Wer kontrolliert die Polizei, die uns bei den diversen Ausgangssperren kontrollieren soll?

Dossier

Polizeikessel bei der blockupy-DemoÜberraschend kommt das nun wahrhaftig nicht: Dass bereits in den ersten Tagen, da die Polizei Ausgangssperren und Kontaktverbote kontrollieren soll, bundesweit Meldungen gehäuft verbreitet werden über willkürliche Vorgehensweisen, gewalttätige Vorgehensweisen und Vorgehensweisen, die den „Verdacht“ extrem nähren, von Rassismus geprägt zu sein. Was in diesen Tagen weltweit zu beobachten ist, von (insbesondere, wenn auch medial hierzulande nicht stattfindend) Paris über Buenos Aires bis Neu Delhi, konnte auch im Land der zahllosen uniformierten Einzeltäter nicht ausbleiben. Und wird befördert durch die politischen Entscheidungen, der Polizei faktisch die konkrete Interpretation allgemeiner Bestimmungen und Verbote zu überlassen. In weiser Voraussicht noch vieler kommender Berichte zu dem Thema beginnen wir am 27. März 2020 ein neues Dossier im LabourNet Germany. Zum Thema “Wer kontrolliert die Polizei, die uns bei den diversen Ausgangssperren kontrollieren soll?“ eine erste Sammlung von Beiträgen – und Verweisen auf entsprechende Aktivitäten anderer Gruppen (#CoronaPolizei):

  • Rabiater Polizeieinsatz am 5.4.20: Auflösung von „Seebrücke“-Demo in Frankfurt war rechtswidrig New
    Es war ein handfester und umstrittener Polizeieinsatz: Am 5. April vergangenen Jahres, kurz nach Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland, löste die Polizei eine Kundgebung des Netzwerks „Seebrücke“ am Frankfurter Mainufer auf. Rund 400 Menschen hatten sich damals auf beiden Mainseiten versammelt, um für die sofortige Räumung griechischer Flüchtlingslager zu werben – mit Protestschildern und Masken und in einer lockeren Menschenkette, um für den Infektionsschutz zu sorgen. Die Protestierenden wurden von der Polizei weggeschickt oder weggetragen, Personalien festgestellt. Eineinhalb Jahre später hat das Frankfurter Verwaltungsgericht festgestellt, dass dieser Polizeieinsatz rechtswidrig war. Die Polizei und das Frankfurter Ordnungsamt seien davon ausgegangen, dass Demonstrationen und Kundgebungen wegen der Vorgaben zum Infektionsschutz generell verboten seien, stellte das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil fest. Das Ordnungsamt habe deshalb auch gar keine einschränkende Verbotsverfügung erteilt, als die Anmeldung der Kundgebung per E-Mail einging. Am Tag selbst habe die Polizei über Lautsprecher durchgegeben, „aufgrund des Coronavirus wurden sämtliche Versammlungen verboten“. Diese Annahme entspreche jedoch „nicht der objektiven Rechtslage“, so das Gericht. Sowohl im Infektionsschutzgesetz als auch in den damals geltenden Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus sei kein Versammlungsverbot geregelt – und das ganz unabhängig von der Frage, ob eine solche generelle Regelung juristisch überhaupt möglich sei. (…) Die Polizei kann Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel beantragen…“ Artikel von Hanning Voigts vom 27.11.2021 in der FR online externer Link

  • Polizeigewalt nahm unter der Pandemie weltweit zu
    „… „Die zunehmende Polizeigewalt war weltweit ein prägendes Merkmal der Covid-19-Pandemie, von Kolumbien bis zu den Philippinen, von Mexiko und Belarus bis Russland, Algerien oder Myanmar“, hieß es nun in einer Folgeerklärung der Weltorganisation gegen Folter (Organisation Mondiale contre la Torture, OMCT), die diese Woche zur Videokonferenz geladen hatte. Um Ausgangssperren durchzusetzen oder Proteste zu zerstreuen, hätten Polizei oder mitunter gar Armeeeinheiten mit physischer Gewalt oder Waffeneinsatz reagiert. Dabei sei in einigen Fällen die Schwelle zur Folter überschritten worden, kritisiert die OMCT. (…) Die Analyse der Organisation, die eine beratende Rolle beim UN-Menschenrechtsrat innehat, zeige, dass die Corona-Pandemie tatsächlich nur einen Trend verschlimmert habe, der seit Jahren zu beobachten sei, so Nils Melzer, Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Thema Folter. (…) Schon bei der Präsentation eines des Berichtes im März hatte OMCT-Vorsitzender Staberock Polizeigewalt als ein bekanntes Phänomen beschrieben: „Aber die Überwachung der pandemischen Notlage hat den Strafverfolgungsbehörden mehr Befugnisse verliehen, was wiederum zu einer zunehmenden Verletzung von Bürgerrechten geführt und den Mangel an Rechenschaftspflicht verschärft hat.“ (…) Neben den unmittelbaren Problemen auf Demonstrationen gegen die Maßnahmen seien die Opfer oft marginalisierte Gruppen wie ethnische Minderheiten, Migranten und die ärmsten Mitglieder der Gesellschaft. In vielen Fällen lassen sich beide Phänomene nicht voneinander trennen. In Entwicklungs- und Schwellenstaaten etwa trieben die Corona-Maßnahmen Mitglieder der ärmeren Bevölkerungsschichten auf die Straße, weil sie kein Einkommen mehr hatten und in massive Existenznot gerieten. (…) Diese Erkenntnisse decken sich mit der Einschätzung von UN-Sonderberichterstatter Melzer im Konztext des Ausnahmezustandes. Er stellte fest, dass die Sicherheitsmaßnahmen „die Anfälligkeit bestimmter Gruppen und Einzelpersonen für Polizeigewalt erhöhen, darunter arme Menschen, die gezwungen sind, ihren Lebensunterhalt auf der Straße zu verdienen, obdachlose Männer, Frauen und Kinder, Frauen und Kinder in Situationen häuslicher Gewalt, Migranten und Flüchtlinge, Slumbewohner und all diejenigen, die von der Hand in den Mund leben und für die im informellen Sektor tätig sind“ Beitrag von Harald Neuber vom 1. Oktober 2021 bei Telepolis externer Link
  • Opfer zu Tätern gemacht: Corona-Kontrollen der Polizei eskalieren in Berliner Parkanlagen 
    „… Die Berliner Polizei vermeldet: »Die Ermittlungen, unter anderem wegen schweren Landfriedensbruchs, Missbrauch von Nothilfemitteln, tätlichen Angriffs und Beleidigung dauern an. Zudem wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gefertigt.« Auf einer Interviewanfrage bekommt das »nd« keine Antwort. Betroffene Jugendliche sind auskunftsfreudiger. »Sie müssen verstehen, dass wir schon vor der Pandemie mehrere Mal pro Woche von der Polizei angehalten wurden, nur weil wir im Park sitzen oder spazieren und nicht vornehm genug angezogen sind«, berichtet Darcy. Er fühlt sich als junger Mann mit Migrationshintergrund von der Polizei diskriminiert. »Deswegen haben die anderen Jugendlichen so heftig reagiert, auf jeden Fall. Nicht jeder kann nach der tausendsten Kontrolle noch respektvoll wie ich reagieren. Eigentlich muss man als Polizist auch dafür Verständnis haben«, meint er. Diese Perspektive wirft ein anderes Licht auf die Auseinandersetzungen als die Berichterstattung in zahlreichen Medien. »Randale am Gleisdreieck«, »Polizisten von 100 Jugendlichen angegriffen«, »Jugendliche rebellieren gegen Corona-Ausgangsbeschränkungen«, »2500 Menschen in Berliner Park« – kurz vor Ostern dominieren alarmistische Schlagzeilen. Robin Celikates, Professor für Sozialphilosophie an der Freien Universität Berlin und Co-Direktor des Zentrums für Geisteswissenschaften und gesellschaftlichen Wandel in Berlin, kann über eine solche Berichterstattung nur den Kopf schütteln. Im Gespräch mit dem »nd« widerlegt er die Schlagzeilen, die Jugendliche als Aggressoren darstellen. »Tatsächlich sind sie nicht einfach Randalierer, die von vornherein Lust hatten, sich mit der Polizei zu streiten. Es gibt bestimmte Dynamiken, wieso Polizeikontrollen häufig eskalieren«, erklärt Celikates. Als ersten Grund nennt er »Racial Profiling«. »Junge Menschen, denen ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird, werden viel öfter kontrolliert« (…) »Diese Kontrollen haben mit der Pandemie zugenommen wegen der Einhaltung der Corona-Regeln«, warnt Robin Celikates. Die Polizei würde Menschen, die sie als Ausländer wahrnimmt, wegen Hygiene- und Abstandsregeln öfter kontrollieren als andere. Dabei seien sie wegen der Pandemie gesundheitlich besonders gefährdet. »Man stellt einen Zusammenhang zwischen Migrationshintergrund, sozio-ökonomischem Status und Infektionen fest, da der Wohnraum oft viel enger und die Arbeit viel gesundheitsgefährdender ist«, erklärt der FU-Professor. Aus seiner Sicht werden »die Opfer beschuldigt«. (…) »Wir brauchen unsere frische Luft«, beteuert der 16-Jährige. »Viele leiden sonst an psychischen Problemen, an häuslicher Gewalt, und drehen durch, wenn sie nicht raus können«, fügt er hinzu. Das ist nicht aus der Luft gegriffen. Eine im März veröffentlichte Studie der Bertelsmann-Stiftung belegt, dass sich viele junge Menschen seit Beginn der Coronakrise psychisch besonders belastet oder zumindest teilweise belastet fühlen. Das geben rund 64 Prozent der Befragten an. Klar wird in der Studie auch, dass sich 65 Prozent der Jugendlichen nicht ausreichend wahrgenommen fühlen. Sie vermissen die Möglichkeit, sich politisch einzubringen und zu beteiligen. Die immer häufigeren Polizeikontrollen wirken da als Funken, die das Ungerechtigkeitsgefühl zum Explodieren bringen. »Diese Jugendlichen sind nicht per se aggressiver als andere. Aber wenn man ihnen ihren letzten Zufluchtsort wegnimmt, dann kann das verständlicherweise zu bestimmen Überreaktionen führen«, bestätigt Robin Celikates…“ Artikel von Philippe Pernot vom 13.04.2021 im ND online externer Link
