Gesellschaft für Freiheitsrechte: Whistleblowing-Portal für Polizei gestartet

Gesellschaft für Freiheitsrechte: Whistleblowing-Portal für Polizei gestartet: "Mach Meldung"… Rechtsextreme Chats, Datenmissbrauch, Sexismus am Arbeitsplatz, Polzeigewalt: Die Liste der Skandale, mit denen Polizeibedienstete in der jüngeren Vergangenheit Schlagzeilen gemacht haben, ist lang. Unter der Domain mach-meldung.org externer Link bringen die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und die Alfred Landecker Stiftung ein neues Projekt zum Thema Whistleblowing bei der Polizei an den Start. (…) Das Projekt solle Menschen aus der Polizei Mut machen, diesen Weg zu gehen und ihnen mit dem Infoportal die nötigen praktischen und rechtlichen Informationen liefern…“ Beitrag von Ingo Dachwitz vom 4. Oktober 2023 bei Netzpolitik.org externer Link und Infos der GFF:

  • Kaum bekanntes Hinweisgeberschutzgesetz: Der langsame Dampfer Polizei New
    „Seit einem Jahr genießen Whistleblower:innen besonderen Schutz, wenn sie Missstände melden. Doch viele wissen nichts von ihren neuen Rechten – und eine umfassende Evaluation könnte an Geldmangel im Justizministerium scheitern. Über 1.200 Meldungen möglicher Missstände sind im vergangenen Jahr bei der Meldestelle des Bundesamtes für Justiz eingegangen. Was aus diesen Hinweisen geworden ist, lässt sich zwar noch nicht sagen. Aber die Zahl, die gestern Benjamin Strasser (FDP), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz (BfJ), öffentlich genannt hat, gibt einen ersten Einblick in einen noch jungen Mechanismus, der Missstände aller Art im Land zu beseitigen helfen soll. (…) Immer wieder kam es in der Vergangenheit dazu, dass Menschen am Arbeitsplatz gemobbt, gekündigt oder mit Klagen überzogen wurden, wenn sie auf unzumutbare Zustände aufmerksam machen wollten. Bekannt wurde beispielsweise der Fall der Altenpflegerin Brigitte Heinisch, die bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen musste, um sich gegen ihre fristlose Kündigung zu wehren. Doch relativ wenige Menschen wissen überhaupt, dass sie in so einem Fall mittlerweile besonderen Schutz genießen. So hat im Frühjahr eine Studie der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) herausgefunden, dass drei Viertel der befragten Polizeibeamt:innen nicht über ihre neuen Rechte informiert wurden. Auch haben viele von ihnen immer noch Angst, etwa rechtsradikale Umtriebe oder gewalttätige Übergriffe in ihrem Arbeitsumfeld zu melden, weil sie es sich mit ihren Kolleg:innen oder Vorgesetzten nicht verscherzen wollen. (…) Nicht nur um Vertrauen, sondern auch um die Bekanntheit seines neu geschaffenen Amtes warb Uli Grötsch, seit März Polizeibeauftragter des Bundes. In den rund 100 Tagen, seit denen er im Amt ist, habe er knapp 140 Eingaben erhalten, sagte Grötsch. (…) 109 der Eingaben stammten von Bürger:innen und nur 24 von Beschäftigten der Polizeibehörden. Beschweren wolle er sich nach 100 Tagen nicht, aber es sei „noch ein dickes Brett zu bohren, was die Bekanntheit angeht“, sagte Grötsch. (…) Zu mehr Öffentlichkeit könnte womöglich auch die für nächstes Jahr anstehende Evaluation des Hinweisgeberschutzgesetzes führen. Allerdings dämpfte Staatssekretär Strasser die Erwartungen: „Jede Evaluation kostet Geld“, und an dem mangle es im Bundesjustizministerium. Eigentlich hätte das Haus vorgehabt, in diesem Jahr zum „Goldstandard“ einer wissenschaftlichen Evaluation zu greifen, daraus werde