[Geplante Strafrechtsänderung gegen Betreiber illegaler Handelsplattformen] § 126a StGB: Bereits die Möglichkeit der Begehung von Straftaten soll zukünftig bestraft werden

Gegen Internetsperren in einer freien GesellschaftGegen Internetsperren in einer freien Gesellschaft„… Geplant ist eine Änderung des Strafgesetzbuches hinsichtlich der Einfügung eines § 126a StGB, welcher das »Anbieten von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten« unter Strafe stellen soll: »Wer eine internetbasierte Leistung anbietet, deren Zugang und Erreichbarkeit durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt und deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten im Sinne von Satz 2 zu ermöglichen oder zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.« (…) Bei der »Reform« des StGB geht es aber nicht um die Erfüllung der Straftatbestände der einzelnen Straftaten, sondern darum, jeden bestrafen zu können, dessen internetbasierte Leistungen zur Begehung solcher Straftaten verwendet werden könnten. Also sind Anbieter und Benutzer aller möglichen »internetbasierten Leistungen« gleichermaßen betroffen, da nicht auszuschließen ist, dass alle internetbasierten Leistungen zur Begehung aller möglichen Straftaten missbraucht werden könnten, deren Möglichkeit lediglich mittels Einfügung strafbar gemacht werden können. (…) Wenn diese Vorschrift in Kraft tritt, dann stirbt sicher nicht das Internet, aber es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft alle Anbieter und Benutzer von »internetbasierte(n) Leistung(en)«, wozu bereits das Lesen von Text oder die Betrachtung nackter Damen und Herren zählen kann, damit rechnen müssen, strafrechtlich verfolgt und verurteilt zu werden, wenn sie nicht ausschließen können oder die Gerichte nicht ausschließen wollen, dass solche Leistungen zur Begehung von Straftaten verwendet werden könnten. Und was morgen im Darknet verboten werden soll, kann übermorgen auf jeden Inhalt des Internets und der »freien Welt« ausgeweitet werden: Der zukünftige Gesetzestext und seine Möglichkeiten lassen dies ohne jeden Zweifel zu…“ Beitrag von Ingmar Vetter vom 25. März 2019 bei Grundrechte.org externer Link

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