Stuttgart 21: Freispruch trotz Teilnahme an Sitzblockaden

Stuttgart 21: »Bannerparade gegen die Bahn-Show«Der Friedens- und Konfliktforscher Sternstein war wegen der Teilnahme an Sitzblockaden in erster Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nun wurde er im Berufungsverfahren vor dem Landgericht freigesprochen. Artikel von Oliver im Masche bei der Stuttgarter Zeitung online vom 22. Juni 2015 externer Link.  Aus dem Text:

  • … das Urteil in zweiter Instanz am Landgericht fiel ganz im Sinne des Friedensforschers aus: Im Berufungsverfahren wurde Sternstein am Montag von der Richtern der 31. Strafkammer vom Vorwurf der gemeinschaftlichen Nötigung freigesprochen. Er hatte von Januar bis September 2011 vor der Baustelle des Grundwassermanagements im Schlossgarten an sieben Sitzblockaden teilgenommen, um damit die Zu- und Abfahrt von Baufahrzeugen zu verhindern. Am Amtsgericht wurde der Friedensforscher daher in erster Instanz noch zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 35 Euro, also 1400 Euro verurteilt. (…) Im Prozess am Landgericht kritisierte Sternstein, dass die Sitzblockaden strafrechtlich überhaupt als Nötigung gewertet würden: Das Bundesverfassungsgericht habe einst geurteilt, dass diese vor Fahrzeugen unter das Versammlungsrecht fielen. Diese Entscheidung habe der Bundesgerichtshof später aufgeweicht. Diese Rechtssprechung sei aber „absurd“. Sein Verteidiger Eisenhart von Loeper kritisierte zudem, dass man seinem Mandanten unterstelle, bei den Blockadeaktionen auf „verwerfliche“ Art, Gewalt ausgeübt zu haben. Schließlich basiere der Baubeschluss für Stuttgart 21 auf „Lug und Trug“. Gewaltloser Widerstand sei legitim und legal…
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