Wenn Polizisten auf psychisch Kranke bzw. Menschen in Ausnahmesituation schießen…

Dossier

Stoppt Polizeigewalt„Es tut mir leid, Ihr Sohn ist tot.“ Diesen Satz hören Katrina und David O. am Telefon. Ihr Sohn Oisín wurde am 22. Mai 2019 von der Polizei in seinem Haus in Hamburg erschossen. Auch wenn es schon mehr als fünf Jahre her ist, die Eltern stellen sich immer wieder die Frage, warum ihr Sohn auf diese Weise sterben musste. (…) Fünf Schüsse treffen ihn – unter anderem an Lunge und Herz. Hätte der Einsatz auch anders geplant werden können oder gar müssen? Um strukturelle Veränderungen vorzunehmen, bräuchte es empirische Daten. Doch wie häufig Polizisten auf Menschen in psychischen Krisen schießen, wird von den deutschen Behörden nicht erfasst…“ Beitrag von Brid Roesner vom 5. November 2024 auf tagesschau.de externer Link („Wenn Polizisten auf psychisch Kranke schießen„) und mehr daraus/dazu:

  • Wieder extreme Polizeigewalt in Köln: Pedro C. liegt im Koma. Das Grundrechtekomitee fordert unabhängige Aufklärung und ein Ende der Polizeigewalt
    Erneut hat in Köln schwere Polizeigewalt zu einer lebensbedrohlichen Situation geführt: Seit dem 8. April 2026 liegt Pedro C. nach einem Polizeieinsatz im Koma. An dem Tag war die Polizei abends nach Köln-Deutz gerufen worden. Pedro befand sich augenscheinlich in einer psychischen Ausnahmesituation, Freund*innen hatten die Ambulanz verständigt. Der Notarzt ordnete Pedros Zwangseinweisung in eine Klinik an, dies wollte Pedro nicht. Das Hinzuziehen der Polizei stellte sich als ein folgenschwerer Fehler heraus. Sie half Pedro nicht – im Gegenteil: Seit dem Polizeieinsatz befindet sich Pedro C. in Lebensgefahr auf der Intensivstation.
    Bei Eintreffen der Polizei hatten Freund*innen die Wohnung verlassen müssen. Sie mussten dann erleben, wie ihr Freund „gefesselt und mit einer Spuckmaske vor dem Gesicht“ aus der Wohnung getragen wurde, mit Anzeichen von Sauerstoffmangel. Pedro C. Freund verlor das Bewusstsein und musste reanimiert werden. Laut Pedro C.s Anwalt Simón Barrera González ist dies auf „exzessiven Gewalteinsatz seitens der Polizeibeamten“ zurückzuführen.
    Polizei und Kölner Staatsanwaltschaft weisen wenig überraschend jegliche Verantwortung für Pedro C.s Gesundheitszustand von sich. Ihrer Version zufolge externer Link wurde Pedro „vor dem Haus, nun auf einer Trage liegend, (…) unversehens reanimationspflichtig“. Die Kölner Polizei verbreitete externer Link direkt nach dem Einsatz zudem, der Mann habe sich gewehrt und Polizist*innen verletzt. Die polizeiliche Version wurde von den Kölner Medien wie üblich leider unhinterfragt übernommen.
    Das kommentiert Britta Rabe, politische Referent*in des Komitees für Grundrechte und Demokratie, folgendermaßen: „Niemand wird „völlig unversehens“ reanimationspflichtig. Diese sprachlichen Verschleierungsversuche gilt es zu hinterfragen. Die nun geplante Ermittlungen durch die Polizei Bonn gegen ihre Kölner Kolleg*innen gewährleistet keine transparente und faktenbasierte Aufklärung des Vorfalls. Es ist vielmehr eine sofortige, gänzlich Polizei-unabhängige Untersuchung notwendig, um herauszufinden, wie es dazu kam, dass Pedro C. nach dem Polizeieinsatz wiederbelebt werden musste und nun seit knapp einem Monat im Koma liegt
    “…“ Pressemitteilung vom 05. Mai 2026 beim Grundrechtekomitee externer Link und neu dazu:

    • Mehrfach gefesselt und mit zwei Knien fixiert: Pedro Corona liegt seit der Polizeigewalt in Köln im April im Wachkoma – weder sein Handyvideo noch Bodycams motivieren die Staatsanwaltschaft New
      Der Anwalt von Pedro Corona hat Beweise für brutale Polizeigewalt: Das Opfer wollte deeskalieren, erlitt aber gefesselt und kniefixiert einen Infarkt. (…)
      Die Szene im Treppenhaus hatte der in Venezuela geborene Corona durch den Türspion mit seinem Handy gefilmt, auch sein Bemühen um Deeskalation ist darauf zu hören. Das Gerät war nach der Tat von der Polizei beschlagnahmt worden, erst nach wochenlangen Aufforderungen wurde es jetzt dem Rechtsanwalt Simón Barrera González ausgehändigt. Unterstützer*innen konnten das Telefon entsperren – und fanden das Beweisvideo externer Link , das die Darstellung der Polizei als einseitig entlarvt.
