Wenn der Ablauf des Urheberrechtsschutzes ausgehebelt wird – Was 2019 gemeinfrei wird – und was nicht

„Eigentlich sieht das Urheberrecht vor, dass sein Schutz 70 Jahre nach dem Tod des Herstellers eines Werkes mit Schöpfungshöhe erlischt. Am 20. Dezember 2018 schuf der Bundesgerichtshof für bildende Kunstwerke allerdings eine Verlängerungsmöglichkeit bis zum Sankt-Nimmerleinstag, nach der sich viele Bürger fragen, warum sie Museen eigentlich mit ihren Steuergeld finanzieren sollen, wenn diese den Umgang mit Werken ähnlich umfassend einschränken können wie ein privater Sammler. Für Wort- und Ton-, aber auch für andere Bildwerke gab es bereits vor der Unendlichkeitsverlängerung des BGH Möglichkeiten, auch nach dem Ablauf einer Schutzfrist mit Abmahnungen Geld zu verdienen…“ Beitrag von Peter Mühlbauer vom 21. Dezember 2018 bei telepolis externer Link

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