  • [Berlin] Kontrolle eskaliert in Prenzlauer Berg: Vorwürfe gegen Polizei und Ordnungsamt 
    Ordnungsamt und Polizei Berlin sollen unnötig brutal vorgegangen sein. Videos von Anwohnern zeigen die Vorfälle. Bürgermeister Sören Benn will Aufklärung.(…) Auslöser soll ein 25-jähriger Radfahrer gewesen sein, der den Gehweg befuhr. Mehrere Menschen berichten von massiven Bedrohungen, Einschüchterungen sowie körperlichen Übergriffen . Videos, die der Berliner Zeitung vorliegen, zeigen die Eskalation. Unter anderem ist zu sehen, wie der 61-jährige Augenzeuge Dieter W. von Beamten zu Boden gedrückt wird. (…) Der Kulturmanager und Augenzeuge Hans-Conrad Walter hatte den Vorfall zuvor öffentlich gemacht und veröffentlicht. Das kenne er aus der Wendezeit als DDR-Bürgerrechtler, sagt Walter. Der Berliner Zeitung gegenüber bekräftigte er auf Nachfrage seine Version der Vorgänge. Nach seinen Worten ging es um einen jungen Mann, der – verbotenerweise – auf dem Gehweg mit seinem Rad gefahren sein soll. Im Anschluss wurden mehrere Mitarbeitende des Ordnungsamtes massiv übergriffig. Schon vor dem Vorfall hatten Walter und andere Anwohner beobachtet, wie Mitarbeiter des Ordnungsamts ihre Kontrollen aus seiner Sicht unverhältnismäßig hart durchführten. (…) Anwohner Dieter W. hat die Szenerie beobachtet und die Polizisten angesprochen. Nach eigener Aussage hat er auch seinen Ausweis der Polizei gezeigt. „Ich bin der Aufforderung der Polizei nachgekommen, hatte mich auch schon entfernt. Daraufhin haben mich urplötzlich mehrere junge Beamten zu Boden gedrückt. Das ging 15 bis 20 Minuten. Ein Polizist stand mit seinem Stiefel auf meinem Rücken. Ich hatte Panik, habe um Hilfe gerufen“, erklärt Dieter W. der Berliner Zeitung. Der 61-Jährige hat sich nach dem Vorfall die Dienstnummern der Polizisten geben lassen. Er hat sich einen Anwalt genommen und Anzeige erstattet…“ Artikel von P. Debionne und C. Gehrke vom 26.3.2021 (aktualisiert 27.03.2021) bei der Berliner Zeitung online externer Link mit ausführlichem Gedächtnisprotokoll des Anwohners
  • Polizeigewalt: Kenianische Familie erhebt Vorwürfe gegen Chemnitzer Beamte
    In der Nacht auf den 31. Januar feiern Mark Kitau und Jackline Nadler mit ihrer Familie den Geburtstag ihres Sohnes. Zwei Mal steht die Polizei vor der Tür. Ein Nachbar hat sie gerufen, wegen Lärmbelästigung. Bei der ersten Kontrolle stellen die Beamten keine Verstöße fest, sie fahren wieder weg. So weit decken sich die Aussagen der Familie und der Polizei Chemnitz. Was den weiteren Verlauf dieser Nacht angeht, gehen die Darstellungen auseinander. (…) „Da eine weitere Störung der öffentlichen Ordnung durch erneuten Lärm zu erwarten war, wurde der Frau ihre Gewahrsamnahme (Unterbindungsgewahrsam) angedroht“, so die Polizei Chemnitz. „Da auch keine Anzeichen einer Beruhigung festzustellen waren, musste die Gewahrsamnahme mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden.“ Nadler und Kitau schildern die Vorgänge gänzlich anders. (…) „Ich habe die Polizisten gebeten, unsere Wohnung zu verlassen, da die Kinder Angst hatten“, erzählt Nadler. Doch diese wären der Aufforderung nicht nachgekommen. Stattdessen erzählen Nadler und Kitau davon, dass die Beamten ihren Sohn, der gerade das Bad verlassen wollte, darin einsperrten. (…) „Sie haben mich einfach brutal mit Handschellen gefesselt, ohne mir zu sagen warum“, sagt Nadler. Dabei hätten die Beamten auch ihre Tochter aus dem Weg geschubst. Die Beamten bringen Nadler aus der Wohnung, um sie mit aufs Revier zu nehmen. Kitau will seiner Frau beistehen und folgt ihr zum Wohnungsausgang. „Die Polizisten haben mir mehrmals gegen den Fuß getreten und mich gegen den Schrank geschubst“, erzählt er. (…) Auf dem Revier erfolgt laut der Polizei Chemnitz eine Durchsuchung der Frau zum Eigenschutz durch zwei Beamtinnen. Doch Nadler sagt, bei ihrer Durchsuchung seien auch männliche Beamte anwesend gewesen. „Ich habe sie gefragt, warum das nicht nur die Frauen machen“, sagt Nadler. „Ich musste mich komplett nackt ausziehen und es waren Männer dabei.“ Nach einiger Zeit klagt Nadler in der Zelle über starke Schmerzen im Handgelenk. Sie wird laut übereinstimmender Aussagen von der Polizei in die Notaufnahme gebracht und dort von Ärzten versorgt. „Ich habe den Polizisten gesagt, ich werde mich beschweren, sie haben mich verletzt“, so Nadler. (…) Zwei Tage später haben Nadler und Kitau einen Arzttermin. „Mein Handgelenk tut immer noch weh“, erzählt Nadler. Einen MRT-Termin, um zu erfahren, was genau ihr fehlt, habe sie aber erst Ende März. Kitaus Fuß sei im Laufe besagter Nacht stark angeschwollen. Der Arzt habe einen Bruch festgestellt, der Anfang Februar operativ versorgt wird. Kitau glaubt, der Bruch ist auf die Tritte und das Schubsen der Polizeibeamten zurückzuführen. (…) Nadler und Kitau entschließen sich, die Vorkommnisse zur Anzeige bringen. „Wir haben angerufen, aber uns wurde gesagt, wir sollen bei der Kriminalpolizei anrufen“, so Nadler. „Und da haben sie uns gesagt, wir müssen bei der Polizei Chemnitz anrufen.“ Keine will laut Nadler zuständig sein, sobald sie angibt, eine Anzeige gegen die Polizei stellen zu wollen. (…) Inzwischen habe die Polizei Chemnitz ein eigenes Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Körperverletzung eröffnet…“ Beitrag von Anett Linke vom 20. Februar 2021 bei MDR Sachsen externer Link – siehe dazu:

    • Thread von Johannes Grunert vom 21.2.2021 externer Link: „CN Polizeigewalt: Wie kürzlich bekannt wurde, soll es am 30. Januar in #Chemnitz zu einem massiven Fall rassistischer #Polizeigewalt gekommen sein. Während des Polizeieinsatzes trug die betroffene Familie einen gebrochenen Fuß,ein verletztes Handgelenk und eine Panikattacke davon…“
  • Bayern: Polizei nutzte Corona-Gästelisten auch bei Ermittlungen zu Kleinkriminalität 
    „Bereits im Juli wurde bekannt, dass die bayerische Polizei für Ermittlungen auf die Adresslisten von Gastronomen zurückgreift. Nur bei schweren Straftaten und Notfällen, hieß es damals vom Innenministerium. Doch das stimmte nicht. (…) Das Innenministerium äußerte sich auf eine Anfrage des FDP-Fraktionsvorsitzenden Martin Hagen, die Antwort liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Demnach ist es bei insgesamt 24 Zugriffen auf die Gaststättenlisten um „repressive“ wie auch „präventiv-polizeiliche“ Verfahren gegangen. Sie betreffen nahezu alle Regionen im Freistaat, Schwerpunkte sind jedoch die Zuständigkeitsbereiche der beiden Polizeipräsiden München und Oberbayern Süd (mit Sitz in Rosenheim) – mit zusammen der Hälfte der zwei Dutzend Fälle. Eine Datennutzung ging vom Landeskriminalamt aus, hier ging es um bandenmäßigen Drogenhandel. Neben Mord und Totschlag, schwerem Raub oder gefährlicher Körperverletzung finden sich in der Liste durchaus weniger gravierende Straftaten: wie Beleidigung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Diebstahl. Drei Fälle betrafen Vermisstensuchen. Strafverfahren wurde bis Ende Juli keine eingeleitet. Das Ministerium betont die „Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit“, eine Benachrichtigungspflicht jener Gäste, deren Daten man einsah, bestehe nicht. (…) FDP-Mann Hagen sieht seinen damaligen Verdacht bestätigt: Der Zugriff auf die Gästedaten sei eben nicht nur in Ausnahmefällen besonders schwerer Kriminalität erfolgt, sondern etwa auch bei Fahrerflucht; zudem seien laut Antwort Daten Unbeteiligter erhoben und gespeichert worden…“ Artikel von Johann Osel vom 2. September 2020 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Corona-Gästelisten – maßlose polizeiliche Datennutzung 
