Teilen im Netz – oder die rechtlichen Grenzen und Gefahren der Verwendung von User Generated Content bei Facebook, Google+, Youtube, Twitter, Instagram & Co

Bei den vielen Möglichkeiten Inhalte innerhalb sozialer Netzwerke zu teilen, entsteht der Eindruck man dürfte sie beliebig nutzen. Der Eindruck trügt jedoch, denn das Teilen ist nur in den hier im Beitrag erklärten Fällen zulässig…“ Beitrag von und bei RA Thomas Schwenke vom 11. September 2013 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=44189
nach oben