Bundesrepublik vs. Bundesrepublik: Innenministerium verklagt Bundesdatenschutzbeauftragten

Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner StiftungDas Bundesinnenministerium widersetzt sich einer Weisung des Datenschutzbeauftragten Ulrich Kelber. Weil das Haus von Horst Seehofer Vorgaben zur Datensparsamkeit bei IFG-Anfragen nicht einhalten will, hat es den Beauftragten verklagt. Wer Informationen vom Bundesinnenministerium haben will, muss erst einmal selbst Informationen liefern. Das beim Informationsfreiheitsgesetz (IFG) federführende Ministerium weigert sich seit neun Jahren, IFG-Anfragen per E-Mail zu beantworten, die über die Plattform FragDenStaat.de bei ihm eintreffen. Nur wer Horst Seehofers Ministerium eine Postadresse mitteilt, erhält eine inhaltliche Antwort. Dieses Verfahren wird nun erstmalig gerichtlich überprüft. Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat das Innenministerium und seine nachgeordneten Behörden angewiesen, bei einfachen Anfragen nicht mehr Daten als nötig einzufordern und damit auf die Sammlung von Postadressen zu verzichten. Das heißt, dass auch Anfragen möglich sein sollen, die unter einem Pseudonym gestellt werden. Dabei stützt sich Kelber nicht auf seine Funktion als Beauftragter für Informationsfreiheit, in der er kaum rechtliche Handhabe hat, sondern auf seine in der Datenschutzgrundverordnung festgeschriebene Kontrollfunktion. Das Innenministerium will dieser Weisung allerdings nicht Folge leisten und weiterhin Adressen von Antragsteller:innen sammeln. Es hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen Kelbers Behörde, die bis vor kurzem selbst noch dem Innenministerium untergeordnet war, eingereicht…“ Artikel von Arne Semsrott vom 18.08.2020 bei Netzpolitik externer Link

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