    „… Jede Einsicht der Polizei in die Gästelisten stellt als Erhebung personenbezogener Daten einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bzw. Datenschutzgrundrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 8 EU-GRCh) dar. Bei einer Sicherstellung oder Beschlagnahme wird dieser Eingriff noch vertieft, weil diese Daten nunmehr bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft für dortige Zwecke genutzt werden. Hiervon ist potentiell eine Vielzahl von Menschen betroffen, zuvörderst die Person, gegen die strafrechtlich ermittelt wird oder die als Zeug*in in Betracht kommt. Hinzu kommen Personen, die zufällig auf derselben Gästeliste stehen. (…) Die Gesetzeslage lässt aktuell keine Verwendung der Corona-Gästelisten zur Strafverfolgung zu. Dazu bedürfte es einer bereichsspezifischen Norm, die datenschutzrechtliche Grundsätze beachtet. Die Nachverfolgung von Infektionen sollte bereits im IfSG genauer geregelt werden. Die Verwendung hierfür erhobener Daten sollte grundsätzlich auf den Zweck der Infektionsrückverfolgung beschränkt werden. Dort könnte eine eng begrenzte gesetzliche Ausnahme vorgesehen werden, die aber hinreichend bestimmt und abgrenzungsscharf eine eindeutige Regelung enthält, unter welchen engen Voraussetzungen eine Zweckänderung zugunsten der Strafverfolgung im Einzelfall zulässig ist. Dabei sollten Schutzgüter benannt oder ein Bezug auf die Mindeststrafe der in Betracht kommenden Straftaten genommen werden; eine Beschränkung auf Verbrechen erscheint im Sinne der Verhältnismäßigkeit angemessen. Nach der Doppeltür-Rechtsprechung des BVerfG würde eine solche Regelung Wirt*innen und Veranstalter*innen Rechtssicherheit verschaffen, wenn die Polizei die Herausgabe von Daten verlangt. Zugleich sind die StPO-Regelungen dem heutigen Stand des Grundrechtsschutzes anzupassen. Anderenfalls könnte der Staat Privatpersonen dazu ermächtigen, personenbezogene Daten zu erheben und zu speichern und diese dann einfach beschlagnahmen, sogar solche, die staatliche Stellen gar nicht erheben dürften. Unabhängig davon stellt sich die Frage, wie zwingend der Zugriff auf die Corona-Listen für strafrechtliche Ermittlungen ist. Während einer Pandemie muss der Gesundheitsschutz der Bevölkerung auch im Verhältnis zur Strafverfolgung einen hohen Stellenwert genießen. Wenn die Möglichkeit eines jederzeitigen polizeilichen Zugriffs auf diese Listen – mit einer Vielzahl von Daten Unverdächtiger – viele Menschen dazu motiviert, dort falsche Angaben zu machen, sollte im Interesse des Gesundheitsschutzes auf den Zugriff verzichtet werden. Und schließlich zeigt das Beispiel der Corona-Listen einmal mehr, dass die Vorschriften zur Sicherstellung und Beschlagnahme ebenso wie andere StPO-Vorschriften dringend an das im Informationszeitalter erforderliche Schutzniveau für die Grundrechte anzupassen sind.“ Beitrag von Jan Fährmann, Clemens Arzt und Hartmut Aden vom 14. August 2020 beim Verfassungsblog externer Link
  • Corona: Sächsisches Innenministerium verschwieg Übermittlung von Infizierten-Listen an Polizei 
    „… Am 27. März hatte ein Sprecher des Innenministeriums netzpolitik.org noch schriftlich mitgeteilt: „Der Polizei Sachsen liegen keine Daten vor, wer mit dem Coronavirus infiziert wurde.“ Eine Falschbehauptung, wie sich nun herausstellt. Auch auf unsere erneute Nachfrage einen Monat später hatte die Behörde ihre Darstellung nicht korrigiert. Wöller selbst habe von der Übermittlung erst Mitte Juni erfahren, behauptet sein Ministerium und räumt nun eigene Fehler ein. (…) Wie eine Sprecherin uns an diesem Montag mitteilte, habe die Pressestelle auf unsere Anfrage im März geantwortet, ohne Rücksprache zu halten – etwa mit den Polizeidienststellen, bei denen sensible Gesundheitsdaten in großer Zahl eingegangen waren. So sei es zu der falschen Aussage gekommen. „Das ist ein Missstand, den wir in Zukunft beheben müssen.“ Umso kurioser wirkt die Antwort vor dem Hintergrund, dass wir im März zuvor noch gefragt hatten, ob es richtig sei, zu schreiben, das Ministerium wisse gar nicht, ob seine Polizei Zugang zu Corona-Listen habe. „Nein, das wäre inhaltlich falsch“, teilte der Sprecher damals mit. Und nun gibt dieselbe Behörde an, genau dies sei damals der Fall gewesen. (…) Sachsen ist nun bereits das sechste Bundesland, bei dem bekannt wird, dass Corona-Listen an die Polizei geschickt wurden. Anfang April waren die Übermittlungen in Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen zu einem Politikum geworden. Zum Teil hatten Datenschützer:innen sie gestoppt. Später stellte sich heraus, dass auch Sachsen-Anhalt Daten von Menschen in Quarantäne an die Polizei übermitteln ließ. Das dortige Landesinnenministerium hatte dies wie nun auch in Sachsen zunächst verschwiegen.“ Beitrag von Daniel Laufer vom 10. August 2020 bei Netzpolitik.org externer Link
  • Datenschutz bei Corona-Maßnahme: Groko will kein Gästelistengesetz – und unsere Anmerkung dazu 
    „Wer im Restaurant isst, muss wegen Corona seine Kontaktdaten hinterlegen. Darf die Polizei sie nutzen? (…) Das Bundesjustizministerium will den Zugriff auf Daten sogenannter Corona-Gästelisten durch die Polizei aktuell nicht gesetzlich regeln. Die Bundesregierung plane nicht, ein Begleitgesetz dazu auf den Weg zu bringen, heißt es in einer Auskunft des Ministeriums an den tourismuspolitischen Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Marcel Klinge. Sie liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. „Die Verwendung der Daten durch Ermittlungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten begegnet aus Sicht der Bundesregierung keinen Bedenken, wenn und soweit die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden“, schreibt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesjustizministeriums, Christian Lange (SPD), in der auf den 27. Juli datierten Antwort. Der Zugriff sei durch die Strafprozessordnung geregelt und benötige ohnehin die Zustimmung eines Richters. Die Beschlagnahmung und Auswertung sei nicht schon bei jeglichem Anfangsverdacht einer Straftat statthaft, heißt es in dem Schreiben. „Sondern nur dann, wenn die bei den Gastwirten gespeicherten Daten für die Untersuchung, beispielsweise zur Ermittlung der Identität von Zeugen, von Bedeutung sein können.“ Dabei müsse der Zugriff auch in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat stehen…“ Meldung vom 5. August 2020 in der taz online externer Link

    • Anm.: Das stimmt so nicht. Da § 163 StPO solche Eingrenzungen nicht kennt, reicht für eine polizeiliche Ermittlung ein beliebiger Anfangsverdacht (z.B. Sachbeschädigung am geparkten Auto) aus. Es gibt hier keine Verhältnismäßigkeit, ja, darf es für die Polizei aufgrund ihrer Ermittlungspflicht nach Anzeige auch gar nicht geben. Eigentlich ist es noch schlimmer: Weil zumindest die Staatsanwaltschaft zur Zeugenbefragung und wahrheitsgemäßer (allerdings uneidlicher) Aussage sanktionsbewährt zwingen darf (nicht die Polizei!), reicht z.B. bereits eine x-beliebige persönliche Abneigung verbunden mit strafrelevanter Unterstellung aus, dass die Polizei handeln MUSS (Z.B.: „der für die Sachbeschädigung Verantwortlich kann sich nur unter den Gästen befinden“). Und ein Recht zur Aussageverweigerung hat nur derjenige, der sich nicht selbst belasten will und muss. Rechtlich relevant ist in solchen Fällen bestenfalls derjenige, der einem vorsätzlich eine Straftat unterstellt. Verhältnismäßig bleibt das Ganze jedoch auch dann, wenn der Anzeigende (oder auch die Polizei) mit seiner (ihrer) Vermutung falsch lag und die Vernehmung aller vermuteten Zeugen nach der Gästeliste nichts brachte. Der Richter ist bereits vom Sinn her nicht involviert, da es ja nur um Ermittlungen geht, die laut Gesetz gerade keinen Eingriff in Grundrechte darstellen (sollen).
