„Haber-Verfahren“: Bundesregierung lässt weiterhin zivilgesellschaftliche Organisationen von Geheimdienst überprüfen
„… Wie aus Antworten der Bundesregierung auf kleine Anfragen
hervorgeht, leiteten Innen- und Familienministerium in den vergangenen Jahren im Rahmen von Programmen wie „Demokratie Leben“ Daten von hunderten Organisationen an den Geheimdienst weiter. Eine gesetzliche Grundlage gibt es für das Vorgehen nicht. So ließ das Innenministerium 2018 insgesamt 82 Organisationen und im Jahr 2019 sogar 202 zivilgesellschaftliche Organisationen vom Geheimdienst überprüfen. (…) Seit 2015 wurden im Programm „Demokratie Leben“ des Ministeriums somit mindestens 55 zivilgesellschaftliche Organisationen durch den Geheimdienst überprüft. Welche Kriterien und Daten bei den Überprüfungen verwendet wurden, hält das Ministerium geheim…“ Beitrag von Arne Semsrott vom 30. November 2020 bei Netzpolitik
und mehr daraus sowie dazu:
- [Seit 2020 1.200 Organisationen und 1.300 Personen durchleuchtet] Gutachten des Bundestages: Haber-Verfahren verstößt gegen Grundrechte
„Mehr als 1200 Organisationen und Projekte hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren heimlich vom Verfassungsschutz durchleuchten lassen. Ein Gutachten des Bundestages kommt nun zu dem Schluss: Das Vorgehen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Darf eine bundesstaatliche Stelle heimlich beim Bundesamt für Verfassungsschutz anfragen, ob zu einer bestimmten Person oder Organisation Erkenntnisse vorliegen, bevor es eine Förderung erteilt? Um diese Frage drehte sich die Debatte, nachdem bekannt wurde, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) Buchläden nach einer solchen Anfrage von einer Preisliste hat streichen lassen. Haber-Verfahren nennt sich diese Abfrage, die es seit 2004 gibt und die durch den Eklat um den Kulturstaatsminister zu neuer Berühmtheit gelangte.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages beantworten diese Frage nun recht eindeutig – und zwar mit Nein. Ein vor Kurzem veröffentlichtes Gutachten kommt zu dem Schluss: Vor einer Förderung im Bereich Kunst oder Kultur heimlich eine solche Anfrage an den Verfassungsschutz zu stellen, ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. (…)
Seit 2020 haben Ministerien 1.200 zivilgesellschaftliche Organisationen und 1.300 Personen auf diesem Weg durchleuchten lassen, ergab eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag.
Dürfen sie das?
Das Gutachten untersucht die Frage, ob ein solches Verfahren verfassungsrechtlich zulässig ist. Dafür teilt es den Vorgang in zwei Schritte: Zum einen die Abfrage beim Verfassungsschutz, die mit einer Übermittlung von Namen und weiteren Daten der Betroffenen einhergeht. Zum anderen die Recherche und Antwort des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Für den ersten Teil sehen die Gutachter*innen keine Rechtsgrundlage. „Die Abfrage beim BfV sowie die damit verbundene Übermittlung personenbezogener Daten durch ein Bundesministerium im Zuge des Haber-Verfahrens greifen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung […] ein, ohne dass dieser Eingriff auf eine taugliche Ermächtigungsgrundlage gestützt werden kann“, schreiben die Gutachter*innen. Auch das Bundesdatenschutzgesetz erlaube eine solche Übermittlung nicht. Das Verfahren verstoße damit gegen das Grundgesetz und sei unzulässig.
Wer nichts erfährt, kann auch nicht klagen
Den zweiten Teil, die Antwort des Verfassungsschutzes an die Ministerien, sehen die Autor*innen hingegen als vom Verfassungsschutzgesetz gedeckt. Die Verhältnismäßigkeit sei gegeben, weil das Haber-Verfahren dem legitimen Zweck diene, eine staatliche Förderung verfassungsfeindlicher Personen, Organisationen oder Veranstaltungen zu verhindern. Eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz sei dafür erforderlich. Ob hingegen die weiteren Maßnahmen – die Entgegennahme der Daten und die Recherche zu den Betroffenen – auch von dem Gesetz gedeckt seien, bleibt laut Gutachten offen.
Kritisch sehen die Autor*innen zudem, dass die Betroffenen über das Verfahren zu keinem Zeitpunkt benachrichtigt werden…“ Artikel von Chris Köver vom 11. August 2026 in Netzpolitik
- Familienministerium darf Details zu Kooperation mit Inlandsgeheimdienst geheimhalten
„… Wer Fördermittel beim Bundesfamilienministerium von Franziska Giffey beantragt, muss damit rechnen, vom Inlandsgeheimdienst durchleuchtet zu werden. Obwohl auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisiert, dass der zugrunde liegende Datenaustausch rechtswidrig ist, ließ die Behörde seit 2015 mindestens 55 Organisationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz prüfen. Bis heute wissen die Betroffenenen nichts davon. Nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts auf unsere Klage bleibt es dabei vorerst. Es stimmte dem Ministerium zu, dass eine Herausgabe der Informationen die öffentliche Sicherheit gefährden könnte. Die Begründung: Nicht die Praxis des Ministeriums, sondern Transparenz könnte dazu führen, dass zivilgesellschaftliche Organisationen keine weiteren Fördermittel beim Ministerium mehr beantragten und damit dem Ministerium der Zugang zu den Organisationen abhanden käme. (…) Das Ministerium hatte im Vorfeld der Verhandlung seine Argumentation geändert. Nach unserer Anfrage hatte es noch argumentiert, bei Bekanntwerden der Information sei der Geheimdienst gefährdet. Dann hieß es, Transparenz über die Kooperation des Ministeriums mit dem Geheimdienst zerstöre das „Vertrauensverhältnis“ zwischen Ministerium und geförderten Organisationen – wohlgemerkt nicht die Zusammenarbeit mit dem Geheimdienst selbst, sondern die Information darüber an die betroffenen Organisationen. (…) Auch Organisationen, die künftig Fördergelder beantragen, müssen damit rechnen, überprüft zu werden, ohne davon auch nur im Nachhinein erfahren zu können. Eine Praxis, die gerade Misstrauen schaffen und Antragssteller:innen abschrecken dürfte. Wir warten die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts ab und werden prüfen, ob wir Berufung zum Oberverwaltungsgericht einlegen.“ Mitteilung von ‚FragDenStaat‘ vom 8. Dezember 2020
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Bundesregierung lässt weiterhin zivilgesellschaftliche Organisationen von Geheimdienst überprüfen
Weiter aus dem Beitrag von Arne Semsrott vom 30. November 2020 bei Netzpolitik
: „(…) Kritik erfährt dieses nach einer ehemaligen Staatssekretärin benannte „Haber-Verfahren“
vom Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber. In seinem Jahresbericht
kritisierte er, dass für die anlasslose Weiterleitung von Daten an den Geheimdienst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden müsse. Das Innenministerium ließ daraufhin mitteilen, es teile die Auffassung nicht. Betroffene Organisationen erfahren weiterhin nicht, wenn ihre Daten an den Geheimdienst weitergeleitet werden. (…) Ein juristisches Gutachten des Bundesverbands für mobile Beratung
kam im Jahr 2018 zu dem Schluss, dass die Überprüfungen verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen und unverhältnismäßig seien. (…) Am kommenden Montag verhandelt das Berliner Verwaltungsgericht über eine Auskunftsklage von FragDenStaat
, das die Namen der überprüften Organisationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten will…“