      Volle Dosis Zwangs- und Beruhigungsmittel
      Soweit bekannt, hatte sich Corona in seiner Wohnung eingeschlossen. Die von den Rettungskräften mitgebrachte Ärztin wollte ihn in eine psychiatrische Klinik einweisen und holte dazu die Polizei zur Unterstützung. Die Beamt*innen sparten nicht mit Zwangsmitteln: Nachdem sie Corona an seiner Wohnungstür zu Boden gebracht hatten, wurde er von den Polizisten mit Handschellen und Kabelbindern an Händen und Füßen gefesselt und ihm – da er sich gegen die Polizeigewalt gewehrt haben soll – Spuckhauben über den Kopf gezogen.
      Die Rettungsärztin verabreichte dem Mann ein Beruhigungsmittel durch die Nase – die Höchstdosis, berichtet sein Rechtsanwalt. Nach mehr als einer Stunde trugen sechs Polizist*innen Corona in einem Tragetuch bäuchlings die Treppe hinunter und fesselten ihn mindestens 20 Minuten lang – ebenfalls auf dem Bauch liegend – an einer Trage. Diese zusätzliche Fixierung mit Gurten sei »extrem« gewesen, erläutert Barrera González.
      Herzinfarkt nach erzwungener Bauchlage
      Anderthalb Stunden nach Einsatzbeginn erlitt Corona in dieser Zwangslage einen schweren Herzinfarkt und musste auf der Trage reanimiert werden. Zuvor hätten jedoch die Schlüssel für die Handschellen gesucht werden müssen. In der Kölner Uniklinik wurde Corona schließlich ins künstliche Koma versetzt. Als Ursache des Infarktes vermuten die Ärzt*innen eine unzureichende Sauerstoffversorgung, die auf die Fixierungsmaßnahmen zurückgeht. Die nun vorliegenden Ermittlungsakten nähren diese These. (…)
      Mehrfach gefesselt und mit zwei Knien fixiert
      Im aktuellen Fall in Köln-Deutz haben die Einsatzkräfte sogar Druck auf den in Bauchlage fixierten Corona ausgeübt, berichtet der Anwalt und bezieht sich auf die Aufnahmen der polizeilichen Bodycams. Demnach hätten zwei Beamt*innen auf dem oberen Rücken Coronas gekniet, »gleichzeitig, einer von links, einer von rechts«, so Barrera González. (…)
      Witze über HIV-Erkrankung
      Währenddessen habe eine Polizistin herabwürdigend über ihn gesprochen. »Pedro wurde als ›Spacko‹ bezeichnet, es wurden Witze über HIV gemacht, es wurde vorgeschlagen, ihm die Haare abzurasieren«, sagt Barrera González. Dass Corona als homosexueller Mann HIV-Patient ist, sollen die Freund*innen in ihrem Notruf bereits der Leitstelle mitgeteilt haben. Auch das spätere Opfer hat dem Anwalt zufolge die Polizei darauf aufmerksam gemacht und erklärt, entsprechende Medikamente zu nehmen und deshalb unterhalb der Ansteckungsgrenze zu liegen. Trotzdem versuchten Staatsanwaltschaft und Polizei, mit der HIV-Erkrankung den brutalen Einsatz zu rechtfertigen. Barrera González sieht darin eine Methode: Das Narrativ eines »gefährlichen drogenabhängigen Migranten« solle Verständnis für die Polizeigewalt erzeugen. »Es bedient dazu strukturell rassistische Ressentiments«.
