#PersoOhneFinger: Fingerabdrücke im Personalausweis – was tun?

Dossier

digitalcourage: #PersoOhneFinger: Fingerabdrücke im Personalausweis – was tun?„Ab 2. August 2021 wird die Speicherung von Fingerabdrücken zum Zwang: Trotz Kritik von Datenschutz- und Grundrechteorganisationen haben die Regierungen der EU-Länder und eine knappe Mehrheit im EU-Parlament 2019 eine Verordnung zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise und der Aufenthaltsdokumente beschlossen. Ein deutsches Gesetz zur Umsetzung ist bereits in Arbeit. Dieses zwingt ab 2. August 2021 anlasslos alle Menschen, einen Abdruck ihres linken und rechten Zeigefingers abzugeben. So werden Millionen rechtskonformer Menschen behandelt wie Tatverdächtige. Wir halten das für undemokratisch und raten: Alle Menschen, die einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke wollen, sollten bis zum Beginn der Speicherpflicht einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke beantragen. Bitte werdet auch politisch gegen das Gesetz aktiv!…“ Standpunkt und Aufruf zum Widerstand vom 30. Juli 2020 von und bei digitalcourage externer Link und dazu:

  • Teilerfolg für Klage gegen Fingerabdruckpflicht im Personalausweis beim EuGH: EU muss Abgabe von Fingerabdrücken erneut regeln New
    • Verordnung zur Speicherpflicht für Fingerabdrücke ungültig
      Teilerfolg für Klage gegen Fingerabdruckpflicht im Personalausweis: Der EuGH ist der Argumentation von Digitalcourage gefolgt, dass die EU-Verordnung nicht in einem korrekten Verfahren beschlossen wurde.„Wir hatten von Anfang an gerügt, dass die Verordnung nur einstimmig in einem besonderen Gesetzgebungsverfahren beschlossen werden kann. Das hatten alle anders gesehen: Das EU-Parlament, der Rat, die EU Kommission und die Generalanwältin. Der EuGH hat uns da jetzt Recht gegeben. Das ist ein Erfolg”, sagt Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler von der Kanzlei Meisterernst Düsing Manstetten, der Digitalcourages Kläger Detlev Sieber vor dem EuGH vertreten hat.
      Allerdings bleibt die Speicherpflicht bis maximal 31. Dezember 2026 in Kraft – also müssen vorläufig auch weiter Fingerabdrücke abgegeben werden. Bis dahin hat die Gesetzgeberin Zeit, eine neue Gesetzesgrundlage mit dem korrekten Verfahren zu schaffen. Das korrekte Verfahren erfordert unter anderem eine Einstimmigkeit im EU-Rat. Ob es in zwei Jahren noch eine Pflicht zur Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis geben wird, ist damit offen (…) Insbesondere Sicherheitsrisiken, die durch die Erfassung und Speicherung der Fingerabdruckdaten außerhalb des Ausweises entstehen und eine Formulierung, die eine Zweckentfremdung der Daten ermöglicht, wurden nach Dafürhalten von Digitalcourage nicht genug gewürdigt (…)Sie können bis zu 90 Tagen lang weiter gespeichert werden. Auf diese Fingerabdrücke kann dann auf der Grundlage eines anderen nationalen oder EU-weiten Gesetzes zugegriffen werden. Die EU-Verordnung gestattet so eine Zweckentfremdung nicht, sagt der EuGH in seinem Urteil. Allerdings macht die bisherige Formulierung in der Verordnung die Zweckentfremdung möglich. Hier stiehlt die EU sich aus der Verantwortung: Der missbräuchliche Zugriff auf Daten kann nicht alleine dadurch ausgeschlossen werden, dass er nicht erlaubt ist.
      Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler fasst zusammen: Die EU macht hier quasi die Hintertür weit auf, stellt alles zum Abtransport der Fingerabdruck-Daten zur Verfügung – und sagt uns: Da kann nichts passieren, denn es ist ja nicht erlaubt.” (…)
      Die Pflicht zum Fingerabdruck ist erstmal nicht weg – aber ob wir sie in Zukunft noch haben werden, ist seit dem heutigen Tag wieder offen. Denn dafür müsste der EU-Rat einstimmig dafür stimmen. Oder anders gesagt: Ein einziges Mitgliedsland, das nicht zustimmt, kann die Fingerabdruckpflicht kippen…“ Pressemitteilung vom 21.3.2024 externer Link von Digitalcourage, siehe auch:
    • Das Urteil vom 21.3.24 externer Link
    • Personalausweis: EU muss Abgabe von Fingerabdrücken erneut regeln
      Dass EU-Bürger:innen für ihren Personalausweis Fingerabdrücke abgeben müssen, ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig. Aber die EU hat einen Fehler im Gesetzgebungsprozess gemacht. Deshalb muss sie nun dennoch nachbessern…“ Beitrag von Constanze und Anna Biselli vom 21.03.2024 bei Netzpolitik externer Link
  • Fingerabdruckpflicht im Personalausweis vor dem EuGH: Schlussanträge der Generalanwältin lückenhaft und ignorieren Sicherheitslücken
    Digitalcourage hält die Schlussanträge der Generalanwältin Laila Medina zur Klage gegen die Fingerabdruckpflicht in Personalausweisen für lückenhaft. Schwerpunkte der mündlichen Verhandlung wurden von der Generalanwältin nicht ausreichend gewürdigt. Wichtig zu wissen: Die Schlussanträge sind nicht bindend. Digitalcourage zeigt sich zuversichtlich, dass der EuGH die angegriffenen Grundrechtseinschränkungen im Urteil stärker gewichten wird. „Das Gutachten liest sich, als wäre die Generalanwältin in einer anderen Verhandlung gewesen als wir. Selbst die Anwältin des EU-Rats hat in der mündlichen Verhandlung teilweise die Schwächen der Verordnung eingestanden, nachdem die Richter.innen wiederholt nachgefragt haben. Die Generalanwältin klammert jetzt die offensichtlichen Probleme einfach aus.“, sagt Julia Witte von Digitalcourage. (…) In ihren Schlussanträgen erkennt die Generalanwältin an, dass Fälschungen auch bei Personalausweisen mit gespeicherten Fingerabdrücken nicht ausgeschlossen werden können. Für sie ist es ausreichend, dass die Fingerabdrücke das Fälschungsrisiko verringern (Randnummer 83–86). Das wirft unsere sensiblen biometrischen Merkmale in die Waagschale für ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Behörden und Fälschungswerkstätten. (…) Insgesamt wird die Bedeutung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in den Schlussanträgen nicht ausreichend wertgeschätzt. Die DSGVO ist mehr als eine EU-Verordnung unter vielen: sie kodifiziert europäische Grundrechte, insbesondere aus Artikel 7 (Privatleben) und Artikel 8 (Datenschutz). Das heißt: diese Grundrechte gehören zum Kern des europäischen Rechts und werden in der DSGVO nur verschriftlicht. Die Schlussanträge der Generalanwältin behandeln die von der DSGVO geschützten Lebensbereiche aber nur als zweitrangig und berücksichtigen sie daher nicht ausreichend. Nur so ist zu verstehen, dass die Generalanwältin die gesetzlich vorgeschriebene Folgenabschätzung als nicht erforderlich betrachtet (Randnummer 115).
