Internetnutzer fordern Schutz vor Aufzeichnung des Surfverhaltens

"Wir speichern nicht!Deutschlands Datenschutzbehörden sollen ein „Verbot der Zwangsidentifizierung und der massenhaften Protokollierung des Surfverhaltens im Internet“ aussprechen, fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in einem Offenen Brief an die Datenschutzkonferenz. Auch nach der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung müssten Internetnutzer vor einer Vorratsspeicherung und Verfolgung der von ihnen abgerufenen Internetseiten durch Seitenbetreiber geschützt bleiben. Denn sensible Daten über die Internetnutzung könnten selbst höchste Amtsträger erpressbar machen, warnt der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern. Stein des Anstoßes ist ein Papier der Datenschutzkonferenz, demzufolge die Datenschutzregeln des deutschen Telemediengesetzes seit 25. Mai nicht mehr zu beachten seien – obwohl das Gesetz weiterhin in Kraft ist. (…) Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert von der Datenschutzkonferenz nun eine „Klarstellung, dass Telemedienanbieter das Internetnutzungsverhalten auch weiterhin nur dort aufzeichnen dürfen, wo es ausnahmsweise zur Ermöglichung oder Abrechnung ihres Angebots nötig ist, und dass sie soweit zumutbar weiterhin eine anonyme Nutzung ihrer Angebote zu ermöglichen haben“. Nur nicht gespeicherte Daten seien sicher vor Datenmissbrauch, Datendiebstahl und Datenhandel, wie der Facebook-Skandal zeige…“ Pressemitteilung vom 05.06.2018 zum Offenen Brief vom 4. Juni an die Datenschutzkonferenz – beide beim AK Vorratsdaten im Wortlaut externer Link

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