EU-Generalanwalt: Massenüberwachung durch US-Dienste verletzt Grundrechte

europe vs facebook… Der Generalanwalt beim EuGH, Yves Bot, hält die Safe Harbor Entscheidung der EU-Kommission zur Datenübermittlung zwischen Europa und den USA für ungültig. In seinem heute veröffentlichten Votum legt er dar, dass US-Geheimdienste bei amerikanischen Social-Media-Plattformen unbeschränkt und ohne jegliche unabhängige Aufsicht vollen Zugriff auf die personenbezogenen Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger nehmen. Die Übermittlung und Speicherung der Daten in den USA verstoße daher gegen die EU-Grundrechte auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten sowie das Recht auf effektiven Rechtsschutz. Die Safe Harbor Entscheidung, welche abweichend vom EU-Datenschutzrecht die Übermittlung erlaubt, beruhe auf der falschen Annahme, dass das Datenschutzniveau in den USA dem in der EU entspreche, so Bot. Mit dem Votum schlägt der Generalanwalt eine Entscheidung in dem Rechtsstreit zwischen dem Datenschutzaktivisten Max Schrems und Facebook vor, welcher derzeit beim EuGH anhängig ist…Meldung bei der Digitalen Gesellschaft vom 23. September 2015 externer Link

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