  • Bayern: Polizei nutzt Corona-Kontaktlisten für Drogenermittlungen 
    Bayerns Innenminister rechtfertigt den Zugriff der Polizei auf Daten von Gaststätten-Besucher:innen mit Straftaten gegen das Leben. Doch seine Polizei greift schon bei weniger schweren Straftaten auf die Listen zu. Die bayerische Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze wirft der Staatsregierung jetzt einen Vertrauensbruch vor. Die bayerische Polizei nutzt Daten von Menschen, die Restaurants besuchen, auch für Ermittlungen im Bereich von Drogenkriminalität und bei Eigentumsdelikten, außerdem zur Gefahrenabwehr, wie Recherchen von netzpolitik.org zeigen. Dabei begründet das Staatsinnenministerium das Vorgehen in der Öffentlichkeit vor allem mit Straftaten gegen das Leben. Die Argumentation folgt einem Muster, das als Rechtfertigung für Überwachungsmaßnahmen bekannt ist. Ob sie zutrifft, lässt sich schwer sagen, da die Behörde keine genauen Zahlen nennt. (…) Die Daten haben längst auch bei Strafverfolgungsbehörden Begehrlichkeiten geweckt externer Link. Sie berufen sich dabei weitgehend auf die Strafprozessordnung. Neben dem Namen werden üblicherweise auch Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse erfasst. Wie der Tagesspiegel auflistet externer Link, hat die Polizei in Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hamburg im Rahmen von Ermittlungen auf entsprechende Listen zugegriffen. Auch in Bayern ist dies geschehen. (…) Bayerns Innenministerium sind nach eigenen Angaben neun Fälle bekannt, bei der die „bayerische Polizei entsprechende Daten aus sogenannten Gästelisten zu präventiven beziehungsweise strafverfolgenden Zwecken erhoben und genutzt hat“. Demnach könnte sich die Polizei bereits auf Verdacht einer bevorstehenden Straftat Zugang zu Corona-Kontaktlisten verschaffen. Wir haben die Behörde gebeten, die Straftatbestände aufzulisten, mit denen die Polizei Zugriffe auf die Daten begründet hatte. Zahlen, die Klarheit verschaffen könnten, wie groß der Anteil von Gewaltverbrechen daran wirklich ist. Ein Sprecher teilte uns mit, die Verfahren reichten „von gravierenden Eigentumsdelikten bis hin zu Tötungsdelikten“. Genaue Zahlen könne er jedoch nicht nennen: Die Polizeidienststellen hätten weder eine Meldeverpflichtung gegenüber dem Ministerium, noch könne dieses „detaillierte Auskünfte in laufenden Ermittlungsverfahren“ erteilen. Auskünfte, nach denen wir gar nicht gefragt hatten – sondern lediglich nach Paragraphen des Strafgesetzbuchs. (…) Die rechtliche Definition schwerer Straftaten lässt Spielraum zu. Statistiken zu Überwachungsmaßnahmen haben in der Vergangenheit gezeigt, dass Anordnungen häufig wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz erfolgen, anstatt wegen Verbrechen, bei denen Menschen konkret verletzt oder getötet werden. Mit derartigen Taten werden die Grundrechtseingriffe jedoch in der Regel politisch begründet, wie es nun auch Joachim Herrmann getan hat, um die Zugriffe der Polizei auf Corona-Kontaktlisten zu rechtfertigen…“ Artikel von Daniel Laufer vom 31.07.2020 bei Netzpolitik externer Link
  • Gästedaten: Dehoga verlangt Klarstellung über Verwendungszwecke
    Seit Corona müssen Gäste in Restaurants hierzulande ihre Kontaktdaten hinterlassen. Darf dann auch die Polizei darauf zugreifen? Der Dehoga sieht die Politik nun in der Pflicht. Der Dehoga Bundesverband will für Sicherheit beim Datenschutz sorgen. Konkret geht es dabei um die Kontaktdaten, die die Gäste in Corona-Zeiten in deutschen Restaurants hinterlassen müssen. Denn: Welche Angaben konkret auf welche Weise erhoben werden müssen und wann Gastwirte die Daten wieder vernichten sollen, variiert dabei von Bundesland zu Bundesland. Und zudem war die Maßnahme eigentlich dafür gedacht, im Infektionsfall mögliche Ansteckungswege rückverfolgbar zu machen. Nun haben sich in einigen Bundesländern aber auch Polizeibehörden zum Zwecke der Strafverfolgung Zugriff auf dieses Gästedaten verschafft. „Das ist hochgradig sensibel“, sagt Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Sie sieht vor allem die Landesregierungen in der Pflicht. „Da muss dringend für Klarheit gesorgt werden“, fordert Hartges. „Im Interesse der Gäste und unserer Unternehmer.“ Denn schließlich sind es die Gastgeber, die ihren Kunden die Formulare zum Ausfüllen aushändigen und zugleich darüber informieren müssen, was sie mit den erhobenen Daten machen. Was ist nun beispielsweise, wenn die Polizei die Gästelisten einsehen möchte, wie es von Fällen beispielsweise in Hamburg und Bayern in den vergangenen Tagen bekannt geworden ist? Hierfür fordert der Dehoga Bundesverband eine einheitliche Klarstellung. Denn dabei müssen die Freiheitsrechte der betroffenen Gäste und die Strafverfolgung sorgfältig abgewogen und in eine rechtssichere Balance gebracht werden…“ Artikel von Raphaela Kwidzinski vom 30. Juli 2020 bei ahgz.de externer Link, siehe dazu:

    • Streit über Nutzung von Corona-Gästelisten durch Polizei: In Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz hat die Polizei auf sensible Daten zugegriffen / Baden-Württemberg schließt Verwendung zur Strafverfolgung aus
      „Der Gaststättenverband Dehoga hat Aufklärung darüber gefordert, wie die wegen der Corona-Pandemie von Restaurants erstellten Gästelisten von der Polizei verwendet werden. Das Thema sei »hochgradig sensibel«, sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges der Düsseldorfer »Rheinischen Post« (Donnerstagsausgabe). Deshalb müssten die Regierungen der 16 Bundesländer »dringend für Klarheit« über die Verwendung der Daten durch die Polizei sorgen. (…) Der Zugriff auf die Listen ist den Strafverfolgungsbehörden nach den Regeln der Strafprozessordnung erlaubt, wie eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums der Nachrichtenagentur AFP sagte. Es müssten allerdings die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. »Eine solche Maßnahme muss dabei stets in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der jeweiligen Tat stehen«, sagte die Sprecherin. Nach Paragraf 94 der Strafprozessordnung können Gegenstände, die als Beweismittel für eine Untersuchung von Bedeutung sein können, in Verwahrung genommen werden. Sie können auch beschlagnahmt werden. (…) In einem Schreiben an die rund 65.000 Dehoga-Mitglieder, aus dem die Zeitungen der Funke Mediengruppe am Mittwoch zitiert hatten, brachte der Verband seine Sorge um die Akzeptanz der Gästelisten zum Ausdruck. In jedem Fall solle »äußerst zurückhaltend von derartigen Zweckänderungen der Datenerhebung Gebrauch gemacht werden«, heißt es darin. »Andernfalls könnten Konfliktsituationen zwischen Gastwirten und Gästen zunehmen, wenn Gäste aufgrund gehäufter polizeilicher Abfragen Vorbehalte gegen die vorgeschriebene Gästedatenregistrierung haben.«“ Meldung von und bei neues Deutschland vom 30. Juli 2020 externer Link
  • Polizei-Rechte: Erster politischer Widerstand gegen Herausgabe von Gästelisten
    Seit kurzem nimmt sich die Polizei das Recht, Gästelisten von Restaurants für ihre eigenen Zwecke einzuziehen. Erste Politiker und Datenschützer rufen die Wirte nun zum Boykott dieser Praxis auf. (…) Die Piratenpartei fordere nun in Übereinstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz „Gastronomen oder andere Hüter der Daten“ dazu auf, die Kontaktdaten nicht einfach auf Anweisung der Polizei hin heraus zu geben. Hier müsse ein richterlicher Beschluss bezogen auf genau diese Datensätze vorgelegt werden. Ansonsten sei die Herausgabe zu verweigern und sofort öffentlich zu machen, um möglichst weitere Repressalien zu vermeiden. Desweiteren müsse die Strafprozessordnung dahin gehend geändert werden, dass erhobene Daten nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden dürfen.“ Artikel von Thomas Hack vom 23.07.2020 bei hogapage.de externer Link
  • Warnung von Datenschützer: Polizei soll nur sparsam auf Corona-Gästelisten zugreifen
    „Wer in Corona-Zeiten in einem Café oder Biergarten einkehrt, muss Anschrift und Kontaktdaten hinterlassen. (…) Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann warnt, dass zum Infektionsschutz gesammelte Daten in Gaststätten nur unter bestimmten Umständen an Polizeibehörden herausgegeben werden sollten. In einem Bericht des Südwestdeutschen Rundfunks (SWR) erklärt Kugelmann, die Daten dürften allenfalls bei schweren Straftaten wie Mord oder Totschlag für Ermittlungen genutzt werden. Bei einer kleinen Schlägerei sei es dagegen unverhältnismäßig, dass die Polizei die Listen mit persönlichen Daten auswerte, sagte Kugelmann dem SWR. (…) Das Bundesjustizministerium bestätigte auf Anfrage des SWR allerdings, dass die Daten von Strafverfolgungsbehörden benutzt werden dürften, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorlägen. Gemeint sind die in der Strafprozessordnung festgelegten Regeln zur Beschlagnahmung. Sie sehen vor, dass die Polizei Gegenstände beschlagnahmen darf, wenn sie eine richterliche Genehmigung hat. Bei Gefahr im Verzug reicht zunächst die Anordnung der Staatsanwaltschaft. Eine Beschränkung auf bestimmte Straftaten gibt es dabei nicht. Der Datenschutzbeauftragte Kugelmann fordert, dass sich die Polizei das Beschlagnahmen der Kontaktdaten generell von einem Richter genehmigen lassen müsse. Es müsse sichergestellt sein, dass die Listen nicht zu x-beliebigen Ermittlungen herangezogen werden, sagte Kugelmann dem SWR…“ Meldung vom 22. Juli 2020 im Spiegel online externer Link – Anm.: Was rechtlich problemlos möglich wäre – wenn man will
  • Corona-Kontaktlisten: Wenn die Polizei dich nach dem Restaurantbesuch anruft 
