurzem Geburtstag. Sie haben sich gefreut über das unverhoffte Wiedersehen und beim Gehen gegrüßt. Als auch noch Kalles Tante, die Mutter von Richter Balduin unverhofft anrief, um zum Geburtstag zu gratulieren, war das rustikale Volkstheater komplett. (…)
    Das Gericht nahm sich auffällig lange Zeit, um über den unkonventionellen Move von Cinenova-Anwalts Henning zu beraten. Bis zum Redaktionsschluss war keine Entscheidung über die Befangenheit von Richter Balduin veröffentlicht. Das heißt für uns auch, dass wir weiter unbehelligt und frech berichten können
    …“ Bericht von Elmar Wigand vom 11. Oktober 2025 bei Arbeitsunrecht in Deutschland externer Link („Cinenova, Teil 2: Die Daumen hoch-Affäre… SLAPPstick Anwalt blamiert Arthouse-Kino“)
  • Cinenova: Kölner Arthouse-Kino scheitert mit Kündigungsversuch gegen Betriebsratsgründer und Kettenbefristung – SLAPP-Klage am 10.10. endet vorerst mit Befangenheitsantrag
    • Daumen hoch?
      Verzweifelter RA Rüdiger Henning des #Cinenova stellt Befangenheitsantrag.
      Warum? Ein ehrenamtlicher Richter soll NACH Ende der Verhandlung per Daumen hoch seinen Cousin, den Kölner Mietrebell Kalle Gerigk, begrüßt haben.
      Für das #Cinenova sah es echt schlecht aus“ Post von Aktion gegen Arbeitsunrecht vom 10.10.25 auf bsky externer Link – genaurer Bericht des offenbar skurrilen Prozesses folgt
    • Cinenova: Wollen Sie Rechtsgeschichte schreiben oder eine Abfindung? Natürlich Rechtsgeschichte!
      „Filmvorführer Raphael klagt erfolgreich auf Wiedereinstellung. Kettenbefristung zieht nicht. 
      Brigitta Liebscher, Vorsitzende Richterin des Arbeitsgerichts Köln, fand von Beginn der Verhandlung an klare Worte und machte der Geschäftsleitung eines beliebten Kölner Arthous-Kinos unter Adrienne Weißweiler und Sandrine Meyer und ihrem Anwalt Rüdiger Henning unmissverständlich deutlich, dass der Kündigungsversuch gegen den Angestellten Raphael aus ihrer Sicht rechtlich nicht trägt (Aktenzeichen 12 Ca 2975/25, Urteil hier als pdf externer Link ).
      Ein ganz plumper Kündigungsversuch war wegen eines Formfehlers ohnehin vom Tisch. Die 12. Kammer des Arbeitsgericht Köln verhandelte am 9.10.2025 deshalb nur noch über die Frage, ob  Raphael nach zwei Befristungen Anspruch auf Entfristung und Weiterbeschäftigung habe.
      Mit einer Lücke von nur wenigen Tagen hatte Raphael zwei jeweils für ein Jahr befristete Arbeitsverträge mit dem Kino Cinenova. Er arbeitete dort als Filmvorführer und im Marketing, hatte aber auch eine eigene Veranstaltungsreihe ins Leben gerufen. Ein echter Kino-Enthusiast, der beide Jobs für Mindestlohn oder knapp darüber machte – und schließlich einen Betriebsrat gründen wollte.
      Zweite Befristung nur in absoluten Ausnahmen rechtens – Geschäftspraxis beim Cinenova grundsätzlich fragwürdig
      Richterin Liebscher erklärte vor rund 30 solidarischen Zuhörerinnen und Zuhörern, davon ein großer Teil selbst frühere Angestellte des Kinos, dass eine zweite Befristung nur in absoluten Ausnahmefällen statthaft ist. (…)
      Das Urteil stellt das komplette Geschäftsmodell der Cinenova-Geschäftsführung auf den Kopf – bedenkt man, dass ein großer Teil der Angestellten im Ehrenfelder Arthouse-Kino bislang nach dem ersten Jahr befristeter Beschäftigung einen weiteren befristeten Vertrag erhalten hat.  
      Von der Vorsitzenden Richterin vor die Entscheidung gestellt: Wollen sie Rechtsgeschichte schreiben oder eine Abfindung? blieb Raphael bei seinem Punkt: „Das Kino braucht einen Betriebsrat. Ich will dort weiter arbeiten.“
      Schluss mit dem Schmierentheater! Ein Betriebsrat muss her
      Abgesehen von der hochinteressanten Frage, ob alle weiteren Angestellten des Cinenova im zweiten Befristungsjahr jetzt ihre Entfristung fordern könnten, lagen dem Kündigungsversuch gegen Raphael handfeste Missstände zugrunde. (…)
      Widerwärtige Bedrohung statt Verbesserung – Maulkorbversuch gegen Raphael
      Ekelerregend wurde es bei der Verhandlung am 9.10.2025 als Rechtsanwalt Rüdiger Henning dem verhinderten Betriebsratsgründer drohte, dass sich mit einer Einigung auch der von der Kinoleitung gestellte Antrag auf eine einstweilige Verfügung  gegen unsere Berichterstattung (Kino Cinenova gegen Betriebsratsgründung vom 2.10.2025) erledigen könnte. Für unseren Bericht versucht die Kinoleitung Raphael persönlich verantwortlich zu machen und droht mit privatrechtlicher Haftung. Über den Antrag auf einstweilige Verfügung verhandelt das Arbeitsgericht Köln schon am Freitag, dem 10.10.2025
      …“ Bericht von Jessica Reisner vom 9. Oktober 2025 bei Arbeitsunrecht in Deutschland externer Link mit erneutem Aufruf zur solidarischen Prozess-Begleitung von Raphael am 10. Oktober 2025, 9.30 Uhr
  • Siehe für aktuelle Meldungen die Aktion gegen Arbeitsunrecht auf bsky externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=231112
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