Datenschützer: Rechtsanwälte, Ärzte und Versandapotheken müssen verschlüsseln

BestandsdatenauskunftDer Versand von E-Mails entspreche nicht mehr dem technischen Stand und sei daher bei Berufsgeheimnisträgern als rechtswidrig einzustufen, erklärte der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig bei der Präsentation aktueller Tätigkeitsberichte. (…) Vor allem Freiberufler wie Anwälte, die einem immensen Zeit- und Kostendruck ausgesetzt seien, versuchten gelegentlich, die Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde „unkonventionell“ per normaler E-Mail abzuwickeln, erklärte Schurig. Berufsgeheimnisträger, die etwa Schriftsätze unverschlüsselt verschickten, dürften seiner Ansicht nach aber gegen Paragraf 203 Strafgesetzbuch (StGB) verstoßen und Privatgeheimnisse verletzen. Dies gelte etwa auch für Versandapotheken, die Bestellungen im Klartext bestätigten und so besonders schützenswerte Gesundheitsdaten gefährdeten…“ Beitrag von Stefan Krempl vom 31.10.2017 bei heise News externer Link

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