    „Ermittler:innen aus Hamburg haben mindestens sieben Personen für Zeugenaussagen kontaktiert, die sich zuvor in eine Corona-Kontaktliste eingetragen hatten. Der Fall zeigt, wie schnell einmal erhobene Daten bei der Polizei landen können. (…) Dass die Corona-Listen im Fall einer Ermittlung an die Polizei weitergegeben werden müssen, dürfte vielen nicht bewusst sein. Gegenüber der taz bezeichnet die Polizei das Vorgehen der Ermittler:innen als „gesunder Menschenverstand“ und beruft sich auf die rechtliche Grundlage in der Strafprozessordnung (StPO). Aus ihrer Sicht ist die Corona-Kontaktliste ein willkommenes Beweismittel, wenn es darum geht Augenzeug:innen zu finden, die möglicherweise vor Gericht aussagen können. (…) Dass die Kontaktliste bei der Polizei gelandet ist und für einen gänzlich anderen Zweck verwendet wurde, trägt sicher nicht dazu bei, das Vertrauen der Bevölkerung in diese Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu steigern. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar ruft deshalb die Polizei dazu auf „äußerst zurückhaltend“ von ihrer Befugnis der Zweckänderung Gebrauch zu machen. Gaststätten-Betreiber sollten sich darüber hinaus auf die Erhebung der unbedingt erforderlichen Daten beschränken, rät Caspar. Das sind in Hamburg seit Juli der Name, die Wohnanschrift und eine Telefonnummer. Caspar gibt außerdem zu Bedenken, ob es nicht ausreichen würde, die postalische Adresse oder die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse zu erheben statt alle drei. In anderen Bereichen ist solche sogenannte Datensparsamkeit schon lange Praxis. Viele Streetworker:innen verzichten etwa bewusst auf Aktenführung, damit sensible Daten im Fall einer Durchsuchung nicht an die Polizei geraten.“ Beitrag von Marie Bröckling vom 7. Juli 2020 bei Netzpolitik.org externer Link, siehe zuvor:

    • Adresse im Restaurant aufschreiben: Ganz harmlos. Wie die anschließende Zeugenbefragung… 
      Gerade einen Anruf von Davidwache bekommen. Die telefonieren die „Corona-Reg.-Liste“ eines Restaurants ab und dringen auf Hinweise zu einer mutmaßlich nahe der Lokalität begangenen Straftat“ – so der Tweet am 02. Juli 2020 im Twitter-Kanal von Phillip Hofmann externer Link (Frag den Staat) zum Thema was ein Restaurantbesuch im Zeitalter der Corona-Polizei so alles für ungewohnte Folgen haben kann. Worauf ein sehr ausführlicher Thread zustande kommt, dessen Thema vor allem die juristischen Bedingungen für die Verwendung von Daten sind, die in anderen Zusammenhängen erhoben worden sind. Der Favorit von LabourNet Germany dazu: „Und damit war diese Woche beim Frisör die letzte Liste, die ich mit echtem Namen und Handynummer ausgefüllt habe. Danke. Wo ein Trog ist, kommen die Schweine… Wie bei jeder Datensammlung
    • Siehe auch unser Dossier: Datenschutz vs. Corona-Virus – Was [nicht nur] Unternehmen beachten müssen
  • Noch zum 1. Mai im Virus-Ausnahmezustand: Polizei kann endlich mal richtig durchgreifen – und muss nicht immer kommende Polizeistaatsgesetze vorweg umsetzen, diesmal in Berlin 
    „… Unter ihnen befand sich auch die 22-jährige freie Journalistin Lea R. Gegen 23 Uhr war sie gerade dabei, im Auftrag der Nachrichtenagentur Nonstop News einen Polizeieinsatz in der Oranienstraße zu dokumentieren, als plötzlich eine Gruppe Polizist*innen auf das sechsköpfige Kamerateam zurannte, um eine Person festzunehmen, die sich in ihrer Nähe befand. Zum Ausweichen war es zu spät, doch was dann geschah, damit hatte die Fernsehjournalistin nicht gerechnet: »Einer der Polizisten hat mir mit der Faust direkt ins Gesicht geschlagen«, berichtet die 22-Jährige immer noch fassungslos dem »nd«. Lea R. ging zu Boden, ebenso wie ihr Kameramann, der allerdings wegen seines Helms ohne Verletzungen blieb. Lea R. trug hingegen infolge des Schlags zwei abgebrochene Zähne und Prellungen im Gesicht davon. Ein anderer Polizist habe ihr Erste Hilfe geleistet und den Krankenwagen gerufen, berichtet sie. Von dem Polizisten, der sie angegriffen hatte, und seiner Einsatzhundertschaft war jedoch nichts mehr zu sehen. Das Landeskriminalamt hat inzwischen ein Ermittlungsverfahren gegen den Beamten wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt eingeleitet. Zu Details will sich die Berliner Polizei auf nd-Anfrage mit Verweis auf laufende Ermittlungen nicht näher äußern….“ – aus dem Beitrag „Mit der Faust gegen Pressefreiheit“ von Marie Frank am 05. Mai 2020 in neues deutschland online externer Link über die neue Polizeifreiheit am 1. Mai in Berlin. Siehe dazu einen weiteren aktuellen Beitrag:

    • „Mit der Faust ins Gesicht“ von Peter Weissenburger am 04. Mai 2020 in der taz online externer Link zu dieser Polizeiattacke: „… Die Oranienstraße in Kreuzberg bildete in diesem Jahr ein Zentrum der linken Demos zum 1. Mai, die wegen des Versammlungsverbots als mehrere dezentrale Aktionen stattfinden sollten. Die Polizei Berlin war mit 5.000 Beamt*innen im Einsatz, um zu verhindern, dass diese zu einer Großdemo verschmelzen. Das sechsköpfige Team hatte nach eigenen Angaben den Abend über mit Kamera und Ton­equipment in angemessenem Abstand die Einsatzkräfte begleitet. Gegen 23 Uhr scherte dann eine kleinere Gruppe Polizist*innen abrupt aus, um eine Person festzusetzen, die sich in nächster Nähe des Teams befand. (…) R. trug zum Zeitpunkt des Angriffs Soundequipment, darunter eine lange Mikrofonangel, das bestätigt ihr Kameramann. „Ich bin überzeugt, dass wir als Presse klar zu erkennen waren“, sagt R. Sie will die Berliner Polizei auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagen...“
  • Am 1. Mai wurde bundesweit demonstriert: Von der Corona-Polizei. Nicht immer erfolgreich…
    „… Der Vormittag startete mit einer massiven Bullenpräsenz in der ganzen Nordstadt. Am Autonome Zentrum (AZ) standen schon am Tag zuvor andauernd Bullen herum, wartend auf Menschen, die irgendetwas mit dem AZ zu tun haben, um diese zu nerven und zu belagern, mit Kontrollen und Durchsuchungen. Ab mittags sperrten die Cops Teile der Gathe und die Markomannenstraße rund um das AZ damit sich dort bloß keine Menschen sammeln konnten. Pünktlich um 14:00 Uhr hatten sich trotz Corona etwa 100 (BFE-)Bullen überwiegend friedlich am AZ versammelt, um zu demonstrieren und anderthalb Stunden lang andächtig anarchistischen Redebeiträgen (u.a. der diesjährige Aufruf und ein Beitrag der FAU Bergische Land) und der Musik zu lauschen… In der ganzen Stadt patroullierte Team Blue und verfolgte am Cafe Tacheles und der Trasse in Barmen teilweise Menschen, die ihnen verdächtig vorkamen. Nichtsdestotrotz haben es am Vormittag rund 30 Menschen ohne Bullenbegleitung zum Helios Klinikum (die Helios-Kliniken-Gruppe ist einer der größten Anbieter von stationärer und ambulanter Patient*innenversorgung Europas) geschafft, wo eine solidarische Kundgebung mit den Pfleger*innen und anderen Menschen des kaputtgesparten Gesundheitssystems abgehalten wurde. Warum eine Kundgebung genau da? In den vergangen Jahren wurde der Arbeitskampf in den pflegerischen Berufen zumindest in Wuppertal nicht großartig thematisiert. Genau das wollten wir ändern. Denn in diesen Zeiten der Corona-Pandemie wird häufig von sogenannten „ALLTAGSHELD*INNEN“ gesprochen, doch wo war diese Bezeichnung vor dem Ausbruch des Coronavirus? Und wo wird sie danach sein? Weder vor, noch nach der Corona-Pandemie werden gerade die Pfleger*innen richtig gewürdigt oder auch nur ansatzweise gerecht bezahlt.  Deshalb haben wir uns dazu entschieden, am Helios Klinikum in Barmen eine Kundgebung zu machen, um zu betonen, dass die Situation der Pfleger*innen weder vor, noch nach der Corona-Pandemie eine hinnehmbare Situation ist. Deshalb ist es wichtig, dass die vorhandenen Arbeitskämpfe in der Pflege solidarisch begleitet werden, wie z.B. in Solingen, wo das städtische Klinikum privatisiert werden soll, weshalb sich dort rund 20 Menschen versammelten um dagegen zu protestieren. Diesen Mut zum Arbeitskampf begrüßen wir gerade in Zeiten der Corona-Pandemie sehr!...“ – aus dem Bericht „Der autonome 1. Mai in Wuppertal war wie letztes Jahr geprägt von Überraschungen!“ am 03. Mai 2020 bei de.indymedia externer Link. Siehe dazu auch einen Bericht aus Berlin:

    • „Autonome und Gendarmen“ von Marie Frank am 03. Mai 2020 in neues deutschland online externer Link zu den Auseinandersetzungen in Berlin unter anderem: „… Es ist ein unübersichtliches Katz-und-Maus-Spiel, das sich die radikale Linke am Freitagabend mit den 5000 eingesetzten Beamt*innen liefert: Immer wieder formieren sich an unterschiedlichen Stellen Spontandemonstrationen, die von den Einsatzkräften nicht verhindert werden können. Am zweiten Treffpunkt um 19.30 Uhr an der Kottbusser Brücke sind es bereits mehrere Hundert Menschen, die auf Transparenten die Evakuierung des griechischen Flüchtlingslagers Moria fordern. Auch neue Demosprüche sind zu hören: »Gesundheit für alle, sonst gibt’s Krawalle«, tönt es durch die Straßen. Immer wieder knallt es und Feuerwerk wird gezündet. Abstand halten ist hier längst nicht mehr möglich, weder zu den vermummten Demonstrant*innen, noch zu den Polizist*innen, die meist ohne Mundschutz unterwegs sind. Insgesamt 3000 Demonstrant*innen sind nach Schätzungen der Veranstalter*innen an diesem Abend auf den Straßen. Das geplante Abschlusstreffen um 20 Uhr am Mariannenplatz kann die Polizei zwar verhindern, nicht jedoch, dass sich rund um die Absperrungen zahlreiche Protestierende versammeln. Statt des wegen seines kommerziellen Charakters bei den Linksradikalen verhassten Myfests feiern in diesem Jahr Autonome ein Straßenfest: In der Mariannenstraße tönt laute Punkmusik aus den Fenstern, Leute tanzen ausgelassen auf der Straße im farbigen Nebel der zahlreichen Rauchtöpfe und rufen »Hoch die internationale Solidarität«, auf Hausdächern und Balkonen brennt massenhaft Feuerwerk ab...“
    • Siehe zum Hintergrund unser Dossier: 1. Mai 2020 – Tag der Arbeit abgesagt? Heraus zum 1. Mai? Heraus zum 1. Mai!