      Kein Anfangsverdacht gegen polizeiliche Täter
      Pedro Corona liegt seit dem Einsatz im sogenannten Wachkoma und hat zwar die Augen geöfnet, ist aber nicht bei Bewusstsein. Laut den Angehörigen und Unterstützer*innen hat er schon jetzt schwere Hirnschäden davongetragen. Zu seiner Pflege sind aus Venezuela seine Mutter und seine Cousine nach Deutschland gereist. Unterstützer*innen haben eine Petition gestartet externer Link, um die hohen Kosten für Flüge, Unterkunft, medizinische Begleitung und die notwendige rechtliche Vertretung decken zu können.
      Gegen die Kolleg*innen in Köln ermittelt nun die Polizei Bonn – aus »Neutralitätsgründen« ist eine solche Praxis üblich. Die Staatsanwaltschaft Köln sieht bislang keinen Anfangsverdacht gegen die Einsatzkräfte, will aber nach Postings von Barrera González auf Instagram weitere Informationen einholen. Der Anwalt kritisiert das lange Zögern als Deckung der Täter…“ Artikel von Matthias Monroy vom 20.07.2026 in ND online externer Link („Polizeigewalt in Köln: Polizei zu Hilfe gerufen – die misshandelt Patienten ins Koma“)
  • Dominant und schussbereit. Im Jahr 2025 erschoss die Polizei in Deutschland 17 Menschen. Betroffen sind besonders häufig psychisch Kranke
    Dass es immer wieder zu Straftaten im Dienst kommt, hat auch mit der Institution Polizei an sich zu tun (…)
    2025 wurden in Deutschland bisher 17 tödliche Polizeischüsse bekannt. Im Jahr davor war es mit 22 Todesfällen zum höchsten Wert seit Beginn der Statistik gekommen. Die Angaben stammen aus der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/Cilip, die seit 1976 polizeiliche Todesschüsse systematisch erfasst. Cilip-Redakteur Norbert Pütter wies dort im März 2025 darauf hin, dass in den vergangenen vier Jahrzehnten die Anzahl tödlicher Polizeischüsse – im Schnitt etwa elf pro Jahr – nicht unbedingt gestiegen ist. Die Spitze von 22 Polizeitoten 2024 könnte ein »Ausreißer« sein, den es in ähnlicher Größenordnung auch mehrfach in der Vergangenheit gab. Die 17 Polizeitoten des gerade vergangenen Jahres liegen jedoch wiederum beträchtlich über dem langjährigen Durchschnitt. Zweifelsohne ist aber die Zahl der erschossenen Menschen »mit psychischen Problemen« enorm gestiegen. Im ersten Fünfjahreszeitraum der Statistik (1976–1980) lag ihr Anteil noch bei unter sechs Prozent, im Zeitraum von 2019 bis 2023 indessen bei 47 Prozent.
    Diese Zahlen bedürfen zweier Anmerkungen: Erstens sind es keine amtlichen Zahlen – weil es amtliche Zahlen nicht gibt. Die deutsche Polizei weiß nicht, wie viele Menschen sie tötet. Weder sie selbst noch die Innenministerien noch irgendeine andere Behörde erfassen solche Daten. Es gibt lediglich eine von der Innenministerkonferenz veröffentlichte Statistik zum polizeilichen Schusswaffengebrauch des Vorjahres. In mühevoller Kleinarbeit recherchiert die Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/Cilip aus dieser Statistik die Todesfälle.