    Schlussanträge ignorieren Sicherheitslücken
    Die der Fingerabdruckpflicht zugrunde liegende EU-Verordnung lässt zu, dass die Fingerabdrücke auch für andere Zwecke als die Ausweiserstellung genutzt werden können, wenn ein EU-weites oder ein nationales Gesetz das vorsieht. (…)
    Einen Termin für die Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs gibt es noch nicht. Die Richter.innen sind bei ihrem Urteil nicht an die Schlussanträge der Generalanwältin gebunden. Digitalcourage zeigt sich zuversichtlich, dass die Richter.innen des EuGH im Urteil den europäischen Grundrechten ein stärkeres Gewicht geben werden…“ Pressemitteilung vom 29.06.2023 bei Digitalcourage externer Link
  • Fingerabdruckpflicht: EU-Rat gibt vor EuGH „Schwachpunkt” zu und Verwaltungsgericht Hamburg bezweifelt Rechtmäßigkeit – gute Aussichten für den Klageweg
    • Digitalcourage: Fingerabdruckpflicht: EU-Rat gibt vor EuGH „Schwachpunkt” zu
      Heute war die Anhörung zur Klage von Digitalcourage gegen die Fingerabdruckpflicht. Die EuGH-Richter.innen hakten an entscheidenden Stellen immer wieder nach und griffen dabei die Kritik von Digitalcourage auf. Viele unserer Kritikpunkte bestätigt „Wir sehen viele unserer Kritikpunkte bestätigt und blicken optimistisch auf den weiteren Verlauf des Verfahrens.“, sagt Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, der die Klage von Digitalcourage gegen die Speicherpflicht für Fingerabdrücke in Personalausweisen vor Gericht vertritt. Digitalcourage hatte die Rechtmäßigkeit der EU-Verordnung angezweifelt, die regelt, dass in allen EU-Ländern Fingerabdrücke auf dem Chip von Ausweisdokumenten gespeichert werden müssen. Zu diesem Fall hat heute, am 14. März eine mündliche Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) stattgefunden. Das Urteil in diesem Fall wird rund 380 Millionen Bürger.innen der EU betreffen. (…) Die Richter.innen hakten an entscheidenden Stellen immer wieder nach und griffen dabei die Kritik von Digitalcourage auf. Die Bundesregierung hat sich an der mündlichen Anhörung nicht beteiligt…“ Pressemitteilung von Digitalcourage vom 14. März 2023 externer Link
    • Digitalcourage: Verwaltungsgericht Hamburg bezweifelt Rechtmäßigkeit der Fingerabdruckpflicht bei Personalausweisen
      „In Hamburg hat das Verwaltungsgericht mit einer einstweiligen Anordnung (20 E 377/23) entschieden, dass einer Person ein Personalausweis ohne gespeicherte Fingerabdrücke ausgestellt werden soll. Das Verwaltungsgericht Hamburg schließt sich in seinem Beschluss allen Kritikpunkten von Digitalcourage an und zweifelt an der Rechtmäßigkeit der EU-Verordnung, die die Speicherpflicht für alle EU-Mitgliedsstaaten vorschreibt. Im August 2021 ist in Deutschland eine Änderung des Personalausweisgesetzes in Kraft getreten (§ 5 Abs. 9 PAuswG). Seitdem müssen alle, die einen neuen Personalausweis beantragen, zwingend die Abdrücke beider Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises speichern lassen. Dieses deutsche Gesetz ist die Umsetzung einer EU-Verordnung (Art. 3 Abs. 5 VO (EU) 2019/1175). Digitalcourage hatte dagegen Klage vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden eingereicht. Das Verwaltungsgericht folgte der Arumentation von Digitalcourage und verwies die Klage an den europäischen Gerichtshof (EuGH). Dort findet in dieser Sache morgen am Dienstag, 14.3.2023 eine mündliche Anhörung statt. (…) Im Hamburger Fall hatte eine Privatperson geklagt, sich auf das laufende Verfahren von Digitalcourage berufen und in erster Instanz Recht bekommen. Die zuständige Behörde kann nun gegen den Beschluss noch Beschwerde einlegen. Konstantin Macher von Digitalcourage erklärt dazu: „Wir freuen uns, dass auch das Verwaltungsgericht Hamburg unserer Argumentation folgt und in diesem Einzelfall einen Personalausweis ohne Fingerabdruck möglich macht. Wir erhoffen uns von unserer Klage am EuGH eine nachhaltige Lösung, die alle etwa 380 Millionen betroffenen EU-Bürger.innen von der unverhältnismäßigen Fingerabdruckpflicht befreit.“ Aus der Pressemitteilung von Digitalcourage vom 13. März 2023 externer Link
    • Die nächste Station auf dem Klageweg ist die Veröffentlichung der Schlussanträge der Generalanwältin am 29. Juni 2023. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.
