Vertreterin des Grundrechtekomitees reicht Klage gegen Polizeidirektion Chemnitz ein. Gericht soll Rechtswidrigkeit der Einkesselung am 1. September 2018 feststellen

Antinazidemo Chemnitz 27.8.2018„Michèle Winkler, Referentin des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V., reichte heute Morgen Klage gegen den Freistaat Sachsen, vertreten durch die Polizeidirektion Chemnitz, ein. Ihr war am 1. September 2018 in Chemnitz mit rund 350 weiteren Demonstrierenden über mehr als vier Stunden hinweg die Freiheit entzogen worden. Sie wurde von der Polizei ohne Begründung in einen schon bestehenden Polizeikessel geschoben. Die Klägerin sieht sich in ihren Grundrechten verletzt. Rechtsanwalt Christian Mucha, der Michèle Winkler vertritt, sagt zur Klagebegründung: „Für das Vorgehen der Polizei in dieser Situation gibt es keine Rechtsgrundlage; es lagen weder die Voraussetzungen des Sächsischen Polizeigesetzes, noch die der Strafprozessordnung für eine solche Maßnahme vor.“ Juliane Nagel, die als Mitglied des Sächsischen Landtags vor Ort die Situation beobachtete, kommentiert: „Am Roten Turm wurden durch die Polizei wahllos Menschen zusammengetrieben und festgesetzt. Das ist keine Bagatelle, sondern Freiheitsentziehung. Zahlreiche Menschen haben sich noch im Nachhinein bei mir gemeldet und fordern Aufklärung des Polizeihandelns!“ (…) Juliane Nagel kommentiert das Vorgehen der Polizei: „Die Polizei hat sich auf der einen Seite stundenlang mit einer Maßnahme beschäftigt, deren Sinn höchst zweifelhaft bleibt und konnte in anderen Teilen der Stadt mehrere Menschen wie schon an den Vortagen nicht vor rechter Gewalt schützen. Diese Prioritätensetzung ist nicht hinnehmbar.“…“ Pressemitteilung des Grundrechtekomitees vom 6. August 2019 externer Link

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