  • Die Bundesregierung kann ruhig allen Datenschutz zusichern: An solche Grenzen hält sich die Polizei längst nicht mehr – wofür der „Corona-Freibrief“ nachträglich gesetzliche Absicherung leistet 
    „… Seit fast vier Wochen geht das so in Niedersachsen: Gesundheitsämter übermitteln die Adressen von Corona-Infizierten und ihren Kontaktenpersonen, die sich in Quarantäne befinden, an die Polizei. Das erklärte Ziel: Die Einhaltung der Quarantäne zu „überwachen“ – und Polizeibeamte zu schützen. Tausende Daten dürften so bereits weitergereicht worden sein. Wie viel genau, vermag Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) nicht zu sagen: Dazu lägen keine Erhebungen vor, so eine Sprecherin. Aber es gibt deutliche Kritik an der Praxis. Und nicht nur dort. Für die niedersächsische Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel ist das Vorgehen klar rechtswidrig. Es gebe „keine Rechtsgrundlage für die pauschale Übermittlung dieser sensitiven Gesundheitsdaten“, erklärt Thiel. Ihre Forderung: „Die derzeitige, rechtswidrige und bevorratende Datenübermittlung muss umgehend eingestellt werden.“ Diese Forderung erhob Thiel indes bereits vor zweieinhalb Wochen. Die Landesregierung aber ließ die Datenübermittlung fortsetzen…“ – aus dem Beitrag „Corona? Polizei weiß schon Bescheid“ von Konrad Litschko am 24. April 2020 in der taz online externer Link zur alltäglichen gesetzeswidrigen Ausdehnung der Überwachung. Zu Polizeiüberwachung und –repression, sowie Protest dagegen siehe drei weitere Beiträge:

    • „Hat Sachsen-Anhalt die Übermittlung von Coronalisten an die Polizei vertuscht?“ von Daniel Laufer am 25. April 2020 bei netzpolitik.org externer Link (ein Artikel, den wir auch unter „Datenschutz“ verlinkt haben) – mit einem Überblick über die Verstöße der Ämter und der Polizei gegen gesetzliche Vorschriften im Rahmen der Corona-Kontrollen: „… Sachsen-Anhalts Gesundheitsämter haben doch Daten von Menschen an die Polizei übermittelt, die unter Quarantäne standen. Gespeichert wurden sie in der Fahndungsdatenbank des Landeskriminalamts (LKA), wie nun bekannt wurde. Unter den Betroffenen waren demnach auch Kontaktpersonen von Erkrankten und Rückkehrer:innen aus sogenannten Risikogebieten. Das Innenministerium hatte netzpolitik.org Anfang April auf Anfrage mitgeteilt, in dem Land würden keine Listen mit Coronavirus-Infizierten weitergegeben. Von dieser Darstellung sagt der Landesdatenschutzbeauftragte Harald von Bose heute, sie habe „schief“ und „geschönt“ gewirkt. Henriette Quade, innenpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion im Landtag, machte den Fall öffentlich. Sie unterstellt dem Innenministerium einen Vertuschungsversuch. In Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg hatten Behörden frühzeitig eingeräumt, dass sensible Gesundheitsdaten an die Polizei gegangen waren, Datenschützer:innen kritisierten die Praxis zum Teil scharf. Warum vergingen rund vier Wochen, bis bekannt wurde, dass auch in Sachsen-Anhalt sensible Daten geflossen sind? Wir haben versucht, die Vorgänge zu rekonstruieren...“  – siehe dazu unser Dossier: Datenschutz vs. Corona-Virus – Was [nicht nur] Unternehmen beachten müssen
    • „Rebellion gegen „Corona-Kontrollen“ in Frankfurt“ am 16. April 2020 bei Dem Volke Dienen externer Link meldete bereits: „… Genau diese Sache zeigte sich am Osterwochenende in Frankfurt am Main. Als Polizisten am Karfreitag durch das Arbeiterviertel Frankfurt-Grießheim fuhren stießen sie auf eine Gruppe von etwa 20 Personen. Als sie eine ihrer „Corona-Kontrollen“ durchführen wollten wurden sie von der Gruppe angegriffen. Mit einem Stein soll ein Fenster ihres Autos eingeworfen worden sein. Sie sollen mit Dachlatten, Eisenstangen und Steinen attackiert und bedroht worden sein. Als die Gruppe flüchtete und die Polizei sie verfolgte wurden die Bullen in einen Hinterhalt gelockt und weiter mit Steinen und einem Hantelgewicht beworfen. Nach dem Einsatz sprach die Polizei von einer Straßenschlacht. Die Folge dieses Ereignisses ist das Grießheim nun von den Bullen regelrecht besetzt wird. Die Zuständige Einheit wird nun von weiteren Einheiten unterstützt. In der Nacht des Ostermontags stieß die Frankfurter Polizei dann auf mehrere brennende Mülltonen in Grießheim. Die Bullen forderten daraufhin Verstärkung an…“
    • „Tatort Sonnenallee – erst Attacken auf Polizei, dann brennende Autoreifen“ am 16. April 2020 in der Berliner Zeitung online externer Link (müsste Berliner Polizei-Zeitung nicht eigentlich BPZ abgekürzt werden?): „… Gegen 20.40 Uhr entdeckte eine Funkwagenbesatzung in der Sonnenallee zwischen Peter-Anders-Straße und Michael-Bohnen-Ring rund 20 Personen. Kurz darauf wurde das Einsatzfahrzeug laut Polizei von einem Gegenstand getroffen. Als Unterstützung eintraf, suchten die Polizisten die nähere Umgebung ab. Gegen 22.35 Uhr wurde dann ein weiteres Polizeiauto durch eine Getränkedose getroffen. In beiden Fällen wurden die Fahrzeuge nicht beschädigt. Tatverdächtige konnten die Polizisten nicht feststellen. Gegen 00.10 Uhr gingen dann mehrere Anrufe bei der Polizei ein. Es wurde von brennenden Reifen auf der Fahrbahn in der Sonnenallee berichtet. Die Feuerwehr löschte die brennenden Reifen und beseitigte sie von der Fahrbahn. Dafür musste die Fahrbahn in Richtung Baumschulenweg für 15 Minuten gesperrt werden…“
  • Polizei greift hart durch: Europa im Corona-Strafwahn
    „… Mit FreundInnen auf der Parkbank sitzen und plaudern. Zum Grillen treffen. In großer Runde picknicken. Was vor ein paar Monaten normal war, ist heute in vielen Ländern wegen der Corona-Ansteckungsgefahr und der Maßnahmen dagegen unmöglich. Ideen zur Eindämmung gibt es viele – eine Forschungsgruppe der Universität Cambridge hat 275 Maßnahmen gesammelt, die teils schon eingesetzt werden und teils skurril wirken – etwa das Benutzen von Zangen, um in Geschäften nach Produkten zu greifen. Ein Verstoß gegen die Maßnahmen kann vielerorts dank üppiger Bußgelder teuer kommen. Doch nicht nur das: Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International warnt vor zunehmenden Einschränkungen von Grundrechten in Europa im Zuge der Coronakrise. Viele Maßnahmen seien zum Schutz der Gesundheit zwar notwendig, erklärte Amnesty International am Donnerstag. Doch einige Regierungen würden die Pandemie zur Aushöhlung von Rechtsstaatlichkeit, Diskriminierung, Repression oder Zensur nutzen. Vor allem Ungarn, Polen und die Türkei kritisierte Amnesty. In Ungarn zum Beispiel missbrauche Ministerpräsident Viktor Orbán die Krise als Vorwand, um sich unbegrenzte Macht zu verschaffen. Gemeint ist ein Gesetz, das es der Regierung erlaubt, auf unbestimmte Zeit per Dekret zu regieren. Doch auch in Ländern, deren Regierungen nicht unter Verdacht stehen, die Epidemie zum Griff nach der Macht auszunutzen, hatten BürgerInnen es in den vergangenen Wochen nicht immer leicht – manchmal auch wegen übereifriger PolizistInnen oder MitbürgerInnen. Unsere taz-Korrespondenten geben einen Einblick in die Situation in ihren Ländern…“ Eine Übersicht von Andrej Ivanji, Belgrad, Reiner Wandler, Madrid, Michael Braun, Rom, Ralf Leonhard, Wien, Rudolf Balmer, Paris, und Daniel Zylbersztajn, London in der taz online am 16. April 2020 externer Link
