Was die Zahlen der Bundesregierung über Nazis bei „Sicherheitsbehörden“ wert sind, verrät ein Beispiel: Beim „Verfassungsschutz“ gibt es einen Fall. Und damit ist nicht die Organisation gemeint

Verfassungsschutz auflösen!„… So wurde in der Bundespolizei in den vergangenen zehn Jahren gegen 35 Beschäftigte wegen rechtsextremer Äußerungen ermittelt. Gegen weitere zwölf liefen „Ermittlungen wegen Äußerungen, die dem Bereich Reichsbürger/Selbstverwalter zugeordnet werden können“, heißt es in der aktuellen Antwort der Bundesregierung auf die Fragen der Links-Fraktion. Deren Abgeordnete Brigitte Freihold urteilte, die Zahlen seien „in keiner Weise hinnehmbar“. Die Regierung lässt hingegen erkennen, dass sie die Zahlen nicht für hoch hält: Die Bundespolizei zähle rund 48 000 Beschäftigte. Der Anteil derer, gegen die ermittelt wurde, entspreche damit „einem Anteil von 0,17 Prozent des Gesamtpersonalbestandes“. Die Bundesregierung teilte auch mit, was aus den insgesamt 47 Beschäftigten der Bundespolizei geworden ist, gegen die wegen des Verdachts auf Rechtsextremismus oder Reichsbürger-Gesinnung ermittelt wurde: In 19 Fällen wurde das Beamtenverhältnis beendet. Manche der Verfahren sollen aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sein. In fünf Fällen habe man Geldbußen oder Verweise verhängt, in einem Fall eine arbeitsrechtliche Ermahnung ausgesprochen. In vier Fällen liefen Entlassungsverfahren, in zwei Disziplinarklagen. Die übrigen 16 Disziplinarverfahren seien auch noch nicht abgeschlossen. Bei den Kollegen vom Bundeskriminalamt listete die Regierung acht Fälle aus den vergangenen zehn Jahren auf, „die dem Bereich Rechtsextremismus oder dem Bereich Reichsbürger/Selbstverwalter zugeordnet werden können“. Zwei Beamtenverhältnisse wurden beendet, in einem Fall eine Kündigung ausgesprochen. Vier Disziplinarverfahren sollen noch laufen. In einem Fall sei eine arbeitsrechtliche Ermahnung ausgesprochen worden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz meldete einen Beschäftigten, der verfassungswidrige Kennzeichen verwendet haben soll. Ihm sei das Führen der Dienstgeschäfte untersagt worden…“ – aus dem Beitrag „Wegen Rechtsextremismus entlassen oder ermahnt“ von Pitt v. Bebenburg am 26. Mai 2020 in der FR online externer Link über die nach Ansicht der Bundesregierung keineswegs täglichen, sondern eher zehnjährlichen Einzelfälle

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