Hausdurchsuchungen ohne Richterbeschluss? Karlsruhe bremst Staatsanwälte
„Das Bundesverfassungsgericht beendet eine Unsitte bei Hausdurchsuchungen. Es kam immer wieder vor, dass Staatsanwälte nicht abwarten wollten, bis ein Richter über den von ihnen gestellten Durchsuchungsantrag entschieden hat. Stattdessen ordneten die Staatsanwälte dann die Durchsuchung doch noch selbst an – wegen „Gefahr im Verzug“. Diese Praxis ist verfassungswidrig, urteilt das Bundesverfassungsgericht in drei Beschlüssen. Sobald der Staatsanwalt den Durchsuchungsbeschluss – wie vom Gesetz vorgesehen – beantragt hat, endet seine Zuständigkeit. Er kann dann auch nicht mehr die Durchsuchung wegen „Gefahr im Verzug“ anordnen, bloß weil sich der Richter (aus seiner Sicht) übermäßig viel Zeit lässt…“ Bericht beim Law Blog vom 15. Juli 2015
. Dazu:
- Wir danken unserem „Informanten“ – der die Zusendung übrigens mit folgender Musikempfehlung verbunden hat: Juppheidi, juppheida, Hausdurchsuchung trallala… – Video bei Youtube vom 30. Juli 2008

- Ungefähr so hatte es für uns vor 10 Jahren ja auch ausgesehen – mit ordentlichem Richterbeschluss