Zeuge von Polizeimaßnahme vor Gericht: Besser gar nicht hinschauen
„Werner P. wollte Polizeigewalt bezeugen – jetzt ist der Hamburger wegen Verleumdung angeklagt. Einmischung in Polizeiaktionen wird so kriminalisiert. Werner P. hat Zivilcourage gezeigt: Als der Journalist gesehen hat, wie einem Menschen aus seiner Sicht heraus Unrecht geschehen ist, ist er auf ihn zugegangen und hat sich als Zeuge angeboten. So könnte man die Geschichte sehen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg sieht sie anders. P. steht aktuell im Amtsgericht St. Georg vor Gericht, doch nicht als Zeuge für den Vorfall, sondern selbst als Angeklagter. Denn laut Staatsanwalt hat er versucht, eine Polizeikontrolle zur Überprüfung von Personalien „zu stören“. Und dann, das ist der eigentliche Vorwurf, habe er auch noch eine Verleumdung in die Welt gesetzt. (…) Zeug*innen von Polizeihandeln werden regelmäßig am Filmen gehindert mit Verweis auf die „Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes“. Dass Zeug*innen selbst eine Anklage erwartet, ist allerdings bisher nicht der Normalfall. (…) Schließlich gebe es Videomaterial – und das zeige deutlich, dass der Journalist G. von mehreren Beamten gepackt und zu Boden gerissen worden sei. Einer habe ihm dabei eine Art Stoß versetzt. Das Gericht ließ sich davon nicht überzeugen. Ein weiterer Verhandlungstag im November soll Klärung bringen…“ Artikel von Lotta Drügemöller vom 30.10.2021 in der taz online