Starker Anstieg bei der Ausforschung von Verkehrs- und Standortdaten für polizeiliche Ermittlungen
„Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat die Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung im Jahr 2013 vorgelegt. Dabei geht es einerseits um abgehörte Telekommunikation (§ 100a und b StPO) und andererseits um die Erhebung von Verkehrs- und Standortdaten (§ 100g StPO).“ Beitrag von Matthias Monroy auf netzpolitik.org vom 9. Januar 2015 . Aus dem Text: „… 70,3 % der Anordnungen betrafen die Mobilfunk-, 18,0 % die Internet- und 11,7 % die Festnetztelekommunikation. In rund 45 % der Fälle waren Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz Anlass zur Überwachung. In der Statistik folgen “Bandendiebstahl”, “Mord und Totschlag” und “Betrug und Computerbetrug”. Bei Letzterem zeichnet sich ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr ab. Bundesweit wurden in 5.669 Verfahren Überwachungsmaßnahmen angeordnet (2012: 5.678). Die Zahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen ist leicht gesunken.
Eine deutliche Zunahme ergibt sich aber bei der Ausforschung von Verkehrs- und Standortdaten… Allein in Berlin ergab sich ein Aufwuchs von 185 auf 1.289 Fälle…„