  • Digitalcourage klagt vor EuGH gegen Fingerabdruckpflicht und fordert Bundesregierung zur Stellungnahme auf 
    „Die Klage von Digitalcourage gegen die Fingerabdruckpflicht wurde dem EuGH vorgelegt. Der EuGH hat die Mitgliedsstaaten zu Stellungnahmen aufgefordert. Digitalcourage appelliert in einem offenen Brief an die neue Bundesregierung, sich hier im Sinne der Grundrechte von Bürger.innen ablehnend zur Fingerabdruckpflicht zu äußern. (…) Digitalcourage warnt vor dem massenhaften Erheben und Speichern von biometrischen Daten, denn heute als sicher geltende Schutzmaßnahmen können in der Zukunft leicht zu umgehen sein. Die Speicherung des gesamten Fingerabdrucks auf Personalausweisen erhöht das Risiko eines Identitätsdiebstahls, falls es zu einem Datenleck kommt. Solche unerlaubten Zugriffe auf die Daten könnten z.B. durch Individuen, Unternehmen oder auch durch autoritäre Regierungen erfolgen. Da biometrische Daten nicht veränderbar sind und Menschen ein Leben lang identifizierbar machen, stellt die Speicherung des Fingerabdrucks auf Personalausweisen ein enormes Risiko dar. „Wenn ich gezwungen werde, meinen Fingerabdruck speichern zu lassen, dann fühle ich mich behandelt wie eine Straftäterin – als ob der Staat mir unterstellt, ich würde etwas Kriminelles planen. So ein Misstrauen gegenüber der Bevölkerung passt einfach nicht zu Demokratien und Rechtstaaten!“, sagt Julia Witte von Digitalcourage. (…) Der EuGH hat die Mitgliedsstaaten bis zum 3. Juni 2022 zu Stellungnahmen zur Klage mit dem Aktenzeichen C-61/22 aufgefordert. Digitalcourage appelliert an die neue Bundesregierung, sich hier im Sinne der Grundrechte von Bürger.innen ablehnend zur Fingerabdruckpflicht zu äußern. Digitalcourage repräsentiert dabei über 13.000 Menschen, die sich mit ihrer Unterschrift gegen die Fingerabdruckpflicht bei Personalausweisen ausgesprochen haben…“ Pressemitteilung vom 6. April 2022 von Digitalcourage externer Link
  • #PersoOhneFinger: Verwaltungsgericht hält Fingerabdruckpflicht für grundrechtswidrig und legt die Speicherpflicht bei deutschen Personalausweisen dem EuGH vor 
    Die Organisation Digitalcourage e.V., die sich für Grundrechte und Datenschutz einsetzt, hatte in erster Instanz gegen die Speicherpflicht geklagt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden folgt der Argumentation des Vereins und zweifelt die Rechtmäßigkeit der Fingerabsdruckspflicht an. Da die deutsche Speicherpflicht auf einer EU-Verordnung basiert, muss nun das EuGH entscheiden. (…) Der Fall muss nun vor dem EuGH verhandelt werden. Außer der klagenden Seite können nun zunächst auch noch die EU-Mitgliedsstaaten, die Kommission und der Generalanwalt beim EuGH Stellung nehmen. Sollte der europäische Gerichtshof die EU-Verordnung kippen, dann wäre das explizit darauf aufbauende deutsche Gesetz nicht mehr haltbar…“ Pressemitteilung vom 27.01.2022 bei Digitalcourage externer Link – wir gratulieren
  • Digitalcourage: Klage eingereicht gegen Fingerabdruckpflicht in Personalausweisen 
    Digitalcourage hat Klage gegen die seit dem 01.08.2021 geltende Speicherpflicht für Fingerabdrücke im Personalausweis eingereicht. Denn die Speicherpflicht ist unverhältnismäßig, ungeeignet, um den beabsichtigten Zweck zu erfüllen und nicht erforderlich. (…) Dem deutschen Gesetz, das die Speicherung der Fingerabdrücke auf dem Ausweis vorschreibt, liegt eine EU-Verordnung zugrunde. Die will Digitalcourage nun angreifen. Neben formellen Fehlern, derentwegen die Pflicht schon gar nicht hätte in Kraft treten dürfen, gibt es auch inhaltliche Gründe dafür, dass eine Fingerabdruckpflicht mit unseren Grundrechten unvereinbar ist. Denn die Speicherpflicht ist unverhältnismäßig, ungeeignet, um den beabsichtigten Zweck zu erfüllen, und nicht erforderlich. (…) Es gibt andere, weniger invasive Mittel, um das Fälschen von Ausweisdokumenten zu erschweren: Zum Beispiel komplexere Druckverfahren, 3D-Hologramme auf dem Dokument etc. Daher ist die Fingerabdruckpflicht nicht erforderlich. Insbesondere, da es sich nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO bei biometrischen Daten um besonders schützenswerte Daten handelt. Die Speicherpflicht betrifft wohl rund 85 % der rund 450 Millionen Einwohner.inne der EU. Demgegenüber steht eine verschwindend geringe Zahl von rund 40.000 gefälschte Personalausweisen in den Jahren 2013–2017, also auf das Jahr umgerechnet 8.000 gefälschte Personalausweise. Deshalb ist die beschlossene Speicherpflicht unverhältnismäßig…“ Pressemitteilung vom 21.12.2021 bei Digitalcourage externer Link und die Argumentation externer Link dazu
  • [Gutachten von Thilo Weichert] Die Aufnahme von Fingerabdrücken in Personalausweise ist rechtswidrig! 
