Zentrum für politische Schönheit: Berliner Polizei durchsucht Künstler wegen Flyer-Aktion gegen AfD

Flyer-Aktion gegen AfD vom Zentrum für politische SchönheitDie Berliner Polizei geht schon wieder mit Hausdurchsuchungen gegen Aktionskunst vor. Wegen einer Kunstaktion gegen die rechtsradikale AfD hat sie Privatwohnungen von Mitgliedern des Zentrums für politische Schönheit durchsucht. Die Künstler halten die Ermittlungen für politisch motiviert und sprechen von einem Angriff auf die Kunstfreiheit. (…) Nach Auskunft der Künstler:innen steht die Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit der Aktion „Flyerservice Hahn“, bei der es dem ZPS gelang, unter Vortäuschung einer erfundenen Firma tonnenweise Werbematerial der rechtsradikalen AfD im Bundestagswahlkampf zu erlangen externer Link und dieses im Rahmen einer Kunstaktion zu entsorgen. Stefan Pelzer vom Zentrum für politische Schönheit hält die Durchsuchungen für einen „skandalösen Vorgang“. Er sagt gegenüber netzpolitik.org: „Die Ermittlungen sind politisch motiviert und beruhen auf völlig fadenscheinigen Begründungen. Statt endlich gegen Rechtsextremisten durchzugreifen, bricht die Berliner Polizei offensichtlich mit Rückendeckung des neuen Senats in unsere Wohnungen ein. Wir werten die Durchsuchungen als Angriff auf das Grundrecht auf Kunstfreiheit.“…“ Beitrag von Markus Reuter vom 13.01.2022 bei Netzpolitik externer Link, siehe weitere Infos und Bewertungen:

  • Siehe die Meldung beim „Zentrum für politische Schönheit“ selbst externer Link und umfangreiche Berichterstattung auf Twitter externer Link
  • die damalige Aktion AfD-Müll externer Link
  • Zentrum für politische Schönheit: Mit dem Phishing-Paragrafen gegen Aktionskunst
    Die Hausdurchsuchungen bei Berliner Aktionskünstlern werden mit einem Paragrafen begründet, der sonst bei Online-Betrug zur Anwendung kommt. Die Künstler vermuten, dass das nur ein Vorwand ist. Die Razzia bei der bekannten Aktionskünstlertruppe Zentrum für politische Schönheit (ZPS) hat für bundesweite Aufmerksamkeit gesorgt. In den Morgenstunden des Donnerstags hatten Beamte des Staatsschutzes vom Berliner Landeskriminalamt eine Privatwohnung und ein Atelier aus dem Umfeld des ZPS durchsucht und Datenträger, Computer und Smartphones beschlagnahmt. (…) Wie aus dem Durchsuchungsbeschluss hervorgeht, ermittelt die Staatsanwaltschaft nun auf Basis einer Anzeige wegen dieser Aktion. Der Verdacht lautet: Fälschung beweiserheblicher Daten, § 269 des Strafgesetzbuchs. Der Paragraf ist quasi die elektronische Form der Urkundenfälschung und kommt beispielsweise bei Phishing-Straftaten zum Tragen. Bei Phishing treten Straftäter unter falscher Identität auf und fälschen zum Beispiel die Mail einer Bank, um an Login- oder Kontodaten ihrer Opfer zu gelangen. Auch wer ein eBay-Konto unter falschem Namen eröffnet, kann sich nach § 269 StGB strafbar machen. Normalerweise gehe es bei diesem Paragrafen in fast allen Fällen um Betrug mit Aneignungsabsicht, sagt ZPS-Sprecher Stefan Pelzer gegenüber dem Spiegel externer Link. „Wir sind keine Computerbetrüger, wir haben keinen Profit gemacht. Bei uns steht das Kunstprojekt im Mittelpunkt.“ Dass es bei den Ermittlungen nicht um Betrug geht, sagt auch eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft dem Nachrichtenmagazin. Die Flyerfirma der Künstler nahm von der AfD kein Geld und bot der rechten Partei darüber hinaus sogar an, die Flyer kurz vor der Bundestagswahl zurückzugeben. Weil die Aneignungsabsicht fehlte, blieb der Staatsanwaltschaft offenbar nur der Phishing-Paragraf gegen die Kunstaktion…“ Beitrag von Markus Reuter vom 14.01.2022 bei Netzpolitik externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=196960
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