Neues Polizeigesetz für Sachsen-Anhalt: Bodycams, elektronische Fußfessel, „Section Control“ zur Geschwindigkeitsüberwachung
„Moderne Möglichkeiten für die moderne Polizeiarbeit. (…) Das sieht ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vor, der vom Kabinett am Dienstag verabschiedet wurde. (…) Die wichtigsten geplanten Änderungen des SOG sind der Einsatz der elektronischen Fußfessel zur Abwehr von terroristischen Straftaten als dauerhafte Befugnisnorm, der dauerhafte Einsatz von Einsatzdokumentationstechnik (sogenannte Bodycam) und die angekündigte Geschwindigkeitsüberwachung durch Abschnittskontrollen (sogenannte Section Control). Daneben umfasst die Novellierung die Klarstellung, dass die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten auch beinhaltet, für die Verfolgung künftiger Straftaten vorzusorgen…“ Meldung vom 24. Mai 2022 in „Du bist Halle“
, siehe dazu:
- Automatisierte Datenanalyse: Innenausschuss in Sachsen-Anhalt winkt massiv kritisiertes Palantir-Gesetz unverändert durch
„Das geplante Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt wurde heute vom Innenausschuss beschlossen. Es soll Analysen riesiger Datenmengen bei der Polizei erlauben. Sachverständige hatten den Entwurf wegen der Missachtung von Vorgaben aus Karlsruhe heftig kritisiert. Ob für die Datenanalyse eine Palantir-Software genutzt werden soll, steht noch nicht fest. (…)
Auch hat das Gesetz in Sachsen-Anhalt weitere Defizite, die bereits in anderen Bundesländern kritisiert wurden. In Hessen liegt etwa eine Verfassungsbeschwerde der GFF gegen das dortige Polizeigesetz und die automatisierte Datenanalyse vor, die das hohe Gericht aktuell bearbeitet. Gerügt wird darin insbesondere, dass zuviele konkret im Gesetz zu regelnde Vorgaben kurzerhand in Verordnungen ausgelagert werden. Das kritisiert Görlitz auch an den sachsen-anhaltinischen Plänen, bei denen die Befugnis zu Datenanalysen nicht ausreichend beschränkt sei. Der Gesetzgeber „überlässt es der Verwaltung, selbst Beschränkungen festzulegen“. Die Juristin hat keine Zweifel: „Der Entwurf ist daher verfassungswidrig.“ (…)
Das geplante Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt entsteht unter gefährlichen Vorzeichen: Im September 2026 wird dort gewählt. Und eine Regierungsübernahme der AfD scheint nicht ausgeschlossen, wenn man den Umfragen glaubt. Sie sehen die Rechtsradikalen in Sachsen-Anhalt bei Werten um die vierzig Prozent. Selbst wenn die aktuelle Regierung aus CDU, SPD und FDP doch nicht die bisher favorisierte Interimslösung umsetzt und sich noch gegen den US-Anbieter Palantir entscheidet, könnte die AfD nach der Wahl die Karten neu mischen. Die guten Kontakte ins Trump-MAGA-Lager, in das sich auch der US-Konzern eingeordnet hat, weisen schon in diese Richtung. “ Beitrag von Constanze vom 12.02.2026 in Netzpolitik
- Siehe zum Hintergrund das Dossier: Big Data bei der Polizei: (Nicht nur) Hessen sucht mit Palantir-Software (nicht nur) nach Gefährdern
- Sachsen-Anhalt will „interimsweise“ Palantir: Die Polizei Sachsen-Anhalts soll künftig automatisierte Datenanalysen mit Massendaten von Unbescholtenen durchführen dürfen. Ein Gesetz ist schon auf dem Weg
„In Sachsen-Anhalt kocht der Streit um Palantir hoch. Es geht dabei um eine Software für die Polizei, die verschiedene Datentöpfe der Behörden zusammenführen soll, um dadurch Analysen zu ermöglichen. Die Opposition befürchtet, das Bundesland und seine CDU-Innenministerin plane, die aus rechtlichen und geopolitischen Gründen heißdiskutierte Softwarelösung des US-amerikanischen Konzerns Palantir für die Landespolizei einzuführen. Das dafür geplante Gesetz wurde von Fachleuten bereits kurz nach Veröffentlichung des Entwurfs im Mai heftig kritisiert und als offensichtlich grundrechtswidrig gebrandmarkt. Das Gesetz stehe „auf verfassungsrechtlich tönernen Füßen“, bescheinigte ihm der Sachverständige Jonas Botta in einer Stellungnahme an den Innenausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt. Es betreffe eine sehr große Personenzahl, nicht nur aus Sachsen-Anhalt, sondern aus dem gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus. Ein Gesetz ist aber für die Nutzung solcher Software notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht 2023 in einem Urteil über automatisierte Polizeidatenanalysen detaillierte rechtliche Vorgaben machte. Seither müssen hohe quantitative und qualitative Grenzen eingehalten werden, was die Menge und Art der Daten angeht, die mit solcher Software verarbeitet werden darf. Begründet wird die Notwendigkeit der Analyseplattform vor allem mit dem Magdeburg-Attentat auf dem Weihnachtsmarkt im Dezember 2024. Seit dem 22. Januar untersucht der Landtag mit einem Untersuchungsausschuss das Sicherheitskonzept des Weihnachtsmarkts und die Missachtung zahlreicher Hinweise, die der Tatverdächtige in vielen Behörden selbst hinterlassen hatte. (…) Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende und auch Mitglied im Untersuchungsausschuss zum Magdeburg-Attentat, sagt gegenüber netzpolitik.org: „Unsere Anfrage im Landtag zeigt deutlich, dass die Landesregierung widersprüchlich agiert in Bezug auf eine kommende Anwendung von Palantir.