    „Zu diesem Ergebnis kommt Thilo Weichert, früherer Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein, in einem Gutachten für das Netzwerk Datenschutzexpertise. (…) Der Bundestag hat am 05.11.2020 gegen die Stimmen von FDP, Grünen und Linken eine Veränderung des PauswG angenommen (Bundestags-Drucksache 19/24007). Danach wird die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Speichermedium des Personalausweises ab Montag 02.08.2021 verpflichtend. Diese Gesetz verstößt nach Ansicht von Thilo Weichert genauso wie die einschlägige EU-Vorschrift und andere europarechtliche Regelungen gegen grundlegende Datenschutzgrundsätze, so z. B. Datenminimierung, Zweckbindung und Transparenz. (…) Die gesetzlichen Vorgaben für Ausweise und Pässe enthielten zudem für Sicherheitsbehörden (Polizei und Geheimdienste) eine generelle automatisierte Abruf- und Speicherbefugnis “im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse”. Dies könnte Fahndungsabgleiche einschließen und verstoße gegen den Zweckbindungsgrundsatz sowie höherrangiges europäisches Recht. Eine Identitätsprüfung sei hier allenfalls für Grenzkontrollen als angemessen anzusehen. Das in der Praxis bestehende “unbegrenzte Zugriffsrecht für Geheimdienste auf Lichtbilder von Deutschen im Pass- und Personalausweisregister” sei unverhältnismäßig. Die breite Erlaubnis zur Datennutzung für Sicherheitszwecke bei Flüchtlingen lässt laut der Studie zusätzlich das Diskriminierungsverbot wegen Staatsangehörigkeit außer acht. Insgesamt sei es “irritierend, mit welcher Nonchalance die Zweckbindungsanforderungen bei der Verarbeitung biometrischer Identifizierungsdaten im Ausländer- und insbesondere im Flüchtlingsrecht ignoriert werden”. Eine besondere Gefahr biometrischer Hoheitsdokumente liege zudem darin, dass anlässlich von Ausweiskontrollen in außereuropäischen Drittstaaten dortige Behörden die Biometriedaten abspeicherten und dann zur behördlichen oder gar geheimdienstlichen Zwecken gebrauchten beziehungsweise missbrauchten. Vorkehrungen dagegen seien nicht vorgesehen. Es drohe eine Totalüberwachung von Menschen, die Anlage umfassender Persönlichkeitsprofile, die Einschränkung individueller Freiheitsrechte, aber auch “die Kontrolle einer gesamten Gesellschaft”. Beitrag vom 18. März 2021 von und bei ‚dieDatenschützer Rhein Main‘ externer Link

  • #PersoOhneFinger: Info-Blatt hilft bei Beantragung von Personalausweis ohne Fingerabdrücken 
    Digitalcourage veröffentlicht ein Info-Blatt, das Bürgerinnen und Bürgern hilft, einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke zu beantragen. Das Info-Blatt kann ausgedruckt als Argumentationshilfe zum Beantragungstermin auf das Bürgeramt mitgenommen werden: das Info-Blatt als PDF externer Link und ausführlicher Blogartikel externer Link ebd.