  • Corona-Notstand: Ob Demos oder keine – entscheidet die Polizei alleine. Ob Parkbank: Auch 
    „… Nun können alle Berliner*innen in Ansätzen mal selbst erleben, wie sich dieses Racial Profiling anfühlen muss. Denn jetzt kann jeder bestraft werden, weil er wo ist, wo er nach Ansicht der Behörden nicht zu sein hat, oder weil er mit zu vielen Leuten von der falschen Sorte unterwegs ist. (…) Dabei hat die Polizei seit dem 23. März, als die verschärften Kontaktverbote in Kraft traten, bis zur Verhängung dieses Bußgeldkatalogs in der 3,8-Millionen-Einwohner-Stadt Berlin laut dpa lediglich 462 Verstöße gegen die Verbote festgestellt. Noch am Donnerstagabend hat Regierungschef Michael Müller (SPD) die Berliner*innen dafür gelobt, sich in dieser Situation vorbildlich zu verhalten. Dennoch haben sich SPD, Linke und Grüne entschlossen, ihre Bürger*innen lieber nicht als vernünftig und verantwortungsvoll, als mündig anzusehen. Deshalb ist nun jede*r ein Verdachtsfall und muss damit rechnen, stets und überall von Polizist*innen mit Fragen nach dem Grund seines Da-Seins, seinem Wohin und Woher und mit diffusen Vorwürfen konfrontiert zu werden: Waren das 1,50 oder nur 1,28 Meter? Wer hat den Abstand unterschritten: ich oder der andere? Auslegungssache. Klar ist aber, wer auslegt: die, die es können. Weil sie die Staatsgewalt sind. Es ist enttäuschend, dass sich eine rot-rot-grüne Regierung zu diesem Schritt hat hinreißen lassen. Und es ist falsch. Denn erstens zeigt es den Berliner*innen, wofür ihre Regierung sie hält. Für gemeingefährlich blöde nämlich: selbst angesichts einer tödlichen Krankheit, die jede*n von ihnen bedroht, nicht fähig, verantwortungsvoll zu handeln – wenn man sie nicht mit Strafen dazu zwingt. Zweitens gibt es einer Polizei, die in Berlin seit Langem um ein positives Image kämpft, die Gelegenheit, sich mal wieder von ihrer schlechten Seite zu zeigen: einschüchternd, übergriffig. Und es gibt unter Berlins Polizist*innen leider immer noch manche, die diese Gelegenheit gerne nutzen werden, wie Erfahrungsberichte zeigen...“ aus dem Kommentar zum Berliner „Bußgeldkatalog“  „Leider gefährlich blöde“ von Alke Wierth am 03. April 2020 in der taz online externer Link zu rot-rot-grüner Polizeistaats-Realpolitik ganz ohne Demonstrationen. Zum Corona-polizeistaatlichen Vorgehen gegen Demonstration und Protest und bei ganz alltäglichen Vorgängen siehe drei weitere aktuelle Beiträge und mehrere informative Tweets:

    • „Wegen Corona: Polizei löst Demo in Lüchow auf“ von Rouven Groß am 04. April 2020 in der Elbe Jeetzel Zeitung externer Link ist zwar ein Bezahl-Artikel, aber der lesbare Anfang reicht aus um „zu verstehen“: „… Es waren verstörende Szenen, die sich am Sonnabendvormittag in der Lüchower Innenstadt abspielten. Ein Großaufgebot der Polizei hinderte dort etwas mehr als 20 Menschen daran, jeweils allein oder zu zweit auf dem Bürgersteig stehend gegen die ihrer Meinung nach falsche Flüchtlingspolitik …“
    • „Allmachtsansprüche der Bremer Polizei“ am 04. April 2020 bei Dem Volke dienen externer Link berichtet unter anderem aus Bremen: „… Zunächst wurde in der Nacht von Samstag auf Sonntag eine angebliche „Party“ bestehend aus sieben Personen aufgelöst. Diese „Party“ fand in einer geschlossenen Räumlichkeit statt, einem Laden in Bremen Vegesack. Der vermeintliche Veranstalter wurde in Gewahrsam genommen und alle Teilnehmer erhielten eine Strafanzeige. Am Sonntag wurde die Geburtstagsfeier eines Kindes bei der Familienmitglieder und Freunde anwesend waren, von der Polizei in der Privatwohnung aufgesucht und aufgelöst. Auch hier erhielten die Besucher Strafanzeigen. Diese beiden Fälle scheinen nicht die einzigen zu sein. Auch wurde uns berichtet, dass die Polizei in eine Wohnung eindrang und Strafanzeigen und Bußgelder erteilte. Das alles nur, weil eine Person die nicht in der Wohnung lebt, dort anwesend war und man zu dritt auf einem Balkon gesessen hätte, auf dem man die Abstandsvorgaben von 1,5 Meter nicht hätte einhalten können. Das bedeutet nun für jeden der anwesenden ein Verfahren und ein Bußgeld. Maßnahmen wie diese werden von der Reaktion in diesen Tagen mit dem sogenannten Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt. Dieser Gummiparagraph aus dem Jahr 2001 wird von den herrschenden während der aktuellen „Corona-Krise“ an erste Stelle und somit über die bürgerlichen Freiheiten und die Verfassung der BRD gestellt. Diese bürgerlichen Freiheiten und die Verfassung, so wie in diesen konkreten Fällen, Paragraph 13 der mit dem Satz  „Die Wohnung ist unverletzlich“ beginnt, werden unter den Tisch gekehrt und niedergetrampelt. Und das ausgerechnet von denjenigen die sich diese Gesetzte selbst gegeben und auf ihre ach so heile schwarz-rot-goldene Fahne geschrieben haben. Doch das zeigt uns nur wie viel die herrschende Klasse in Wahrheit auf ihre eigenen Rechte und Gesetzte gibt. In den Zeiten der Krise, d.h. in der Krise des Imperialismus, wird all das von ihnen selbst ausgehebelt. Stattdessen treiben sie mit solchen Maßnahmen in Krisenzeiten die Militarisierung weiter voran...“
    • „Corona-Krise in Frankfurt: Demo am Mainkai trotz Corona – Polizei muss schnell eingreifen“ am 05. April 2020 bei der FR online externer Link berichtet chronologisch: „…Die Demonstration am Mainkai in Frankfurt war offenbar Teil einer bundesweiten Protestaktion von Flüchtlingsaktivisten. Wie die Seebrücke Frankfurt in einer Pressemitteilung schreibt, wollten die Aktivistinnen und Aktivisten auf die „Situation an den europäischen Außengrenzen“ aufmerksam machen. Außerdem wurde auf der Demonstration die Evakuierung der griechischen Geflüchtetenlager gefordert. Nach Angaben der Veranstalter trugen viele Demonstrierende einen Mundschutz und hielten Abstand. Die Veranstalter bezeichneten das Einschreiten der Polizei als unverhältnismäßig. (…) Eine unangemeldete Demonstration am Mainkai hält derzeit die Polizei Frankfurt in Atem. Auf Anfrage schätzt ein Sprecher, dass zwischen 250 und 300 Personen eine Menschenkette am Mainufer zwischen der Alten Brücke und der Untermainbrücke bildeten. Doch Versammlungen sind in Zeiten des Coronavirus bundesweit strikt untersagt. Zu hoch ist das Risiko sich oder andere anzustecken. Zu schwierig ist es gerade für Veranstalter sicherzugehen, dass beispielsweise Abstandsregelungen eingehalten werden, erklärt der Sprecher weiter. Derzeit versucht die Polizei Frankfurt die Demonstration Mainufer beim Mainkai aufzulösen. Es kam bisher zu Platzverweisen und Identitätsfeststellungen. Der Bereich zwischen Alter Brücke und Untermainbrücke ist derzeit auch für Fußgänger und Radfahrer gesperrt…“ Siehe dazu:
    • Ordnungsamt Köln entfernt am Chlodwigplatz in Köln Banner und Plakate. Was soll das? Protest muss auch in Zeiten von Corona möglich sein!am 05. April 2020 im Twitter-Kanal von K2 externer Link macht deutlich, dass auch das Ordnungsamt zum Polizeistaat gehört…
    • In Konstanz hat die Bundespolizei an der Grenze zur Schweiz Absperrungen errichtet, um „Händchenhalten, Umarmungen, Küssen“ zu unterbinden. Dort trafen sich Paare, die in Deutschland und der Schweiz wohnen“ – am 04. April 2020 im Twitter-Kanal von Cilip externer Link meldet etwas, das in einem „Nicht-Polizeistaat“ als unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre bewertet würde.