    Zweitens kommt es bei Polizeieinsätzen keinesfalls nur durch Schusswaffeneinsatz zu Todesfällen, sondern auch durch Ersticken, durch Schläge, durch den Einsatz von Pfefferspray oder Elektroschockwaffen, bei Fluchtfahrten, durch Selbsttötung, durch medizinische Unterversorgung usw. Nach Auswertung parlamentarischer Anfragen und NGO-Recherchen liegt in Deutschland der Anteil der Todesfälle durch andere Ursachen als Schusswaffengebrauch bei mindestens 50 Prozent, teilweise höher. Obwohl diese Todesfälle einer statistischen Erfassung anscheinend nicht bedürfen, haben vor allem sogenannte lagebedingte Erstickungstode immer wieder zu Protesten geführt. (…)
    Staatliche Gewalt bleibt, auch wenn sie unangemessen und deshalb illegal ist, in aller Regel ungestraft. Das 2023 abgeschlossene Forschungsprojekt »KviAPol« zu Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamtinnen und -beamte zeigte auf, dass in Deutschland nicht einmal jeder tausendste Fall illegaler Polizeigewalt eine Verurteilung vor Gericht nach sich zieht. (…)
    Polizeiwissenschaftler äußern schon seit Jahrzehnten ihre Kritik an bestimmten Praktiken und Problembündeln und sehen eine wesentliche Ursache in tradierten Organisationskulturen. So fasst Rafael Behr unter dem Begriff Cop Culture eine informelle Polizistenkultur zusammen, die sich aus der alltäglichen »Handarbeit« in traditionell männlichen Gefahrengemeinschaften ergibt und sich von der offiziellen, nach außen dargestellten Polizeikultur erheblich unterscheidet. Unter dem unausgesprochenen Motto »Wir gegen den Rest der Welt« werden Misstrauen gegenüber der Öffentlichkeit sowie staatlichen Stellen, eine starke Binnenloyalität und eiserne Schweigekultur gepflegt. Die Londoner Kriminologin Jennifer Brown kommt zu einem ähnlichen Bild, wenn sie die Polizeikultur als stark von Machismo geprägt beschreibt. Sie zeigt auf, dass Reformen an dieser männlich dominierten Berufskultur abprallen, dass beispielsweise die verstärkte Einstellung von Frauen oder migrantisch geprägten Personen kaum Effekte zeigt, sondern dass diese Menschen sich statt dessen gezwungen sehen, sich selbst der patriarchalisch-hierarchischen Kultur anzupassen
    …“ Artikel von Michael Kohler in der jungen Welt vom 16.01.2026 externer Link zu vielen – meist im LabourNet dokumentierten – Beispielen
  • Tödliche Polizeischüsse in Klinik: In Gießen wurde wieder ein Mann in einer psychischen Ausnahmesituation von Polizisten getötet
    „Im Universitätsklinikum Gießen hat die Polizei am Freitagnachmittag einen Patienten erschossen. Vorausgegangen war ein Notruf aus der Klinik: Beschäftigte sahen sich durch den 33-Jährigen mit einer Schere bedroht. Mehrere Streifenwagen wurden daraufhin in das Krankenhaus entsandt, so die Darstellung der Polizei. Demnach befand sich der Mann in einem psychischen Ausnahmezustand. Im weiteren Verlauf habe er Einsatzkräfte mit der Schere angegriffen, »weshalb es in der Folge zum tödlichen Schusswaffengebrauch durch die Polizei kam«. Der Mann erlag seinen Verletzungen noch vor Ort. (…) Eine aktuelle wissenschaftliche Stellungnahme mehrerer Kriminolog*innen beschreibt solche Einsätze als Teil eines strukturellen Problems – insbesondere wenn Menschen in psychischen Ausnahmesituationen die Opfer sind. (…) Die Autor*innen fordern deshalb verbindliche und transparente Datenerhebungen zu allen Fällen von Schusswaffengebrauch und schwerer Polizeigewalt. Notwendig seien außerdem bessere Zugänge für die Forschung zu Ermittlungsakten und Videomaterial sowie institutionelle Reformen, um Kontrollmechanismen zu stärken. Gefordert wird auch eine stärkere Ausrichtung auf Deeskalation in künftigen Einsätzen. Im Jahr 2024 starben in Deutschland 22 Menschen durch Polizeischüsse, ein Höchststand seit mehr als vier Jahrzehnten. Unter ihnen waren mindestens 13 Personen, bei denen mutmaßlich eine psychische Ausnahmesituation vorlag – so viele wie noch nie. Auffällig ist zudem die Entwicklung im laufenden Jahr: Bislang wurden nach Zählung der Zeitschrift »Cilip« 16 Menschen durch Polizeischüsse getötet, seit Mitte Juli kam war aber kein weiterer hinzugekommen. Der erschossene Mann in Gießen ist nach fünf Monaten nun der 17. Fall.“ Artikel von Matthias Monroy vom 28. Dezember 2025 in Neues Deutschland online externer Link