  • In 6 Monaten beginnt die Fingerabdruck-Speicherpflicht auf Personalausweisen: Digitalcourage ruft auf: bis 2. August 2021 Personalausweise ohne Fingerabdrücke beantragen!
    Ab dem 2. Februar 2021 bleiben noch sechs Monate bis zum Beginn der Pflicht zur Abgabe von digitalen Fingerabdrücken auf Personalausweisen. Wer nach dem 2. August 2021 einen neuen Personalausweis beantragt, ist verpflichtet, beide Zeigefinger zu scannen und auf dem Chip des Personalausweises speichern zu lassen. Für den Zeitraum der Herstellung der Dokumente liegen die Daten bei den ausstellenden Behörden. Digitalcourage hatte die anlasslose und generelle Fingerabdruck-Pflicht unter anderem mit einer ausführlichen Stellungnahme im Innenausschuss des Bundestags kritisiert. Abgelehnt hatten die Pflicht ebenfalls die EU-Grundrechteagentur und der EU-Datenschutzbeauftragte. (…) Unter dem Schlagwort #PersoOhneFinger ruft Digitalcourage Bürgerinnen und Bürger dazu auf, fingerabdruckfreie Dokumente zu beantragen, solange es noch geht. Bis 2. August 2021 ist die Abgabe von Fingerabdrücken freiwillig. Bürgerinnen und Bürger können die Abgabe von Fingerabdrücken verweigern. Die Ausstellung eines neuen Personalausweises ist möglich, wenn: Bürger.innen ein fingerabdruckfreies Dokument beantragen; das alte Dokument abgelaufen ist oder bald abläuft; Bürgerinnen und Bürger das berechtigte Interesse an einem Personalausweis ohne Fingerabdrücke äußern (beispielsweis mit Verweis auf die Kritik von Digitalcourage); das alte Dokument beschädigt oder zerstört ist oder das alte Dokument verloren gegangen ist (Verlustmeldung bei der Polizei nötig)…“ Aus der Pressemitteilung von Digitalcourage e.V. vom 27.1.2021 per e-mail
  • #PersoOhneFinger: Geheimdienst ja, Transparenz später
    „… Wir wollten beim Gesetz, in dem unter anderem die Fingerabdruck-Pflicht in Personalausweisen steckt, früh mitreden, um es zu verhindern. Also hatten wir Anfang 2020 bei der Bundesregierung Dokumente zum Gesetzgebungsprozess beantragt. Unsere Erfahrung mit dieser Transparenzanfrage zeigt: Gesetzgebungsprozesse werden transparent gemacht, aber nur so, dass es beim Schmieden der Gesetze nicht stört. Problematisch ist zum Beispiel: Wo der Bundesnachrichtendienst in Gesetzgebung eingreift, hört Transparenz auf. (…) Aus Dokument Nr. 2 (PDF), dass wir auf unsere Anfrage erhalten haben, wissen wir, dass der Bundesnachrichtendienst an der Gesetzgebung „unmittelbar beteiligt“ wurde. Aber hier hört die Transparenz auf. Welchen Einfluss Geheimdienste auf die Gesetzgebung haben, bleibt den Bürgerinnen und Bürgern verborgen. Ein Grund dafür ist, dass Geheimdienste von den Auskunftspflichten des Informationsfreiheitsgesetzes ausgenommen sind. (…) Der Bundesnachrichtendienst ist keine Behörde, wie jede andere. Er war beteiligt an der illegalen Massenüberwachung, die Edward Snowden aufgedeckt hat. 2015 erhielt er unter anderem für illegale Datentransfers und „dreiste Vertuschungen geheimdienstlicher Praktiken gegenüber dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags“ einen BigBrotherAward (…). Skepsis gegenüber dieser Behörde ist aus unserer Sicht mehr als begründet und dringend notwendig. Daran wird auch das geplante neue BND-Gesetz nichts ändern, wie netzpolitik.org berichtet. Digitalcourage setzt sich für die kontrollierte Abschaffung klandestin arbeitender Geheimdienste ein. (…) Informationen sollten der Bevölkerung aber unverzüglich zur Verfügung gestellt werden, damit sich die Zivilgesellschaft auf Augenhöhe in Gesetzgebungsprozesse einbringen kann. (…) Es kann nicht sein, dass Fach-NGOs als interessensvertretende Organisationen von betroffenen Menschen lediglich nach Einschätzung der Bundesregierung beziehungsweise des federführenden Ministeriums an der Gesetzgebung beteiligt werden. Denn Bürgerinnen und Bürger sind von jedem Gesetz betroffen…“ Info und Kritik von digitalcourage vom 25. Januar 2021, verfasst von Friedemann Ebelt externer Link (digitalcourage überprüft auch die juristischen Optionen gegen die Fingerabdruck-Pflicht; Link zu Unterstützungsmöglichkeiten im Beitrag)
  • Bundestag beschließt Fingerabdrücke verpflichtend in Personalausweisen ab August 2021 – Unterstützt eine Klage – Holt euch bis 2.8.2021 einen #PersoOhneFinger! 
