Kölner Cinenova-Kino verhindert Betriebsrat durch Massenentlassung und unterdrückt Berichterstattung mit SLAPP-Klage gegen Betroffenen

Fight Union Busters!Betriebsratsfeindliche Säuberungswelle: Rund 20% der Kino-Belegschaft des Cinenova gefeuert!  Verhinderter Betriebsratsgründer klagt auf Wiedereinstellung. Cinenova-Geschäftsführung reagiert mit SLAPP-Klage gegen Betroffenen um öffentliche Kritik zu unterdrücken. Wir rufen zur solidarischen Prozess-Begleitung auf! Kommt zur Verhandlung und unterstützt Raphael! Für Mitbestimmung und Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt! Freitag, 10. Oktober 2025, 9.30 Uhr | Arbeitsgericht Köln, Saal III, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln. Der Filmvorführer und Marketing-Experte Raphael wurde vom Cinenova-Kino in Köln-Ehrenfeld gefeuert, weil er als Gewerkschafter und angehender Betriebsratsgründer offenbar unbequem war. Die Geschäftsführung hat anscheinend große Angst vor einem Betriebsrat. (…) Die aktion ./. arbeitsunrecht fordert das Cinenova Kino auf, den Betriebsratsgründer Raphael wiedereinzustellen!  Wir fordern die Geschäftsführung auf, undemokratische, willkürliche und ausbeuterische Praktiken zu beenden!...“ Pressemitteilung vom 8. Oktober 2025 der Aktion gegen Arbeitsunrecht externer Link mit dem Aufruf zur solidarischen Prozess-Begleitung am 10. Oktober 2025 und mehr Informationen:

  • Cinenova: Kölner Arthouse-Kino scheitert mit Kündigungsversuch gegen Betriebsratsgründer und Kettenbefristung – SLAPP-Klage am 10.10. endet vorerst mit Befangenheitsantrag New
    • Daumen hoch?
      Verzweifelter RA Rüdiger Henning des #Cinenova stellt Befangenheitsantrag.
      Warum? Ein ehrenamtlicher Richter soll NACH Ende der Verhandlung per Daumen hoch seinen Cousin, den Kölner Mietrebell Kalle Gerigk, begrüßt haben.
      Für das #Cinenova sah es echt schlecht aus“ Post von Aktion gegen Arbeitsunrecht vom 10.10.25 auf bsky externer Link – genaurer Bericht des offenbar skurrilen Prozesses folgt
    • Cinenova: Wollen Sie Rechtsgeschichte schreiben oder eine Abfindung? Natürlich Rechtsgeschichte!
      „Filmvorführer Raphael klagt erfolgreich auf Wiedereinstellung. Kettenbefristung zieht nicht. 
      Brigitta Liebscher, Vorsitzende Richterin des Arbeitsgerichts Köln, fand von Beginn der Verhandlung an klare Worte und machte der Geschäftsleitung eines beliebten Kölner Arthous-Kinos unter Adrienne Weißweiler und Sandrine Meyer und ihrem Anwalt Rüdiger Henning unmissverständlich deutlich, dass der Kündigungsversuch gegen den Angestellten Raphael aus ihrer Sicht rechtlich nicht trägt (Aktenzeichen 12 Ca 2975/25, Urteil hier als pdf externer Link ).
      Ein ganz plumper Kündigungsversuch war wegen eines Formfehlers ohnehin vom Tisch. Die 12. Kammer des Arbeitsgericht Köln verhandelte am 9.10.2025 deshalb nur noch über die Frage, ob  Raphael nach zwei Befristungen Anspruch auf Entfristung und Weiterbeschäftigung habe.
      Mit einer Lücke von nur wenigen Tagen hatte Raphael zwei jeweils für ein Jahr befristete Arbeitsverträge mit dem Kino Cinenova. Er arbeitete dort als Filmvorführer und im Marketing, hatte aber auch eine eigene Veranstaltungsreihe ins Leben gerufen. Ein echter Kino-Enthusiast, der beide Jobs für Mindestlohn oder knapp darüber machte – und schließlich einen Betriebsrat gründen wollte.
      Zweite Befristung nur in absoluten Ausnahmen rechtens – Geschäftspraxis beim Cinenova grundsätzlich fragwürdig
      Richterin Liebscher erklärte vor rund 30 solidarischen Zuhörerinnen und Zuhörern, davon ein großer Teil selbst frühere Angestellte des Kinos, dass eine zweite Befristung nur in absoluten Ausnahmefällen statthaft ist. (…)
      Das Urteil stellt das komplette Geschäftsmodell der Cinenova-Geschäftsführung auf den Kopf – bedenkt man, dass ein großer Teil der Angestellten im Ehrenfelder Arthouse-Kino bislang nach dem ersten Jahr befristeter Beschäftigung einen weiteren befristeten Vertrag erhalten hat.  
      Von der Vorsitzenden Richterin vor die Entscheidung gestellt: Wollen sie Rechtsgeschichte schreiben oder eine Abfindung? blieb Raphael bei seinem Punkt: „Das Kino braucht einen Betriebsrat. Ich will dort weiter arbeiten.“
      Schluss mit dem Schmierentheater! Ein Betriebsrat muss her
      Abgesehen von der hochinteressanten Frage, ob alle weiteren Angestellten des Cinenova im zweiten Befristungsjahr jetzt ihre Entfristung fordern könnten, lagen dem Kündigungsversuch gegen Raphael handfeste Missstände zugrunde. (…)
      Widerwärtige Bedrohung statt Verbesserung – Maulkorbversuch gegen Raphael
      Ekelerregend wurde es bei der Verhandlung am 9.10.2025 als Rechtsanwalt Rüdiger Henning dem verhinderten Betriebsratsgründer drohte, dass sich mit einer Einigung auch der von der Kinoleitung gestellte Antrag auf eine einstweilige Verfügung  gegen unsere Berichterstattung (Kino Cinenova gegen Betriebsratsgründung vom 2.10.2025) erledigen könnte. Für unseren Bericht versucht die Kinoleitung Raphael persönlich verantwortlich zu machen und droht mit privatrechtlicher Haftung. Über den Antrag auf einstweilige Verfügung verhandelt das Arbeitsgericht Köln schon am Freitag, dem 10.10.2025
      …“ Bericht von Jessica Reisner vom 9. Oktober 2025 bei Arbeitsunrecht in Deutschland externer Link mit erneutem Aufruf zur solidarischen Prozess-Begleitung von Raphael am 10. Oktober 2025, 9.30 Uhr
  • Siehe für aktuelle Meldungen die Aktion gegen Arbeitsunrecht auf bsky externer Link
 
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=231112
nach oben