  • Auch 2024 viele Menschen in Ausnahmesituation getötet. Jährliche Statistik legt nahe, dass viele polizeiliche Todesschüsse vermeidbar sind 
    Aufzählung der Fälle von Matthias Monroy vom 12.12.2024 in ND online externer Link

    • Siehe u.a. das Dossier: Welcher Messer-Angriff gegen 11 Polizisten rechtfertigt 6 Schüsse aus Maschinenpistole auf senegalesischen 16-Jährigen in der Dortmunder Nordstadt? und da aktuell:
    • Fall Mouhamed Dramé: Psychische Krisen lassen sich nicht mit der Waffe lösen
      Der Freispruch für fünf Po­li­zis­t:in­nen in Dortmund zeigt erneut: Staatsgewalt ist tödlich – und die falsche Antwort auf psychische Krisen. (…) Das Problem ist: Diesen Polizeieinsatz hätte es so nie geben dürfen. Immer wieder sterben Menschen durch Polizeikugeln. Immer wieder trifft es vor allem Menschen in psychischen Ausnahmesituationen. Menschen, die nicht zurechnungsfähig sind. Die wie Dramé suizidgefährdet sind. Viele von ihnen erleben weitere Formen von Diskriminierung, etwa Armut oder Rassismus. Am Ende sind sie tot, statt dass ihnen geholfen wurde – weil die Polizei bei ihrem Einsatz selbst erst die Notwehrsituation hervorruft. (…) Seit Jahren schon mahnen Ex­per­t*in­nen, dass bewaffnete Uniformierte, die vorpreschen und dabei womöglich noch Pfefferspray, Taser oder gar Schusswaffen einsetzen, die Situation eskalieren, statt sie zu beruhigen. Immer wieder fordern sie, dass es Not­ärz­t*in­nen oder psychosoziale Krisendienste sein müssten, welche die Betroffenen zuerst erreichen. Trotzdem sinken die Zahlen nicht – sie steigen…“ Kommentar von Dinah Riese vom 12.12.2024 in der taz online externer Link
  • Weiter aus dem Beitrag von Brid Roesner vom 5. November 2024 auf tagesschau.de externer Link: „(…) Der Verein „Institut für Bürgerrechte und öffentliche Sicherheit“ sammelt öffentlich zugängliche Daten. Demnach sind seit 2019, seit Oisín erschossen wurde, in Deutschland 36 weitere Menschen in offenbar psychischen Krisen von Polizisten erschossen worden. Insgesamt befand sich fast die Hälfte aller von der Polizei erschossenen Menschen offenbar in einer psychischen Krise. Wie wird die Polizei auf solche Einsätze vorbereitet? Wird sie ausreichend geschult und fortgebildet? Eine bundesweite Abfrage ergibt, dass es keine einheitlichen Fortbildungsstandards gibt. Nur drei Bundesländer geben an, dass eine Fortbildung speziell im Umgang mit Menschen in psychischen Krisen für alle Beamtinnen und Beamten verpflichtend ist. (…) Auch die Unterstützung durch Fachpersonal scheitere zumeist an Geld und Personal. Handlungsweisen und Ausstattungen zu verändern ist in Deutschland auch deshalb nur schwer möglich, weil die juristische Aufarbeitung zumeist kein Fehlverhalten erkennt. Der Kriminologe Tobias Singelnstein von der Universität Frankfurt hat festgestellt, dass etwa 97 Prozent aller Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamtinnen und -beamte eingestellt werden. „Der Staat wird sich immer schwer damit zu tun, seine eigenen Amtsträgerinnen und Amtsträger zu verfolgen“, so Singelnstein. „Und die Polizei als Organisation und als Behörde wird immer auch Möglichkeiten haben, sich in diesen Aufarbeitungsprozessen Vorteile zu verschaffen. Deshalb wäre es, glaube ich, schon wichtig, dass wir eine Stelle außerhalb der Polizei und außerhalb der klassischen Justizbehörden haben, die für solche Verfahren zuständig ist, die in besonderer Weise unabhängig ist.“ (…) Im Fall von Oisín hat die Staatsanwaltschaft und auch die Generalstaatsanwaltschaft lange geprüft. Die beiden Schützen verweigerten die Aussage – das ist ihr gutes Recht. Wie genau der Einsatz in Oisíns Haus damals abgelaufen ist, konnte daher nicht festgestellt werden. Der Hergang ergab sich aus Indizien. Mit dem Ergebnis, dass die Polizisten in Notwehr gehandelt haben. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Die Eltern von Oisín können das nicht akzeptieren. Sie haben den Eindruck, vieles sei vertuscht worden. Sie wären gerne vor Gericht gehört worden. Katrina und David O. haben deshalb Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Der prüft nun ihren Fall. Ein Urteil wäre bindend und könnte etwa dazu führen, dass solche Fälle in Deutschland zukünftig unabhängiger behandelt werden müssten.“

Siehe auch:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=224242
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