    • Änderungen bei Personalausweisen und Pässen beschlossen
      „Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. November 2020, für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ (…) gestimmt. Der Entwurf wurde in einer vom Innenausschuss geänderten Fassung (…) mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. (…) Künftig wird die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Speichermedium des Personalausweises verpflichtend. Zudem muss das Passbild in Zukunft ausschließlich digital erstellt und durch eine sichere Übermittlung an die Passbehörde gesendet werden. Im Rahmen des Übermittlungsverfahrens wird auch die Biometrietauglichkeit geprüft. Ferner ist eine erweiterte Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in Behörden vorgesehen. (…) Weiter werden die Angaben des Geschlechts im Reisepass sowie im ausländerrechtlichen Dokumentenwesen den Standard-Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation angeglichen. Danach wird für eine Person, die weder männlich („M“) noch weiblich („F“) ist, in der visuell lesbaren Zone des Passes ein „X“ eingetragen, das in der maschinenlesbaren Zone als ein anderes Symbol repräsentiert wird. (…) Darüber hinaus wurde die Geltungsdauer von Kinderreisepässen auf ein Jahr verkürzt. (…) Schließlich wurde für Strafgefangene eine Ausweispflicht ab drei Monaten vor Haftentlassung eingeführt, um deren Wiedereingliederung zu unterstützen.“ Pressemeldung des Deutschen Bundestags vom 5. November 2020 externer Link, siehe dazu:
    • Bundestag will verpflichtende Fingerabdrücke in Pässen – so kannst Du Dich wehren
      „… In Deutschland war das Speichern von Fingerabdrücken bislang nur im Reisepass verpflichtend, im Personalausweis hingegen freiwillig. Ab dem Sommer kommenden Jahres sollen erst mal zwei Fingerabdrücke im Personalausweis aufgenommen werden. Diese sensiblen biometrische Daten werden dann von allen Bürger:innen gesammelt, die bisher nur von Tatverdächtigen erhoben wurden. Hier überschreitet der Gesetzgeber eine gefährliche Grenze und stellt die Bevölkerung unter Generalverdacht. Da es aufgrund der EU-Verordnung und den aktuellen Machtverhältnissen unwahrscheinlich ist, dass der Bundestag heute mehrheitlich gegen den Gesetzesvorschlag stimmt, bleibt Bürger:innen nur eine Möglichkeit, wie sie zumindest mittelfristig Widerstand leisten können: Bis zum Sommer des kommenden Jahres müsste man einen neuen Personalausweis beantragen. Sollte dieser bis dahin noch nicht abgelaufen sein, so kann ihn ja der Hund gefressen haben oder er ist leider, leider in einen Gulli gefallen. Dabei muss man in den sauren Apfel beißen und die Kosten für eine Neuausstellung einkalkulieren. Manchmal kostet der Schutz der eigenen Grundrechte leider Geld. Damit gewinnt man aber einige Jahre ohne erfasste Fingerabdrücke. Und möglicherweise wird es bis dahin erfolgreiche Klagen gegen die Speicherung von biometrischen Merkmalen geben. Ich habe als einer von mehreren Beschwerdeführern zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte vor zwei Jahren eine Verfassungsbeschwerde gegen den automatisierten Biometriezugriff von Polizeien und Geheimdiensten durch das eID-Gesetz eingelegt. Unsere Hoffnung ist, dass der Gang vor das Höchstgericht in den kommenden Jahren zu einer Grundsatzentscheidung führt…“ Beitrag von Markus Beckedahl vom 5. November 2020 bei Netzpolitik.org externer Link
