Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Arbeitgeber darf nach Gewerkschaft fragen

Das Bundesarbeitsgericht hat Arbeitgebern unter bestimmten Bedingungen das Recht zugesprochen, Mitarbeiter nach ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit zu fragen – allerdings nicht in einer Arbeitskampf-Situation. Damit ist die Lokführer-Gewerkschaft GDL mit ihrem Antrag gescheitert, solche Auskunftsverlangen des Chefs generell zu verbieten…“ Meldung vom 18. November 2014 in der Süddeutschen online externer Link. Siehe dazu:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=69756
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