Öffentliche Gutachten: Öffentliches Geld – Öffentliches Gut!

Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung„…. Politik und Behörden stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die Veröffentlichung von Gutachten zu verhindern. Ein solcher Ausnahmetatbestand sind Belange der inneren und äußeren Sicherheit. Das ist nachvollziehbar, sofern die notwendigen Kriterien wirklich erfüllt sind. Kaum verständlich ist der sogenannte „Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses” als Ausnahmetatbestand zur Begründung für die Geheimhaltung eines Gutachtens oder einer Studie. (…) Vollkommen unverständlich wird es, wenn sich öffentliche Auftraggeber auf geistige Eigentumsrechte berufen, um die Einsichtnahme und Veröffentlichung von Gutachten und Studien zu verhindern. (…) Der Bundestag muss Paragraf 5 des Urheberrechtsgesetzes so reformieren, dass alle behördeneigenen Gutachten und Studien zweifelsfrei als amtliche Werke anzusehen sind. (…) Gäbe es dann noch ein einheitliches Register für staatliche und staatlich beauftragte Gutachten und Studien, würde dies nicht nur allen Bürger*innen Wissen und Nachnutzung ermöglichen, sondern könnte vor allem auch gegenseitiges Lernen zwischen Behörden unterstützen und Doppelarbeit vermeiden helfen.“ Kolumne von Christian Humborg vom 31. Juli 2022 bei Netzpolitik.org externer Link

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