    • Unterstützt Sie eine Klage vor Gericht
      Im Herbst 2020 ist trotz unseres Widerstands das Gesetz zur Fingerabdruck-Pflicht im Bundestag durchgewinkt worden: Mit diesem Gesetz und der zugrunde liegenden EU-Verordnung sollen ab dem 2. August 2021 alle Bürgerinnen und Bürger gezwungen werden, auf neuen Personalausweisen den Abdruck ihres linken und rechten Zeigefingers speichern zu lassen. Wir prüfen, wie wir mit juristischen Mitteln dagegen vorgehen können: Helfen Sie uns dabei. Unterstützen Sie unsere juristischen Bemühungen, sei es auf dem Verwaltungsklageweg, mittels Verfassungsbeschwerde oder vor dem Europäischen Gerichtshof. Wir Bürgerinnen und Bürger wollen keine Personalausweise mit Fingerabdrücken!...“ Unterschriftensammlung von Digitalcourage externer Link für  juristische Recherchen, wie das Gesetz, das zukünftig Fingerabdrücke in Personalausweisen erzwingt, gekippt werden kann.
  • #PersoOhneFinger – Digitalcourage im Innenausschuss 
    „Beinahe wäre das Thema im Bundestag einfach durchgerutscht, jetzt bekommt es zum Glück doch mehr Aufmerksamkeit. Heute, am 26.10.20 hat eine öffentliche Anhörung zum geplanten Gesetz „zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen“ stattgefunden, mit dabei war Friedemann Ebelt von Digitalcourage als Sachverständiger! In unserer Stellungnahme machen wir deutlich: Wir halten das angekündigte Gesetzesvorhaben für unverhältnismäßig. Die geplante Pflicht zur Speicherung von beiden Zeigefinger-Abdrücken auf neuen Personalausweisen verstößt sowohl gegen das deutsche Grundgesetz, als auch gegen die EU-Grundrechtecharta. Eine gerichtliche Prüfung der geplanten Regelung ist unausweichlich. (…) Das deutsche Gesetz soll die Umsetzung einer EU-Verordnung werden. Wir gehen davon aus, dass es zu einer Vorlage der EU-Verordnung beim Europäischen Gerichtshof kommen muss. Bis dahin fordern wir von Digitalcourage das deutsche Gesetzesvorhaben auszusetzen. (…) Noch steht kein Termin für die Abstimmung im Bundestag fest. Aber es ist möglich, dass bereits sehr bald abgestimmt wird. Unserer Ansicht nach hat die Anhörung aber gezeigt, dass das Gesetz dringend in einigen Punkten überarbeitet werden muss. Der wichtigste ist: Die geplante Fingerabdruckspflicht ist grundrechtswidrig. Die Abgeordneten sollten unserer Einschätzung, der des EU-Datenschutzbeauftragten, der EU-Kommission und der EU-Grundrechteagentur folgen und das geplante Gesetz zur Fingerabdrucks-Pflicht ablehnen.“ Pressemitteilung von Digitalcourage vom 26. Oktober 2020 externer Link und dazu die 17-seitige „Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen“ von Digitalcourage vom 22. Oktober 2020 externer Link
  • #PersoOhneFinger: Digitalcourage startet Petition gegen Speicherpflicht von Fingerabdrücken im Personalausweis 
    Die Speicherpflicht von Fingerabdrücken im Personalausweis soll am 10. September 2020 im Bundestag beschlossen werden. Digitalcourage ruft Abgeordnete mit einer Petition dazu auf, dagegen zu stimmen. Falls das Gesetz doch durch den Bundestag kommt, wird Digitalcourage juristische Optionen, z.B. eine Verfassungsbeschwerde prüfen…“ Der vollständige Wortlaut der Petition an die Bundestagsabgeordneten externer Link vom 13.08.2020 und die Petition externer Link selbst – wir haben schon

Siehe auch:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=176155
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