Der gläserne Beschäftigte – die betriebliche Interessenvertretung kann und muss viel tun

„…Mit der neuesten Analysesoftware können Arbeitgeber die kompletten innerbetrieblichen Kommunikationsbeziehungen auswerten, die gläserne Belegschaft ist Realität geworden. (…) Die betriebliche Interessenvertretung kann und muss der Auswertung der riesigen Datenberge in den Unternehmen auch in Zeiten von Social Media und Big Data einen Riegel vorschieben. Der Datenschutz ist derzeit noch das effektivste Mittel und kann den Betriebsräten hilfreich sein. Die zentralen Hebel sind dabei die Zweckbindung der Daten und die Zugriffsberechtigung auf die Datenberge. Das ist im § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG geregelt; (…) zu Leistungs- und Verhaltenskontrollen hat die Mitbestimmung hier den Fuß in der Tür. Die Belegschaftsvertretung hat darauf zu achten, dass sie Kontrollsysteme und deren Auswertungsmöglichkeiten nicht noch durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen fördert, denn diese sind nach § 4 BDSG (…) als andere Rechtsvorschrift eine datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm. Verbote sowie Rechte der Beschäftigten auf Transparenz, Korrektur und Schadenersatz. Die institutionalisierte Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten, die Aufsichtsbehörden sowie durch den Betriebs- oder Personalrat. Zahlreiche wichtige Urteile nationaler und internationaler Gerichte die das Datenschutzrecht präzisiert haben.Neben dem BDSG sind auch weitere Datenschutzvorschriften zu beachten, diese sind etwa im Bundesbeamtengesetz, in der Bildschirmarbeitsverordnung, im Betriebsverfassungsgesetz, den Personalvertretungsgesetzen oder im Gendiagnostikgesetz enthalten…“ Beitrag vom 14. Oktober 2016 beim Gewerkschaftsforum Dortmund externer Link mit Checkliste und nützlichen Tipps besonders für Betriebsräte

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