Gerichtsurteil: Online-Nachrichten in Italien haben ein Ablaufdatum
„Der oberste italienische Gerichtshof für Zivil- und Strafsachen hat mit einem Urteil die Presse- und Meinungsfreiheit in Italien eingeschränkt. Demnach können Medien dazu gezwungen werden, ältere Artikel aus ihren Online-Archiven zu löschen, um das Recht auf Privatsphäre zu schützen. Hintergrund war die Berichterstattung des Online-Mediums PrimaDaNoi über ein Gerichtsverfahren gegen einen Restaurantbesitzer. Da dem Betroffenen ein kritischer Artikel nicht genehm war, forderte er PrimaDaNoi auf, diesen zu entfernen. Er hielt ihn nach über zwei Jahren für nicht mehr relevant und berief sich dabei unter anderem auf das „Recht auf Vergessenwerden“. Letzteres betraf bislang nur Suchmaschinen wie Google, die gegebenenfalls Links aus ihren Suchergebnissen löschen müssen; die Inhalte selbst blieben von dem aus dem Jahr 2014 stammenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) unberührt. Zunächst folgte ein Oberlandesgericht der Argumentation des Klägers und übernahm die offenbar willkürlich gewählte Frist von zwei Jahren. PrimaDaNoi wollte das nicht hinnehmen und ging in die nächste Instanz. Der oberste Gerichtshof hat das Urteil nochmals für rechtskräftig erklärt und mit dem „Recht auf Vergessenwerden“ begründet. Damit besiegelte es ein Ablaufdatum für Online-Artikel, das es laut Urteilsbegründung auch bei Milch, Joghurt oder Eis gebe…“ Beitrag von Sven Braun bei netzpolitik.org vom 22. September 2016