Antidiskriminierungsgesetz: Wie Polizeigewerkschaften und Medien Stimmung gegen den Entwurf eines Berliner Gesetzes machen

Stoppt Polizeigewalt„Seit im vergangenen Jahr vom Berliner Senat der Entwurf eines Landesantidiskriminierungsgesetzes ins Abgeordnetenhaus eingebracht wurde, tobt in der Hauptstadt eine Debatte. Im Fokus steht dabei die Polizei, deren Berufsverbände immer wieder vor diesem Gesetz warnen. (…) Die ganze Aufregung dreht sich um eine Norm des Gesetzentwurfs, der nach den Worten von Dirk Behrendt eine „Beweiserleichterung“ für Personen schaffen soll, die Opfer von Diskriminierung durch die Verwaltung oder die landeseigenen Unternehmen gewordenen sind. Dort heißt es in § 7: „Werden Tatsachen glaubhaft gemacht, die das Vorliegen eines Verstoßes gegen § 2 [Diskriminierungsverbot] oder § 6 [Verbot der Maßregelung wegen der Wahrnehmung der Rechte nach diesem Gesetz] wahrscheinlich machen, obliegt es der öffentlichen Stelle, den Verstoß zu widerlegen.“ (…) Bürgerinnen und Bürger müssen sich an eine noch einzurichtende Ombudsstelle wenden, die die Sachverhaltsaufklärung vornimmt und feststellt, ob eine Diskriminierung vorliegt. Stellt sie das fest, legt sie auch eine „angemessene Entschädigung“ fest (§ 8). Das zahlt dann selbstverständlich das Land Berlin, und kein Polizeibeamter. (…) Verklagt wird selbstverständlich nicht der/die einzelne Beamt*in, sondern die Behörde. (…) Wer all das so verschroben und falsch darstellt, wie Polizeivertreter und Journalisten, muss sich intellektuelle Leistungsverweigerung vorwerfen lassen. Oder stört sich an ganz anderem: dass die Sphäre hoheitlich-polizeilichen Handelns für Bürgerinnen und Bürger nicht mehr sakrosankt, sondern der Kampf um Deutungshoheit möglich, Widerspruch erlaubt und durch rechtsstaatliche Verfahren sogar sanktionsfähig ist…“ Blog von Dirk Burczyk vom 28. Mai 2020 bei Cilip.de externer Link

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