“ Das Land plane eine eigene Lösung für Sachsen-Anhalt, „obwohl bereits auf Bundesebene ein gemeinsames Vorgehen der Innenministerien angekündigt wurde“. (…) Palantir sei eine Software, betont von Angern, die „den Datenschutz übergeht und massenhaft Eingriffe in die persönlichen Privatsphäre vorsieht“. Das müsse unbedingt verhindert werden. (…) „Palantir soll Daten aus verschiedensten Datenbanken wie Gesundheitsdaten, Ordnungsamt, Polizei“ zusammenführen, „ohne dass die Menschen darüber mitentscheiden können oder sich was zu Schulden haben kommen lassen“. Sie sei gegen „gläserne Bürger“. Sie betont außerdem, dass der Anlass des Gesetzes „nicht stichhaltig“ sei: „Die Innenministerin schiebt den Magdeburg-Anschlag vor, obwohl genug Wissen über das Handeln des späteren Attentäters vorlag. Die Innenministerin will damit die eigenen Defizite verhüllen.“ Zieschang könne nicht ein neues Instrument etablieren, „dass am Ende womöglich als rechtswidrig eingestuft wird“. Wenn nun tatsächlich „interimsweise“ auf Palantir gesetzt wird, dann ist der Sack mit hoher Wahrscheinlichkeit für viele Jahre zu…“ Beitrag von Constanze Kurz vom 23. Juni 2025 bei Netzpolitik.org
- Siehe zum Hintergrund das Dossier: Big Data bei der Polizei: (Nicht nur) Hessen sucht mit Palantir-Software (nicht nur) nach Gefährdern
- Polizeigesetz Sachsen-Anhalt: Polizei darf weiter Bodycams und Fußfesseln einsetzen
„Sachsen-Anhalt diskutiert ein neues Polizeigesetz, das schon im Dezember verabschiedet werden könnte. Die schwarz-rot-gelbe Regierung möchte verstärkt Bodycams einsetzen, obwohl selbst die Polizei deren Wirkung anzweifelt. Auch elektronische Fußfesseln sollen präventiv zum Einsatz kommen.
Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt möchte das dortige Polizeigesetz ändern
. Es geht darum, den Einsatz von Bodycams und elektronischen Fußfesseln dauerhaft im Gesetz zu verankern. Beide Technologien hat die Polizei im Bundesland in den vergangenen Jahren bereits im Einsatz erprobt. Beweise für die Wirksamkeit beider Maßnahmen sind dünn, trotzdem sollen sie jetzt eine dauerhafte Rechtsgrundlage bekommen. Neu eingeführt werden soll auch die sogenannte „Section Control“: ein neues Verfahren, um zu schnell fahrende Autofahrer*innen zu erwischen. Vom Einsatz der Bodycam verspricht sich die Landesregierung vor allem mehr Sicherheit für Polizist*innen. Die am Körper getragenen Kameras sollen vor Gewalt gegen Einsatzkräfte abschrecken und im Zweifel Beweismittel liefern. Funktioniert hat das in Sachsen-Anhalt bislang nicht. (…) Voraussichtlich wird der Entwurf Mitte Dezember erneut im Plenum beraten. Frühestens dann könnte das Gesetz verabschiedet werden. Gegenwind gibt es aus der Opposition: Die Grünen kritisieren die Regelungen zu Bodycams
. Die Linke lehnte den Entwurf im Landtag
bislang vollständig ab.“ Beitrag von Franziska Rau vom 21.10.2022 bei Netzpolitik 
- RAV-Stellungnahme zum Entwurf des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt
„Der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung zielt neben der Einführung kameragestützter Geschwindigkeitsüberwachung auf festgelegten Verkehrsabschnitten als Modellprojekt (Section Control) in erster Linie auf eine Verstetigung und teilweise umfangreiche Erweiterung bislang zu Erprobungszwecken befristeter polizeilicher Eingriffsbefugnisse zur Überwachung, Verhaltenssteuerung und Beweissicherung des als Bedrohung wahrgenommenen „polizeilichen Gegenübers“ von erheblicher Grundrechtsrelevanz. Dabei tritt vor dem Hintergrund zweifelhafter Wirksamkeit und auf ungenügender empirischer Entscheidungsgrundlage die präventive Zielrichtung der gesetzlichen Befugnisse hinter ihrer primär repressiven Praxisbedeutung zurück, was (kompetenz-)verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, die mit der im Entwurf vorgeschlagenen deklaratorischen Klarstellung, dass die Vorsorge für die Verfolgung künftiger Straftaten „gleichrangige“ Teilaufgabe der Polizei sei, womöglich retuschiert, aber kaum beantwortet werden können. Dabei fehlen nicht nur wirksame Regelungen zum Schutz von durch Amts- oder Berufsgeheimnis geschützten Vertrauensverhältnissen, sondern auch hinreichende Beteiligungsrechte der Betroffenen, um eine notwendige Erweiterung der Transparenz des polizeilichen Handelns zu erreichen. Damit genügt der Entwurf auch nicht den vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Beobachtungs- und Nachbesserungspflichten des Gesetzgebers…“ Umfangreiche RAV-Stellungnahme vom 22.9.22