  • „In Berlin darf man nicht mehr allein auf der Parkbank sitzen“ von Jonas Müller-Toewe am 25. März 2020 bei T-Online externer Link meldete über Willkür nicht nur in der Hauptstadt: „…Noch eben lobten Politik und Polizeivertreter die von Bund und Ländern beschlossenen Regelungen zu Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverboten in der Corona-Krise – nun zeigt sich, dass die Regeln mitnichten so simpel und verständlich sind wie dargestellt. Bei den Polizeien der Länder gehen allein in den sozialen Medien Hunderte Nachfragen ein, was denn nun erlaubt sei und was nicht. Es wird klar: Von Bundesland zu Bundesland sind die Regelungen unterschiedlich, ihre Auslegung im Detail ist der Polizei überlassen, Bürger scheinen oft keine Rechtssicherheit zu haben. Beispiel Berlin: Dort ist im Gegensatz zu anderen Bundesländern nun nicht mal mehr gestattet, allein im öffentlichen Raum zu verweilen – selbst wenn man den verordneten Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhält. Die dort vom rot-rot-grünen Senat erlassene Verordnung sieht zwar vor, dass Individualsport erlaubt bleibt. Ein Buch in der Sonne auf der Bank zu lesen, gehört aber nicht dazu. Das erklärt ein Polizist sogar einer Mutter mit ihren beiden Kindern im Park, wie der „Tagesspiegel“ schildert. Noch am Tag zuvor hatte die Polizei erklärt, die Beamten würden vor allem Gruppen mit mehr als zwei Personen kontrollieren. Beispiel Niedersachsen: Auch aus anderen Bundesländern wird berichtet, dass immer wieder Einzelpersonen und Familien kontrolliert werden. Der Stand-Up-Comedian Andreas Weber berichtete bei Twitter gar, dass seine Frau in Niedersachsen mit beiden Kindern von der Polizei nach Hause gefahren worden sei, um dort festzustellen, ob es sich tatsächlich um ihre Kinder handele…“
  • „Vorsätzlich herumlungern verboten“ von Gareth Joswig am 26. März 2020 in der taz online externer Link meldet dazu: „… Drei Hundertschaften seien fortwährend im Einsatz, um die Eindämmungsverordnung durchzusetzen. Zusätzlich seien Zivilkräfte, Fahrradstreifen und Funkwagen unterwegs. 500 Verstöße habe man bei Überprüfungen im Freien seit Inkrafttreten festgestellt. (…) Auch weil das Berliner Ausgangsverbot vom Sonntagabend viele Auslegungs- und Spielräume gelassen hatte, haben in den vergangenen Tagen zahlreiche Bürger:innen Fragen an die Behörden und Polizei gerichtet. Und seit Inkrafttreten der Verordnung mehren sich Berichte über autoritäres Verhalten der Polizei in diesem Ausnahmezustand. Was ist etwa, wenn man beim Joggen kurz Pause macht, sich dabei auf eine Bank setzt und auf dem Handy liest? Was passiert mit Obdachlosen, die im Park eine Decke ausbreiten, um darauf zu übernachten? „Die Grenze im konkreten Fall ziehen die Einsatzkräfte vor Ort“, sagt Slowik. Da sei das Fingerspitzengefühl der Kollegen gefragt. Polizisten und Fingerspitzengefühl sind nicht immer eine gute Kombination, wie zahlreiche Erfahrungen der vergangenen Tage zeigen. So schilderte etwa Ann-Kristin Tlusty der taz, dass ein breitbeinig auftretender Trupp von Polizisten Leute auf der Admiralbrücke zu gehen aufgefordert hätte, weil derzeit nur kurze Spaziergänge erlaubt seien. „Ein Polizist veranschlagte zehn Minuten“, so Tlusty…“
  • „Bürger melden eifrig Verstöße gegen Corona-Regeln“ am 26. März 2020 beim BR externer Link meldet, was hierzulande nicht ausbleiben durfte: „… Immer wieder sind bei der Polizei auch Anrufe zu Baustellen eingegangen. Sofern es sich um gewerbliche Baustellen handelt, ist das aber völlig in Ordnung. Auch im Baugewerbe gibt es Schutzmaßnahmen, das Bauen selbst ist aber weiterhin erlaubt. Generell findet es die Polizei gut, dass die Bevölkerung mithilft. Allerdings sollten bei Hinweisen, in denen es lediglich um Verstöße gegen die Abstandsregeln geht, auf keinen Fall die Notrufnummern 110 oder 112 gewählt werden…
  • „Gesundheitsämter in Baden-Württemberg geben Daten von Corona-Infizierten an die Polizei“ von Joshua Kocher am 26. März 2020 in der Badischen Zeitung online externer Link berichtet von dortigen Normalzuständen: „… Einzelne Gesundheitsämter übergeben Listen mit Daten Infizierter an die Polizei. Das berichten SWR und Schwäbische Zeitung. In Südbaden soll das nach BZ-Recherchen aber nicht geschehen. (…) Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verteidigte die Praxis. „Uns fehlen Informationen von Infizierten, wenn wir bei Einsätzen ausrücken“, sagte Hans-Jürgen Kristein, GdP-Landeschef der „Schwäbischen Zeitung“. Diese seien vor allem nötig, dass der Polizei Schutzkleidung fehle. Stefan Brink, der Datenschutzbeauftragte des Landes, sagte auf BZ-Nachfrage, die Namen dürften nicht pauschal in Listen, sondern nur einzeln und bei einer konkreten Gefahr für die Beamten herausgegeben werden. Die Information über eine Corona-Infektion sei hochsensibel und könne zu Stigmatisierung führen. Er widerspricht zudem, dass es eine rechtliche Grundlage dafür gebe. Der stellvertretende SPD-Landtagsfraktionschef Sascha Binder übte Kritik. „Statt so massiv in die Persönlichkeitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern einzugreifen, sollte die Landesregierung lieber für die notwendige Schutzausstattung der Polizei sorgen“, erklärte er und forderte die Landesregierung auf, für Klarheit zu sorgen. In Südbaden verneinten die Gesundheitsämter in der Ortenau, in Freiburg und Emmendingen, eine BZ-Anfrage, ob sie Daten an das Innenministerium oder an die Polizei weitergeben. Von den Gesundheitsämtern der Kreise Lörrach und Waldshut hingegen werden Listen mit Corona-Infizierten den Ordnungsämtern zugeschickt, damit diese eine mögliche Quarantäne überwachen können. Was mit den Daten darüber hinaus geschehe, können sie nicht nachvollziehen…
  • „Corona-Krise: Baden-Württemberg erwägt Einsatz von Soldaten“ am 26. März 2020 beim SWR externer Link meldet, dass es von Grün nach Olivgrün wieder einmal wahrlich nicht weit ist: „… Derzeit könne die Polizei alle Aufgaben selbst durchführen, sagte der Sprecher. Allerdings sind in Baden-Württemberg bereits mehr als 2.200 Polizisten nicht einsatzfähig. Das sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Stuttgart. Die meisten befänden sich in häuslicher Quarantäne. Nur ein kleiner Teil, nämlich 72 Polizisten, sei tatsächlich an Covid-19 erkrankt. Die Deutsche Polizeigewerkschaft bezeichnete die Corona-bedingten Personalausfälle schon jetzt als einschneidend. Auch bei der Schutzausrüstung herrsche Mangel, so der Landesvorsitzende. In einem katastrophenähnlichen Fall sei es möglich, Amtshilfe bei der Bundeswehr zu ersuchen. Soldaten könnten dann beispielsweise Transportaufgaben übernehmen oder polizeiliche Einrichtungen schützen. Die Soldaten stünden dabei stets unter der Führung der Polizei: Bei einer Kontrolle wäre also immer ein Polizist anwesend. Dass Polizisten und Soldaten miteinander Streife fahren, sei nicht geplant.  Über Möglichkeiten der Unterstützung der Bundeswehr für die Landespolizei haben sich Innenminister Thomas Strobl und Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (beide CDU) bereits ausgetauscht, so ein Sprecher des Innenministeriums. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums in Berlin sagte auf Anfrage, ein Antrag liege noch nicht vor...“
  • „Die autoritäre Gefahr“ von Gareth Joswig am 26. März 2020 in der taz online externer Link kommentiert: „… Selbst, wenn man Polizist:innen keinen bösen Willen unterstellt, lassen die Regelungen einen gefährlichen Handlungsspielraum für die ausführende Exekutive. Denn die es als Gewaltmonopolist ohnehin gewohnt, Spielräume zu nutzen. Das ist gefährlicher, als es klingt. Denn Trupps von Polizist:innen, die zur Durchsetzung des Infektionsschutzgesetzes tags, aber vor allem auch nachts durch leere Straßen ziehen, werden vor allem auf Leute stoßen, die nicht anders können, als sich dort aufzuhalten: Obdachlose, Menschen, denen zuhause in der zu kleinen Wohnung ohne Balkon die Decke auf den Kopf fällt, und Leute, die in psychischen Ausnahmezuständen sind, möglicherweise befeuert durch eine andauernde Isolation. Natürlich gibt es auch Personen, die sich simpel nicht an Abstandsregeln halten und die könnten sicher einen Hinweis verkraften, wie das denn nun ist mit dem Infektionsschutz. Aber Leute, die alleine im Park sitzen zu vertreiben, ist nicht erforderlich. Zumal sich die meisten Leute an den Mindestabstand halten und wenn nicht, leben sie ohnehin schon miteinander…“
  • „Ein bisschen Polizeistaat“ von Daniel Lücking am 26. März 2020 in neues deutschland online externer Link berichtet aus Leipzig und München (und nicht aus Berlin…): „… Es geht aber nicht um Träume, sondern um konkrete Maßnahmen. Jurist Ulf Buermeyer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte GFF behält die Erosion der bürgerlichen Freiheiten im Blick. Andere teilen Bilder von Schildern, die Obdachlose von Parkbänken fernhalten sollen. Unter dem Hashtag CoronaPolizei versuchen linke Abgeordnete, Erfahrungen mit Übergriffen zu sammeln – und schon wenig später kapern rechte Law-And-Order-Fanatiker den Hashtag, um der Polizei »mal Danke« zu sagen. Ob die aber immer weiß was sie tut, ist fraglich. Menschen am Cospudener See bei Leipzig werden kontrolliert. Sie dürften nicht weiter entfernt als fünf Kilometer vom See leben. Die Polizisten finden 31 Verstöße und später eine Richtigstellung der Polizei Sachsen, die einräumen muss, dass es gar keine Fünf-Kilometerregel gibt…“
  • „Die Polizei während Corona kontrollieren“ am 26. März 2020 bei de.indymedia externer Link ist eine Initiative für das Bundesland Sachsen, zu deren Vorstellung es unter anderem heißt: „… Um die Polizeigewalt auf den Straßen Dresdens zu kontrollieren und zu bekämpfen, haben wir in Sachsens Demokratie die Initiative „Kooperation gegen Polizeigewalt“ ins Leben gerufen. Bei den Protesten gegen das neue Polizeigesetz in Sachsen gab es klare Forderungen nach einer unabhängigen Stelle, um Polizeiarbeit zu kontrollieren. Diese Forderung wurde von der Regierung ignoriert, so dass wir beschlossen haben, eine eigene Initiative ins Leben zu rufen, welche Informationen sammelt und, wo möglich, rechtlich gegen Polizeigewalt vorgehen wird. Da es im Moment nicht möglich ist, sich persönlich zu treffen und zu besprechen, haben wir eine Möglichkeit geschaffen, Videos, Audios und Fotos von Polizeigewalt oder Fehlverhalten hochzuladen – https://kgp.notraces.net externer Link. Bitte bedenkt, dass unsere Ressourcen begrenzt sind und wir diesen Service nur für die Anzeige von Polizeibeamt*innen in Sachsen anbieten…“
  • Es kann übrigens noch abenteuerlicher werden, siehe Corona-Virus: Private Sicherheitsdienste sollen Versammlungen auflösen 
  • LabourNet Germany twitterte am 22. März externer Link: Wir haben das bestimmt überlesen und fragen uns daher immer noch: Wer kontrolliert die #Polizei, die uns bei den diversen #Ausgangssperren kontrollieren soll?

Grundinfos:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=167542
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