aber nichts. „Wir überlegen jetzt Alternativmaßnahmen, wie wir trotzdem noch eine objektive Evaluation hinkriegen“, sagte Strasser. (…) „An den Strukturen liegt es nicht“, beteuerte Alexander Poitz von der Polizeigewerkschaft GdP. Die seien jetzt eingerichtet, nun müsse man diesen Weg gehen und dabei auch eine neue „Fehlerkultur“ lernen. „Aber die Mühlen mahlen eben sehr langsam, was die Transparenz solcher Behörden darstellt“, sagte Poitz. „So ein Dampfer Polizei ist sehr schwer nach rechts oder nach links zu bewegen.“ Beitrag von Tomas Rudl vom 4. Juli 2024 bei Netzpolitik.org externer Link
  • [GFF-Studie] Whistleblowing bei der Polizei: Die Angst vor den Kolleg:innen 
    Seit bald einem Jahr ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Es soll das vertrauliche Melden von Missständen garantieren. Doch die meisten Polizist:innen wissen nichts davon – und haben laut einer Studie immer noch Hemmungen dabei, gegen Verfehlungen ihrer Kolleg:innen vorzugehen.
    Fast ein Drittel aller Polizeibediensteten haben schon einmal direkt oder indirekt Fehlverhalten von Kolleg:innen oder Vorgesetzten bemerkt, etwa Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen. Jedoch haben viele Angst davor, solche Missstände zu melden, wie aus einer aktuellen Studie der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) externer Link hervorgeht. Glatte 74 Prozent der Befragten wurden zudem nicht darüber informiert, dass ihnen seit vergangenem Sommer ein rechtlicher Schutz zusteht und sie, zumindest auf dem Papier, keine Repressalien zu befürchten haben.
    „Polizist:innen haben Angst, wenn sie Missstände melden – vor ihren Kolleg:innen, ihren Vorgesetzten und damit um ihre Karriere“, sagt die Juristin und Projektkoordinatorin Franziska Görlitz in einer Pressemitteilung externer Link und fordert dringende Nachbesserung. „Nur so kann Fehlverhalten in der Polizei aufgedeckt und in Zukunft vermieden werden“, sagt Görlitz.
    Initiative gegen Missstände bei der Polizei
    Die Studie ist Teil des von der Alfred Landecker Foundation geförderten GFF-Projekts „Mach Meldung“ externer Link. Dieses will Polizeibedienstete dabei unterstützen, Missstände im Dienst zu melden – ob rechtsextreme Chats, Datenmissbrauch oder Sexismus am Arbeitsplatz. Eine zentrale Rolle spielt dabei das im vergangenen Jahr beschlossene Hinweisgeberschutzgesetz externer Link. Es soll die vertrauliche Meldung solcher Verstöße sicherstellen, außerdem verbietet es Repressalien jeglicher Art, ob Mobbing seitens Kolleg:innen oder versperrte Karriereleitern.
    Doch gerade in eng gestrickten Zirkeln schrecken viele vor diesem Schritt zurück. „Die Angst vor negativen Konsequenzen stellt in einer geschlossenen Polizeikultur ein enormes Hindernis für Hinweisgeber*innen dar“, führt die Website des Projekts aus externer Link. Eigentlich soll das Hinweisgeberschutzgesetz hierbei gegensteuern – nicht nur mit der Garantie von Vertraulichkeit oder der Möglichkeit, sich an eine externe Meldestelle zu wenden, wenn man der internen nicht vertraut. Vom Gesetz erfasste Arbeitgeber:innen, wozu die Polizei zählt, müssen dem Gesetz nach ihre Mitarbeiter:innen über ihre neuen Rechte informieren, was aber offenkundig fast flächendeckend unterblieben ist…“ Beitrag von Tomas Rudl vom 18.03.2024 in Netzpolitik externer Link

Siehe dazu:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=215398
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