Leistungsschutzrecht: Google soll zahlen, aber es trifft alle Suchmaschinen

ePetition: Ablehnung von Leistungsschutzrecht„News-Aggregatoren sollen für Schlagzeilen-Previews an die Verleger zahlen, wollen die Befürworter des Leistungsschutzrechts. Genaugenommen betrifft das aber alle Links, die auf Presseartikel verweisen – auch bei kleineren Suchanbietern. Ein Lösungsvorschlag aus der Sicht der Suchmaschine Metager. (…) Wie könnte man die Richtlinie umsetzen, ohne den „Normalbetrieb“ einer Suchmaschine in Gefahr zu bringen? Eine Lösung könnte sein, zwischen Nachrichten-Aggregatoren und anderen Diensten strikt zu unterscheiden. Ein auf Presseerzeugnisse spezialisierter Dienst, also ein Nachrichten-Aggregator, stellt sich schon per Definition durch ein ausführliches Preview dar und „weiß“ natürlich, dass er Presseartikel verwendet. Die Aggregatoren könnten daher im Sinne der EU-Richtlinie verpflichtet werden, sich eine Lizenz zu holen. Ob sie sich eine Lizenz dann tatsächlich auch beschaffen, ist allerdings äußerst fraglich. Google lässt sich, wie es sich jüngst bei der französischen Umsetzung des Richtlinientextes gezeigt hat, durchaus nicht unter Druck setzten und verzichtet lieber auf den ausführlichen Text unter den News-Schlagzeilen. Für alle anderen Dienste aber könnte eine implizierte Lizenz die Lösung sein. Eine implizierte Lizenz würde den Betrieb einer Suchmaschine und ähnlicher Dienste in der gewohnten Weise ermöglichen. (…) Alternativ wäre auch denkbar, dass die Anbieter von Presseerzeugnissen den Vorschautext selbst bestimmen können. Das wäre leicht realisierbar, indem sie diesen auf den Webseiten entsprechend maschinenlesbar auszeichnen. Die Presseanbieter könnten dann entscheiden, ob sie eine ausführliche Vorschau zeigen wollen oder auf die Darstellung verzichten. Auch hier gilt dann wieder die Logik der implizierten Lizenz: Wer keinen eigenen Vorschautext zur Verfügung stellt, gibt sein Einverständnis für die automatisierte Variante der Suchmaschine und gut ist. Es gibt also durchaus machbare Lösungen, mit denen die verunglückte EU-Richtlinie noch halbwegs unschädlich über die Bühne gebracht werden kann…“ Gastbeitrag von Manuela Branz vom 2. Oktober 2019 bei Netzpolitik externer Link

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